Guten Tag
Ein uneheliches ( Paar waren nicht verheiratet) Kind ist letztes Jahr 2020 im Septemer 18 Jahre geworden . Vater hat bis dato den Unterhalt für „Kind“ auf das Konto der Mutter überwiesen. Nachdem das „Kind“ 18 Jahre wurde ( und weiterhin zu Hause wohnte ) verlangte die leibliche Mutter das der Vater den Unterhalt ( den „Kind“ bis 21 noch zusteht bis Abschluss einer Ausbildung ) für „Kind“ weiterhin auf das Konto der Mutter überweise da sie überheblich meinte „Kind“ kann sowieso nicht mit dem Geld umgehen , sie das Geld benötigt für Miete, Rechnungen etc... Vater ist darauf eingegangen und hat zwei weitere Monate lang den vollen Betrag an die Mutter direkt überweisen.
„Kind“ ist dann nach 2 Monaten aus der Wohnung wegen Beginn einer Ausbildung ausgezogen. Die Unterhaltzahlung gehen seit diesem Zeitpunkt direkt an „Kind“.
Meine Frage : Kann der Vater den zuviel an die Mutter bezahlten Unterhalt zurückfordern ? Aus meiner Sicht gehörte ihr das Geld ja nicht.
( Gemäß diesem Rechner https://www.smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php hätte ihr gar nichts zugestanden. Bin nun etwas verwirrt...)
Wenn ja, dies via Anwalt oder direktem Weg zur Polizei mit Anzeige wegen Bereicherung oder ähnlichem ...?
Ich würde da kein Fass aufmachen, denn das Kind kann theoretisch verlangen, dass es diesen Unterhalt noch mal erhält, wenn es der Zahlung auf das Konto der Mutter nicht zugestimmt hat. Hat es das?
Das Problem liegt darin, dass beide Eltern nicht realisiert haben, dass das "Kind" volljährig ist und sie einander keine Vorschriften mehr machen können.
Auch wenn es falsch gelaufen ist, hat sich die Mutter sicher nicht bereichert, denn es hat ja da gewohnt, Strom verbraucht, gegessen...
Mach einen Strich drunter.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hey LBM
Ist klar das alles Geld kostet. Aber um das geht es nicht. Vater hat 18 Jahre gern gezahlt.
Aber das sich Mutter nun zwei - Unterhalt - Monatsgehälter vom Vater in die eigene Tasche steckt geht allen gegen den Strich. Nein das Kind hat nichts bekommen. Es hätte ihm ja auch rechtlich gemäß Unterhaltsrechner nichts zugestanden da Kind keinen Job hatte mit erreichen der Volljährigkeit. Kind bekommt seitdem er ausgezogen ist und nun die Ausbildung macht das was ihm zusteht und einen Bonus als Anreiz obendrauf....
Nochmal klar die Frage : Aus rechtlicher Sicht hat Mutter sich bereichert da der Unterhalt ihr nicht mehr gehörte. Wie nun vorgehen ? Das warum weshalb etc spielt keine Rolle...
Hallo,
das Kind hat in dieser Zeit bei der KM gewohnt und ist versorgt worden. Wenn Du trotzdem der Meinung bist, dass sich die KM bereichert hat, dann versuche es vor Gericht. Wundere Dich dann aber nicht, wenn das Kind den Unterhalt für diese beiden Monate von Dir fordert, weil Du ja offensichtlich keinen Unterhalt für diese beiden zahlen willst.
Jedes Gericht gesteht dem Kind einen Übergangszeitraum von 2 Monaten zu, wenn es eine Ausbildung anfängt/wechselt.
VG Susi
Liebe Susi, warum sollte ich hier nun klein laut beigeben ?Es geht um das rechtliche .
Nun mal Tacheles : #Unterhalt für diese beiden Monate von Dir fordert#....
Was soll das Kind fordern ? Es steht ihm rechtlich in der Zeit nichts zu.
Gern bitte einen Gesetzestext dazu wo ich das nachlesen kann.
Und wenn das Kind dann etwas zugesprochen bekommt dann gerne soll es diesen dann bekommen und ich beuge mich dem , ich bekomme das Geld zurück von der KM, das Kind bekommt seinen Anteil fertig.... Im dümmsten Fall zahlt KM noch meinen Anwalt dazu....
Du irrst dich, für die Zeit zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn besteht weiterhin eine Unterhaltspflicht. Und eine Bereicherung hat nicht stattgefunden, wenn die KM das Kind weiter versorgt hat.
Wie schon Susi und ich schrieben, wenn du jetzt ein Fass aufmachst, könnte DAS KIND für die 2 Monate Unterhalt nachfordern, wenn du nicht beweisen kannst, dass es mit der Zahlung des KU aufs Konto der Mutter einverstanden war.
Gewinnen kannst du hier gar nichts.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Immer noch die spannende Frage wo steht das zum nachlesen gesetzestechn. geschrieben ?
Ja ich habe es schriftlich von dem Kind Und ja ich wurde von der KM dazu quasi per WhatsApp dazu genötigt wenn Ich nicht bezahle dann passiert das .....
Gut mir reichen die Infos , der Weg zur Polizei folgt.... Es ist mir eine Genugtuhung der KM noch eine reinzudrücken...
Zur Unterhaltspflicht während der Übergangszeit zwischen Schule und Aubildung/Studium gibt es einige Urteile. Z.B.: OLG Karlsruhe Beschluss vom 08.03.12 - 2 WF 174/11
Was genau hast du vom Kind schriftlich? Das es nicht damit einverstanden ist, dass der Unterhalt auf das Konto der Mutter geht oder das Gegenteil?
Sollte das Kind zugestimmt haben, dass der Unterhalt auf das Konto der Mutter geht, hast du noch schlechtere Karten als sonst.
Warum hast du dich nötigen lassen? Warum nicht das Kind fragen, wohin denn der Unterhalt überwiesen werden soll? Und sich das schriftlich geben lassen. Ob und wieviel das Kind dann abgibt wäre dann Sache von Mutter und Kind.
Berichte mal wie es weiterging und was die Anzeige und eine (unwahrscheinliche) Gerichtsverhandlung gebracht haben.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Gut mir reichen die Infos , der Weg zur Polizei folgt.... Es ist mir eine Genugtuhung der KM noch eine reinzudrücken...
Der Einzige, der eine reingedrückt bekommt, bist du bzw die KM kann sich noch ins Fäustchen lachen wegen dieser völlig sinnfreien Aktion. Das unterhaltsberechtigte Kind hat dir schriftlich gegeben, dass du seinen Unterhalt an die Mutter zahlen sollst. Das muss dir nicht gefallen, erfüllt aber keinen einzigen Grund, der die Polizei interessieren könnte. Oder ein Gericht. Oder welchen Straftatbestand hat die KM deiner Meinung nach verwirklicht?
Mach dich doch bitte nicht zum Seppl vor denen. Hass ist ein schlechter Ratgeber.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wir werden schon sehen wer hier nun den kürzeren zieht. Die schlauen Gelehrten die hier Partei ergreifen werden es als erster erfahren.Für mich reichst hier...
Wir werden schon sehen wer hier nun den kürzeren zieht. Die schlauen Gelehrten die hier Partei ergreifen werden es als erster erfahren.Für mich reichst hier.
Dein Beliebtheitagrad ist mit zunehmender Beitragszahl gestiegen.
Viel Spaß beim Erfahrungsammeln....
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Tja schade, wenn man nicht vor Schaden bewahrt werden will....
Topic ist zu, User hat sich abgemeldet.
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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
