Hallo zusammen,
das Jugendamt stellt sich in meinem Fall als Beistandschaft für meinen Sohn dar.
Ich werde zur Unterhaltsverpflichtung herangezogen.
Ich zahle im übrigen den berechneten Mindestunterhalt anstandslos.
Nun soll ich zum Jugendamt, um dort eine Urkunde zu unterschreiben.
Kann man dazu gezwungen werden, bzw. bringt das Vor- oder Nachteile mit sich?
Die Berechnung ist soweit in Ordnung.
Ich habe nur ein paar kleine Änderungen/Beanstandungen, die ich gerne mit denen durchsprechen möchte, bevor ich unterschreibe.
Meine Frage aber:
Wenn das so in Ordnung geht, spricht etwas besonders dagegen, diese Urkunde zu unterschreiben, oder etwas besonders dafür?
Beste Grüße
Guten Morgen Alfi1984xyz
Du musst die Beurkundung nicht beim Jugendamt machen, sondern kannst Sie auch gegen eine Schreibgebühr bei einem Notar oder Rechtsanwalt machen lassen, oder auch kostenlos bei der Rechtsantragsstelle des für Dich zuständigen Amtsgerichts. Dabei musst Du darauf achten das Dein Netto Entgelt vorher bereinigt ist und das der Unterhaltstitel auf das 18 Lebensjahr des Kindes begrenzt ist.
LG der Frosch
Das bereinigte Nettoentgelt muss noch leicht korrigiert werden, nach unten. dann würde die berechnung soweit passen
Hallo,
das Kind hat Anspruch auf einen dynamischen Titel. Manche JA stellen sich auch auf den Standpunkt des OLG Hamm, dass der Titel unbefristet sein muss. Deshalb kannst Du zu einem dynamischen Titel gezwungen werden.
Du solltest Unstimmingkeiten und die Einstufung auf alle Fälle klären, weil eine Abänderung später praktisch unmöglich ist, wenn sich die Umstände nicht geändert haben. Ansonsten gilt, was der Frosch geschrieben hat.
Bereinigen hießt, dass berufsbedingte Auswendungen (Weg zur Arbeit) und Altersovrorge (Riester) abzugafähig sind und Dein für den Unterhalt zur Verfügung stehende Einkommen mindern.
VG Susi
Ja das Einkommen ist nahezu richtig bereinigt
Ein paar kleine Änderungen noch, und dann würde ich das schon so unterschreiben.
Mit den Änderungen würde ich dann einfach die Urkunde unterschreiben.
Worin liegt eigentlich der Vor und Nachteil in solch einer Urkunde? Ich mein: Ich zahle ja sowieso anstandslos bereits seit der Trennung
Diese Urkunde stellt einen vollstreckbaren Titel dar. Damit kann dein Kind (bzw. sein Beistand) eventuelle Rückstände umgehend eintreiben lassen.
Vorteil für das Kind.
Für dich selbst ändert sich erstmal nichts.
Selbst wenn du den Unterhalt 2 Wochen später bezahlst, ändert sich nichts. Denn bis der Beistand den Gerichtsvollzieher aktivieren konnte, ist das Thema schon wieder erledigt.
Hallo,
Vorsicht vor zuviel "Lässigkeit". Sicher wird bei einer einmaligen Verspätung nichts passieren.
Aber, es reicht eine einmalige Unzuverlässigkeit aus um eine Gehaltspfändung zu beantragen. Das läuft dann direkt über Deinen Arbeitgeber und dieser ist verpflichtet mitzuwirken.
Vorteile bietet der Titel für Dich eigentlich nicht. Allerdings werden titulierte Unterhaltsansprüche bei Aufstockung und H4 berücksichtigt.
Der Vorteil liegt klar auf der anderen Seite, es kann gepfändet werden, und das sofort.
Probleme ergeben sich immer dann, wenn der Titel nach unten abgeändert werden soll. Der einfache Fall ist eine neue Beziehung und weitere Kinder. Der wesentlich kompliziertere Fall ist Arbeitslosigkeit (gilt bis zu 6 Monate als vorübergehendes Ereignis und rechtfertigt keine Reduzierung des Unterhalts) oder auch Änderungen des Arbeitsvertrags, der Arbeitsbedingungen, die Dein Einkommen reduzieren.
VG Susi
Worin liegt eigentlich der Vor und Nachteil in solch einer Urkunde? Ich mein: Ich zahle ja sowieso anstandslos bereits seit der Trennung
Der Vorteil ist für den Zahlungsempfänger - nämlich die Sicherheit bei Verzug Deinerseits (warum auch immer) vergleichsweise schnell und unbürokratisch ans Geld zu kommen. Letztlich hat das Kindn einen rechtlichen Anspruch auf einen Titel. Da wird nicht viel zu deuteln sein. Und da auf der anderen Seite eben nicht eine KM sitzt, mit der man evtl. verhandeln könnte, wozu sie denn einen Titel braucht, evtl. einen andere als den Zahlbetrag zu titulieren (damit Dir bei Reduzierung etwas Luft bliebe), solltest Du Dir da keine Mühe machen. Die Beistandschaft wird immer auf den Titel in Höhe des Zahlbetrags bestehen - da hat die Beistandschaft vermutlich nicht mal einen Verhandlungsspielraum.
Was die genaue Berechnung/ Bereinigung Deines Einkommens betrifft, so wird diese auch nicht Teil des Titels. Weitere Mühen lohnen sich eigentlich nur, wenn dadurch einen andere Stufe in der DDT erreicht wird.
Worauf Du allerdings achten solltest, sind die Formulierungen des Titels und da insb. die Befristung auf die Volljährigkeit. Die wird idR zwar nicht aktiv vom JA vorgeschlagen bzw. in den Vordrucken berücksichtigt, ist aber (meist) durchsetzbar. Oder anders formuliert: Lieferst Du einen Titel in richtiger Höhe ab, so wird wg. der Befristung wohl eher kein Gerichtsverfahren angestrengt. Dir hilft die Befristung aber bei Eintritt der Volljährigkeit ungemein, ansonsten müsstest Du dann später bei einer KM, die zwar zur Herausgabe verpflichtet ist, darauf klagen.
Merke: Den Titel musst Du vom Grundsatz her unterschreiben. Den Inhalt der Höhe und die Formulierungen bestimmst Du.
Lass hier ggf. die konkreten Formulierungen diskutieren!
Toto