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Mutterunterhalt / Unverheiratet

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(@onkel)
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Hallo zusammen,
meine Geschichte gibts hier. Um sich ein ungefähres Bild zu machen...

Die Mutter verklagt mich nun auf Mutterunterhalt :knockout:

Ich bin zwar bei einem Rechtsanwalt, will aber von euch mal meine vorraussichtlichen Chancen hören, da hier sicherlich einige Schicksale sich tümmeln, die gleiches erleben(erlebt haben) wie ich und ungefähr abschätzen können, wie es im Endeffekt ausgehen wird.

Das engültige Urteil spricht eh nen Richter, will aber mal eure Meinungen hören.

Um den Kindesunterhalt brauchen wir uns nicht unterhalten, den zahle ich, das ist Ehrensache.

Die Kindesmutter verklagt mich auf 730€ Mutterunterhalt.

Ich verdiene 1792€ Netto und zahle 200€ an meine Tochter Unterhalt.

Desweiteren fahre ich alle 2 Wochen zu meiner Tochter was mich mit Benzin und Verpflegungskosten auch nochmal pro Wochenende mind. 100€ kostet.

Dürfen die Fahrten zu meiner Tochter vom Netto abgezogen werden??

Ich habe eine notariellen Titel das ich der Mutter seid November 2004 (dort hab ich das erste mal Post von Ihrem Anwalt bekommen) bis Juli 2006 (der 3te Geburtstag meiner Tochter) der Mutter 300€ jeden Monat zahlen muß. Diesen Titel habe ich auf Rat von meinem RA veranlaßt um Schadensbegrenzung zu führen, sprich den Gesamtstreitwert zu mindern.
Da sich ja Anwalts und Gerichtskosten nach dem Gesamtstreitwert bemessen (sind so auch noch mind. 2500€)...die Klage will sie aufrecht erhalten, da sie total Geldgeil geworden ist...

Wieviel Chancen hat die Mutter den auf Ihre 730€ ???
Laut meinem Anwalt und meiner Rechnung nach fast gar keine, aber wie schätzt Ihr die Lage ein??

Die Mutter hat jetzt schon 904€ steuerfrei zur Verfügung (200€ Unterhalt + 154 € Kindergeld + 250 € Erziehungsgeld + 300€ Mutterunterhalt), kann es wirklich sein das diese Person nachher mehr Kohle zur Verfügung hat, als ich??

Ich weiß das Kindergeld und Erzeihungsgeld kein Einkommen sind, aber im Endeffekt zählt doch die Gesamtsumme, oder irre ich da??

Die KM lebt bei Ihren Eltern und hat sich nun erstmal das Dachgeschoss ausbauen lassen, ich komme mir so vor, als dürfte ich das nun finanzieren...lebt mietfrei, nimmt mir meine Tochter weg und ich darf bluten :gunman:

Ich habe ca. 825€ laufende Kosten jeden Monat, bei einem Selbstbehalt von 850€ blieben mir 25€ im Monat zum Leben...irgendetwas is da doch faul...

Gruß
Onkel


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2005 11:57
(@Melly)

Hallo Onkel,

bei der Berechnung des Unterhalts wird das Kindergeld , sowie der KU nicht einberechnet.
Du kannst rein theoretisch auf den Selbstbehalt gesetzt werden.
Das Gericht wird wie immer entscheiden 😡
Zu Gunsten der Mutter ohne Rücksicht auf den Mann, der vom Selbstbehalt sein Leben bestreiten muß.
Es interessiert übrigens keinen Menschen, wie Du die Fahrtkosten für den Umgang mit der Tochter bezahlst.
Ich seh nix Positives in Deinem Fall.
Also über 700 Euro werden es nicht sein, da Du noch 1/7 Erwerbstätigenanreiz abzeiehn kannst....aber es wird sicher eng.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 12:28
(@onkel)
Schon was gesagt Registriert

Na wunderbar, Du machst mir Hoffnungen :heu:
Aber gut ich wollts ja wissen 😉

Ich habe schon mehrere Urteile gelesen wo die Väter die Fahrten zum Teil angerechnet bekommen haben...oh Mann ich kann nur kämpfen und hoffen das der Richter mal auf meiner Seite steht...

ich kann dann meine Jahrelang aufgebaute Existenz an den Nagel hängen nur weil die KM geldgierig ist...oh Mann schöne Aussichten...

