Hallo,
Mein Sohn aus einer Kurzbeziehung ist 13 Jahre und bisher habe ich immer an die Unterhaltsvorschusskasse die Summe gezahlt, die Sie gefordert hatten. Heute habe ich einen Brief erhalten von JA, das ich alle meine Einkünfte offen legen muss und da es noch nie einen Titel gab und meine Ex Freundin sich nie gemeldet hatte und nie was wollte haben Sie gesagt, dass Sie nun einen Titel haben wollen
Meine Frage ist, ich erhalte 1900 Euro Lohn dazu habe ich Fahrtkosten die ich nicht minimieren kann bzw auch keinen Zusatz Job annehmen kann, da ich schon auch am WE arbeite. Meine Fahrtkosten sind 250 Euro die ich nachweisen kann.
Ich bin neu verheiratet und seit 6 Monaten Vater einer Tochter
Meine Frau bekommt nur Elterngeld.
Wir zahlen noch ein Auto ab und ich habe noch paar Verbindlichkeiten
Meine Frage ist, ab wann wäre das, weil meine Ex nun behauptet ich muss 10 Jahre nachzahlen und was wäre ich jetzt in etwa zahlbar bzw rechnet man meine Tochter jetzt auch dazu? Vielen Dank
Lass dich nicht verkackeiern. Deine Zahlungen ans Jugendamt sind ja belegt und nachträglich zahlen musst du gar nichts.
Wenn jetzt aber bei einer Berechnung raus käme, dass du mehr zahlen müsstest, als du aktuell zahlst, dann kann ab jetzt, April, dieser Betrag gefordert werden. Wann hat denn die UHV-Kasse das letzte Mal gerechnet und mit welchem Ergebnis?
Rechne ich 1.900 minus 250, bleiben 1650. Damit bist du ein Mangelfall. Das große Kind hat einen Anspruch auf 419 und das kleine auf 284 Euro, zusammen 703 Euro. Da dein Selbstbehalt 1160 Euro beträgt, sind nur 490 Euro zu verteilen.
Kind groß: (419 × 490)/703 = 293 Euro
Kind klein: (284 × 490)/703 = 198 Euro.
Allerdings könnte es wirklich Streit geben um Fahrtkosten, Nebenjob, besser bezahlten Job (fiktive Einkünfte) oder Senkung des Selbstbehalts wegen Zusammenleben mit deiner Freundin.
Um den Titel kommst du ggf. nicht drum herum. Da musst du bezüglich der Höhe und auch einer möglichen Begrenzung aufpassen. Das Kind hat ein Recht auf den unbefristeten Titel, aber ich würde das mit der Befristung zum 18. Geburtstag trotzdem versuchen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vielen Dank. Ich muss es korrigieren. Ich bin mit meiner jetzigen Frau verheiratet und habe meine 6 monatige Tochter. Mein Sohn lebt 800 km. Weit weg und hatte nie Umgang bekommen, er ist nun 13 Jahre und bisher hatte ich immer Korrespondenz mit der Unterhaltsvorschusskasse und zahle aktuell 309 Euro. Nur heute kam der Brief vom Ja das meine Freundin vor 13 Jahren nun einen Antrag auf Beistandsxhaft gestellt hat. Sonst hätte Sie sich nie gemeldet, Sie schrieb mir vor Tagen das ich Ihr 500 Euro jetzt zahlen soll und für 13 Jahre 10.000 Euro Ihr überweisen soll, sonst klärt das Ja es. Sie wollen nun einen Unterhaltstitel tituloeren und setzen mich unter Verzug.
Mit den Fahrtkosten und Jobwechsel ist es nicht leicht, da ich vor 2 Jahren noch EM Rente befristet bekommen habe und mit Mühe wieder ins Arbeitsleben gekämpft habe und viel mehr gesundheitlich nicht zumutbar ist auch die Fahrtkosten kann ich nicht verringern, saß kann ich belegen in meinem Job.
Meine Frage, meine Ex meinte das mein neues Kind mit meiner Frau keine Bedeutung hat, da es bei uns lebt. Und Ihr alles zusteht
Stimmt das?
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Edit: Vollzitat gelöscht, bitte auf antworten klicken
Hallo Tom,
Meine Frage, meine Ex meinte das mein neues Kind mit meiner Frau keine Bedeutung hat, da es bei uns lebt. Und Ihr alles zusteht
Stimmt das?
