Muss ich Unterhalt ...
 
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Muss ich Unterhalt zahlen?

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(@ecetera)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

Zu mir, ich habe 1400 Euro Nettogehalt. Aus meiner ersten Ehe habe ich drei Kinder. 10, 13 und 18 Jahre alt. Meine Exfrau hat auf den Unterhaltstitel geklagt, da ich viele Jahre arbeitslos war und nicht zahlen konnte. Seit einem halben Jahr habe ich halbtags gearbeitet, jetzt seit einem Monat ist die Stelle auf Vollzeit umgestellt worden.

Ich bin seit 2 Jahren wieder verheiratet, meine Frau hat ein Kind 15 Jahre alt. Meine Frau ist jetzt seit 2 Monaten wieder arbeitslos. Vorher hatte sie 1000 Euro Nettogehalt.

Meine Fragen: Muss ich Unterhalt für meine Kinder zahlen? Wieviel?

MfG

Ecetera

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 20:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für deine beiden Kinder 10 und 13 wirst du KU zahlen müssen. Ob du für den 18-jährigen zahlen mußt hängt davon ab, ob dieser noch zu Schule geht oder bereits eine Ausbildung macht (dann ist der KU nicht mehr so hoch).

Ab 18 sind übringens auch die Mütter beim Ku gefragt.

Für das Kind deienr Frau bist du ja nicht Unterhaltspflichtig. Für deine Frau evtl., wenn du geug hast, um vorher den KU zahlen zu können.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2006 20:44
(@ecetera)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das verstehe ich jetzt nicht. Ich habe 1500 Netto. Und wieviel davon muss ich jetzt an die beiden kleineren Kinder zahlen? Der 18 jährige geht in die 11. Klasse auf das Gymasium. Meine Ex hat ein Einkommen von ca. 1000.

Und was ist mit meiner neuen Frau und deren Kind?

Kannst du mir das bitte ausrechnen.

MfG

Ecetera

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 21:17
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da das Kind deiner Frau nicht deins ist bist du diesem nicht unterhaltspflichtig.

Wenn du genug Geld für KU deiner Kinder hast und noch über dem Selbstbehalt von 890 € liegst wird auch deine Frau berücksichtigt.

Bei dem volljährigen Kind muss deine Exfrau auch ihre Einkünfte offen legen. Denn diesem Kind ist sie auch unterhaltspflichtig.

Für die beiden anderen Kinder bist du auch unterhaltspflichtig. Da leistet deine Exfrau Betreuungsunterhalt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2006 21:58
(@ecetera)
Schon was gesagt Registriert

Und wie wird der Unterhalt für meine jetzige Frau berechnet? Sie muss ja auch von irgendwas leben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 22:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine derzeitige Frau steht im zweiten Rang - bekommt also, was übrig bleibt. Um es hart zu sagen: Wie sie und ihr Kind klar kommen, ist in deiner Sache vollig unerheblich.

Deinen bei der KM lebenden minderjährigen Kindern bist du unter Beachtung der maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinien und der Düsseldorfer Tabelle zu Unterhalt verpflichtet.

Das volljährige Kind hat ebenso Anspruch auf KU. Dieser ist von beiden Elternteilen zu leisten. Bei dem dem Kind Wohnung und Essen bietenden Elternteil wird die Leistung von KU statt als Barunterhalt auch als Naturalunterhalt akzeptiert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2006 22:59
(@ecetera)
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Und wovon leben wir dann? Von den 890 Euro Selbstbehalt? Das kann doch nicht sein, dann hätte die Ex ja mehr wie wir. Wir sollen also am Hungertuch nagen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 23:40
(@Aniram)

Hallo Ecetera !

Aus Deinen Post lese ich derzeit nur heraus, daß Dir dein Wohl
und Weh und das Deiner jetzigen Familie am Herzen liegt, aber
nicht das Deiner leiblichen Kinder.

Oder verstehe ich Dich falsch ?

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2006 23:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ecetera,

Und wovon leben wir dann? Von den 890 Euro Selbstbehalt? Das kann doch nicht sein, dann hätte die Ex ja mehr wie wir. Wir sollen also am Hungertuch nagen?

