Ich werde Euch morgen mal informieren. Also meine Fahrtkosten müssen berücksichtigt werden. Nur hab ich eine Frage, was kann ich noch anrechnen lassen? Rate für das Auto?
Versicherungen?
Wie sieht es eine Rückzahlung an den Rentenversicherungsträger aus, da zahle ich monatlich bisher 60 Euro?
Sieh mal, bei dir geht es nur um Mangelfall oder Mindestunterhalt.Im Mangelfall sagt das Gericht ganz klar, dass es wichtiger ist, dass das Kind Essen auf dem Tisch hat als das du dir ein Auto leistet.
Auch Fahrtkosten können im Mangelfall unberücksichtigt bleiben, müssen tut der Richter gar nichts. Du wirst schon darlegen müssen, dass du im Fall einer Berücksichtigung dein Auto abschaffen müsstest, weil das Geld nicht reicht, du dann aber von einer Kündigung ausgehst, weil du ggf. regelmäßig zu spät kommen wirst. So würde ich versuchen zu argumentieren (wenn es tatsächlich stimmen sollte).
Sieh mal, bei dir geht es nur um Mangelfall oder Mindestunterhalt.Im Mangelfall sagt das Gericht ganz klar, dass es wichtiger ist, dass das Kind Essen auf dem Tisch hat als das du dir ein Auto leistet.
Auch Fahrtkosten können im Mangelfall unberücksichtigt bleiben, müssen tut der Richter gar nichts. Du wirst schon darlegen müssen, dass du im Fall einer Berücksichtigung dein Auto abschaffen müsstest, weil das Geld nicht reicht, du dann aber von einer Kündigung ausgehst, weil du ggf. regelmäßig zu spät kommen wirst. So würde ich versuchen zu argumentieren (wenn es tatsächlich stimmen sollte).
Ersteinmal, muss ich einen Wagen wegen der Ausübung meines Beruf nutzen und die Fahrtkosten sind nicht verhandelbar, da ich eine Tätigkeit habe, die nicht mit dem ÖVPN nicht erreichbar ist.
Dazu, dass das Kind Essen usw bekommen sollte ist ein schlechtes Argument, da die Mutter selbst ein hohes Einkommen hat und es Ihr nicht ums Geld geht sondern nur um zu schaden. Ich zahle schon immer an die Unterhaltsvorschusskasse 309 Euro.
Ich habe heute leichte gute Nachrichten bekommen, nach einer Sichtung aller Daten, wird der Betrag vielleicht mit Glück weniger, da ich ja ein 2.Kind habe. Ich bin gespannt wie das Gericht handeln wird.
Hallo Tom,
ich weiß nicht, ob du dein Thema absichtlich oder nur versehentlich gesperrt hattest, aber ich war mal so frei und habe es wieder aufgesperrt, denn das hier hatte ich bei deinem Fall noch nicht auf dem Radar:
da die Mutter selbst ein hohes Einkommen hat
Wie hoch, im Vergleich zu deinem Einkommen?
Wenn es nämlich (deutlich) mehr als doppelt so viel ist wie bei dir, dann kann man auch mal die Karte ziehen, ob deine Unterhaltspflicht nicht genau deswegen reduziert werden kann. Wenn ich mich recht erinnere, dann gab es schon Fälle der Art "Betreuungselternteil verdient dreimal so viel wie Umgangselternteil, dann entfällt die Unterhaltspflicht". Auch das wird vor Gericht kein Selbstläufer sein, aber ein sehr hohes Einkommen deiner Ex könnte für den Richter durchaus ein Argument sein, dass er bei deiner Mangelfallbetrachtung keine irrwitzig strengen Maßstäbe anzulegen braucht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
So, ich wollte Euch informieren.
Also bisher hatte ich 309 Euro ja an die Unterhaltsvorschusskasse immer gezahlt für meinen 12 jährigen Sohn nun ist es so, dass ich ein 2.Kind von meiner neuen Frau habe und meine Ex Freundin zum Ja gegangen ist wegen der Beistandschaft.
Nun hat man ausgerechnet das ich 250 Euro für meinen Sohn zahlen soll ab April 2021 und man sprach von Rückstand.
Aber ich zahlte auch Juni 2021 309 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse? Wie kommen die darauf? Oder haben die sich nicht abgesprochen.
P.S Glaube die Kindsmutter dreht jetzt sowieso durch
Da hat wohl A nicht mit B geredet.
Würde denen schreiben, dass du ab Juli 250 überweist und davon ausgehst dass bei einer monatlich Überzahlung in Höhe von 59 Euro ab April keine Rückstände entstanden sein können. Ansonsten mögen Sie dir diese bitte erklären.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Da hat wohl A nicht mit B geredet.
