Muss Vater zahlen, ...
 
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Muss Vater zahlen, während er selbst in der Babypause ist?

 
(@antje29)
Schon was gesagt Registriert

Hallo! Hätte da mal eine Frage, die mich beschäftigt. Mein Mann hat aus einer früheren Beziehung schon ein Kind, für das er auch ganz normal Unterhalt bezahlt. Nun erwarten allerdings auch wir ein Kind und mein Mann wird die Babypause nehmen, da ich noch studiere und ansonsten mein Examen nicht machen könnte. Muss er für diese Zeit, in der er ja nur Elterngeld bezieht, trotzdem den vollen Unterhalt zahlen? Oder springt für diese Zeit das Jugendamt ein und er kann den Betrag später zurückzahlen? Wäre sehr dankbar für baldige Antworten! Schon mal vielen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2007 15:56
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Antje

Muss er für diese Zeit, in der er ja nur Elterngeld bezieht, trotzdem den vollen Unterhalt zahlen?

Er ist zumindest weiter uneingeschränkt unterhaltspflichtig.

Oder springt für diese Zeit das Jugendamt ein

Nein, nur wenn er nicht zahlungsfähig ist, das Kind unter 12 Jahren ist und die Mutter einen Unterhaltsvorschuß beim JA beantragt

und er kann den Betrag später zurückzahlen

Das JA würde versuchen sich das Geld wiederzuholen.

Es kann halt sein, dass er weniger zahlen muss, weil seine Unterhaltspflicht ja nun für 2 Kinder gegeben ist, und dieser gleichwertig befriedigt werden muss.
Da er den Unterhalt für Euer gemeinsames Kind aber als Betreuungsunterhalt leistet, kann man da nichts gegeneinander aufrechnen.
Denkbar wäre eine Abänderung des Unterhalts für sein 1. Kind, wobei ihm ein sog. fiktives Einkommen angerechnet werden könnte, weil er ohne Not (,weil du ja auch noch da bist -so sieht es das Gesetz) seine Unterhaltsleistungsfähigkeit eingeschränkt hat..
Hat er einen Titel unterschrieben?
Könntet ihr vielleicht mit der Verwalterin (Mutter) des KU reden?

Was ich nicht weiß, ist, ob das Elterngeld als Einkommen gerechnet wird.
Letztlich aber nicht so wichtig,weil das Einkommen ja sowieso mittels "fiktivem Einkommen" aufgepustet werden kann.

Vielleicht sehen das Andere hier anders - denn ich bin kein Unterhaltsspezialist! Mal sehen was noch so kommt.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2007 17:08
(@hamburger jung)

Hi Antje,

den Unterhalt wird er weiterzahlen müssen, da er dem Kind gegenüber gesteigert erwerbspflichtig ist. Wenn er die Eltzernzeit nimmt, ist das Euer Problem, wie Ihr das finanziell hinbekommt.

Allerdings hat Haddock recht, dass evtl. der KU gesenkt werden kann, da jetzt zwei Unterhaltsberechtigte da sind.

Dies allerdings nur dann, wenn er mehr als den Mindestunterhalt zahlt, da in den ersten 6 Stufen der DT der Zahlbetrag durch unterschiedliche Kindergeldanrechnung immer gleich bleibt.

Das JA würde Deinen Mann verpflichten, irgendwie (und wenn es mit Nebenjob sein muss), den KU weiterzuzahlen, ich glaube nicht, dass sie in "Vorleistung" treten würden.

Etwas hart formuliert: Ihr wolltet noch ein Kind, wusstet, dass nur er zuhause bleiben kann und insofern müsst Ihr Euch nun überlegen, wie Ihr das finanziert.,

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2007 22:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich bin etwas zwiegespalten. Zwar gaben die Karlsruher Götter in Rot in ihren familienfeindlichen Hausmannsurteilen (z.B. >hier<) die These gestützt, auf der anderen Seite "verlangt" Frau ich bin Laie, dass die Väter zu Hause bleiben. Da ihr zusammenlebtm bist du keine echte AE und somit bekämst du nur für 12 Monate das Elterngeld.

