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Würde gern hier einen konkreten Fall einbringen, der vielleicht das Gegenteil der o.g. These aufzeigt.
Kurz die Eckdaten:
· ich bin Vater eines inzwischen sieben Jahre alten Kindes
· Trennung; sechs Jahre Anwaltsschlacht
· nach drei Jahren: Scheidung, Vergleich: Mangelfallberechnung, da mein Gehalt nicht sonderlich viel, (aber meinem Beruf entsprechend) hergab. Unterhalt Kind/Kindesmutter: insgesamt 223 Euro
· nach nochmal drei Jahren: Urteil: 240 Euro, nur noch Kindesunterhalt
Das klingt im Grunde relativ harmlos, im Vergleich zu anderen Fällen.
Bei mir ist allerdings die Besonderheit, dass ich von Bafög und einem Nebenjob mein Leben bestreite (zusammen 1000 Euro).
Zieht man mir nun die 240 Euro ab, bleibt da weniger als der Selbstbehalt. Hinzu kommt, dass ich die Hälfte von den 600 Euro Bafög zurückzahlen muss.
Die Richterin verweist auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Konnte aber nur anführen, dass das eben so sei, und dass ich ja zwei abgeschlossene Berufsausbildungen hätte. Meine Anwältin hat versucht dazulegen, dass ich bei dem Weg zum Studim planvoll vorgegangen bin. Beides stimmt.
Ja ich bin angehalten für mein Kind zu zahlen. Habe ich vor und auch jetzt während des Studiums ausnahmslos gemacht. Geplant waren aber 223 und nicht 240 Euro.
Mein Studium ist als Weiterqualifikation meines letzten Berufs zu sehen und verspricht die Aussicht auf eine Gehaltsverbesserung. Schroffe Antwort der Richterin: "Sie haben ein Kind, dafür müssen Sie sorgen. Das geht vor. Ihre individuelle Selbstverwirklichung spielt da keine Rolle!"
Ich sehe es ganz und gar nicht ein, einen Kredit beim Bafögamt und trotzdem die 223 Euro bisher gezahlt zu haben und das mir nun gesagt wird: "Sie müssen in jedem Fall zahlen. Selbst wenn Sie ihr Studium dafür abbrechen müssen (Anwalt Gegenseite)!"
Jeder verantwortungsbewusste Vater, kennt vielleicht das Gefühl, dass man einmal schon als Schuldiger erklärt bekommt, wenn einem offenbart wird, was man in Zukunft zu leisten habe. Das ist schmerzlich, in gewisser Weise - oft aber auch zum Wohle des Kindes und damit sicherlich richtig.
In meinem Fall geht es aber nicht um die nun geforderten 17 Euro Erhöung des Unterhalts, der damit der DT entspräche. Es geht mir hier um etwas anderes (weshalb auch kein Vergleich geschlossen werden konnte, sondern nun ein Urteil erfolgt)
Es geht vielmehr um soetwas wie Beurteilung für das Bestreben, in der Gesellschaft an zu kommen. Mein Verweis auf die nachweislich besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einem besseren Bildungsabschluss wurden ignoriert. Auch der Verweis, dass ich erst jetzt einen Hochschulzugang habe und deshalb erst jetzt studieren kann wurden nicht beachtet.
Hier nun endlich meine Frage ins Forum:
Ist es dem Gesetz nach zulässig, dass ich mein Studium nicht absolvieren kann, weil ich aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung zu soviel Unterhalt verurteilt bin, dass ich davon selbst nicht mehr meine eigenen Lebenskosten decken kann?
Und sozusagen als Zusatz: Welche Instanz kann mir dabei eventuell weiterhelfen, so es eine Aussicht auf Annerkennung meiner Situation gäbe?
Ich freue mich über Eure klugen Gedanken. Bitte lasst uns nicht darüber streiten, dass ich ja im Grunde nicht sonderlich viel Unterhalt zahlen muss. Es geht wie gesagt um meine konkrete Situation und nicht um das vielfach noch viel schwierigere Los anderer und es geht, wie so oft, um ein Prinzip dieser Gesellschaft, die permanent von "Lebenslanger Bildung" und "Chancengleichheit" spricht. Vielen Dank.
Euer
Polanski
Hallo Polanski,
das, was dir gesagt wurde, ist absolut korrekt.