Falls das ein "Vorwurf" sein sollte: Niemand hier hat die Gesetze gemacht; Du bekommst hier lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen beschrieben. Und die lauten nun einmal "890 EUR Selbstbehalt (Deutschland West)" für einen berufstätigen Unterhaltszahler. Bei Arbeitslosen entsprechend weniger; ich glaube 770 EUR.

Dass Deine heutige Frau jetzt arbeitslos ist, ist für Deine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Deinen leiblichen Kindern ohne Bedeutung. Aktuell wird sie Arbeitslosengeld oder Hartz4 bekommen (die zu Deinem Selbstbehalt dazugezählt werden müssen); ansonsten stellt der Gesetzgeber darauf ab, dass sie sich eben wieder Arbeit suchen soll. Wie Deep gesagt hat: Einen Unterhaltsanspruch gegen Dich hätte sie überhaupt erst, wenn Deine KU-Verpflichtungen bedient sind. Und ihr 15-jähriges Kind kommt in all diesen Berechnungen gar nicht vor; es hat schliesslich einen eigenständigen Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater; egal ob dieser bedient wird oder nicht. Falls nicht, mindert es jedenfalls nicht den Unterhaltsanspruch Deiner Kinder; auch wenn Du derjenige bist, der den gemeinsamen Kühlschrank füllt.

Und was das "dann hätte die Ex ja mehr wie wir" angeht: Da müssen ja schliesslich auch 4 Personen davon leben...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 00:03
(@ecetera)
Schon was gesagt Registriert

Darum geht es doch garnicht, es geht darum, dass ich mich freuen würde, wenn mir das einer hier ausrechnet. Und wenn das eintritt, was ich befürchte, können wir als Zweitfamilie dann zum Sozialamt gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 00:03




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ecetera,

Darum geht es doch garnicht, es geht darum, dass ich mich freuen würde, wenn mir das einer hier ausrechnet. Und wenn das eintritt, was ich befürchte, können wir als Zweitfamilie dann zum Sozialamt gehen.

eines vorab: vatersein.de ist keine Serviceseite, wo man auf Fingerschnippen jederzeit kostenlose Serviceleistungen abrufen kann...

Eine grobe Hausnummer bekommst Du eventuell mit Hilfe dieses Unterhaltsrechners:

http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/566770.html?eid=566660&s=1

Eine (halbwegs...) verlässliche Unterhaltsberechnung macht Dir aber nur ein Anwalt Deiner Wahl, denn dabei muss noch einiges mehr berücksichtigt werden als nur das Einkommen und die Zahl der Kinder.

Und nicht vergessen: Ohne Unterhaltsleistungen Deinerseits könnten Deine leiblichen Kinder zum Sozialamt gehen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 24.09.2006 00:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das mit dem ausrechnen ist halt nicht so ganz einfach.

du hast einen Selbstbehalt von 890 €, sofern du im Westen dieser Rebuplik lebst. dazu kommen noch 5 % berufsbedingte Aufwendungen, die du abziehen darfst, evtl. auch Fahrtkosten. Allerdings wird das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf deinen Verdienst mit aufgerechnet, ebenso wird dir ein Wohnwertvorteil angerechnet, sofern du ein eigenes Haus besitzt und darin wohnst (ansonsten würde die Miete als Einkommen gezählt).

also können wir nur pimal daumen rechnen. Ein blick in die DDT besagt:

Der Einfachheit halber nehme ich mal 1400 (Stufe 2 der Tabelle) - 890 = 510 € zu verteilen

Kind 10: 247 € (KG-Anteil abgerechnet)

Kind 13: 291 € (KG- Anteil abgerechnet)

Kind 18: 359 € (-154 € KG, wenn du alleine Barunterhalt leistest)

Also rein rechnerisch haut das schon so nicht hin, also müßte eine Mangelfallberechnung gemacht werden (sofern sich nicht durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld/12 viel ändern würde). Dabei wird der Unterhalt dann irgendwie Quotenmäßig aufgeteilt. Das müßte aber jemand anders aurechnen.