Ihr wäret ein schönder Fall, der es bis nach oben durchgezogen werden sollte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2007 02:34
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich täts so sehen: Gleichheitsgrundsatz, jeder hat das Recht in die Babypause zu gehen, beide Kinder sind ebenso gleich zu behandeln. Beim JA sollte die Ex UVG beantragen, lehnen die diesen ab, einen Widerspruch schreiben, geht zwar nicht - geht aber doch, da das JA sich in einem solchen Fall selbst überprüfen lassen muss. Dann gehts meines Erachtens folgendermassen: Der KV wird erneut aufgefordert Unterhalt zu zahlen, er teilt mit das er das nicht kann, da er in der Babypause ist, ist dasselbe, als wäre er Hartz 4 Empfänger = nicht leistungsfähig.

Im Endeffekt sollte dabei rauskommen, das er dann den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen wird, - je nach seinen späteren Einkommensverhältnissen.

Interessante Geschichte, die man wirklich ausbauen kann, wie DT schon sagte - die von der Lügen wollte das ja so  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2007 18:25
(@hamburger jung)

Auch auf die Gefahr hin, dass ich gleich Haue kriech...

Wenn Mann X mit Frau Y ein Kind macht, und ein paar Jahre später mit der gleichen Frau noch ein Kind, dann würde er auch weiterhin für das erste Kind sorgen. Warum sollte er dann den KU nicht weiterzahlen, bzw. warum sollte der (erstmal) vom Steuerzahler übernommen werden???

Als Lgin und ich uns entschieden haben, dass ich das Elternjahr nehme, war es nie ein Diskussionspunkt, und wird es auch nie sein, dass ich den KU für meine ersten Beiden wie gehabt weiterzahle.

Nochmal: Ihr wolltet noch ein Kind, und bevor man ein solches in die Welt setzt, überlegt man sich, ob man das finanzieren kann. Dann muss das Examen eben noch ein Jahr warten und Du gehst solange für Euren Lebensunterhalt arbeiten.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2007 18:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ HHJung,

Wenn Mann X mit Frau Y ein Kind macht, und ein paar Jahre später mit der gleichen Frau noch ein Kind, dann würde er auch weiterhin für das erste Kind sorgen. Warum sollte er dann den KU nicht weiterzahlen, bzw. warum sollte der (erstmal) vom Steuerzahler übernommen werden???

das unterschreibe ich, sehe ich genauso.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2007 20:24
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Dabei sollte man die zwei Haushaltsführungen nicht ausser Acht lassen. Auch ists ein Punkt das dass erste Kind ebenso vom Vater betreut werden kann, weil er ja dann eh zu Hause ist und die "erste" Mutter sich voll und ganz im Gleichheitsprinzip einen adäquaten Job suchen kann 🙂

Yours
Ganz von Deinen Lügen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2007 21:07
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch auf die Gefahr hin, dass ich gleich Haue kriech...

Wenn Mann X mit Frau Y ein Kind macht, und ein paar Jahre später mit der gleichen Frau noch ein Kind, dann würde er auch weiterhin für das erste Kind sorgen. Warum sollte er dann den KU nicht weiterzahlen, bzw. warum sollte der (erstmal) vom Steuerzahler übernommen werden???

Vergiss bitte nicht die Mehrwertsteuer die über ein Kind in die Kassen eingezahlt wird, wenn da ein Widerspruch besteht zu dem, das ein Vater sich in einer zweiten Bindung überlegen müsste ein weiteres Kind mit einer zweiten Frau zu bekommen - besteht da ein Widerspruch nicht nur zum Grundgesetz, als auch zu den Leiern einer Frau Ministerin.
Wenn man bedenkt welche Kaufkraft ein Neuling hat steht diese in keinster Weise im Verhältnis einer angeblichen Steuerlast die nur im MOMENT auftritt, wohl aber auch zurückgezahlt werden kann!

Ist das nun Kinderfreundlich was ich schreibe, oder das was Du geschrieben hast ist egozentrisches Allgemeindenken des durchschnittlichen bundesdeutschen Mob? Nicht böse sein, ich greife Dich nicht an, nur kann ich mir vorstellen das man um den Kosten-Nutzen Faktor sich mal Gedanken machen sollte.