Es entspricht der juristischen Realität und es passt auch zu meinem Rechtsverständnis.
Sieh es mal so:
Du hast ein Kind und dafür bist du verantwortlich. Wenn das mit deiner Ausbildungsplanung kollidiert, musst du diese eben korrigieren.
Die Existenz deines Kindes, kannst du jedenfalls nicht mehr korrigieren.
Dass du für das Kind sorgen musst, hat auch weder was mit eurer Trennung, noch mit der Justiz zu tun.
Es ist einfach so und es ist richtig so. Auch bei intakten Beziehungen muss man sich fragen, ob man seine Familie auch mit einer Drittausbildung finanzieren kann.
(Ich lasse jetzt mal die Fragen nach Sorgerecht, Umgangsrecht, Naturalunterhalt beiseite, da du es selbst nicht ansprichst)
Das was von dir gefordert wird, ist der Mindestunterhalt.
Diesen zu unterschreiten, ist im Regelfall einfach nicht vorgesehen.
Es ist der Justiz, wie dem Kind einfach egal, wo du das Geld her nimmst und wenn du es nicht erarbeitest, wird dir unterstellt, dass du dich nicht genügend anstrengst, oder eben falsche Prioritäten hast.
(Ich lasse jetzt auch mal die Frage außen vor, ob der Betrag nun ein paar € zu hoch oder zu niedrig ist.)
Nach 7 Jahren und in deinem Alter sollte man so langsam mal mit seiner Ausbildung fertig sein und für sich und seine Kinder selbst sorgen können.
Jedenfalls fällt mir kein Grund ein, warum ich, als Steuerzahler für dein Kind oder deine langwierige Ausbildung aufkommen soll. Ich sorge nämlich nebenbei noch für meine 4 Kinder, da will ich nicht auch noch dein Kind oder deine Luxusausbildung finanzieren.
Und wenn deine Ausbildung tatsächlich so effizient ist, sollte es dir ja auch ein leichtes sein, sich daraus ergebende Schulden zu begleichen.
Ich bin sicher der Letzte, der das deutsche Familienrecht gut oder gerecht heißen würde, aber in deinem Fall haben sie absolut recht.
Lass diesen Gedankengang mal an dich ran.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nun ja.
Genau die letzten Zeilen Deiner Antwort, hatte ich gehofft nicht zu lesen. Aber sei es drum. Ich habe ja ausdrücklich auf den Aspekt des Prinzips verwiesen - um damit gewissen Rechtfertigungsstrukturen, die wir von morgens bis abends hören vorzubeugen. Woher kommt Deine Annahme, Du wärst ein sinnvolles, tragendes Glied in einer Kette der Gemeinschaft? Hast Du schon einmal versucht den Begriff der Solidarität genauer untersucht? Es geht also explizit nicht um die Frage danach, ob mein irgendetwas an meinem Verhalten der Gesellschaft geschuldet sei, sondern ob nicht durch gesetztliche Vorschriften, die Möglichkeit des gesellschaftlichen Aufstiegs stark eingegrenzt - um nicht zu sagen verwehrt werden.
Es ist ablesbar aus diesem Urteil, dass ein Leben nach der Scheidung immer noch ein Leben mit Kind bleiben soll. Das sehe ich genauso wie Du. Fragwürdig bleibt ja auch nur die Begründung. Erwerbsobliegenheit hin oder her. Niemand kann einem Menschen das Recht absprechen sich weiter zu entwickeln, noch dazu wenn es planvoll und ganz mittelfristig auch ganz im Sinne des Kindes sein dürfte, wenn sein Vater Gelerntes in Bares umsetzt und zugleich auch an seinen Nachwuchs nicht nur das Bare sondern eben auch das Gelernte weitergibt!
In wessen Interesse ist es denn, weiterhin in einem schlecht bezahlten Job zu bleiben und damit mittel- und langfristig den Unterhalt für das Kind nicht erwirtschaften zu können? Ohne jetzt hier eine Gesellschaftsphilosphische Debatte anstimmen zu wollen, frage ich mich doch ernsthaft, ob die Begründung hier nicht unzureichend, ja sogar völlig verfehlt ist. Es wäre mir ja weitergeholfen, wenn mir jemand den dahinter stehenden Gedanken noch einmal nahe bringt um ihn besser verstehen zu können. Fakt ist, dass ich nach dieser Rechnung für den (nebenbei bemerkt sehr anstrengenden Weg!) eines Studiums abgestraft werde und zudem auch noch in eine Schuldenfalle abrutsche, wenn mir nicht noch irgendetwas einfällt.