Wie auch immer wird für deine jetztige Frau nichts übrig bleiben, aber wie ja schon richtig gesagt bekommt sie ja ALG erstmal. Das sind jetzt erstmal überschlagende Werte. Am besten lässt du dir das vom RA oder JA ausrechnen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 00:17
(@ecetera)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

erstmal danke, dafür dass ihr mir das jetzt soweit aufgelistet habt.

Wenn ich das jetzt alles richtig begreife, dann zählt die Zweitfamilie nichts. Ich kann also den Rest meines Lebens dafür büssen, dass ich mal verheiratet war. Und jetzt kann ich das meiner Zweitfrau erklären, sie wird echt begeistert sein.

MfG

Ecetera

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 13:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ecetera,

Wenn ich das jetzt alles richtig begreife, dann zählt die Zweitfamilie nichts.

nein, das stimmt so nicht - es hat nichts mit der "Zweitfamilie" zu tun, sondern damit, dass es sich in einem Fall um minderjährige Kinder handelt und im anderen um eine erwachsene Frau. Dieser bist Du zwar auch unterhaltsverpflichtet, aber nachrangig, also erst dann, wenn für die Kinder gesorgt und immer noch Geld vorhanden ist. Das gleiche gilt übrigens auch für Deine Ex-Frau: Auch die bekäme nur Ehegatten-Unterhalt, wenn nach Abzug des Kindesunterhaltes überhaupt noch etwas zu verteilen wäre.

Ich kann also den Rest meines Lebens dafür büssen, dass ich mal verheiratet war.

nun ja, das sind Deine eigenen Entscheidungen gewesen, für deren Folgen Du jetzt eben einstehen musst; das kennen hier alle. Aber vielleicht ist "büssen" nicht der richtige Ausdruck; es geht immerhin um Deine Kinder. Und "büssen" müsstest  Du finanziell vielleicht auch, wenn Du Dich beim Hausbau verhoben oder mit Aktien verspekuliert hättest. Man kann am Ende einer Ehe die unterschiedlichsten Schuldzuweisungen machen. Sag Dir einfach, dass Du dafür büssen musst, dass Du nicht als Bill Gates geboren bist...

Und jetzt kann ich das meiner Zweitfrau erklären, sie wird echt begeistert sein.

Auch hier gilt nichts anderes als in Millionen anderer Haushalte: Wenn das Einkommen eines Aleinverdieners nicht reicht, muss halt auch der andere ran. Ein Grundrecht auf "nicht arbeiten müssen" gibt es nun einmal nicht, warum auch?

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 14:15
(@ecetera)
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Aber was ist das für eine Gerechtigkeit, wenn die Erstfamilie dann viel mehr Geld hat wie die Zweitfamilie? Tut mir leid, aber das leuchtet mir echt nicht ein. Haben wir kein Recht auf Leben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 14:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ecetera,

Aber was ist das für eine Gerechtigkeit, wenn die Erstfamilie dann viel mehr Geld hat wie die Zweitfamilie? Tut mir leid, aber das leuchtet mir echt nicht ein. Haben wir kein Recht auf Leben?

irgendwie hat man den Eindruck, dass Du im Beklagen von Missständen besser bist als im Finden von Lösungen...

Mach Doch einfach mal eine überschlägige Rechnung:

Erstfamilie:

Ex 1.000 EUR
Kindesunterhalt von Dir 500 EUR
3 x Kindergeld a 150 EUR = 450 EUR
Summe für 4 Leute 1.950 EUR bzw. ca. 490 EUR pro Monat und Nase

Zweitfamilie:

Du (nach Abzug von KU) 900 EUR
Deine Frau ALG/Hartz geschätzt 500 EUR
Unterhalt Sohn von seinem Vater geschätzt 300 EUR
Kindergeld Sohn 150 EUR
Summe für 3 Leute 1.850 bzw. ca. 620 EUR pro Monat und Nase

Wie kommst Du denn darauf, dass die Mitglieder der Erstfamilie hier "viel mehr Geld" hätten? Zumal es in Deiner Zweitfamilie zwei potenzielle Verdiener gibt; wenn Deine Frau sich also wieder Arbeit sucht und wieder 1.000 EUR verdient, habt Ihr pro Nase sogar fast 800 EUR pro Monat zur Verfügung.