Würde denen schreiben, dass du ab Juli 250 überweist und davon ausgehst dass bei einer monatlich Überzahlung in Höhe von 59 Euro ab April keine Rückstände entstanden sein können. Ansonsten mögen Sie dir diese bitte erklären.
LG LBM
Das denke ich auch, obwohl die im gleichen Gebäude sitzen.
Letzte Frage, mir wurde auferlegt eine kostenfreie Urkunde beim örtlichen JA erstellen zu lassen. Das muss ich wohl machen oder?
Ich habe beim Unterhalt mit offenen Karten gespielt und bin vom Schlimmsten ausgegangen aber dann ist es anders gekommen.
Aber Unterhaltsvorschuss plus Unterhalt zahlen wäre ja unrealistisch.
Um den Titel herum zu kommen, wenn er gefordert wird, ist schwierig.
Du kannst den auch beim Notar deiner Wahl erstellen lassen. Unterhalt xy% der DDT, derzeit xxx Euro. Kostet nur eine kleine Schreibgebühr, dafür steht drin was DU möchtest. Da können wir dir sicher helfen.
Ich würde auch die Begrenzung zum 18. Geburtstag mit rein nehmen. Das muss zwar nicht akzeptiert werden, kann man aber immer noch reagieren, wenn jemand klagewütig wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie kommen die darauf? Oder haben die sich nicht abgesprochen.
Nein, dass werden die in der Regel nicht ... ich habe aus der eigenen Erfahrung das Gefühl, dass da die linke Hand nicht weiß was die rechte Hand tut.
Du kannst also nicht davon ausgehen, dass die miteinander sprechen bzw. Kenntnis haben.
Allerdings kannst Du denen mitteilen, dass sie sich mit der Beistandschaft in Verbindung setzen sollen. Zeitgleich würde ich eine Bestätigung über die geleisteten Zahlungen anfordern.
Aber, wenn du nur die UHV Kasse bedient hast, dann lagst Du immer unter dem Mindesunterahlt (bei UHV wird das volle KG angerechnet) so das hier ein Rückstand aufgelaufen sein kann. Das hängt jetzt davon ab, ob dieser Unterhalt tituliert wurde.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nein, dass werden die in der Regel nicht ... ich habe aus der eigenen Erfahrung das Gefühl, dass da die linke Hand nicht weiß was die rechte Hand tut.
Du kannst also nicht davon ausgehen, dass die miteinander sprechen bzw. Kenntnis haben.Allerdings kannst Du denen mitteilen, dass sie sich mit der Beistandschaft in Verbindung setzen sollen. Zeitgleich würde ich eine Bestätigung über die geleisteten Zahlungen anfordern.
Aber, wenn du nur die UHV Kasse bedient hast, dann lagst Du immer unter dem Mindesunterahlt (bei UHV wird das volle KG angerechnet) so das hier ein Rückstand aufgelaufen sein kann. Das hängt jetzt davon ab, ob dieser Unterhalt tituliert wurde.
Gruß
Kasper
Also an die UHV hab ich immer 309 Euro gezahlt und habe da keine Aussenstände. Immer alles bezahlt aber festgestellt jetzt erst das ich wohl ein Mangelfall war. Hatte denen nie meine Daten zur Verfügung gestellt. Erst nachdem meine Ex zur Beistandschaft gegangen ist, weil Sie der Meinung war mehr zu bekommen wurde von der Beistandschaft alles geprüft Gehalt, Fahrtkosten 2.Kind usw und da sind die 250 Euro rausgekommen. Also hätte ich das eher gewusst, aber nun ist es so das ich die 250 Euro an die Beistandschaft überweisen soll und dann muss icb doch Dir Zahlung an die UHV einstellen doch. Tituliert wurde nie was.
Bzgl. Titulierung, geh unbedingt zum Notar und befristen bis zum 18. Lebensnjahr. Gar nicht groß ansprechen bei der KM, sondern einfach erstellen und durch den Notar direkt zustellen lassen.
Bzgl. Titulierung, geh unbedingt zum Notar und befristen bis zum 18. Lebensnjahr. Gar nicht groß ansprechen bei der KM, sondern einfach erstellen und durch den Notar direkt zustellen lassen.
Ich habe zur KM keinen Kontakt. Läuft alles über das JA und die mir mitteilten, dass ich bei meinem. örtlichen Ja, da mein Sohn 700 km. Weit weg wohnt, eine kostenfreie Urkunde erstellen lassen sollte.
Kann ich das auch beim Notar?
Kann ich das auch beim Notar?
Siehe Antwort #27 von LBM...Du musst mit ihm eben besprechen, was Du alles in der Urkunde haben willst/musst!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!