Also, ich freue mich über weitere Beiträge und lade darum herzlich zur Diskussion!
Liebe Grüße
Polanski
Tach Polanski,
Niemand kann einem Menschen das Recht absprechen sich weiter zu entwickeln
Wenn der Betreffende es sich leisten kann, dann nicht. Freifahrtscheine gibt's dafür aber keine.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Polanski,
Fakt ist, dass ich nach dieser Rechnung für den (nebenbei bemerkt sehr anstrengenden Weg!) eines Studiums abgestraft werde und zudem auch noch in eine Schuldenfalle abrutsche, wenn mir nicht noch irgendetwas einfällt.
Fakt ist, das man sich ein Studium das nach einer Berufsausbildung stattfindet auch leisten können muß. Ganz ehrlich, ich habe ein technisches Studium hinter mir, das ich mit Kindern und Nebenjob absolviert habe. Das ist anstrengend! Ein Vollzeitstudium ohne weitere Verpflichtungen ist sicher kein Spaziergang, aber gut machbar.
Fakt ist, das du einem kind unterhaltspflichtig bsit und dieser Pflicht nachkommen mußt. Dazu gehört eben auch, das man eigene Bedürfnisse für eine Weile zurückstellen muß oder nach Wegen suchen muß beides zu vereinbaren.
Ich kenne einige die ihr Studium, wegen der Kinder (ja auch Männer) als Teilzeitstudium betrieben haben oder einen Nebenjob angenommen haben, damit sie den Mindestunterhalt zahlen können.
Euer Kind kann sich noch nicht alleine unterhalten, deswegen liegt es in der Verantwortung der Eltern wirtschaftlich und sozial für es zu sorgen.
Als Eltern kann man es sich eben hier nicht leisten seine eigenen Karrierepläne umzusetzen, wenn sie erstmal auf Kosten des Kindes gehen. Das Kind muß heute essen und angezogen sein und Schulsachen haben. Es nützt ihm nichts, wenn es in ein paar jahren durch dein Studium 30 € mehr im Monat bekommt.
Zu den gesetzlichen Vorschriften. Ein Teil eines demokratischen Systems besteht in dem Grundsatz, daß die eigene Freiheit dort zu Ende ist, wo die Freiheit eines anderen dadurch bedroht ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Also, ich freue mich über weitere Beiträge und lade darum herzlich zur Diskussion!
Naja, da gibt es nichts effektiv zu diskutieren. Habe das selber hinter mir: abgeschlossene Berufsausbildung, mehrere Jahre berufstätig, dann die Wende ala arbeitslos, Weiterbildung in Ganztagsschule und später noch ein Studium. Und die ganze Zeit mindestens den Mindestunterhalt gezahlt. Ich kann Dir sagen - es geht. Freilich, es gab mehrere Jahre lang keine freien Wochenenden (bis auf die Ferienzeiten) und meine Augenränder nahmen die Ausmasse von Fussbällen an. Dennoch, es ist möglich. Schaffst Du das auch?
Und wenn Du Dich schon auf Solidarität berufst so denke bitte mal über die Bedeutung dieses Begriffes nach. Wikipedia kann Dir vielleicht dabei helfen (bei anderen Menschen vielleicht der gesunde Menschenverstand). Kinder sind nun mal die schwächsten Mitglieder der Gesellschafft, und leider auch noch viel zu oft nicht gerade von liebevollen und fürsorglichen Eltern begleitet. Sehe auch mal aus diesem Blickwinkel den Sinn des Wortes Solidarität.
In wessen Interesse ist es denn, weiterhin in einem schlecht bezahlten Job zu bleiben ...
Dies ist die Ursache
... und damit mittel- und langfristig den Unterhalt für das Kind nicht erwirtschaften zu können?
