Hallo zusammen,
ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen, bevor ich zum Wesentlichen komme.
Mein Name ist René, bin 42 Jahre alt, Vater einer 13 jährigen Tochter und berufstätig als Gruppenleiter in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Die Mutter meiner Tochter versucht mich seit Jahren permanent fertig zu machen, wobei mir das Motiv dafür fehlt. Trennungsgrund war damals ihre 2 jährige Untreue (am Stück), die dann durch einen Zufall aufgeflogen ist.
Wir haben geteiltes Sorgerecht und nach der Trennung lebte meine Tochter 14 Tage im Monat bei mir. Irgendwann, als die Fronten noch nicht verhärtet waren, hatten wir uns darauf geeinigt, dass meine Tochter einen Lebensmittelpunkt braucht und nicht das Gefühl haben muss alle 14 Tage im Monat umzuziehen.
Um jetzt den kurzen Einblick für das besagte Wesentliche zu beenden möchte ich erwähnen, dass ich durch den Zahlmodus meines Arbeitgebers immer erst zum 15. eines Monats in der Lage bin den Unterhalt zu überweisen. Laut Gerichtsurteil soll dieser zum Ende des Monats überwiesen sein. Es gibt (leider nur als SMS) eine Vereinbarung darüber, dass die Mutter damit einverstanden ist, den Unterhalt zum 15. überwiesen zu bekommen, woran ich mich auch stets gehalten habe. Dennoch hat sie je nach Lust und Laune dann gern mal gegen diese Vereinbarung verstoßen und mir Gedroht einen Pfändungsüberweisungsbeschluß zu erwirken um dann gegen meinen Arbeitgeber zu pfänden. Aus alten Tagen kam es dann auch noch zur Insolvenz meinerseits in der auch ein paar Monate Unterhaltsrückstand mit enthalten sind. Die erwähnte Vereinbarung gab es aber erst später. Fakt ist, dass ich seit März 2012 stets pünktlich zum 15. überweise, sie mich (womöglich um mir Druck zu machen) hin un wieder daran erinnert, dass der Unterhalt ja eigentlich schon zum Ende des Monats fällig wäre und nicht, wie von mir gezahlt, am 15. Die letzte Mail, in der sie drohte, kam dann im Februar 2013. Natürlich habe ich mich immer wieder im Internet schlau gemacht und war eigentlich der Ansicht, dass kein Richter dieser Welt aktiv wird, weil Madam das Geld 14 später bekommt und die Gerichte damit beschäftigt sind, Väter zu verklagen, die überhaupt nicht zahlen. So fühlte ich mich auf der sicheren Seite. Heute gab es einen Anruf aus der Personalabteilung und man teilte mir mit, dass ein Pfändungsüberweisungsbeschluß eingegangen sei und der Absender die Mutter meiner Tochter ist. Als Grund im PÜ ist der Monat März 2013 angegeben. Somit hat sie also ihre Drohung wahr gemacht und geht nun, obwohl der Unterhalt für März natürlich nachweisebar überwiesen wurde, gegen meinen Arbeitgeber vor.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, ihr ein für alle Male Einhalt zu gebieten. Es ist ja nicht so, dass ich gar nicht zahle, nur eben 14 Tage später als im Gerichtsurteil gefordert.
Es wäre nett, wenn mir jemand, mit vielleicht ähnlichen Erfahrungen, Rat geben kann wie ich mich in der Angelegenheit verhalte um endlich Ruhe in diese Situation zu bekommen. Meinen Arbeitgeber konnte ich soweit beruhigen, als dass ich versichert habe den Kontoauszug vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Unterhalt überwiesen wurde.
Danke erstmal an dieser Stelle
Gruß
René
Moin Rene,
willkommen hier.
So ganz verstehe ich das Problem nicht. Es gibt ein gerichtliches Urteil, welches Dir eine klare Vorgabe gibt. Das Urteil scheint auch sofort vollstreckbar zu sein (also wie ein Titel). Daran hälst Du dich offenbar nicht. Die Gründe dafür sind erstmal nicht relevant - auch "kein Geld" haben ist juristisch gesehen erstmal keine Entschuldigung dafür.
So wie Du auch erwartest, dass Dein Arbeitgeber Dir pünktlich Lohn zahlt, hat auch die KM auf die Zuverlässigkeit Anspruch. Ihr Verhalten hin oder her - es geht hier um KU. Und da Kinder auch Geld kosten, sollte dieser ohne wenn und aber so fließen wie es vorgesehen ist.
Ansonsten müsstest Du eine Abänderungsklage führen, wenn Du mit den Modalitäten nicht einverstanden ist. Gruß Ingo
Moin rene,
Dein Problem ist wirklich hausgemacht. Ich schlage mich auch gerade mit einem Mieter herum, der der Ansicht ist, weil sein Arbeitgeber das Gehalt neuerdings immer erst am 11. des Monats ausbezahlt, würde das die seine mietvertraglichen Zahlungsfristen ausser Kraft setzen.
Irgendwelche privaten SMS-Vereinbarungen gelten genau so lange wie die Beteiligten sich daran halten wollen; ansonsten gilt das, was im Unterhalts-Urteil oder -titel drinsteht. Es ist müssig, sich darüber aufzuregen. Deine Miete bezahlst Du doch sicher auch nicht erst Mitte des Monats. Und Frühstücksbrötchen kriegst Du in den ersten 14 Tagen des Monats auch nicht auf Kredit.
Bezahle den Unterhalt für den nächsten Monat doch einfach mit dem Einkommen dieses Monats. Das sind einmal ein paar Euro, die Du zwei Wochen früher bezahlst - und dann ist dieser Fisch für alle Zeiten geputzt. Pfändungen, Gerichtsverhandlungen und Stress mit dem Arbeitgeber sind teurer.
Grüssles
Martin
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Hi Rene,
dass ein Pfändungsüberweisungsbeschluß eingegangen sei und der Absender die Mutter meiner Tochter ist. Als Grund im PÜ ist der Monat März 2013 angegeben. Somit hat sie also ihre Drohung wahr gemacht und geht nun, obwohl der Unterhalt für März natürlich nachweisebar überwiesen wurde, gegen meinen Arbeitgeber vor.
der "Absender" des PfÜb ist nicht die Mutter sondern das Amtsgericht vermittels des Gerichtsvollziehers. Es ist durchaus möglich und völlig rechtmässig, wenn die KM irgendwann Mitte März den rückständigen und auch den künftig fällig werdenden laufenden Unterhalt ab März hat pfänden lassen. Dann lag die Sache halt ein paar Tage bei Gericht. Und es geht hier mit Sicherheit nicht nur um den Unterhalt für März sondern um jeden Monat und das so lange, bis der PfÜb wieder aufgehoben wird, worauf Du allerdings nach Deinem bisherigen Verhalten so schnell keinen Anspruch hast.
Du bekommst in den nächsten Tagen Deine Ausfertigung zugestellt, der Du auch die von Dir zusätzlich zu begleichenden Kosten der Aktion entnehmen kannst.
Gruss von der Insel