Hallo,
ich bin seit über 2 Jahren krank. Letztes Jahr wurde ich ausgesteuert und erhalte seither im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG1. Dieses endet in ein paar Monaten. Im Normalfall würde es ALG2 geben, ABER:
Ich lebe mit meiner Freundin zusammen und wir haben einen kleinen Sohn. Meine Ehe wurde bisher nicht geschieden. Offizieller Status ist dauerhaft getrennt lebend seit einigen Jahren. Ich zahle derzeit noch regelmäßig den Unterhalt für meine Tochter / 8 Jahre alt. Meine Freundin wird bald, wenn unser Sohn ein Jahr alt ist, wieder arbeiten gehen. Da sie dann Einkünfte hat plus noch etwas auf dem Sparkonto liegt (leider mehr als 150xLebensalter+750€), werde ich nach Ende ALG1 kein ALG2 bekommen. Weiterer Knackpunkt: meine Freundin möchte dem Jobcenter keinerlei Unterlagen einreichen, was ich auch irgendwo verstehen kann. Bis meine Situation geklärt ist, wird sie Miete und Essen übernehmen.
Wie wird sich die Unterhaltsvorschusskasse verhalten? Ich werde voraussichtlich weiterhin krankgeschrieben sein. Laufen dann Schulden auf oder lässt man mich in Ruhe und zahlt meiner Nochehefrau den Unterhaltsvorschuss?
Moin,
mit ALG II und Bedarfsgemeinschaften kenne ich mich nicht soooo gut aus, daher beantworte ich nur die Frage nach Krankheit und UHV (Unterhaltsvorschuss).
Da Du Krankengeld beziehst (bzw. ALG II) bist Du nicht Leistungsfähig, sprich Dein laufendes Einkommen reicht nicht für den Mindesunterhalt aus. Dies wurde mit der Aufforderung und Feststellung der Unterhaltsvorschusskasse fesgesetzt.
WICHTIG ist hierbei aber, dass die UHV-Kasse Deine nicht Leistungsfähigkeit schriftlich feststellt. Nur damit kannst fest damit rechnen, dass sie in der Zunkunft keine Beträge zurückfordern werden.
Also vielleicht noch einmal den Bescheid prüfen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
Danke für Deine Antwort. Ich beziehe schon länger kein Krankengeld mehr. Danach folgte die Aussteuerung. Man geht dann in ALG1 über, was man in der Regel 12 Monate erhält. Danach blüht ALG2.
ALG2 bekomme ich aus den weiter oben genannten Gründen (Freundin arbeitet) nicht, weil sie und ich eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden. Der Staat zwingt einem dazu, dass man, auch ohne Trauschein, füreinander einsteht.
Kurz: ich habe nach Ende ALG1 keinen Cent mehr an Einkünften und meine Freundin füttert mich durch, bis meine Krankensituation mit der Rentenversicherung geklärt wurde (also Frühverrentung).
Meine Krankmeldungen kann ich natürlich der Unterhaltsvorschusskasse vorlegen.
Hallo Martin99
Die nächste Baustelle die Du haben wirst, ist wenn Du Rentner (EU bist), das Dich das gegenüber Deinen minderjährigen Kindern, nicht von der gesteigerten Erwerbs pflicht befreit. So das dann das Jugendamt von Dir verlangt das Du Dir irgendeine Arbeit suchst die entsprechend bezahlt wird( ich weiß es ist völlig widersinnig, wenn man EU - Rente bezieht) und das Dein Selbstbehalt auf 880 € sinkt und dann wahrscheinlich noch gesenkt wird, weil Du durch das zusammen leben mit Deiner Partnerin eine sogenannte Haushaltsersparniss hast. Bezüglich des ALG II Anspruchs würde ich an Deiner Stelle mal bei Dir in der Gegend schauen ob es nicht einen Hilfeverein in der Nähe gibt der Dich beraten und Dir und Deiner Partnerin in dieser Richtung helfen kann. Es tut mir leid das ich keine besseren Nachrichten für Dich habe und hoffe das hier im Forum vielleicht jemand ist, der noch eine Idee hat um euch zu helfen.
LG der Frosch
Moin,
bei solchen Konstellationen (Achtung, gleich folgt der Aufschrei der braven Steuerzahler) kann man fast nur noch raten, sich eine eigene kleine Wohnung zu suchen und für jeden Cent ALG II Anträge auszufüllen. Dann zahlt der Staat alles, die Papier und Einkommenslage ist klar definiert und es gibt keinen Streit mit irgendwelchen Ersparnissen.
Man kann ja trotzdem die Zeit zusammen verbringen und gemeinsam in einem Bett schlafen, nur das man halt regelmäßig Geld bekommt und eine Wohnung öfter mal leersteht.