Und das die Wirkung. Wenn Du eine Antwort ernsthaft suchen möchtest so betrachte es mal dialektisch, schau Dir die vorhandene Volkswirtschaft an, die Gesellschaft. Jedenfalls Deine Verpflichtung ggü. Deinem Kinde darüber in Frage zu stellen ist ein Armutszeugnis. Du klingst intelligent, also benutze Deinen Verstand und schiebe nicht das Kind vor. 😡
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Polanski,
es ist ja nicht so, dass Du keine Ausbildung hast. Niemand erwartet von einem Unterhaltspflichtigen, dass er so viel verdient, dass er Unterhalt nach Stufe 4 oder 7 oder sogar nach der Regelung des Einzelfalls zahlen kann. Das einzige ist, dass staatlicherseits verlangt werden kann, dass Du so viel verdienst, dass Du den Mindestbedarf des Kindes an Unterhalt abdeckst. Und da Du zwei Ausbildungen absolviert hast, solltest Du dazu in der Lage sein.
Dass Du Deine Qualifikation und somit Deine späteren Verdienstmöglichkeiten verbessern willst ist löblich, kann aber nicht Deine heutigen Verpflichtungen unberücksichtigt lassen.
Nehmen wir doch mal an, Du hast neben Deinem Kind noch einen Kredit bei der X-Bank. Meinst Du, die sagen: "Natürlich Herr Polanski, Sie brauchen jetzt mal keine Kreditraten zahlen, wo sie doch lobenswerterweise ihre berufliche Qualifikation ausbauen wollen!" Deine Verpflichtung besteht JETZT! Also kannst Du sie nicht beiseite schieben, mit dem Hinweis, dass Du ja dann später mal mehr zahlen kannst - vielleicht.
Dein Kind braucht JETZT Nahrung, Kleidung, Schulmaterial, und und und. Und aus aktuellem Anlass könnte ich Dir mal vorrechnen, was das kostet.
Und dass die "Verpflichtung Kind" eben bedeutet, dass man manches Mal zurückstecken muss, das kennt wohl jedes Elternteil, egal, ob man nun getrennt oder zusammen ist.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Woher kommt Deine Annahme, Du wärst ein sinnvolles, tragendes Glied in einer Kette der Gemeinschaft?
Wo habe ich diese Annahme geäußert?
Hast Du schon einmal versucht den Begriff der Solidarität genauer untersucht?
Im Hinblick auf was?
Warum genau, sollte ich ein solidarisches Interesse an deiner dritten Ausbildung haben?
Niemand kann einem Menschen das Recht absprechen sich weiter zu entwickeln, noch dazu wenn es planvoll und ganz mittelfristig auch ganz im Sinne des Kindes sein dürfte, wenn sein Vater Gelerntes in Bares umsetzt und zugleich auch an seinen Nachwuchs nicht nur das Bare sondern eben auch das Gelernte weitergibt!
Niemand spricht dir dieses Recht ab, nur nimmt dir, nach so vielen Jahren, auch niemand mehr deine Verpflichtungen ab. Warum auch?
In wessen Interesse ist es denn, weiterhin in einem schlecht bezahlten Job zu bleiben und damit mittel- und langfristig den Unterhalt für das Kind nicht erwirtschaften zu können?
Mein Interesse ist, dass du überhaupt einem bezahlten Job nachgehst, damit du nicht mehr auf meiner Tasche sitzt.
Ob du später mal einen ganz tollen Job hast, ist mir dagegen absolut wurscht.
Was hast du denn bisher gelernt, wenn du davon nicht mal dich und dein Kind ernähren kannst?
Ich habe keine 3 Ausbildungen und versorge dennoch nicht nur mich sondern meine 4 Kinder und meine Exfrau.
Und dazu zahle ich durch Steuern noch für dich und dein Kind.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bei mir ist allerdings die Besonderheit, dass ich von Bafög und einem Nebenjob mein Leben bestreite (zusammen 1000 Euro).
Zieht man mir nun die 240 Euro ab, bleibt da weniger als der Selbstbehalt. Hinzu kommt, dass ich die Hälfte von den 600 Euro Bafög zurückzahlen muss.
Hallo,
ich kann das nicht nachvollziehen. Du erhältst Bafög und zahlst es zugleich zur Hälfte zurück?
/elwu
Stimmt Elwu, das ist Quark. Bafög wird 5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit fällig und dann auch nur unter Berücksichtigung der Einkommenssituation. Man kann es bspw. stunden lassen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
zunächst einmal freue ich mich über eine so starke Resonanz. Ich dachte das ist eher ein Randthema, wird aber offenbar von allen ernst genommen und kann auch noch mit Erfahrungsberichten bereichert werden.
