Moinsen,
nachdem auch dieser Thread mittlerweile 60 Einträge umfasst: Ich denke, man sollte die Kirche im Dorf lassen, etwas gelassener sein und nicht immer gleich "huch!" schreien, nur weil irgendwer vielleicht irgendwann irgendwas tun könnte. Kein vernünftiger und halbwegs selbstbewusster Mensch verkneift sich ängstlich das samstägliche Grillen oder Rasenmähen, nur weil irgendein missgünstiger Nachbar daraus eine polizeiliche oder juristische Staatsaktion machen könnte. Im Familienrecht trifft man aber immer wieder auf vorauseilende Resignation - gerade so, als hätte der Ex-Partner eine durchgeladene und entsicherte Waffe in der Hand.
Was ein schlecht gelaunter Richter an einem nebligen Montagmorgen im vorliegenden Fall des Openers ausurteilen könnte, wenn es denn eine entsprechende Klage gäbe, weiss niemand. Fakt ist aber, dass es dafür erst einmal eine Klage geben müsste - und die wäre für die Klägerin mit einigen Risiken verbunden. Nicht nur, dass sie auf den gesamten Kosten sitzenbleibt; möglicherweise käme dabei ja auch der erst vor kurzem verhandelte Unterhaltsanspruch an sich erneut auf den Prüfstand. Riskiert das wirklich jemand, wenn es ihm nur um ein paar zusätzliche Euros geht?
Von einer Klage ist offenbar noch nicht einmal die Rede; der gegnerische Anwalt soll eben mal ein wenig auf den Busch klopfen. Könnte er genauso gut tun, weil die Ex erfahren hat, dass furbie eine kleine Erbschaft gemacht hat und darauf hofft, dass er schon angesichts eines Anwaltsbriefes die Hosen so voll hat, dass er ängstlich und freiwillig die Hälfte davon über den Tisch reicht.
Einfach ignorieren und nichts tun halte ich trotzdem für das falsche Rezept; gerade für ängstliche Menschen: Die bekommen dann wochenlang täglich Bauchschmerzen, wenn sie nur an ihren Briefkasten denken. Denn die Attacken hören durch Ignorieren ja nicht auf. Viel besser ist es, selbstbewusst nach der Rechtsgrundlage des Anspruchs zu fragen. Darauf gibt es anschliessend eine Antwort - oder eben nicht, weil der Gegenanwalt merkt, dass da jemand nicht (mehr) ganz blöd ist.
Und wenn die Alte wider besseres Wissen klagen will: Soll sie eben. So wie der Nachbar vielleicht, der angesichts meiner Grilldünste Gefahr für sein Leben befürchtet. Man kann andere Menschen nicht daran hindert, ihre Dummheit auszuleben. Was Beppo hier in ähnlichem Kontext beschrieb
Seitdem wirst du von deiner Ex irgendwo unter dem Teppich lokalisiert und darfst, auf Anforderung, Geldscheine raus schieben.
ist ein in diesem Forum hinlänglich bekanntes Phänomen des Familienrechts, das genauso lange funktioniert, wie das Opfer mitspielt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Viel besser ist es, selbstbewusst nach der Rechtsgrundlage des Anspruchs zu fragen. Darauf gibt es anschliessend eine Antwort - oder eben nicht, weil der Gegenanwalt merkt, dass da jemand nicht (mehr) ganz blöd ist.
Hallo,
das hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Grundsätzlich sehe ich das schon auch so, in schwammigen Fällen die Anwältlein aufzufordern zu erklären, worauf sie ihr Begehren überhaupt stützen. Kürzlich wieder durchexerziert. Zu einem Punkt in einer Abfindungsvereinbarung wollte eine der Parteien ein halbes Jahr später Belege. Abgelehnt, es wurde ein Anwältlein beauftragt. Das forderte, wie üblich im grotesk anmaßendem anwaltlichen Befehlston, Belege, drohte bei Nichtvorlage mit umgehender Klage, behauptete Verzug und legte seine Rechnung bei.
Es wurde daraufhin höflich nach der Rechtsgrundlage für sein Auskunftsbegehren gefragt, der Verzug bestritten, der angedrohten Klage sehr gelassen entgegengesehen, und bezüglich der Gebührenforderung an den Auftraggeber verwiesen. Darauf argumentierte der Hörr Familienjurist, es sei 'darauf hinzuweisen dass es rechtlich auch Pflichten gibt die sich aus der Natur der Sache ergeben und deshalb nicht fixiert werden müssen. [...] Dies war auch Geschäftsgrundlage des Vertrages und der Unterhaltsvereinbarung'.
