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Nach 7 Jahren Scheidung Plötzlich Brief von ARGE bezüglich Unterhalt

 
(@hskali)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

Erstmal ein dickes Lob für die Betreiber der Seite.

nach 7 Jahren Scheidung habe ich plötzlich einen Brief vom ARGE erhalten (Siehe Auszug unten). Drin steht,  dass ich Auskunft über mein Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben muss, um zu prüfen, ob ich Unterhaltspflichtig bin für Mein Ex Frau.

Wir  haben in 1997 geheiratet. Seit 2003 geschieden und haben kein Kinder. Es gab in der Vergangenheit kein Anspruch oder Anforderung von Mein Ex, das ich unterhalt zahle.

Ich bin ratlos, ob ich die Auskünfte a die ARGE gebe und wenn nicht, was mich drohen könnte.

Weitere Infos zu mir:  ich bin seit 2 jahren wieder verheiratet und mein jetzige Frau ist in der Ausbildung und hat kein Einkommen.

Auszug aus dem ARGE Brief:
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Die ARGe leistet für nachfolgend aufgeführte Person seit dem TT.MM.YYYY Laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach der Bestimmungen des Zweiten Sozialgesetztbuches (SGB II)

Sie gehören zu den in den §§ 1601 ff BGB bezeichneten Verwanden bzw. in den §§ 1361, 1569 f BGB oder 58 ff Ehegesetzt genannten Angehörigen bzw. zu den in §§ 12 und 16 Lebenspartnerschaftsgesetzt (LPartG) bzw. in § 1651I BGB genannten Personen, die verpflichtet sind, einander unterhalt zu gewähren, wenn die bürgerliche-rechtliche Leistungsfähigkeit hier zu gegeben ist.

Es soll zunächst geprüft werden, ob sie unterhaltsrechtlich leistungsfähig sind. Gemäß § 60 SGB II, §§ 1580, 1605 BGB sind Sie verpflichtet Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben. Soweit Sie Ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen, kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld geahndet und Die Auskünfte mit Hilfe von Zwangsgeldern beigetrieben werden.

Ich bitte daher um Übersendung folgender Unterlagen:

Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Verdienstbescheinigung
Letzter Einkommensbescheid

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2010 21:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hskali,

die Arge "prüft" viel, wenn der Tag lang ist. Abgesehen davon: Wovon hat Deine Ex-Frau in den vergangenen Jahren gelebt? Nachdem sie nicht einmal Kinder zu betreuen hat, steht ihr ja der ganze Tag zum Arbeiten zur Verfügung.

Schreib denen kurz zurück, dass sie Dir die Rechtsgrundlage für eine Aufforderung zur Auskunft nach sieben Jahren nennen sollen und stell die Antwort hier ein; dann sehen wir weiter.

Drohen wird Dir gar nichts; mit 99-prozentiger Sicherheit bist Du aus der Unterhaltsnummer sowieso längst raus (Stichwort: Vertrauensschutz).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2010 22:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde noch ergänzend darauf hinweisen, dass mit einer Einkommensauskunft lediglich die Höhe einer evtl. Unterhaltspflicht geprüft werden könne, aber keinesfalls das bestehen derselben.

Sie mögen dir daher zunächst darlegen, woraus genau, sich deine plötzliche Unterhaltspflicht, sieben Jahre nach der Scheidung, ergeben soll.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2010 22:18
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus hskali,

und ich würde noch einen Blick in das Scheidungsurteil werfen. Steht da bei Dir auch sinngemäß der Satz, dass auch für Zeiten der Not alles abgegolten ist?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 09:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und ich würde noch einen Blick in das Scheidungsurteil werfen. Steht da bei Dir auch sinngemäß der Satz, dass auch für Zeiten der Not alles abgegolten ist?

dieser Satz mit der "Not" steht üblicherweise nur in notariellen Scheidungsfolgenvereinbarungen; nicht in Gerichtsurteilen.