Dazu gleich nochmal zurück auf LOS.
1. Ich habe einen Nebenjob! Erst durch den Nebenjob bekomme ich meinen Lebensunterhalt zusammen.
2. Neben dem Vollzeitstudium verbringe ich auch viel Zeit mit meinem Sohn.
3. Ich studiere Bachelor an einer Universität. Das bedeutet, ein Acht-Stunden-Büro-Job ist dagegen gerechnet nicht weniger anstrengend. Ich würde sogar meinen, dass es meiner Erfahrung nach leichter ist acht Stunden geregelt zu arbeiten, Urlaub zu haben, auch krank sein zu können etc. (Gleich vorweg: Semesterferien gibt es nicht! Gab es im Grunde noch nie, das nennt sich Vorlesungsfreie Zeit und bedeutet, wenn man wie ich angehalten ist in Regelstudienzeit studieren zu müssen, unter dem Strich: richtig viel Arbeit. Von meinen Augenrändern wollen wir dazu gar nicht weiter reden.) Also: Zurückstecken = Studieren und daneben jobben!
Zusammenfassend möchte ich also in die Runde werfen, dass ich nicht einfach mal so Bafög beziehe und nebenher studiere! Jeder der sich mit den neuen Studienordnungen auskennt, weiß wovon ich spreche, und nebenbei war es schon immer anstrengend gut, und redlich zu studieren. Damit seien noch einmal alle Verweise auf meine luxeriösen Existenzzustände hoffentlich klar gestellt.
Ebenso möchte ich den Vorwurf von Tina und Oldie aufgreifen und sogleich darauf etwas allgemeiner antworten: Ich schiebe nicht das Kind vor. Ich habe auch nicht in Zweifel gezogen, Unterhalt zahlen zu müssen. Es geht hier auch nicht um soetwas wie den Unwillen etwas für das Kind zu zahlen! Es geht um die Begründung der Entscheidung!
Darum noch einmal zum besseren Verständnis. Der gleiche Richter, der mir in meinem alten Job eine Mangelfallberechnung aufgemacht hat und mich schließlich mit der Verpflichtung von 223 Euro nach Hause schickte (das war genau die Differenz zu meinem Selbstbehalt) sagt mir heute, dass ich die 240 Euro (jetzt bitte nicht auf die DT diskutieren, ich weiß, dass logischer Weise hier der Betrag mit dem Alter gestiegen ist) zahlen soll, obwohl mir heute deutlich weniger an Selbstbehalt zur Verfügung steht.
Daher hier noch einmal meine Kernfragen:
1. Ist es zulässig, dass ich egal wie das gehen soll, von weniger als 900 Euro leben können soll und mir dadurch mein weiteres Studium verwehrt wird?
2. Dies mit der Begründung erfolgt (jetzt zugegeben etwas polemisch) das ich doch lieber in meinem alten Job geblieben wäre, in dem ich den Mindestunterhalt nicht aufbringen konnte?
Vielleicht noch drittens: Mir wäre sehr daran gelegen zu erfahren wie und wo ich gegen das ausstehende Urteil Widerspruch erheben kann und ob es vielleicht Erfahrungswerte damit gibt.
Vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge.
Euer Polanski
PS: Das Beispiel mit der Bank von LBM fand ich bisher am besten! Es ist zugleich auch ein gewisser Trost in dieser Wahrheit.
PS2: Oldie, Deinen Beitrag habe ich leider nicht verstanden. Die Kausalitäten sind entweder Dir mehr bewusst als mir selbst, oder aber Du hast meine Lage einfach missverstanden. Es besteht für mich kein Sinn darin, den Unterhalt im Job (40-Stunden-Woche, Vollzeit) nicht leisten zu können, ihn aber im Studium leisten zu müssen!
... noch ein Nachtrag: bitte genau lesen, bevor man etwas von "Quark" schreibt. Ich habe lediglich erwähnt, das ich das Bafög zur Hälfte zurückzahlen muss!
Damit ist es im Grunde auch nur zur Hälfte auf mein tatsächliches Einkommen anrechenbar (aber das nur nebenbei). Auch helfen hier grundsätzlich keine WIKIPEDIA-Einträge. Danke.