War es selbstverständlich nicht, das ist frei erfundener Unsinn. Und da das Burscherl nur schwafelte aber nicht mal einen einzigen müden Paragraphen benennen konnte, auf den es sich stützt erfolgte die Antwort: 'es existiert entgegen Ihrer Auffassung keine auch nur implizite Verpflichtung, Belege beizubringen. Sie möchten also freundlicherweise von weiterem Insistieren absehen'.
Anwältlein: hat sich seither nicht mehr gemeldet. Eine Klage ist bis heute nicht eingetrudelt.
/elwu,
keine Angst vor Anwältlein.
Hui
Hie rist ja dochnoch einiges Diskutiert worden.
Ich denke ob ich dem RA nun Antworte oder nicht, wird beides das gleiche raus kommen, es wird defenetiev weitere Briefe vom Gegenerischen RA kommen, somit denke ich werd eich es eventuell ertsmal drauf ankommen lassen, diesen Brief nicht zu beantworten und eventuell je nachdem was drin steht, den zweiten Brief beantworten und den RA fragen auf wessen Grundlage er den das Recht hat nach dem Einkommen meiner Frau Belege haben zu dürfen.
Achso wegen Kieferortohpäde, meine Ex fragte mich gestern erneut, ob ich die Rechnung bitte zur hälfte trage, ich verneinte dies und da fing sie auch gleich wieder zu drohen an,daß sie es nun ausrechnen lassen würde, und daß ich ja wenn ich pech haben würde, mehr als die hälfte der 20% Selbstanteil tragen müsste.
Habe mich zwar gefragt wer das ausrechnen soll und warum ich diese 20% zahlen soll, bin aber auf keine diskusion mehr eingegangen , weil ich eigentlich weiss,daß sie der Versicherungsträger ist und sie die Spange für unsere Tochter wollte, somit muss sie auch zusehen, wie sie es alleine Finanziert.
Ich sags ja für sie bin ich nicht der Vater unserer Tochter, sondern nur der Zahlemann, Madam will alles und zahlen darf ich es aber 😡
Und genau aus diesem Grund sehe ich es auch persönlich nicht ein,daß diese Person nun auch noch Auskunft über die Finanzlage meiner Frau erhalten darf, bzw soll.
Lg
@ furbie,
Ich sags ja für sie bin ich nicht der Vater unserer Tochter, sondern nur der Zahlemann, Madam will alles und zahlen darf ich es aber 😡
Und genau aus diesem Grund sehe ich es auch persönlich nicht ein,daß diese Person nun auch noch Auskunft über die Finanzlage meiner Frau erhalten darf, bzw soll.
da ist ja alles richtig und verständlich. Es spielt für die Zukunft aber trotzdem eine Rolle, ob Du kindlich-bockig darauf reagierst oder eben sachkundig, überlegen oder ggf. sogar ein wenig arrogant. Da solltest Du anfangen, weiter zu schauen als nur bis zur eigenen Nasenspitze.
Stell Dir einfach die Frage: Welche Fragen würdest Du dem Briefträger oder der Bäckersfrau beantworten? Die nach Deinem Einkommen oder dem Einkommen Deiner Frau? Sicher nicht; zumindest so lange nicht, bis der Frager einen Dir einleuchtenden Grund für seine Frage nennt. Aber auch bei der neugierigen Bäckersfrau würdest Du Dich nicht wortlos umdrehen, sondern freundlich gegenfragen: "Wofür wollen Sie das denn wissen?" Ansonsten würde sie Dich möglicherweise nur für einen ungehobelten Flegel halten.
Genau dasselbe kann man bei einem Anwalt tun: "Worauf begründet sich Ihr neuerlicher Anspruch?" könnte die Gegenfrage lauten. Falls Du Spass haben möchtest, vielleicht noch garniert mit der Frage nach seinen eigenen Einkünften und denen seiner Frau. Oder mit einem Zusatz à la "Meine Frau teilt mir ihre Einkünfte leider nicht mit; bitte fragen Sie sie doch selbst!" Und dann lass ihn doch selbst ein wenig rotieren für sein Honorar; das nimmt ihm die Lust an neuerlichen Vorstössen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin
Du meinst wirklich ich sollte dem Anwalt schreiben,daß meine jetztige Frau mir ihre Unterlagen nicht gibt 🙂
Lg
Hallo Elwu!