Bei Scheidungen wird (ausser dem Versorgungsausgleich) nur das verhandelt, was auch beantragt wurde. Wenn bei einer kinderlosen Ehe vor 7 Jahren kein Anlass zur Beantragung und Ausurteilung von EU bestand, steht da auch nix.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 11:33
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ brille

Bei meiner Scheidung hatte der Richter ausdrücklich danach gefragt, ob auch beide Parteien damit einverstanden wären, und es dann in sein Urteil mit aufgenommen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 11:43
 elwu
(@elwu)

Sie gehören zu den in den §§ 1601 ff BGB bezeichneten Verwanden bzw. in den §§ 1361, 1569 f BGB oder 58 ff Ehegesetzt genannten Angehörigen bzw. zu den in §§ 12 und 16 Lebenspartnerschaftsgesetzt (LPartG) bzw. in § 1651I BGB genannten Personen, die verpflichtet sind, einander unterhalt zu gewähren, wenn die bürgerliche-rechtliche Leistungsfähigkeit hier zu gegeben ist.

Hallo,

in diesem Fall würde ich aber widerstandslos liefern (sowieso niemals mit Ausfüllen des Fragebogens, den die da immer beifügen, darauf hat die ARGE keinen Rechtsanspruch) sondern die Unterhaltspflicht verneinen. Begründung im Tenor wie bereits von Beppo und Martin genannt, ungefähr so formuliert:

----
Ihr Schreiben vom / Az. xx.yy.zzzz

Sehr geehrte Frau von der Ley.. Arge,

nach anwaltlicher Beratung teile ich Ihnen mit: die Scheidung wurde am xx.yy.2003 rechtskräftig. Es gab zu keiner Zeit einen Unterhaltstatbestand. Der Nachweis einer ununterbrochenen Unterhaltskette gehört aber zur Schlüssigkeit Ihres Vorbringens. Es gibt des weiteren kein Gesetz, nach dem erst Jahre nach der Scheidung ein Erstanspruch auf nachehelichen Unterhalt entsteht.

Daher besteht auch für mich keine Auskunftsverpflichtung. Ich gehe davon aus dass die Sache hiermit erledigt ist und bitte um kurze schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichem Gruß

hskali
----

Wenn die sich auf die Hinterbeine stellen, was sie mit einigen Klicks in Formbriefsammlungen machen können, wirst du vermutlich dennoch Auskunft erteilen müssen. Aber vielleicht schreckt sie das Schreiben ja ab.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 12:14
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Man könnte denen ja fast schon einen Akt der Rechtsbeugung vorwerfen was die da begehen, insbesondere wenn keine Verpflichtungen mehr offen sind.

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2010 15:05
(@hskali)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

Vielen Dank für die Fachliche Beratung. ich werde jetzt einen Brief, sowie es elwu formuliert har, erfassen und die Unterhaltspflicht verneinen.

in der Scheidungsurteil stand nicht mehr als  einen Hinweis auf die Versorgungsausgleich.

Nochmal Herzlichen Dank ich wrede euch berichten, wie ARGE reagieren wird und hoffe, daß die Bauchschmerzen bald vorbei sind und kann mich auf die wesentlichen Dinge im Leben konzentrieren

Lieben gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2010 01:06
(@hskali)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

Ich habe letzte Woche einer Antwort von ARGE erhalten. Nach Überprüfung der Daten ist jetzt die ARGE zur der Beschluss gekommen, das ich nicht mehr Unterhaltspflichtig und damit die Sache als erledigt zu betrachten.

Noch einmal Vielen dank für die fachliche Betreuung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2010 15:17




(@schattendad)
Rege dabei Registriert

GRATULATION  :thumbup: :thumbup: so ist es recht wenn die auch Fehler machen

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2010 17:28
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

:thumbup: toll! Und auch dass du eine Rückmeldung gegeben hast. Erfolge lesen hier alle gern, denke ich

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2010 21:18