Wenn ich raus aus der Wohnung muß, da ich sie mir nicht mehr leisten kann, kann ich auch meinen Job an den Nagel hängen da mein Chef mir schon vor 1 Jahr nahe gelget hat, wenn ich hier länger bleiben will, brauch ich nen Arbeitszimmer und muß auch nach der Arbeit schuften...Super wenn ich arbeitslos werde laufen Schulden ohne Ende auf, ich steuer da irgendwie rosigen Zeiten entgegen...

Aber nichts destotrotz besuch ich weiterhin meine Tochter, die hat mit dem ganzen ja nichts zu tun...soll sich später mal selbst nen Bild machen was Ihre Mutter da angerichtet hat...

Shit, soll ich mit meinen 27 Lenzen wieder zu meinen Eltern ziehen, Danke lieber Rechtsstaat, Unrechtigkeit ist wohl in solchen Fällen immer an der Tagesordnung...

Gruß
Onkel

[Editiert am 3/2/2005 von Onkel]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2005 12:38
 cool
(@cool)

Hallo,
habe gerade gleiches durch. Wenn Deine Ex mietfrei wohnt kann das auch unterhaltsmindernd sein. In meinem Fall 175€ gespart. Also 1792.- minus 5% Arbeitsaufwendungen minus 270€ Kindesunterhalt (ich denke bei den 200€ ist das halbe Kindergeld abgerechnet, dafür bekommst Du Deine Fahrkosten wahrscheinlich nicht angerechnet). In dem neuesten Urteil des BGH steht, dass der Selbstbehalt bei unverheirateten zwischen 850,- und 1000,- liegen sollte( steht hier unter Urteilen), wenn ich das richtig gelesen habe. Da kannst Du vielleicht mit Deinen erhöhten Fahrkosten zwecks Umgang ansetzen. Wenn Du höhere berufliche Aufwendungen hast, mußt Du dies nachweisen, z.B. höhere Miete wegen benötigten Arbeitszimmer. Rede noch einmal mit Deinem Anwalt, ob Du nicht mehr bezahlen sollst (Streitwert runter setzen), vielleicht auf ein Sperrkonto. Ich habe bei einem Streitwert von 13800,- € 2200,- an meinen Anwalt 750,- an Ihren und heute kam die Rechnung vom Gericht 169,- bezahlt, also am Ende in den 3 Jahren kaum was gespart.

cool


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 13:28
(@onkel)
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Hi cool,
ich habe den Streitwert ja schon durch den notariellen Tiel runtergestzt, die 300€ die ich Ihr seid November zahle können nicht als Streitwert angerechnet werden!

Von Nov04 - Jul 06 --> 21 Monate * 300€ => 6300€ Streitwertminderung

Sie verlangt ja 730€ * 21 Monate --> 15330€ Gesamtverlangen der KM

Somit beläuft sich die Klage maximal auf einen Streitwert von 9030 €

Noch mehr als 300€ gehen absolut nicht, ich muß auch noch leben und es is nen Unterschied in ner Großstadt zu wohnen wie ich, als sie die auf nem Dorf wohnt!!!

Mir bleiben jetzt schon am Monatsende kaum mehr als 50-100€ die ich zur Seite packen kann...
Gehe weder abends weg, noch kauf ich bei teuren Läden ein, Rauchen komplett eingestellt, das Feierabend Bierchen fällt auch seid Monaten weg...

Die Fahrten zu meiner Tochter zehren sehr an der Geldbörse....und ich will meine Kleine ja auch sehen, solange ich noch kann...

Nebenbei noch ne private Unfallversicherung laufen, aus der ich so schnell nich mehr rauskomme, Bausparer, Auto, Benzin, Haftpflicht, Rechtsschutz (die mir in meinem Fall nichts bringt)...alles laufende Kosten die sich nicht ohne weiteres mindern lassen....

