Muss meine Frau ihr...
 
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Muss meine Frau ihr Einkommen Offen legen?

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wißt ihr was ich in dieser Situation besonders amüsant finde.

Der RA, wenn ichs am Anfang richtig gelesen habe, ist ja der meinung das nun der Ex mehr EU zustehen könnte. Aber vor der Erhöhung des EU würde ja erstmal die Überlegeung liegen, ob den Kinder evtl. mehr KU zustehen könnte, wenn der Unterhaltsanspruch der Ehefrau geringer ausfallen sollte...

Das wäre auch ein Punkt auf den ich zur Not bei einer Klage hinweisen würde.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 18.01.2009 20:21
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tina

Das ist ja auch mit was ich so merkwürdig finde, anstatt der KU eventuell mal erhöt wird, denkt meien EX udn ihr Anwalt erstmal an den EU, vieleicht ist der RA der meinung,daß es kein erfolg bringt, den KU erhöhen zu lassen.

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 20:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Furbie,

also der Gedanke, die Arbeit niederzulegen ist auch rein "wütend". Realistisch ist klar, dass das Geld gebraucht wird.
Ich frage mich nur, wie die Klage laufen soll. Mal angenommen, Deine Frau verweigert die Herausgabe der Daten an Dich, Du stehst mit leeren Händen da. Dann frage ich mich doch, auf welcher Rechtsgrundlage Deine Ex Deine Frau zur Herausgabe der Daten verklagen will.

Dann kommt noch dazu, dass Deine Frau in erster Linie ihrer Tochter zu Unterhalt verpflichtet ist, wenn den KU kein anderer aufbringt und ihr kein UHV zusteht, da ihr ja verheiratet seid.

Also, ich traue dem Familienrecht eine Menge zu, aber dass DA wirklich mehr EU bei um die Ecke kommen soll, glaube ich beim besten Willen nicht. Mir geht es auch weniger darum, ob ihr Verdienst überhaupt ausreicht, um an anderer Stelle was zu kürzen, sondern um die Frechheit, die Unterlagen zu verlangen.

Überhaupt die Dreistigkeit, bei einem 8jährigen Kind noch EU zu verlangen.

Mann mann mann, dürfte ich dieses Unterhaltsrecht reformieren und Überwacher in die Gerichte bringen, dass mein Gesetz auch durchgesetzt würde. Da fallen mir auf Anhieb ne Menge Damen ein, die hier ganz fix arbeiten gehen würden!!!  :gunman:

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 18.01.2009 20:32
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mitternachtswunsch,
aber KU wurde doch sicher erst von furbies EK abgezogen, und ausgerechnet, bevor der zu verteilende EU ausgerechnet wurde? Insofern verstehe ich deine Überlegung nicht so ganz.

@furbie - also ich kann euch zu gut verstehen, wenn deine Frau jetzt arbeiten geht, und dadurch Ex mehr EU bekommen kann, das ist einfach nur  :gunman:

ich überlege die ganze Zeit, ob du nicht antworten kannst, lieber Herr RA, mir liegt kein Einverständnis meiner Frau zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten vor. Auch wenn sie arbeiten sollte, so ist es aufgrund des Alters ihrer Kinder überobligatorisch. Außerdem hat Ex-Schnucki ja auch die Möglichkeit, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Eine Herabsetzung meines Selbstbehaltes aufgrund einer geringfügigen Erwerbsttätigkeit meiner Frau für höheren EU würde im Endeffekt bedeuten, dass meine Frau für meine Exfrau Einkommen erwirtschaftet. Die rechtliche Grundlage hierfür will sich auch bei längerer Überlegung nicht erschließen.

Wie findet ihr das?

@kosmos, wieso soll er einfach so Daten seiner Frau weitergeben? Kann man sich nicht auf Datenschutz berufen? Da müsste der RA schon seine Frau selbst fragen oder?

LiGr ginnie, die jedes Schlupfloch suchen würde, um ihre Daten vor geldgierigen Exen zu schützen

...die aber auch nicht unterhaltsbedürftig ist wie furbies Frau - vielleicht liegt hier der Schlüssel zur Misere


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 18.01.2009 20:45
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr beiden
Genau wie ihr denke ich ja auch und meine Frau natürlich erst recht.
Als meien Frau den Brief von dem RA gelesen hat, wurde sie plötzlich so wütend und meinte nur zu mir,daß sie nicht freiwillig ihr Einkommen an den RA preis gibt für sie ist es klar, das was sie verdient geht weder dem RA noch meiner Ex etwas an.

Es wäre anders gewesen, wenn es um KU Änderungen gegangen wären, aber nicht wegen EU.