Sorry, aber ich kann hier nichts ungerecht finden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 14:37
(@ecetera)
Schon was gesagt Registriert

Meine Ex erhält noch Wohngeld zusätzlich und soweit ich weiss eine Kinderzulage der Familienkasse. Wenn sie mehr Unterhalt bekommt, fällt das aber wohl weg.

Mein Sohn aus zweiter Ehe erhält keinen cent Unterhalt. Die 300 Euro kann man also getrost knicken. Meine  zweite Frau ist keine deutsche Staatsbürgerin und so ist es garnicht so einfach einen Job für sie zu finden.

Der Haussegen hier hängt gerade voll schief. Meine Frau hat so einen Hass auf die Ex. Das wird Konsequenzen haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 15:00
(@polly)

Hallo Ecetera,

keiner hier kann etwas für deine Situation, auch Deine Kinder trifft keine Schuld.

Ganz klar muß Dir doch sein, dass Du für Deine eigenen Kinder aufkommen musst. Deine Ex-Frau bekommt anscheinend gar keinen Unterhalt von Dir, wo kann denn die Rede davon sein, dass Du den Rset Deines Leben für Deine Ehe büßen müsst. Oder willst Du sagen, dass Du gleich dreimal den "Fehler" gemacht hast, ein Kind zu zeugen?

Und auch, wenn Du den Sohn Deiner neuen Frau als Deinen Sohn ansiehst, ist er doch nicht Deiner. Also auch nicht unterhaltsberechtigt.

Bei euch mag die Not zurzeit groß sein, das ist verständlich, doch ist das doch nicht die Schuld Deiner Kinder oder Deiner Ex-Frau.
Also braucht auch Deine Frau da keinen Hass zu haben.

Welche Steuerklassen habt ihr beide denn? Vielleicht wäre jetzt wo Du vollzeit arbeitest ein Wechsel sinnvoll.

Liebe Grüße Polly

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 15:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ecetera,

Meine Ex erhält noch Wohngeld zusätzlich und soweit ich weiss eine Kinderzulage der Familienkasse. Wenn sie mehr Unterhalt bekommt, fällt das aber wohl weg.

Solche Hilfen sind ja auch nicht als "Dauereinkommen" gedacht, sondern zur Überbrückung, solange Du arbeitslos und damit nicht leistungsfähig warst.

Mein Sohn aus zweiter Ehe erhält keinen cent Unterhalt. Die 300 Euro kann man also getrost knicken.

Das ist nicht das Problem der Erstfamilie; wenn kein Unterhalt bezahlt wird, muss Deine Jetzt-Frau ihn eben einklagen. Aber selbst, wenn das nicht möglich ist: Warum sollte es Deine eigenen Kinder betreffen?

Meine  zweite Frau ist keine deutsche Staatsbürgerin und so ist es garnicht so einfach einen Job für sie zu finden.

Auch das ist nicht das Problem der Erstfamilie. Ketzerische Frage: Gibt es in dem Land, aus dem sie kommt, Arbeitslosengeld? In Deutschland gibt es das; man sollte mit dem Beschimpfen des Sozialstaates also zurückhaltend sein, wenn man ihn gleichzeitig in Anspruch nimmt.

Der Haussegen hier hängt gerade voll schief. Meine Frau hat so einen Hass auf die Ex. Das wird Konsequenzen haben.

Warum hat Deine Jetzt-Frau "Hass auf Deine Ex"? Weil diese Unterhalt für Eure Kinder haben möchte? Sorry, das hat nichts mit Deiner Ex zu tun; das ist ein rechtmäsiger Anspruch Deiner Kinder gegen Dich, nichts anderes.

Und falls sie diesen Hass hat, weil Deine Ex nicht einfach auf den Kindesunterhalt verzichtet: Verzichtet sie auf ihr Arbeitslosengeld? Nein? Warum nicht?...

Fragen über Fragen
M.

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 15:38
(@ecetera)
Schon was gesagt Registriert

So, ich werde jetzt erstmal den Umgang mit den Kindern komplett einstellen. Meine Frau will die Kinder nicht mehr hier haben. Wir haben ja auch kein Geld mehr um sie durchzufüttern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 15:49




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