Moin,
die Frage ist, ob während des Studiums von einem SB von 900 Euro ausgegangen wird oder von 770 Euro wie bei einem Nichtberufstätigen. Das weiß ich allerdings nicht.
Die Minderung Deines Einkommens ist wahrscheinlich deshalb nicht von Bedeutung, weil Du diese mutwillig herbeigeführt hast.
Gegen Urteile kann man innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch einlegen. Ich weiß nur nicht, ob das wirklich erfolgversprechend ist.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
Ebenso möchte ich den Vorwurf von Tina aufgreifen und sogleich darauf antworten: Ich schiebe nicht das Kind vor.
Das habe ich an keiner Stelle geschrieben. Ich erwähnte nur, das ich neben Vollzeitstudium einen Job gemacht habe und alleine für meine Kinder verantwortlich war und bei dem ganzen keinerlei staatliche Unterstützung bekam.
1. Ist es zulässig, dass ich egal wie das gehen soll, von weniger als 900 Euro leben können soll und mir dadurch mein weiteres Studium verwehrt wird?
Ja das ist es.
2. Dies mit der Begründung erfolgt (jetzt zugegeben etwas polemisch) das ich doch lieber in meinem alten Job geblieben wäre, in dem ich den Mindestunterhalt nicht aufbringen konnte?
Die BEgründung wird in einem Urteil eine andere sein. Nämlich im Tenor, das du der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegst und demnach alles zu unternehmen hast den Mindestunterhalt sicherzustellen. Einem Unterhaltspflichtigen steht es auch so nicht frei seine Arbeitsstelle leichtfertig zu kündigen, wenn er dadruch den Unterhalt nicht mehr bezahlen kann. Er wird dann so behandelt, als ob er weiterhin das Einkommen hat. Zur Not wird ein fiktives Einkommen unterstellt.
Vielleicht noch drittens: Mir wäre sehr daran gelegen zu erfahren wie und wo ich gegen das ausstehende Urteil Widerspruch erheben kann und ob es vielleicht Erfahrungswerte damit gibt.
Nach Ergehen eines Urteils kannst du innerhalb von 4 Wochen bei Gericht Einspruch erheben, dann geht es in die nächste Instanz, also an das OLG. Aber ich fürchte, wenn deine Einkommenssituation selsbtverschuldet ist (und das ist sie) wirst du dort wahrscheinlich auf wenig Verständnis stoßen.
Noch etwas zum Zurückzahlen des bafögs. Da wird dir dann notfalls ein Richter erklären, das du die Raten für die Rückzahlung des bafögs so ansetzen mußt, das der KU dadurch nicht unnörtig verringert wird, auch wenn das dann auf Kosten von ein paar % Erlass der Rückzahlsumme geht,
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Polanski
Ob das Urteil nun subjektiv unfair oder wenig weitblickend ist, sei dahin gestellt.
Fakt ist, euer Kind hat Anspruch auf den Mindesunterhalt. Ist dieser gedeckt kannst du den Rest deines Lebens so gestalten wie du willst.
Wenn dein Studium dir wirklich so viel bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet, dann sollte es doch ein leichtes für dich sein, jetzt einen Kredit aufzunehmen und ihn dann mit deinen kommenden finanziellen Mitteln abbezahlen zu können.
Natürlich könntest du dich auch mit der KM einigen, dass sie dir den Kindesunterhalt vorstreckt/dir den Kredit gibt, aber darauf wird sich (verständlicherweise) wohl kaum jemand einlassen 😉 .
Viele Grüße,
Cor
Moin,
die deutschen Gerichte sind gnadenlos. Auf Inaussichtstellungen reagieren sie mit Schulterzucken und dem Satz: "Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach." Bei der Wahl ihrer Baseballschläger sind sie kreativ und sie prügeln dich mittels fiktiven Einkommens über die sozialverträgliche Zielgerade.
Keine Chance für dich.
Die Diskussion um den SB ist müssig, ebenso die um dein Einkommen.
BaFÖG kann, muss aber nicht, als Einkommen gerechnet werden. Im Zeitraum der Rückzahlung kann, muss aber nicht, die Tilgung einkommensmindernd angerechnet werden.
Ich räume einer Berufung Null Komma Null Periode Chancen ein.