Kinder an die Macht und so 😉

Als Lgin und ich uns entschieden haben, dass ich das Elternjahr nehme, war es nie ein Diskussionspunkt, und wird es auch nie sein, dass ich den KU für meine ersten Beiden wie gehabt weiterzahle.

Nochmal: Ihr wolltet noch ein Kind, und bevor man ein solches in die Welt setzt, überlegt man sich, ob man das finanzieren kann. Dann muss das Examen eben noch ein Jahr warten und Du gehst solange für Euren Lebensunterhalt arbeiten.

Ein Examen kann manchmal nicht warten, warum auch wenn man es anderweitig regeln kann - wozu bedient sich ein Staat der Rechte und kennt seine Pflichten nicht? Mit einem Examen kann man Einkommen sichern, sofern man einen Job findet, wie schwierig sich die Situation gestaltet findet sich darin, das viele Frauen keinen Anschluss mehr bekommen, weil! sie grade ihr Studium unterbrochen hatten.

Sodale` ,so ist Frau von der Lüge gefragt und möchte viele, viele Fragen beantworten in Erkenntnis zum Antidiskriminierungsgesetz sowie zum Grundgesetz.

Yours
Just my 2 Cents

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2007 21:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Examen kann manchmal nicht warten, warum auch wenn man es anderweitig regeln kann - wozu bedient sich ein Staat der Rechte und kennt seine Pflichten nicht? Mit einem Examen kann man Einkommen sichern, sofern man einen Job findet, wie schwierig sich die Situation gestaltet findet sich darin, das viele Frauen keinen Anschluss mehr bekommen, weil! sie grade ihr Studium unterbrochen hatten.

Naja. Auch als Studentin hat man das Anrecht auf 3 Jahre Erziehungsurlaub. Das schließ auch ein ,das man Examen aufschieben kann. Was, wenn das Kind z.B. in der Examenszeit kommt? Dann ist damit ja auch erstmal Essig. Klar kann sie das Einkommen sichern, sofern sie einen Job bekommt. Kommt halt drauf an was sie studiert.

Ich denke es ist eine verzwickte Situation. Natürlich muß das Kind bei der Unterhaltsberechnung irgendwie einfliessen, das ist wohl unbestritten. Allerdings wird wohl kaum darauf Rücksicht genommen, das er in Babypause geht, sprich: Es wird weiterhin mit seinem bisherigen Gehalt gerechnet.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2007 22:36




(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja. Auch als Studentin hat man das Anrecht auf 3 Jahre Erziehungsurlaub. Das schließ auch ein ,das man Examen aufschieben kann. Was, wenn das Kind z.B. in der Examenszeit kommt? Dann ist damit ja auch erstmal Essig. Klar kann sie das Einkommen sichern, sofern sie einen Job bekommt. Kommt halt drauf an was sie studiert.

Ich denke es ist eine verzwickte Situation. Natürlich muß das Kind bei der Unterhaltsberechnung irgendwie einfliessen, das ist wohl unbestritten.

Allerdings wird wohl kaum darauf Rücksicht genommen, das er in Babypause geht, sprich: Es wird weiterhin mit seinem bisherigen Gehalt gerechnet.

Mit welchem Argument denn? Ich kenne zumindestens drei Argumente dagegen und mit dem ersten würde ich Verfahrensfragen bedingen. Muss ja nicht Jedermans Sache sein, aber ich wäre dann so drauf das ich das JA in erster Linie in  Widersprüche verwickeln würd - ab dann würd der Schuh anfangen zu rennen.

Gruss
Die verzwickte Situation ist dann genau welche? Die das dass erste Kind nicht beim Vater sein soll, oder darf....etc?

Soda`le dann sind wir bei einem ganz grossem Tennis und ich bin mir sicher das es dort einige Matchbälle gäbe 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2007 22:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich mische mich jetzt auch mal ein...