Nö, stimmt nicht - und wovon träumt die Trulla nachts? Aber, der Reihe nach:
Unterhaltsrechtlich stehen deine beiden Kinder im gleichen Rang, d.h. beide Kinder werden berücksichtigt, der einzige Unterschied ergibt sich aus der jeweiligen Altersgruppe, und wie da im Mangelfall gerechnet wird, das hatte Lausebackesmama dir ja schon geschrieben.
Mangelfallberechnungen sind allerdings immer ein bisschen heikel, auch das hatte LBM schon geschrieben, aber wenn du derzeit 309 Euro zahlst, dann wird sich m.E. daran auch bei einer Neuberechnung wahrscheinlich nicht all zu viel ändern. Bitte stelle die Zahlen vom Jugendamt hier ein, bevor (!) du denen einen Titel unterschreibst.
Die 500 Euro, die deine Ex haben möchte, sind doppelpluslächerlich, dafür müsstest du ein bereinigtes Netto von ca. dreitausend Euro haben. Unter deinen Randbedingungen wäre allerallerspätestens bei 418,50 Euro Schluss (d.i. Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle), aber da müsste der Richter schon erstaunlich viel kreatives Geschütz auffahren, um dir den Mangelfall komplett zu streichen.
Die Nachforderung kann deine Ex ebenfalls knicken, denn deine Adresse wird ja über das Jugendamt jederzeit bekannt gewesen sein, d.h. nichts hat sie daran gehindert, irgendwelche Forderungen geltend zu machen und diese ggf. gerichtlich prüfen zu lassen. Ab jetzt, d.h. seit Aufforderung zur Einkommensauskunft, läuft die Uhr; aber eben wirklich erst ab jetzt und nicht rückwirkend für die Vergangenheit.
In diesem Sinne bleibt es bei dem, was LBM gleich als ersten Satz geschrieben hatte: "Lass dich nicht verkackeiern".
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank Euch. Ich werde die Zahlen vom Ja bzw den Titel hier reinsetzen.
Gibt es grundsätzlich noch Dinge, die man zum Abzug bringen könnte? Autokredit wohl kaum oder andere Verbindlichkeiten?
Miete ist auch nicht zu berücksichtigen?
Ich fiel auch aus allen Wolken, damals hatte die Mutter mir den Umgang untersagt "hartes Geschütz" aufgefahren mit allem drum und dran, dann höre ich Jahre nix ausser das ich immer regelmäßig mit der Unterhaltsvorschusskasse Korrespondenz hätte und das an die gezahlt hatte und nun meldet sich erst die Mutter per Mail bei. Mir und 2 Tage das Schreiben vom Ja.
Da du nicht mal den Mindestunterhalt zahlst, wird es mit weiteren Abzügen schwierig. Miete ist im Selbstbehalt enthalten.
Der KM scheint das Wasser bis zum Hals zu stehen. Wenn du auf den Quatsch überhaupt etwas antwortest, würde ich ihr lediglich mitteilen, dass ihre Erpressungsversuche jeder rechtlichen Grundlage entbehren und du weiterem Schriftverkehr vom Jugendamt gelassen entgegen siehst.
Stell doch mal das Schreiben vom JA anonymisiert aber im Wortlaut ein.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
prinzipiell geht Dein Einkommen plus ggf. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Steuererstattung (umgelegt auf 12 Monate), Kapitalerträge und wenn Du im Eigentum (eigenes Haus/Wohnung) als Wohnvorteil in die Berechnung ein.
Abziehen kannst Du davon sogenannte berufsbedingte Aufwendungen, das sind in der Regel die Fahrtkosten zur Arbeit (hin- und zurück für 220 Arbeitstage im Jahr umgelegt auf 12 Monate) und nachgewiesene Altersvorsorge. Hieraus ergibt sich dann das sogenannte bereinigte Einkommen.
Alles andere ist im Selbstbehalt von 1160 Euro enthalten, der Dir beim KU zusteht.
Mit einem Einkommen von ca. 1900 Euro geht es sowieso nur noch um den Mindestunterhalt oder Mangelfall. Das Problem beim Mangelfall ist, dass Du den minderjährigen Kindern gegenüber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hast und Du damit zu einem Nebenjob gezwungen werden kannst bzw. dieser fiktiv angerechnet werden könnte damit Du für den Mindestunterhalt leistungsfähig wirst.
Du solltest Dich fragen inwieweit Du den Mindestunterhalt von 419 Euro für das große Kind zahlen kannst. Im Prinzip bist Du sicher ein Mangelfall, den musst Du aber erst einmal anerkannt bekommen!