ALG2 bekomme ich aus den weiter oben genannten Gründen (Freundin arbeitet) nicht, weil sie und ich eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden. Der Staat zwingt einem dazu, dass man, auch ohne Trauschein, füreinander einsteht.
Deswegen, würde ich dies irgendwie kappen. Deine Freundin wird irgendwann die Schnauze voll haben, Dich durchzufüttern.
Ein weiterer Punkt ist auch nicht uninteressant.
Sollte ein KU festgestellt werden, villeicht sogar ein Gerichtsurteil zu einem KU Titel führen, dann übernimmt die ARGE die Bedienung des Titels. Du hast also immer das Existenzminimum in der Tasche. Und damit irgendwelche häuslichen Ersparnisse zuschlagen, fängst Du am besten bereits heute an eine 1-2 Zimmerwohnung zu suchen, und stellst einen Antrag bei der Arge für eine Wohnung, Nebenkosten und diesen monatlichen Pauschalbetrag (ich glaub der war was um die 400 Euro).
Vergesse nicht, dass Du auch die ganzen Befreiuungen beantragst ... GEZ, etc.
Gleichzeitig schreibst Du noch heute der UHV-Kasse und bittest um die Klärung der Feststellung der "nicht Leistungsfähigkeit" und schriftlicher Mitteilung, da Du mittellos bist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Martin99,
zusätzl. zu Kaspers sehr guten Vorschlägen solltest du, falls noch nicht geschehen, eine Feststellung der Schwerbehinderung beantragen. Das gibt nochmal die Möglichkeit eigene Gelder zu sichern.
Anträge gibt es Online oder beim zuständigen Versorgungsamt.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Danke für Eure Tipps!
Mit einer eigenen Wohnung habe ich mir auch überlegt. Dann müsste aber auch meine Freundin und mein Sohn aus der jetzigen raus. Diese hat 3 Zimmer aber ist aufgrund der Lage nicht gerade billig (über 900 warm).
415 könnte ich dann ALG2 beisteuern wenigstens.
Alles ziemlich komplex.
880 Selbstbehalt und evtl. weniger weiß ich. Ob ich überhaupt frühverrentet werde ist auch wackelig.
Ich bin aus lauter Verzweiflung schon so weit, mir einen kleinen einfachen Job zu suchen, den ich noch machen kann. Dies steht natürlich einer etwaigen Rente entgegen, weil man mir dann unterstellen wird "was will der Rente. Der arbeitet doch!"
Schwerbehinderung eintragen lassen, muss ich mich noch drum kümmern.
Hallo Martin99
Die nächste Baustelle die Du haben wirst, ist wenn Du Rentner (EU bist), das Dich das gegenüber Deinen minderjährigen Kindern, nicht von der gesteigerten Erwerbs pflicht befreit. So das dann das Jugendamt von Dir verlangt das Du Dir irgendeine Arbeit suchst die entsprechend bezahlt wird( ich weiß es ist völlig widersinnig, wenn man EU - Rente bezieht) und das Dein Selbstbehalt auf 880 € sinkt und dann wahrscheinlich noch gesenkt wird, weil Du durch das zusammen leben mit Deiner Partnerin eine sogenannte Haushaltsersparniss hast. Bezüglich des ALG II Anspruchs würde ich an Deiner Stelle mal bei Dir in der Gegend schauen ob es nicht einen Hilfeverein in der Nähe gibt der Dich beraten und Dir und Deiner Partnerin in dieser Richtung helfen kann. Es tut mir leid das ich keine besseren Nachrichten für Dich habe und hoffe das hier im Forum vielleicht jemand ist, der noch eine Idee hat um euch zu helfen.LG der Frosch
Ich will mich bei VDK anmelden. Mir wurde aber gesagt, dass die zwar bei Rente fit seien, aber von ALG2 wenig Ahnung haben sollen.
Hallo,
aus meiner Sicht hätte die Krankenkasse eine Reha-Maßnahme beantragen können und wenn diese vom medizinischen Gutachter abgelehnt wird, dann geht es automatisch in einen Rentenantrag über. Ist vermutlich bei Dir der Fall.
Im Moment geht steht eigentlich eher die Frage wann wird über den Antrag auf Frühverrentung entschieden und gibt es eine Erwerbsminderungsrente oder nur eine Teilrente. Daraus ergibt sich dann auch wieviele Stunden Du täglich noch arbeiten kannst.
Wann wäre denn mit einer Entscheidung zu rechnen?
VG Susi
Hallo,
aus meiner Sicht hätte die Krankenkasse eine Reha-Maßnahme beantragen können und wenn diese vom medizinischen Gutachter abgelehnt wird, dann geht es automatisch in einen Rentenantrag über. Ist vermutlich bei Dir der Fall.