...und schliesse mich im Wesentlichen der Aussage von HHJung an: Bevor man Kinder in die Welt setzt, muss man sich überlegen, ob man sich die eigene Fortpflanzung leisten kann. Das "Argument" schliesslich würde aus dem neuen Erdenbürger ja irgendwann einmal ein Steuer- und Rentenzahler und/oder Kinder seien doch sowieso etwas Wunderbares, greift nicht, wenn damit begündet werden soll, dass eine laufende KU-Pflicht deshalb mal eben auf den Steuerzahler übergehen soll, damit Papi in Elternzeit gehen und/oder Mutti in Ruhe zu Ende studieren kann. Die Verantwortung für schlechtes Timing muss man schon selbst tragen.

Mit dem gleichen "Argument" könnte man sich sonst auch die Unterhaltskosten für einen Porsche vom Steuerzahler erstatten lassen - schliesslich ist ein Porsche ein feines Auto, und sein Kauf sichert Arbeitsplätze. Oder man geht mit 35 auf Kosten der Allgemeinheit in den Vorruhestand - Begründung: Damit macht man einen Arbeitsplatz für einen anderen frei.

Kinder sind nun mal kein Geschäft - das sollte man sich überlegen, bevor man sie bekommt: Sie "kosten" mehr als sie "bringen". Und die "alten" Kinder werden keinen Cent billiger, nur weil jetzt ein "neues" dazukommt. Hätten alle Kinder dieselbe Mutter, könnte man den grösseren schliesslich auch nicht sagen "Ihr könnt ja nächstes Jahr wieder etwas essen."

Wenn laufende KU-Verpflichtungen auch aus dem Elterngeld bedient werden können, ist das ok. Falls nicht, muss man eben ggf. über Unterhaltsvorschuss verhandeln, der nach dem Ende der Elternzeit zurückgezahlt wird.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2007 23:25
(@hamburger jung)

rehi,

@brille: da sind wir diesmal derselben Meinung.  😉

@suffering_d:

Es war in der Unterhaltsrechtsreform zwar die Rede davon, dass Zweitfamilien finanziell entlastet werden sollen, aber m.M. geht es da um den EU, der KU soll im Gegenteil noch erhöht werden, und wenn Du ehrlich bist, mußt auch Du zugeben, dass 257€ Mindestunterhalt für einen 7-12jähriges Kind nicht eben üppig ist.

Versteh mich nicht falsch, auch mir fällt es nicht leicht, jeden Monat 514 Ditscher an jemanden zu überweisen, die ich am liebsten aus meinem Leben streichen würde, nur kann ich eben nicht jahrelang saure Milch saufen und dann den Milchmann erschlagen...

Soll heißen: Abgesehen von rechtlichen Hintergründen habe ich in der Vergangenheit zwei Kinder in die Welt gesetzt, ich will dass es ihnen gut geht und habe somit auch eine moralische Verpflichtung, ihnen einen Teil meines Einkommens zugute kommen zu lassen. Wenn ich (und das gilt für jede/n Andere/n auch) dann noch ein Kind will, dann muss ich mir vorher überlegen, dass es nunmal -was die Kinder angeht, meine Meinung zu EU dürfte hinreichend bekannt sein- zwei Haushalte gibt, in denen meine Kinder "aufgeteilt" leben, und viele die Kinder betreffenden Kosten zweimal anfallen.

Keine Frage, dass evtl. der Unterhalt schmaler ausfallen muss, denn in einer intakten Familie steigt das Einkommen auch nicht mit jedem neuen Kind, aber sich darauf zu berufen, dass die Politik (und ich finde es etwas unfair, die Dame ständig zu verunglimpfen, denn bis letztes Jahr hätts  für jedes Kind 300 Kracher Erziehungsgeld gegeben und ein Elternjahr des Vaters wär in 90% aller Fälle ins Wasser gefallen!!!) sich halt überlegen müsse, wie das dann zu regeln sei, ist m.M. nach zu einfach gedacht. Niemand zwingt irgendjemanden, Kinder in die Welt zu setzen, die Politik kann nur die Rahmenbedingungen schaffen, die jeder einzelne dann mit Leben ausfüllen muss. Stichwort "Eigenverantwortung"  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2007 10:13