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 21:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn erst im Sommer eine Gerichtsverhandlung zu diesem Thema stattgefunden hat, dann würde mich mal interessieren, ob der Unterhaltsgläubiger sein Auskunftsbegehren überhaupt glaubhaft dargelegt hat? Die einfache Auskunft reicht hier nicht aus ... Deine Ex muß schon etwas mehr Informationen worauf der Anspruch beruht.

§ 1605 Abs. 2 BGB legt fest, dass grundsätzlich nicht vor Ablauf von 2 Jahren eine erneute Auskunft zu Einkünften und Vermögen verlangt werden kann. Dies ist eine gesetzliche Sperrfrist. Diese Sperrfrist gilt jedoch nicht, wenn der Unterhaltsgläubiger glaubhaft machen oder belegen kann, dass der Verpflichtete innerhalb der 2-Jahres-Frist höheres Einkommen erzielt oder sonst maßgeblichen Vermögenszuwachs erzielt hat. Es müssen allerdings mindestens um die 20% mehr sein. Einkommenssteigernde Tatsachen wären z.B. auch, dass ein bislang unterhaltsrechtlich angesetztes Darlehen inzwischen getilgt wurde oder ein in der Vergangenheit angesetztes weiteres Kind aus der Unterhaltspflicht heraus gefallen ist.

Ich tendiere mehr in MArtins Richtung; nichts zu schreiben, oder den Anwalt einen dezenten Hinweis auf die kürzlich vergangene Gerichtsverhadlung und das Urteil/Vergleich (was immer es war) zu verweisen. Es sind keine neuen Ereignisse eingetreten und Deine Frau liegt selber unter dem SB, so das nicht viel anzusetzen ist.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 18.01.2009 21:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz einfach Ginni,

Der RA möchte nicht eine Überprüfung der Bedürftiggkeit des Ehefrau. Das wäre ja noch evtl. einzusehen. Wenn beide Frauen EU bekommen (wenn die eine auch nur Rechnungsmäßig), könnte natürlich eigenes Einkommen der Ehefrau deren Bedürftigkeit herabsetzen, was evtl. Luft für mehr EU gäbe.

Aber er zielt auf eine Absenkung des SB von furbie ab, da die Ehefreau zum Familieneinkomme beiträgt.
Durch eine Absenkung des SB erhöht sich aber sein Nettoeinkommen, das zur Berechnung des KU herangezogen werden kann. Dann müßte erstmal festgestellt werden, ob er dadruch nicht in der Lage wäre mehr KU zu zahlen, da dieser ja vor dem Unterhalt für erwachsene Frauen geht.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 18.01.2009 21:23
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
@Kasper ich glaubeich schreibe besser gar nichts, weil ich befürchte,daß der Schrieftverkehr wieder angekurbelt wird und darauf habe ich ehrlich gesagt keine lust.
Eigentlich dachten meine Frau und ich nach August es wäre endlich mal Friede für einige zeit, aber da haben wir uns wohl geschnitten.

Achso zumal ja das andere noch gar nicht richtig abgehakt ist, zur zeit Rechnet das Gericht noch den (oh gott wie heisst das doch gleich) also ich musste 3/10 des Verfahrens Bezahlen und meine EX Frau 7/10 tja und ich habe meins durch meinen PKH Vorschuß von Januar 2008 bereits bezahlt nur muss meine Ex so wie ich das jetzt verstanden habe noch an mich nachzahlen, da sie ja den Prozess zum grössten Teil verloren hat, da sie ja vors OLG ect gegangen ist und das OLGhat ja die Beschwerde abgelehnt.

Kurze Frage nochmal

Wie viel darf meine Frau den überhaupt verdienen, ohne das meine EX an ihr Einkommen ran kann?

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 21:30
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ganz einfach Ginni,

Ja, danke, midnightwish - das ist Familienrecht pur. Ganz einfach. Neue Frau geht arbeiten, Selbstbehalt kürzen, und alte Familie profitiert, die neue Familie ist die blöde. Dabei heißt es doch, Familien sind zu schützen und nicht, "Erst"familien sind zu schützen...

In furbies Fall kommt ja noch an Perversität hinzu, dass er mit seiner neuen Frau 2 Kinder groß zieht... die sind anscheinend gegenüber dem "ersten" Kind wertloser.
Mir wächst immer eine Riesenfeder wenn ich über soetwas nachdenke...

Und furbie, drück mal deine Frau von mir, sie soll sich nicht ärgern über sowas (leicht gesagt) und ganz viel Kraft für euch!!!

Ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 22:14
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

@ginni

danke werde ich gleich machen mit dem Drücken  😉

Naja das eine Kind, sprich die Tochter gehört ja praktisch nicht in meine Unterhaltskette mit rein, da sie ihren eigenen Vater hat.
Es fliest meine Ex+Tochter und meine jetztige Frau mit unserem Sohn in die Unterhaltskette, meine Frau kommt praktisch ganz allein für ihre Tochter auf, daher ist sie ja auch auf ihren Job angewiesen, da der KV ja keinen KU leistet.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 22:20




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@furbie,

ich meinte es auch mehr moralisch als unterhaltstechnisch.
ich weiß dafür kann sich niemand was kaufen und juristisch ist es Müll, aber ich habe euch mal mit beiden Kidnern als Familie gesehen, ihr haushaltet ja zusammen..

in diesem sinne, liebe grüße, ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 22:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Furbie,

allein das ist der Grund, warum ich der Meinung bin, dass eine Kürzung eures SB eh nicht in Frage kommt.
Ich würde das auch erst mal ignorieren. Und wenn Du mal in die Versuchung kommst doch zu antworten gibts eine ganz einfache Regel:
vorschreiben - einstellen -VS lesen lassen und erst abschicken, wenn abgesegnet 8)

LG und nun macht euch mal einen schönen Abend und vergesst die Hexe.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 18.01.2009 22:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und genau da wäre auch anzusetzen, falls madam klagen möchte. Deine Frau arbeitet und da der KV nichts zahlt ist darf sie schonmal von ihrem ber. netto den KU Stufe 1 für dieses Kind abziehen. Dann hat sie aber gegenüber dir noch einen SB.

NE, reagier mal gar nicht und wenn Madam's RA meint, wsoll er klagen und dann kann man immer nioch darauf verweisen ,das ihr Einkommen erstmal zur Deckung des Bedarfs ihres Kindes, für das sie keinen KU bezieht, einzusetzen ist.

Zweiter Ansatzpunkt ist dann zu bezweifeln, das es eine Erhöhung des EU geben könnte, da ja KU vorrangig wäre und erst eine Erhöhung dieses zu überprüfen wäre. Davon würden dann sozusagen beide Kinder erstmal profitieren, aber die Ex damit nicht so stark, wie bei einer Erhöhung des EU. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Anlass...

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 18.01.2009 22:29
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

@ginni

Ich weiss wie du es meintest, aber leider sehen viele immer nur die eigentliche Situation, daß dieses Kind trotz das es mit in meinem Haushalt lebt und ich ja auch für sie mit aufkomme (ist ja auch selbstverständlich) nur, daß es ja nich tmein Kins ist und ich somit nichts damit zu tun habe.

@LBM

Danke dir ja klar werde ich bevor ich dem RA einen Brief zu kommen lasse ihn hier rein stellen und ihn erstmal von euch absegnen lassen.
So lange ich erstmal ohne RA kosten dran vorbei komme, werde ich dieses auch tun, dafür habe ich ja noch euch.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 22:30
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Und genau da wäre auch anzusetzen, falls madam klagen möchte. Deine Frau arbeitet und da der KV nichts zahlt ist darf sie schonmal von ihrem ber. netto den KU Stufe 1 für dieses Kind abziehen. Dann hat sie aber gegenüber dir noch einen SB.

NE, reagier mal gar nicht und wenn Madam's RA meint, wsoll er klagen und dann kann man immer nioch darauf verweisen ,das ihr Einkommen erstmal zur Deckung des Bedarfs ihres Kindes, für das sie keinen KU bezieht, einzusetzen ist.

Zweiter Ansatzpunkt ist dann zu bezweifeln, das es eine Erhöhung des EU geben könnte, da ja KU vorrangig wäre und erst eine Erhöhung dieses zu überprüfen wäre. Davon würden dann sozusagen beide Kinder erstmal profitieren, aber die Ex damit nicht so stark, wie bei einer Erhöhung des EU. Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Anlass...

Tina

Huhu Tina

Ne erstmal werde ich jetzt nichts zurück schreiben und wie LBM schon sagte, werde ich glaube ich erstmal euch das zu lesen geben,damit ihr mich notfalls bremsen könnt  🙂
Achso wegen erhöung des KU´s man kann es auch so sehen, wenn der KU erhöt wird, geht ja praktisch doch wieder mehr zu meiner EX, weil ja der EU zwar gleich bleibt, aber wennmeine rTochter dann statt die 240€ mal vieleicht 260€ zusteht, hat es ja praktisch meine Ex doch wieder geschafft mehr von mir zu bekommen, aber naja warten wir es erstmal ab.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2009 22:33
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

mir liegt kein Einverständnis meiner Frau zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten vor

§ 1355 BGB Mann gegen Ehefrau.