Im Moment geht steht eigentlich eher die Frage wann wird über den Antrag auf Frühverrentung entschieden und gibt es eine Erwerbsminderungsrente oder nur eine Teilrente. Daraus ergibt sich dann auch wieviele Stunden Du täglich noch arbeiten kannst.
Wann wäre denn mit einer Entscheidung zu rechnen?
VG Susi
Vorrangig muss die Rentenversicherung über meinen LTA-Antrag entscheiden. Reha ist bereits 1 Jahr rum. Von dort wurde im Gutachten LTA empfohlen. Oh Wunder hat die Rentenversicherung meinen ersten Antrag verschlampt. Dort wird viel auf Zeit gespielt.
Vor einem halben Jahr reichte ich den Antrag neu ein. Bisher ohne Ergebnis. Ich bin mir nicht sicher, aber habe gehört, wenn LTA abgelehnt würde, man dies gleich in einen Rentenantrag umdeuten könnte.
Wenn LTA genehmigt würde, bekäme ich während der Massnahme Übergangsgeld und wäre erstmal dem Fallbeil Mittellosigkeit entronnen.
Hallo Martin99,
die DRV hat nix davon auf Zeit zu spielen.
Ein Tip von mir, werde Mitglied beim VDK oder SOVD. Für einen kleinen Monatsbeitrag beraten die in Sozialsachen und übernehmen auch die Vertretung vor Behörden oder Gericht.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Was wäre wenn ich z.B. zum Jobcenter ginge und Aufstockung zusätzlich zu dem was meine Freundin verdient beantrage?
So lange ich auf unseren Sohn aufpasse, wäre ich ja in Elternzeit und somit nicht vermittelbar. Stimmt das?
Wenn das für Mütter gilt wird es doch hoffentlich auch für Väter gelten.
Evtl. wäre ein Haken, dass meine Freundin in 30h Teilzeit möchte. Wenn ich der Bedürftige bin, sie aber wegen der Bedarfsgemeinschaft mit reinspielt, weiß ich nicht ob man sie zur Vollzeit zwingen kann?
Arbeitet sie Vollzeit würde es vermutlich gar keine Aufstockung geben.
Alternativ zu ALG2 Aufstockung käme Betreuungsgeld ("Herdprämie") + Wohngeld in Betracht. Vorteil: ich hätte nichts mit dem Jobcenter zu tun.
Jetzt die Masterfrage: was sagt denn die Unterhaltsvorschusskasse dazu, wenn ich zur Betreuung meines zweiten Kindes in Elternzeit bin, kein Einkommen hätte und somit für mein erstes Kind keinen Unterhalt leisten kann? Können die mir die Elternzeit verbieten??? Stichwort: gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Hallo,
auch wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft darstellt ist es nicht so, dass Deine Freundin automatisch H4-Empfängerin wird. Offensichtlich kann sie für sich und das eigene Kind aufkommen.
Wenn sie genug verdient, so dass Du keine H4 bekommst, dann gibt es auch keine Aufstockung.
Offensichtlich fällst Du in absehbarer Zeit in H4. Dabei spielen titulierte Unterhaltsansprüche eine Rolle, genauso wie die Bedarfsgemeinschaft.
Wenn das Einkommen Deiner Freundin nicht für Dich mit reicht, dann gibt es H4 und ansonsten nicht.
Wenn Deine Frendin bei H4 nicht kooperativ ist, dann wird das nichts. Das JC kann von ihr keinen Vollzeitjob verlangen, es kann aber eine Einkommensauskunft verlangen. Je nachdem wie die ausfällt bekommst Du H4, anteilig oder gar nicht.
Hinsichtlich Betreuungsgeld sehe ich das Problem, dass die UHKasse Elternzeit nicht akzeptieren muss, insbesondere wenn das Kind betreut werden kann. Prinzipiell könnte Deine Partnerin Betreuungsgeld beantragen, dass bedeutet nur, dass das Kind nicht in einer Betreuungseinrichtung betreut wird. Solltest Du kein H4 bekommen, dann kann das JC Dich auch nicht in irgendwelche Maßnahmen stecken. Ansonsten bist Du arbeitssuchend, ob Du etwas findest hängt von Dir ab, und wenn ja, dann ist die Situation sowieso eine andere.
VG Susi
Hallo Susi,
danke für Deine Antwort. Um dem Jobcenter aus dem Weg zu gehen, wäre vielleicht sogar Wohngeld besser. Da ich noch nicht geschieden bin, wäre meine Krankenversicherung auch ohne Jobcenter gesichert im Rahmen der Familienversicherung.
Wenn es so weit ist, möchte ich gern mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Unterhaltsvorschusskasse einen persönlichen Termin machen, um meine Situation darzulegen. Ich denke nur rein schriftlich ist das nicht so gut.
Die Idee, dass meine Partnerin das Betreuungsgeld beantragt, finde ich gut.