Du wirst mit eine Einkommensauskunft an das JA machen müssen und es wird auch einen Titel geben. Aber eigentlich gibt es in Deinem Fall gar keinen Spielraum, mehr als Mindestunterhalt kann da gar nicht herauskommen. Wenn Du das nicht zahlen kannst, dann musst Du Dich auf einen längeren Kampf mit dem JA einstellen. Aus meiner Sicht solltest Du erst einmal die Auskunft erteilen und dann abwarten, was das JA rechnet. Der neue Unterhalt wäre ab Inverzugsetzung also Mail der KM bzw. Schreiben des JA zu zahlen.
VG Susi
Und eine Sache meinem Sohn fehlt es an nix.
Soll das heißen, die Kindesmutter verdient sehr gut?
Hallo zusammen,
Du solltest Dich fragen inwieweit Du den Mindestunterhalt von 419 Euro für das große Kind zahlen kannst.
Das halte ich nun für einen ziemlich sportlichen Vorschlag - nämlich bei eigenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und einem weiteren Kind, dessen Lebensunterhalt selbstverständlich auch gesichert werden muss.
Im Klartext: In so einer Situation sollte niemand niemals nicht freiwillig den Mindestunterhalt akzeptieren, und zwar auch dann nicht, wenn das Jugendamt es sagt - denn auch wenn die Herren und Damen Sachbearbeiter es nicht so gerne hören, sie selbst haben nicht die Macht über die Unterhaltsfestsetzung, die hat nämlich nur der Familienrichter!
Es kann natürlich sein, dass das Jugendamt dann ein Gerichtsverfahren anleiert, und es kann auch sein, dass du dieses Verfahren verlierst. Dann allerdings wäre der Unterhalt in einem Gerichtsbeschluss festgeschrieben, und damit stünde dir ggf. der Weg zu Sozialleistungen offen, z.B. aufstockendes Hartz IV - wenn du hingegen freiwillig mehr zahlst als du dir eigentlich leisten kannst, dann wird letzteres ziemlich schwierig.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi,
das Verhalten deiner Ex empfinde ich einfach nur als unverschämt und dreist. Sie pokert hoch, vermutlich steht ihr das Wasser bis zum Hals.
Aber, wer den Vater des Kindes nie mit einbezieht kann von ihm auch kein großes Entgegenkommen erwarten. Und deshalb wäre ich an deiner Stelle sicher nicht
bereit freiwillig Mindestunterhalt zu bezahlen. Die Beistandschaft hat ja bisher auch gerechnet und war mit den bisherigen Zahlungen ja auch einverstanden.
Rückwirkend geht eh nix wenn es keinen Titel gibt, und für die heutige Situation zählt das andere Kind und deine neue Frau auch.
LG
Nadda
Hallo zusammen,
da wir diese Vermutung hier jetzt schon zweimal hatten:
Der KM scheint das Wasser bis zum Hals zu stehen.
Sie pokert hoch, vermutlich steht ihr das Wasser bis zum Hals.
Es gibt m.E. keinen ersichtlichen Grund zu dieser Annahme. Wenn ihr das Wasser bis zum Halse stünde, hätte sie mutmaßlich längst Hartz IV beantragt, und dann hätte nicht nur sie selbst, sondern insbesondere auch das Jobcenter sich bei Tom gemeldet.
Das einzige, was wir mit ziemlicher Sicherheit wissen: Sie kriegt den Hals nicht voll - aber das ist ein völlig anderer Sachverhalt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Es gibt m.E. keinen ersichtlichen Grund zu dieser Annahme. Wenn ihr das Wasser bis zum Halse stünde, hätte sie mutmaßlich längst Hartz IV beantragt, und dann hätte nicht nur sie selbst, sondern insbesondere auch das Jobcenter sich bei Tom gemeldet.
Es gibt zu genüge Fallkonstellationen in denen einem das Wasser tatsächlich bis zum Hals steht, aber gerade nicht die ARGE mit im Boot ist.
Das einzige, was wir mit ziemlicher Sicherheit wissen: Sie kriegt den Hals nicht voll - aber das ist ein völlig anderer Sachverhalt.
Allerdings ist dies auch ein Charakterzug der mitunter nicht selten zu finden ist ...
Daher stimme ich Dir zu, dass wir nur vermuten können. Dennoch sollte man irh die entsprechende Paroli bieten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wenn jemand gegenüber der ARGE Forderungen stellt, muss er oder sie sich nackig machen. Gegenüber einem Unterhaltsverpflichteten, insbesondere bei Kindesunterhalt kann man alle möglichen Forderungen stellen, ohne irgendetwas von sich preis geben zu müssen.
