hallo
bin neu hier
ich hab da mal eine frage vieleicht weiss ja einer von euch bescheid!!!!
meine vorgeschichte
ich alleinstehend getrennt von der mutter meiner zwei kinder 1,5 und 10 jahre alt.
wir sind für mich eigendlich ein gutes beispiel wie es auch gehen kann.
verstehe mich der mutter meiner kinder TOP.
habe auch regelmäßigen kontakt zu meinen kindern obwohl sie in einen anderen bundesland wohnen.
bin auch bis jetzt meinen väterlichen verpflichtungen regelmäßig nachgekommen.
(Unterhalt,Geburtstage,Weihnachten, Ostern,Urlaub u.s.w.)
was nicht immer einfach war
nun bin ich in eine finanzielle notlage gekommen.
hab dies auch mit der mutter besprochen.
sie ist jetzt leider auch aus finanziellen gründen gezwungen einen unterhaltsvorschuß beim jugendamt zu beantragen.
so jetzt meine frage
ich hab mal gehört das es bedingungen gibt wo der vater diesen nicht zurückzahlen muß.
stimmt das????
wie gesagt es ist ja nicht so das ich nicht zahlen will aber wenn man nicht kann.
mir wäre es auch lieber mehr für meine kinder tun zu können.
danke im vorraus :question:
Hi schnerch,
wenn das JA deine Leistungsunfähigkeit feststellt (und das auch schriftlich fixiert), dann fallen bein UVS keine Rückzahlungen an. Aber eben nur dann.
Existiert denn ein gülriger Titel? Wenn ja müßte dieser nämlich abgeändert werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo
danke für die schnelle reaktion
als 1 wir haben keinen unterhaltstitel( war ja bis jetzt nicht notwendig,sind ja immer auf einen gemeinsammen nenner gekommen)
wie muß ich mich verhalten beim jugendamt
habe ja die hoffnung das sie nicht lange auf diesen unterhaltsvorschuss angewiesen ist.
es ist ja auch nachweisbar das ich meinen unterhaltspflichten immer nachgekommen bin,trotz kleinem einkommen.
wie oder was muß ich machen oder nicht machen
danke euch für eure hilfe
Hallo ich ahbe ein ähnliches Problem,
ein Unterhaltstitel beim Jugendamt existiert nicht. Der Beistandschaftstelle wurden alle Einkommensnachweise erbracht und gleichzeitig die erfolglosen Bewerbungsbemühhungen nachgewiesen. Jedoch weigert sich das Jugendamt (verständlicher Weise) den Satz auszuformulieren, dass der Vater meines Kindes nicht Leistungsfähig war. Die Beistandschaftstelle schrieb: Da Sie mir ihre Einkommensnachweise und ihre Erwerbsbemuühungen nachgewiesen habe, habe ich den Unterhalt für xxx nicht festsetzen lassen. Es ist richtig, dass kein privatrechtlicher Titel besteht." Das Jugendamt behauptet weiterhin, dass die Unterhaltsvorschusskasse keinen Unterhaltstitel benötigt um das Geld zurückzuverlangen. Und das tut die Unterhaltsvorschusskasse nun auch. Sie rechnet ohne Titel und ohen jegliche vorherige Information, dass angeblich Schulden aufgelaufen sind mit dem Finanzamt des Vaters seine Einkommensteuererstattungen auf. Das bedeute, dass hier Schulden auflaufen, die mein Kind sogar am Ende schädigen. Gemäß § 1603 hätte der Vater ja auch gar nicht zahlen müssen, da sein Einkommen nicht ausreichte, den Unterhalt aller Kinder zu bezahlen. Mein Tipp aus dieser ERfahrung heraus wäre, sich mit der Mutter auf einen geringen Titel einigen. Den Rest müsste dann die UVK als Ausfalleistung bezahlen. Die Beistandschaftstelle wird NIE!!! anerkennen, dass man nicht Leistungsfähig ist. UND damit schadet sie den Kindern die sie ja angeblich sooooo vertritt finanziell nachhaltig. DAs Jugendamt handelt im Sinne des Staates und dient sonst NIEMANDEN. Denn per Gestez/Rechtsprechung kann die UVK auch Unterhaltstitel die fiktives Einkommen beinhalten nicht einfordern. Die realität sieht anders aus!
Moin,
ich wäre mit derartigen Absolutforumulieren ganz vorsichtig. Mir persönlich sind ausreichend Fälle bekannt, in denen die Unterhaltsvorschusskasse die Leistungsunfähigkeit, nicht immer problemlos, doch letzten Endes dann anerkannt hat.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo,
hatte die frage ja schon im februar gestellt nun aber post vom jugendamt bekommen
zitat: wir gehen davon aus, dass ihnen der durch unser amt für ihre kinder erbrachte unterhaltsvorschuss als schuld aufläuft und zurückgefordert wird.
ich bezahle für beide kinder 140,00€ und beziehe alg2, genau wie die kindsmutter
muß ich die zeit wo unterhaltsvorschuss gewährt wird zurückzahlen??
danke
Moin,
hast Du einen Titel?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
hast Du einen Titel?
LBM
nein wir haben keinen titel