Muss meine Frau ihr...
 
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Muss meine Frau ihr Einkommen Offen legen?

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(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Habe eben ein Schreiben von Exchens Anwalt, meine Tochter hat meiner Ex erzählt das meine Frau Arbeitet wusste auch die Firma und nun will meine Ex die Einkünfte bzw. Lohnabrechnung von meiner Frau haben.
Meine Frau ist sauer und sie möchte ihre Einkünfte auch nicht offen legen,weil sie der meinung ist das es meine Ex nichts angeht was meine Frau verdient.
Dürfen wir das verweigern?

Achso trotz Teilzeit verdient meine Frau nur 589€ Brutto, ausgezahlt sind es nur 380€.

Lg


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2009 16:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Furbie,

sie ist weder deiner Ex noch deinre Tochter gegenüber zu Unterhalt verpflichtet und daher auch nicht auskunftspflichtig.

Ich würde dem RA einen Brief schicken, er solle dir die Rechtsgrundlage für sein Ansinnen mitteilen. Oder gar nicht reagieren. Sol ler doch auf Auskunft klagen.

Hab jetzt nicht im Kopf, ob du den Mindest-KU zahlst

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 16:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin furbie,

Du kannst entweder garnix tun oder dem RA einen freundlichen Zweizeiler zukommen lassen - Tenor: "Mir ist nicht ersichtlich, wofür Sie diese Informationen haben wollen und auf welche Rechtsgrundlage sich Ihr Auskunftsbegehren stützt."

Wenn Du ihn zusätzlich noch ein wenig ärgern willst, kannst Du auch dazuschreiben: "Aber wenn wir schon beim Austausch unsinniger Informationen sind: Bitte teilen Sie mir umgehend Ihre Blutgruppe und Ihre Schuhgrösse mit."

Du weisst ja: Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, das einem irgendwer hinhält. Vor allem, wenn man Grund zu der Annahme hat, dass derjenige sich für besonders schlau und andere für Deppen hält.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 16:20
 elwu
(@elwu)

nun will meine Ex die Einkünfte bzw. Lohnabrechnung von meiner Frau haben.

Hallo,

mit welcher Begründung will das Anwältlein denn diese Daten?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 16:21
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute

Der RA will die Daten haben ,damit meiner Ex wieder mehr EU zu gute kommen kann.
Steht in dem Schreiben drin, er möchte nämlich meinen SB runter schrauben, weil ja meine Frau mit zum Familieneinkommen etwas beisteuert, aber wie gesagt meine Frau möchte ihr Einkommen nicht offen legen, weil sie der meinung ist (was ich auch bin) das es meiner Ex absolut nichts angeht.

Ich dachte schon,daß meine Ex wrklich ein recht drauf hat, aber gut zu lesen, was ihr geschrieben habt.

@Martin der war gut musste nun doch lachen mit der Schuhgrösse und der Blutgrupe  🙂

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2009 16:24
 elwu
(@elwu)

Steht in dem Schreiben drin, er möchte nämlich meinen SB runter schrauben, weil ja meine Frau mit zum Familieneinkommen etwas beisteuert

Hallo,

ein Anwältlein kann genau gar nichts am SB schrauben. Ich würde auf den Brief gar nicht antworten.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 16:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein Anwältlein kann genau gar nichts am SB schrauben.

das wird der Knabe auch durchaus wissen- aber möglicherweise vertraut er darauf, dass viele Menschen einen Anwaltsbrief für "Gesetz" halten und deshalb zitternd erfüllen, was drinsteht. Tatsächlich wäre eine SB-Änderung - wenn überhaupt - sowieso nur durch eine Klage möglich und unter den gegebenen Umständen zum Scheitern verurteilt. Aber man kann ja trotzdem mal auf den Busch klopfen, ob auch ohne Klage was geht.

Ich würde auf den Brief gar nicht antworten.

ach, manchmal kann es psychologisch durchaus sinnvoll sein, einem Gegner durch Heben eines Armes zu zeigen, das darunter im Halfter eine Waffe baumelt...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 16:47
 elwu
(@elwu)

...möglicherweise vertraut er darauf, dass viele Menschen einen Anwaltsbrief für "Gesetz" halten und deshalb zitternd erfüllen, was drinsteht. ...