Gruß
onkel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2005 13:49
 cool
(@cool)

Hallo,

die Angaben in Deinem letzten Satz bringen vor Gericht nichts, dafür hast Du Deinen Selbstbehalt, so traurig das ist. Bausparer kanst Du anhalten, kostet Dich nichts und dann in 3 Jahren wieder einsteigen, habe ich auch gemacht. 9030€ sind jetzt nicht so viel weniger als 13800€ die Rechnung Deines Anwaltes dürfte nicht sehr viel niedriger ausfallen als meine.

cool


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 14:04
(@onkel)
Schon was gesagt Registriert

doch bei 9000€, bei 10000€ is die Grenze für Anwaltskosten dann 13000 € ist immerhin eine paar Stufen weniger und der Titel war nicht teuer 67€ + Auslagen, glob ich...denke mal das ich damit wenigstens ein bisla was spar...hatte das auch mit meinem Anwalt überschlagen und das waren doch einige hunderte €'s...lieber zeige ich mich schonmal zahlungswillig mit dem Titel als das ich nachher nen ganzen dicken Batzen nachzahlen darf, wobei ich mich immernoch Frage woher ch die Kohle nehmen soll ....

Is mir schon klar das die Angaben nichts bringen vor Gericht, vllt noch die Unfallversicherung, da dort meine Tochter mitdrin is, aber das sind Peanuts, im Vergleich zu dem was mich erwartet...

Na wunderbar, was zahlst DU denn Unterhalt an Deine Ex, wenn man mal fragen darf?? bzw was bleibt Dir am Monatsende??

Ich fühl mich gerade wie ne Gelddruckmachine für jmd der einem seelischen Schaden zugefügt hat....aus dem Grund hatte ich nicht geheiratet und nu, darf man genauso bluten wie alle anderen, DANKE Deutschland...
Die Frau is voll arbeitsfähig und wäre Sie hier geblieben wäre unsere Tochter nun im kIndergarten und sie könnte Halbtagsackern nun ruht si sich auf Ihrem fetten Hintern aus und läßt sich von mir ernähren...

[Editiert am 3/2/2005 von Onkel]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2005 14:14
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Onkel,
immer cool bleiben und nicht verrückt machen lassen.

Erst mal die gute Nachricht: da unverheiratet, blutest du nur 3 Jahre, danach ist Schluß für Mama. Zumindest zur Zeit noch. Da muß man halt durch.

Du hast nicht geschrieben, ob deine Ex denn gearbeitet und was sie verdienst hat. Davon hängt natürlich die Höhe des Unterhaltes ab. Meine Ex ist Studentin, also schlag ich mich mit dem Sozialamt rum, da die von mir die Sozialhilfe als Unterhalt zurückhaben wollten.

Das effektivste, was du machen kannst ist es, deine berechnete Leistungsfähigkeit zu senken,
weil du nur maximal die Differenz zwischen deiner Leistungsfähigkeit und dem Selbstbehalt zahlen mußt. Langfristig bestehende Kredite, (ich hab auch laufende Dispozinsen durchgekriegt), berufliche Aufwendungen (da geht teilweise was übers Auto bei hohen Anfahrtswegen, wenn Auto unverzichtbar, kann unter Umständen um 400-500€ ausmachen), teilweise Altervorsorge und (Lebens)Versicherungen (da weiß aber ein Anwalt sicher besser Bescheid). Grad mit dem Arbeitszimmer müßte doch was zu machen sein (unverzichtbar zur Ausübung Arbeit). Darauf zu achten ist allerdings, dass nur Sachen gehen, die vor der Forderung abgeschlossen wurden.
Ansonsten phantasievoll sein. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

Viel Glück,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 14:33
 Mux
(@mux)
Registriert

Sorry, kleiner Fehler eingeschlichen.

Leistungsfähigkeit = Differenz zwischen bereinigtem Nettoeinkommen und Selbstbehalt.

Aber wie auch immer, diese ist zu senken.

Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 14:37
(@Melly)

Na Mux....das ist einfacher als gedacht.
Zur Unterhaltsberechnung werden immer die letzten 3 Jahre herangezogen.
Also nix weniger arbeiten oder gar arbeitslos werden, damit tut sich ein Unterhaltszahler keinen Gefallen.
Hilft ja nix, wenn es dem Unterhaltszahler noch schlechter geht, da kommt nur mehr Frust auf.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 14:45




(@onkel)
Schon was gesagt Registriert

Jepp hatte auch schon überlegt Job niederzulegen, aber das geht nach hinten los, weil zahlen mußte eh, ob nun jetzt oder später das is egal und zum Schulden machen bin ich nicht geboren,
wußte bis heut nicht wie man sowas macht....

Kann sogar verknackt werden wenn ich kündige, totaler Wahnsinn was da unsere Gesetze auf Lager haben....

Bei mir kam das letzte Jahr zur Berechnung ran, und weil da die Kleine Maus noch bei mir gewohnt war, hab ich natürlich Zusatzschichten zu Hause geschoben um noch mehr Kohle ranzubekommen...war nen Riesenfehler, somit is mehr Kohle in die GEsamtberechnung eingeflossen, als ich dieses Jahr gesamt verdienen kann.

Das Arbeitszimmer kann mir aus der Sache sicherlich einige hundert Euros mehr an Miete auf den Selbstbehalt berechnen, sprich im Selbstbehalt sind z.B. ~300€ Mietanteil und ich zahl 525, diese 252 müssen dazuaddiert werden, da ich sonst keinen Job mehr hät...we will see inwieweit sich darauf nen Richter einläßt...

Die KM war vor der Geburt arbeitslos, aber das is egal es wird dennoch Ihr Einkommen als Arzthelferin ~750€ als Mindestsatz herangezogen, was ich zahlen muß, is krank, ist aber so...daher auch die ominösen 730€ ....

Wie lange dauert es ungefähr von Einreichung der Klage bis zum GErichtstermin, hat da einer Erfahrungen??

Gruß
onkel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2005 15:38
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Melly,

richtig. Als ich mit dem Mutterunterhalt konfrontiert wurde, war meine erste Idee,
meine Vollzeitstelle in Halbzeitstelle umwandeln zu lassen, weil mir rein rechnerisch bei halber Arbeitszeit der gleiche Selbstbehalt geblieben wäre. Wird aber nicht anerkannt, weil mutwillig.
Ne andere Variante wär aber, wenn es betriebsbedingt wär. Mit den drei Jahren weiß ich nicht so, ich mußte bisher nur immer zur Berechnung der Leistungsfähigkeit die letzten drei (monatlichen) Gehaltsnachweise beibringen. Ist aber auch Sozialamt und noch nicht das Gericht.

Hatte aber auch nicht gepostet, dass wer seine Arbeitszeit reduzieren soll, sondern versuchen soll, das fiktive Nettoeinkommen, und damit die Leitungsfähigleit zu reduzieren (das was man netto verdient, abzüglich Dinge, die man angerechnet bekommt: Altschulden, Aufwendungen zur Arbeit, andere Unterhaltszahlungen etc.)

"Schulden können je nach den Umständen des Einzelfalls (Art, Grund und Zeitpunkt des Entstehens) das anrechenbare Einkommen vermindern. Die Abzahlung soll im Rahmen eines Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen. Dabei sind die Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger gegeneinander abzuwägen.

Kinderbetreuungskosten sind abzuziehen, soweit die Betreuung durch Dritte infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Gegebenenfalls kann ein Betreuungsbonus gewährt werden."

Solche Sachen halt. Weiß auch nicht, ob die Vorabanerkennung der 300 € so klug war. Sowas ist schwer zurückzunehmen. Wer freiwillig 300 € zahlt, kann auch noch mehr zahlen.

Weiß auch nicht, was bei mir rauskommt, hab jetzt durch ne gewisse Hinhalte-Mürbestrategie mit meiner netten Sachbearbeiterin vom Sozailamt, noch nix an Mutterunterhalt gezahlt (weiß Schulden häufen sich an), aber mal abwarten.

Kampflos kriegen die nix.

Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 15:46
(@onkel)
Schon was gesagt Registriert

@Mux:
Ich hät das auch alles gerne ohne Anwalt gelöst, sprich Sozialamt, JA, etc, aber das wollte die KM nicht, die bekommt doch eh Prozesskostenbeihilfe, da kann Ihr doch der Weg zum Anwalt egal sein. Im Endeffekt zahl ich den doch eh...sie ist einfach geil darauf mich mit allen Mitteln fertig zu machen, solange Sie Ihre Machtposition nicht unserer Tochter gegenüber ausspielt is das so typisch...Egoistisch und Geildgeil, so kenn ich sie ....