Wenn jemandem das Wasser bis zum Hals steht, ist Weg 2 irgendwie doch verlockender.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wollte kurz Infos mitteilen. Also war bei einer Anwältin und soll nun alle meine Einkünfte auch meine Steuererklärung und Steuerrückzaung angeben. Nun ist es so, dass ich was nicht ganz verstanden habe. Meine Anwältin sagte, dass es bei 418,50 Euro Unterhalt wohl enden wird.
Ich habe ohne Weihnachtsgeld ein durchschnittliches Netto von 1920 Euro und nachweislich doch 450 Euro an Fahrtkosten, die ich natürlich einen Teil von der Steuererklärung zurückbekomme.
Dazu habe ich ja ein 2.Kind von 6 Monaten und Verbindlichkeiten von 80 Euro Schulden die ich monatlich zahle, dazu noch 80 Euro für die Rate für das Auto und noch paar kleine Versicherungen.
Nun hatte mir meine Anwältin nicht viel Hoffnung gemacht EIN mangelfall zu sein. Was Sie aber sagte, da einen Job habe, wo ich keinen Zusatz Job annehmen kann und umziehen geht auch nicht und kann belegt werden.
Meine Frage ist, wie wirkt sich die Steuer auf den Unterhalt aus.
Auch sagte meine Anwältin, das der Anspruch ab jetzt gilt und nicht die 10 Jahre davor. Da meine Ex sich nie gemeldet hatte und in der Vergangenheit immer den Umgang verweigert hatte bzw ich keine Korrespondenz abgebrochen hatte.
Hallo,
sowohl das Weihnachtsgeld als auch eine Steuererstattung werden auf das verfügbare monatliche Einkommen umgelegt und erhöhen damit Dein bereinigtes Einkommen.
Prinzipiell haben beide Deiner Kinder Anspruch auf KU und der Anspruch wäre auf beide Kinder zu verteilen.
VG Susi
Hallo Tom,
Meine Anwältin sagte, dass es bei 418,50 Euro Unterhalt wohl enden wird.
Klingt nach anwaltlicher Arbeitsverweigerung.
Sorry, aber um von vornherein das zu akzeptieren, wozu das Gericht einen schlimmstenfalls (!) verdonnern würde, braucht man echt keinen Anwalt - da könnte man auch gleich eine Kapitulationserklärung unterschreiben.
Ich hoffe, du hast der Trulla kein Mandat erteilt? An dieser Stelle würde ich nämlich sagen, schreib' die Gebühr für diese juristische Erstberatung in den Wind, und versuch's nochmal bei einem anderen Anwalt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich würde es etwas differenzierter sehen:
wenn der Anwalt informiert, was er/sie denkt was rauskommen wird, muss das noch keine Kapitulation sein. Er/sie kann ja trotzdem kämpfen, aber schon vorab über ein wahrscheinlichen Ausgang informieren, um die Enttäuschung gering zu halten.
Der Anwalt meint wahrscheinlich, dass das Gericht die Fahrtkosten und den Kredit nicht anerkennen wird, aber die daraus resultierende Steuererstattung auf das Gehalt drauf packt. Und dann könnte es reichen, um kein Mangelfall zu sein.
dass das Gericht die Fahrtkosten und den Kredit nicht anerkennen wird, aber die daraus resultierende Steuererstattung auf das Gehalt drauf packt.
Sollte das passieren: dazu gibt es gegenteilige BGH-Rechtsprechung
Mir ist nicht ersichtlich, warum die Fahrtkosten nicht erstattet werden sollten, wenn diese berufsbedingt sind. Auch Verischirungsbeiträge (z.b. Zahnzusatz oder BU) können berücksichtigt werden. Ich konnte auch meine Leasingrate für das Auto >300€ berücksichtigen, da sollten doch 80€ nicht der Rede wert sein, da du ja auf das Auto, aufgrund deiner Arbeit, angewiesen bist. Wenn du dein Auto auch für die Umgänge mit deinem 13jährigen Sohn benötigst, dann ist das auch noch ein Grund mehr. Natürlich muß aber auf das Verhältnis geschaut werden bzgl. was kann berücksichtigt werden und wo liegt dein Gehalt. Mein Erfahrung ist, je mehr man verdient desto mehr kann man eigentlich berücksichtgen bzw. es wird mal eine Auge mehr zugedrückt.
Fazit: Deine Anwältin sollte erstmal genau rechnen und das maximal mögliche ansetzen. Pauschale Aussagen helfen hier überhaupt nicht.
Hallo Brave,
Mein Erfahrung ist, je mehr man verdient desto mehr kann man (...)
Nur reden wir hier über einen mutmaßlichen Mangelfall, und da gelten halt andere, und zwar härtere Regeln.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.