...ach, manchmal kann es psychologisch durchaus sinnvoll sein, einem Gegner durch Heben eines Armes zu zeigen, das darunter im Halfter eine Waffe baumelt...

Hallo,

in der Tat stehen viel Menschen vor einem (gemeinhin im lachhaft barschen Befehlston formulierten) Anwaltsbrief wie das hypnotisierte Kaninchen vor der Schlange. Wenn man das Spiel selbst spielen kann, schrumpfen die Großmäuler aber gemeinhin recht fix auf das ihnen gebührende Kleinmaß. Zum Reagieren oder nicht: das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich jedenfalls bin in diesem Fall der Meinung, das ignorieren sinnvoller ist, als eine wie auch immer geartete Reaktion zu zeigen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 17:33
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Danke für eure Antworten.
Ich hatte meine Anwältin nich terreichen können heute, daher war ich so verunsichert,daß ich hier gefragt habe.
Meine Anwältin hatte mir den Brief geschickt und bat mich mit einer Frist sich bei ihr zu melden und die sachlage ihr nochmal zu erklären, ob meien Frau wirklich Einkommen hat, da die gegenseite eien Stellungname von mir bis zum 23. Januar erwartet.
KU zahle ich nach DDT daher bin ich auch kein Mangelfall und verstehe auch somit nicht warum EX die Einkünfte meiner Frau bzw ihr Verdienst wissen will.
Ich finde es schon sehr dreist danach zu frage nur damit sie auf mehr EU hoft, obwohl sie froh sein kann,daß der Richter ihr im August 08 noch 120€ zugesprochen hat, trotz neuem Unterhaltsgesetz.

Tja was denkt ihr Frsit verstreichen lassen, oder Brief an Exchens Anwalt zurück schreiben, wenn mache ich es eh selber, um Kosten für die RA zu sparen.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2009 22:48
 elwu
(@elwu)

Tja was denkt ihr Frsit verstreichen lassen, oder Brief an Exchens Anwalt zurück schreiben, wenn mache ich es eh selber, um Kosten für die RA zu sparen.

Hallo,

was ich machen würde habe ich bereits geschrieben, an meiner Meinung hat sich auch bislang nichts geändert. Daran wird sich auch nichts ändern, solange die Sachlage ist wie sie ist.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 00:34




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
Was mich wundert ist, dass deine RA dir nicht sagt, dass das Einkommen deiner Frau irrelevant ist.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 00:43
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,

Was mich wundert ist, dass deine RA dir nicht sagt, dass das Einkommen deiner Frau irrelevant ist.

Beppo, meinste, die RA lebt davon, keinen Umsatz zu generieren?

Also ich würde nicht antworten und erst dann überlegen, einen RA einzuschalten oder nicht, wenn es zu einem Verfahren kommt. So bleibt das Risiko bei der Ex und falls sie sich von ihrem RA breitlabern lässt, auch die anschließende finanzielle Strafe. Das macht dann in Zukunft zahmer.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 06:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Beppo, meinste, die RA lebt davon, keinen Umsatz zu generieren?

Ich hätte jedenfalls wenig Vertrauen in eine, die das so offensichtlich und plump in den Vordergrund stellt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 08:10
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Meine Ra hatte nur geschrieben ich sollte mich bei ihr melden, ob meine Frau wirklich Arbeitet, habe sie aber leider noch nicht erreicht., daher hat sie eigentlich noch nichts dazu gesagt.

Ich glaube ich lasse die Frist einfach verstreichen und kümmere mich da nicht mehr drum.

Achso noch eine frage wo ich euch letztes Jahr schon mal gefragt habe.
Vor 3 Tagen hat meine Tochter nun ihre Zahnspange bekommen ich war von anfang an nich tbegeistert,daß sie mit ihren 7 Jahren schon eine Spange bekommen soll, naja ich wurde nicht gefragt und es wurde auch keine Unterschrift beim Kieferortohpäden von mir verlangt, somit hat Ex alles selber gemacht und auch alles alleine entschieden.
Tja heute ist Umgangswe mene Frau hat die Maus abgeholt weil ich Arbeiten musste und was macht meine EX drückt meiner Frau die Rechnung vom Arzt in die Hand udn sagt ich sollte doch bitte die hälfte von Selbstanteil innerhalb einer woche Überweisen, sonst müsste sie wieder zum JA und da hätte sie keine lust drauf.