Die 300€ waren reine Schadensbegrenzung und ich gehöre ja nicht zu den schlechtverdienenden Menschen, bin ja auch durchaus bereit Ihr etwas zu zahlen, aber bei einer bestimmten legitimen Summe muß es bleiben, aber unsere Gesetze nehmen uns Väter so extrem aus...
Klagen tut sie eh und da ist es besser preventiv Maßnahmen zu treffen, als später noch tiefer in die Tasche greifen zu müssen...

Ich verdiene ja schon 100€ weniger als im vergangenem Jahr, liegt daran das ich keinen Steuerfreibetrag mehr auf die LstKarte eintragen kann, der galt nur 2 Jahre und die sind um...mein Betrieb überlegt eh ob er mich nicht canceld wegen dem ganzem SHICE, der momentan hier abgeht....

Naja we will see


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2005 16:01
(@romyh)
Registriert

Hallo onkel,

ich bin mir ziemlich sicher, dass der SB gegenüber der unverheirateten Mutter Deines Kindes bei 1000 € liegt. Ich finde 300€ durchaus engemessen, aber sie fordert natürlich mehr!

Mach Dir 'ne Auflistung uber ALLE Ausgaben und streiche die an, die dein Netto bereinigen könnten. Da kann eine ganze Menge dazugehören, aber das sollte dein Anwalt wissen (wenn er gut ist). Darüberhinaus wird Dir 1/7 Erwerbstätigenbonus gelassen.

Ich bin mir sicher, dass ihr Unterhalt sich nach ihrem letzten "Job" richtet, und da sie arbeitslos war...ihr Pech.

Immer ganz ruhig!
Wenn cih eins in diesem Forum gelernt habe, dann das nichts so heiß gegessen wird wie's gekocht wird!

LG Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 16:56
(@Melly)

@Romy:

es gibt ein neues Urteil vom BGH!
Da steht klar drinne, daß die nicht verheiratete Frau gleich mit der Ehefrau gestellt wird und der Selbstbehalt von 1000 Euro auf 840 Euro sinkt.

Das ist ja das Fatale.
Les einfach mal unter Urteile...das ist druckfrisch, also im Januar oder so gesprochen worden.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 17:11
(@romyh)
Registriert

Das ist ja wohl voll die Sauerei...und wenns ein OneNightStand war und die Frau es vielleicht darauf angelegt hat (kenne eine aus meiner Clique, die es mit Absicht so gemacht hat, bei nem relativ wohlhabenden Mann), zahlt der Mann, der im Hormonrausch den Billy Boy vergessen hat, sich drei Jahre dumm und dämlich! Voll unfair. Auf diese Art und Weise hat sich meine "Freundin" einen Betreuungsunterhalt von fast 1000 € ergaunert, und der Mann darf sein Kind nicht mal sehen!


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2005 17:19
(@onkel)
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ja genau das is das Problem, das wir in unserem Staate haben...einmal poppen, Kind am Hals, 3 Jahre Zahlemann....da stimmt doch irgendwas nicht...

Mein Kind war gewollt, ok, aber die Mutter is hau ruck mäßig abgehauen, warum hinterfrage ich schon gar nicht mehr, aber mich jetzt so abzuzocken, is ne sauerei...

http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=423
da stehts nochmal für alle die nicht suchen wollen 😉

der Selbstbehalt kann sinken, muß aber nicht und in meinem Fall werd ich kämpfen bis zum letzten, das mir mindestens 1000€ verbleiben, ich habe ein Recht meine Tochter zu besuchen und die Mutter hat mir durch die weite Entfernung von 350km dieses Recht mit extremen Ausgaben verbunden, diese Ausgaben müssen, wenn der Richter mal logisch nachdenkt eindeutig abgezogen werden, sollte dieses nicht der Fall sein, und mir verbleiben später wirklich nur noch 850€ dann kann ich alles an den Nagel hängen was ich mir über die letzten Jahre aufgebaut habe....
ich glaub dann ist es mir auch egal ob ich hier on work rausgeschmissen werde oder nicht...

jetzt versteh ich einen kleinen Teil unserer 5 Millionen Arbeitslosen die dasselbe Schicksal durchleben...lieber zu Hause ruhige Kugel schieben und auch nicht mehr bekommen, als täglich 8h zu schuften....