War ein Zahlendreher: § 1353 BGB ist der richtige!
"Denn für den Familienunterhalt (§§ 1360, 1360a BGB) sieht das Gesetz zurzeit keinen ausdrücklichen Auskunftsanspruch vor. So wird dem Berechtigten daher lediglich aus § 1353 BGB ein Anspruch auf „grobe Information“ zugebilligt (...), was sich auch im Umfang der Auskunftsverpflichtung nach § 1605 BGB niederschlagen muss.
@furbie:
Habe gerade nochmals wegen dem Sonderbedarf nachgedacht. Du bist ja nur in zweiter Stufe ein Mangelfall - somit müssten noch 100 Euro zwischen dem SB von 900/1000 Euro zur Verfügung stehen.
Grüße,
kosmos
Hallo Elwu!
War ein Zahlendreher: § 1353 BGB ist der richtige!
@furbie:
Habe gerade nochmals wegen dem Sonderbedarf nachgedacht. Du bist ja nur in zweiter Stufe ein Mangelfall - somit müssten noch 100 Euro zwischen dem SB von 900/1000 Euro zur Verfügung stehen.Grüße,
kosmos
Und das heisst?
Hallo Furbie!
Das ist nur der §, dass die Ehefrau dem Ehemann die Auskunft erteilen muss
dansef.de/index.php/urteile-a-aufsaetze?thema=Familienrecht&ausg=10%2F2008 - 27k
Grüße,
kosmos
Hi Kosmos und Furbie,
also aus meinem § 1353 BGB kann ich keinen Auskunftsanspruch herleiten. Auskunftsanspruch unter "Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft" oder "füreinander Verantwortung tragen" zu subsumieren ist schon gewagt, genauso wie der Sprung vom § 1353 BGB zum § 1605 BGB. Eheleute sind nun mal nicht verwandt, da hat für dieses Auskunftsbegehren das BGB einfach eine Lücke.
Meine Meinung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo
Also zur zeit binich noch mit mir am haddern, ob ich zurück schreiben soll, da hier einige es tun würden, der andere aber nicht, weiss ich es leider auch nicht, ob es wirklich etwas bringt.
Ich weiss auf jedenfall,daß die gegenseite defenetiev einen erneuten Brief nächste woche an uns senden wird mit einer erneuten Auforderung.
Kann mir mal bitte jemand einen kleinen Text hier rein schreiben, was in dem Brief stehen sollte?
Lg
Mann furbie,
es ist doch wirklich alles gesagt (und ja: Man wird Dich mit Briefen beballern, bis eine Reaktion kommt; deshalb halte ich Totschweigen nicht für eine gute Idee). Also schreib:
Sehr geehrter Herr RA,
nachdem das Thema nachehelicher Unterhalt am XX.XX.2008 vom XXX-Gericht in XXX bereits abschliessend behandelt wurde, ist der Grund für einen erneuten Auskunftsanspruch - noch dazu gegen meine Ehefrau - nicht ersichtlich. Bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage mit, auf die sich Ihr Anspruch stützt.
Als Termin hierfür habe ich mir den (Termin in 2 Wochen eintragen) vorgemerkt; sollte ich bis dahin nichts von Ihnen gehört haben, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.
Mit freundlichen Grüssen
furbie
Und dann hefte den Käse ab, geh mit Deiner Frau mal ins Kino und warte einfach, was kommt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin
Danke dir, sollte aber etwas wieder zurück kommen, darf ich doch wieder euch um rat bitten, wenn ich es alleine nicht schaffe, oder?
Lg
Aber klar doch. Du sollst nur nicht tagelang rumeiern. Das tut weder dir noch deiner Frau gut. Einmal ärgen, halben Tag überlegen und rückfragen wie man reagieren soll, reagieren und dann abheften, abwarten und sich nen schönen abend machen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ok 😉
Guten Morgen ihr Lieben
Gestern rief meine Anwältin an und fragte was ich nun gedenke zu tun, wegen dem Schreiben und der Erwerbstätigkeit meiner Frau.
Ich erklärte ihr das wir nicht bereit sind das einkommen meiner Frau an die Ex offen zu legen, weil ich es nicht einsehe,daß meine Frau die 2 Kinder zu versorgen hat, wobei sie für ihre Tochter alleine aufkommen muss da der KV keinen Ku zahlt auch noch für meine faule Ex Arbeiten geht.