Aber er zielt auf eine Absenkung des SB von furbie ab, da die Ehefreau zum Familieneinkommen beiträgt.
Durch eine Absenkung des SB erhöht sich aber sein Nettoeinkommen, das zur Berechnung des KU herangezogen werden kann.

Eine Absenkung des SB erhöht nicht das Einkommen von Furbie, sondern erhöht die Verteilmasse. Der KU würde sich dadurch nicht erhöhen, da das Einkommen gleich bleibt und Furbie kein Mangelfall bei KU ist. Der KU würde sich erst erhöhen, wenn weniger Berechtigte vorhanden sind.

Es sind keine neuen Ereignisse eingetreten und Deine Frau liegt selber unter dem SB, so das nicht viel anzusetzen ist.

Welcher SB? Ein Berechtigter hat keinen SB! Hast du dir schon einmal die Drittelberechnung angeschaut, wie die funktoiniert?

Berechnung hier (auch steht hier etwas zum Selbstbehalt):
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/index.php4
OLG Braunschweig, 02. Senat für Familiensachen
Typ, AZ: Urteil, 2 UF 29/08 02.12.2008

Es sind keine neuen Ereignisse eingetreten und Deine Frau liegt selber unter dem SB, so das nicht viel anzusetzen ist.

Also für mich ist das ein neues Ereigsnis, wenn jemand in eine Unterhaltsberechnung mitreinberechnet wurde und anschließend die Arbeit aufnimmt.

wieso soll er einfach so Daten seiner Frau weitergeben? Kann man sich nicht auf Datenschutz berufen? Da müsste der RA schon seine Frau selbst fragen oder?

Die Bedürftigkeit ist darzulegen. Wenn ich behaupte, die Frau arbeitet und kann ihren Bedarf selbst decken. Kann man nur dagegen angehen, indem man das Einkommen preisgibt. Furbie ist hier darlegungspflichtig.

Ob ein Teil des Einkommen überobligatorisch ist - k. Ahnung. Hat aber vor kurzen ein Urteil bezüglich überobligatorisch und Betreuungsbonus gegeben, in die Richtung - das er nicht grundsätzlich gewährt wird, sondern bestimmte Gründe vorliegen müssen.

Deine Frau arbeitet und da der KV nichts zahlt ist darf sie schonmal von ihrem ber. netto den KU Stufe 1 für dieses Kind abziehen.

Zeigst mir ein Urteil, wo das Einkommen der Ehefrau beim Anspruch auf Familienunterhalt so bereinigt wurde?

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 22:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kosmos,

das kann ich nicht. Aber soll das Kind verhbungern? ODer soll die KM für das Kind ALG-Leistungen beantragen  und sagen: Der KV zahlt nicht und ich muß mein Gehalt einsetzen, damit die Ex meines Mannes mehr Geld bekommt.

Es mag dazu kein Urteil geben, aber vielleicht gibt es ja bei furbie mal eines  😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 22:47
 elwu
(@elwu)

§ 1355 BGB Mann gegen Ehefrau

Hallo,

§ 1355BGB. Von was schreibst du also? 

/elwu,

bleibt bei seiner Empfehlung. Tse.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 23:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mir kommen auch nur die Auskunftsparagraphen § 1580 BGB (geschiedene Ehegatten) und § 1601 BGB (Verwandte) in den Sinn.
Beide passen hier nicht.

Außerdem ist die Erteilung der Auskunft eine Sache, die Weitergabe der Daten eine andere.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2009 23:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja der Hebel dürfte sein:

Wenn Furbie KM2 als Unterhaltsempfänger mit zählen möchte, darf RAtte wohl Belege fordern, dass sie auch wirklich Unterhaltsberechtigt ist.
Unterhalt bekommen kann sie aber nur bekommen, wenn sie bedürftig ist.
Um ihre Bedürftigkeit nachzuweisen, muss sie Belege vorlegen!

RAtte kann sicher nicht explizit Einkommensbelege von KM2 fordern, aber Belege für Unterhaltsansprüche.
Z.b. einen Titel.

Ich habe auch irgendwo im Hinterkopf, dass die ganze Geschichte mit "überobligatorisch" nicht mehr so aktuell ist.

Ich meine auch irgendwo in den geänderten URLs von 2009 (Frankfurt?) gelesen zu haben, dass Erwerbstätigkeit die tatsächlich geleistet wird, auch als angemessen zumutbar angesehen wird.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2009 06:25




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