Hi Lange ist es her wo ich das letzte mal hier war.
Ich komm gleich mal auf den Punkt.
Seit anfang diesen jahres lebt mein Sohn bei mir da seine Mutter zur zeit in haft sitzt.
Nun meine Frage muss sie KU zahlen oder nicht???
Ich hab mir darüber bis Gestern keine gedanken gemacht da es ja auch für mich in den vergangenen vier monaten einiges zu tun gab und es alles sehr plötzlich kam.
Na ja, wenn sie z.Zt. in Haft sitzt, wird sie nicht eben viele Möglichkeiten haben, Geld zu verdienen. Hinterher mit Vorstrafe sind ihre Aussichten auch nicht rosig. Greif mal jemandem in die Tasche in der nix ist. Ich würde es probieren, aber mir keine Hoffnung machen.
Freu Dich, wenn nicht jemand auf die Idee kommt, den Geldfluß umzudrehen!!! Soll es alles geben! :exclam:
Uli
Hey!
Nun meine Frage muss sie KU zahlen oder nicht???
Einfach gesagt natürlich muß sie...
Allerdings ist es nur die Frage ob sie "Einkommen" hat ...
d.h. ob sie innerhalb der Haftstrafe arbeitet...
In der Regel solte davon ausgegangen werden da nach StVollzG es eine "Arbeitspflicht" gibt während einer Haftstrafe und der oder die Inhaftierte auch dafür entlohnt werden.
Allerdings ist es leider auch klar das wiederum es wenig Arbeitsmöglichkeiten für die meist vielen Inhaftierten der einzelnen JVAen gibt.
Von daher kann es gut sein das sie derzeit keinen KU leisten kann ...
solte sie aber die Möglichkeit haben zu Arbeiten so wird ihr Entgeld "angelgt" und aufgeteilt in "Hausgeld" welches sie bei Einkäufen innerhalb der JVA ausgeben kann, weiter wird für die Entlassung ein bestimmter Betrag angespart damit sie bei Entlassung nicht mittellos darsteht, und als weiteres wird ihr ein gewisser Teil von dem Einkommen abgezogen falls sie jemandem Unterhaltspflichtig ist..wie eben in ihrem Fall...
Allerdings, wie schon gesagt, dazu müßte sie natürlich in Arbeit stehen...
Du kannst z.B. dich vorsorglich einmal an die anstalltsleitung, besser aber an die Justizvollzugsgeschäftsstelle der JVA wenden und denen den Anspruch auf KU mitteilen..
Nur viel KU kannst u wirst du während ihrer Inhaftierung nicht erwarten können...
Wie sieht es mit UVG vom JA aus?
Denn das dürfte dir doch erstmal so oder so zustehen...
Gruß
Jens