Darauf sagte meien Anwältin,daß meine Ex erneut Abänderungsklage bei Gericht einreichen könnte, weil sich unser einkommen ja erhöt hätte.
Ich wollte jetzt nicht grossartig mit meiner Anwältin diskutieren, da sonst die Rechnung von ihr wieder in die Höhe steigt, aber verstehen tue ich das ganze natürlich nicht.
Ich werde es aber auf einen Prozess ankommen lassen , weil es nicht angehen kann, daß eine Mutter mit nur einem Kind von der Arbeit einer für sie fremden Person profetieren kann, unter anderem wurde ja trotz keinem einkommen meiner Frau mein SB vom Gericht schon gekürzt, wegen unsererm Zusammenlebens.
Zur Not werde ich auch bis zum OLG ect gehen, weil es doch nicht soviel ungerechtigkeit in Deutschland geben kann.
Lg
Hallo Furbie!
Zur Not werde ich auch bis zum OLG ect gehen, weil es doch nicht soviel ungerechtigkeit in Deutschland geben kann.
Dann leg schon mal mind. 100 Euro monatlich für die Kosten (Gerichtskosten + Kosten für 2 Anwälte) zur Seite, den du wirst scheitern, da die Rechtslage schon lange vom BGH ausgeurteilt ist.
Darauf sagte meien Anwältin,daß meine Ex erneut Abänderungsklage bei Gericht einreichen könnte, weil sich unser einkommen ja erhöt hätte.
Jetzt hat es dir auch deine Anwältin bestätigt, aber anscheinend brauchst du ein Urteil, wo dein Name als Beklagter draufsteht.
Trotzdem viel Glück,
kosmos
Hallo
Ich weiss was Anwalt und Gericht kostet, daß brauchst du mir nicht zu sagen.
Aber es wurde erst vor nicht mal 5 Monaten ein Urteil zwecks EU gesprochen und meine Ex kann Arbeiten gehen warum sollten wir meiner Ex noch zusätzlich Geld in den Hintern schieben, obwohl sie selbst einen gelernten Beruf hat.
Meine Frau verdient nicht mal 400€ davon muss sie wie gesagt ihre Tochter groß bekommen da kann doch kein Gericht sagen, so der EU wird nochmals erhöt.
Lg
Hallo Furbie!
Als letzter Versuch:
Gegenseitige Auskunftspflicht mehrerer Unterhaltsgläubiger oder mehrerer Unterhaltsschuldner" von Vors. RiOLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz, original erschienen in: FamRZ 2008 Heft 8, 733 - 736
Hier kannst du einen Zusammenfassung der Abhandlung lesen:
http://www.ra-arnst.de/aktuelles.php/clientnews?nav=nachricht&customerID=41&newsID=136808&catID=19
http://www.holzer-goldmann.de/aktuell/index.php?id=1208877270
Grüße,
kosmos
Gegenseitige Auskunftspflicht mehrerer Unterhaltsgläubiger oder mehrerer Unterhaltsschuldner" von Vors. RiOLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz, original erschienen in: FamRZ 2008 Heft 8, 733 - 736
Hier kannst du einen Zusammenfassung der Abhandlung lesen:
http://www.ra-arnst.de/aktuelles.php/clientnews?nav=nachricht&customerID=41&newsID=136808&catID=19
http://www.holzer-goldmann.de/aktuell/index.php?id=1208877270
Hallo,
das ist doch nur eine Meinung eines OLG-Richters. Halte ich für Furbies Fall für irrelevant.
/elwu
Hallo Furbie!
Als letzter Versuch:
Gegenseitige Auskunftspflicht mehrerer Unterhaltsgläubiger oder mehrerer Unterhaltsschuldner" von Vors. RiOLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz, original erschienen in: FamRZ 2008 Heft 8, 733 - 736Hier kannst du einen Zusammenfassung der Abhandlung lesen:
http://www.ra-arnst.de/aktuelles.php/clientnews?nav=nachricht&customerID=41&newsID=136808&catID=19
http://www.holzer-goldmann.de/aktuell/index.php?id=1208877270Grüße,
kosmos
danke habe es mir durch gelesen, hab aber nicht alles so ganz raus lesen können, was im ernstfall mir undmeiner Frau passiert und wenn elwu meint,daß diese seiten für meinen Fall irrelevant sind, werde ich dieses mal glauben.
Lg