Ja, der deutsche Staat verwehrt dir das Recht der freien Entfaltung und freien Berufswahl. Ja, die Entlastung der Sozialkassen genießt oberste Priorität. Ja, das ist Mist und wir wissen das. Nein, fiktives Einkommen ist nicht grundgesetzwidrig. Nein, auch in in deinem Fall nicht.
Mach's Beste draus.
DeepThought
P.S.: Nur so ein Rat von mir zu dir (die anderen bitte weglesen): Sei nicht gleich so angefasst. Wir können für geplatzte Lebensträume nichts.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen [...]
Hallo,
offenbar habe ich meine Frage nicht hinreichend deutlich formuliert. Neuer Versuch: ab wann musst du die Hälfte des Bafög zurückzahlen, ist diese Rückzahlung gegenwärtig oder erst in der Zukunft relevant?
Davon ab gehe ich davon aus, dass dir für den Eigenbedarf grundsätzlich soviel zugestanden werden sollte, wie Studenten, die vom Unterhalt ihrer Eltern leben. Das sind in der Regel 640€. Mit diesem Betrag wird hunderttausenden anderen Studenten das Studium nicht 'verwehrt' sondern finanziert. Bafög ist allerdings nicht auf diesen Bedarf anzurechnen. Es wird also eine richterliche Abwägung stattfinden müssen zwischen dem Bedarf des Kindes und deinem, d.H. es kann durchaus herauskommen, dass dein Bedarf eben nicht 640€ + Bafög ist. Eine Berufung halte ich für aussichtslos.
Übrigens habe ich erfolgreich studiert, in Regelstudienzeit, finanziert mit Bafög und zeitweise drei Nebenjobs wegen heftiger finanziellen Verpflichtungen. Andere hier auch. Sogar promovierte gibt es hier. Mit sicherlich vergleichbaren Erfahrungen. Allerdings haben wir dir alle voraus, dass wir es bereits geschafft haben. Von daher möchte ich dir höflich anraten, hier nicht weiter den Dicken zu geben. Du vergreifst dich permanent erheblich im Ton, junger Mann.
/elwu
*offtopic*
Hi elwu,
Du vergreifst dich permament erheblich im Ton, junger Mann.
/elwu
Findest du den Ausdruck junger Mann angesichts eines Alters von 33, laut Profil, angemessen? 😉 Du bist doch auch in meinem Alter oder gehst du doch schon auf die Rente zu? :redhead:
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Findest du den Ausdruck junger Mann angesichts eines Alters von 33, laut Profil, angemessen?
Du bist doch auch in meinem Alter oder gehst du doch schon auf die Rente zu? :redhead:
Hi,
der 'junge Mann' bezog sich nicht auf sein Lebensalter sondern auf seine eher weit jüngeren Menschen eigene Impulsivität und Rigorosität. Was mich betrifft, ich bin im besten Mannesalter, so wie du im besten Frauenalter bist *g*
/elwu
*offtopic*
Hi elwu,Findest du den Ausdruck junger Mann angesichts eines Alters von 33, laut Profil, angemessen? 😉 Du bist doch auch in meinem Alter oder gehst du doch schon auf die Rente zu? :redhead:
Ich muss den" jungen Mann" vielleicht ein klein wenig in Schutz nehmen. Ich war auch erst mit fast 32 Jahren mit meinen Studium (als Erstausbildung) fertig und schneller wäre es kaum gegangen. Ich habe mein Studium weistgehend selbst finanziert und bin so über die Runden gekommen. Eine Familie hätte ich mit meinen Nebenjobs allerdings nicht ernähren können.
Wenn man sich dann vorhalten lassen muss, dass man sich ein Studium leisten können muss, dann steckt dort auch eine gewisse Ironie mit drin. Ca. 2/3 der biomedizinischen Forschung in Dt. wird wird von Diplomanden und Doktoranden geleistet, die hoch motiviert und grenzenloas schaffen, weil es letzlich um die Qualität ihres Abschlusses und mithin um ihre eigene Zukunft geht. Ich habe als Doktorand damals netto 1.080,- DM (Deutsche Mark), also in etwa 550,- EURO verdient. Ein Nebenjob wäre hierbei nicht mehr möglich gewesen. Letztlich muss man sich also fragen lassen, ob man es leisten kann für die dt. Wissenschaft den Bimbo zu spielen.
Dies nur, um die Medaille auch mal von der Unterseite zu betrachten. 😉
LG, Uli