Im Notfall geh ich an die Presse, was solls, wär mal was neues 😉
Um allen Vätern in unserer Gesellschaft zu zeigen wie es ergehen kann...Schuldenfalle Baby...

Sie denkt nicht mehr fürs Wohl des Kindes sondern ist nur auf Geld fixiert...
schrecklich, armes Armutszeugnis, würde sie sagen sie brauch mehr Geld für unsere Tochter alles kein Problem, aber sie macht sich doch nen schönes Leben auf meine Kosten...und ich darf sehen wo ich bleib....

Gruß
Onkel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2005 17:36
 cool
(@cool)

Hallo Onkel,

da meine Verfehlung im Osten wohnt und nicht gearbeitet hat müßte ich nur den Bedarf ost von 575,- € bezahlen - den 175€, also bezahle ich 400€+200€ Kind. Ich denke das Du auch nur 725€ Bedarf west bezahlen müßtes und nicht ein fiktives Einkommen, wobei bei Dir eher um Deine Bedarfsrechnung geht.
Ich kann die 600€ abdrücken ohne das ich mir Sorgen machen müsste, sicher schmerzt es aber was soll's. Ich arbeite in Luxembourg und könnte jederzeit dorthin oder nach Frankreich ziehen, um mich vor dem Unterhalt zu drücken, geht aber nicht weil, mein Sohn wird heute 2 Jahre und ich habe ihn trotz Urteilen noch nicht gesehen, auch kein Foto erhalten. Ich versuche mich so anständig wie möglich zu verhalten, also auch mit der Zahlerei keinen Ärger zu machen, um irgendwann doch zu meinem Recht auf Umgang zu kommen.
Solange Du Umgang mit Deinem Kind hast freue Dich darüber, versuche die 3 Jahre finanzielle Belastung irgendwie zu überstehen (hoffe das es bei 3J. bleibt). Das Leben geht weiter, kämpfe mit angemessenen Mittel gegen die Ungerechtigkeit.

cool


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2005 11:56
(@onkel)
Schon was gesagt Registriert

Sodale die Klageschrift ist im Hause (gestern eingetroffen)....

Streitwert "nur" 3600€ ...

Mann da hab ich nochmal Glück gehabt --> ca 1500 € - 1800€ Gerichts + Anwaltskosten, das geht ja gerade noch so...

Abgesehen davon das in der Klageschrift viele Ungereimtheiten vorhanden sind, habe nun 3 Wochen Zeit mich dazu zu äußern und im August diesen Jahres ist der Prozeß.

Vielleicht kann ich mit meinem Anwalt zusammen noch einiges raushandeln...wir werden sehen inwieweit vllt die deutsche Justiz auf meiner Seite steht.

Ich halte euch aufm laufenden...

Gruß ein nach vorne blickender
Onkel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2005 11:29
(@jakob-johner)
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Hi,
jetzt muss ich aber doch mal fragen: irgendwo steht bei onkel deshalb habe ich nicht geheiratet! na also ich weis nicht, wenn man deshalb nicht heiratet nur um bei einer evtl trennung nicht für die mutter oder eben den betreuenden elternteil zahlen zu müssen?
auch verstehe ich das argument nicht dass dann jeder ons recht auf unterhalt hat...ja natürlich. wenn ein mensch mit einem anderen mensch sexuell verkehrt, nach wenigen stunden schon und er kein kind zeugen will( was bei sowas einfach entstehen kann) dann sollte er einfach vorkehrungen treffen, auch in zeiten von aids etc. also das argument finde ich sehr daneben!! und ich finde es durchaus richtig wenn der elternteil zahlt der nicht betreut, vielleicht einfach in zukunft erst überlegen und dann ons!
grus jakob 😛


Urteilen über andere war schon immer einfach

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 01:29




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