Ich habe eigentlich nicht vor nachdem ich nur als Zahlemann abgestempelt werde,das ich auch noch das mit bezahle zumal die Maus bei meiner Ex versichert ist und nich tbei mir würde ich auch den Selbstanteil gar nich twieder bekommen nach erfolgreicher Behandlung.

Muss ich somit den Anteil tragen?

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2009 21:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Steht auf der Rechnung dein Name? Hast du bei dem Arzt was bestellt?

Gib die Rechnung kommentarlos zurück. Ist sie der Meinung, das du einen Beitrag zu leisten hast, kann sie ja das JA bemühen.

Soll sie doch machen. Und dann vom Arzt einen Behandlungsplan vorlegen und eine Stellungnahme warum er der Meinung ist bereits jetzt eine Zahnspange von nöten zu befinden, da in dem Alter ja noch kaum bleibende Zähne, die man richten könnte vorhanden sind.

Außerdem mal genau gucken, ob auf der Rechnung überflüssige Dinge, wie farbige Brackets o.ä. stehen, die sind nämlich teuer und unnötig und im Zweifelsfall eh nicht von dir zu zahlen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 21:07
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Nein auf der Rechnung steht natürlich nich tmein Name, sondern der von meiner Ex.
Da sind sämtliche Behandlungen aufgelistet von November bis Dezember, wahrscheinlich war das sogar noch nicht alles.
Da stehen dur die Behandlungen drauf und keine Zahnspange die wurde anscheinend noch nicht berechnet.

Achso die kleine hat keine feste Spange, sondern eine zum raus holen für oben und unten wo aber natürlich mit Farbe gearbeitet wurde die meien Tochter sich aussuchen durfte und es ist ein Pferde Bild mit rein gearbeitet wa sich die Maus aussuchen durfte.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2009 21:15
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Furbie,
da du verheiratet warst, gehe ich mal vom GSR aus.

Ich würde den Kiefer-Orthopäden einmal anrufen und ihn fragen, ob es sich bei dem Eingriff um einen Notfall gehandelt hätte. Weil er sich ja sonst strafbar gemacht hätte.
Deine E will nämlich gerade Geld für die Bezahlung einer Straftat haben und du weißt nicht genau, was du da machen sollst.

Bei jedem Auto wird mehr Sorgfalt walten gelassen als bei einem Kind. Ich wundere mich immer über diese unprofessionelle Leichtigkeit.

Da hilft einfach nur immer nerven! Je mehr nervige Väter, umso besser.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 21:22
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Also momentan fühle ich mich nur als Zahlemann.
Meine Ex entscheidet alles, aber Zahlen darf ich ja wir haben GSR von daher weiss ich ja nicht ob ich mich an diesen Kosten
beteiligen muss, obwohl die kleine über meine Ex versichert ist.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2009 21:28
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

JAAAAA, aber Jammern bringt nix. Handel', auch wenn man doof angeschaut wird.

Mausi will unseren Kurzen auch operieren lassen. Falls ich nicht vorher mit dem Arzt gesprochen habe und mir die Notwendigkeit klar ist, werden wir bestimmt viel Spass miteinander haben. Und beim nächsten Kind ist er dann detailverliebter.

Ich verstehe das nicht. Jammern ja, Einsatz nein.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 21:49
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Huhu
Meine Frau hatte sich noch woanders erkundigt und da sagte man ihr das hier:

"Du musst gar nichts offenbaren, aber Dein Mann, da er Dich in seine Unterhaltsberechnung einbezogen hat.

Weigerst Du Dich, fällst Du raus.

Entscheide also selbst."

Jetzt sind wir natürlich total durcheiander, weil ihr was anderes sagt.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2009 22:03




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