Muss ich mehr zahle...
 
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Muss ich mehr zahlen?

 
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe einen gerichtlichen Zahlbetrag von 165€ im Monat. Als der Vergleich geschlossen wurde hatte ich ein Gehalt von 850€ netto im Monat. Jetzt habe ich eine neue Stelle und verdiene ca. 1030€ netto. Ich weiß dass ich damit theoretisch bei einem Selbstbehalt von 950€ nicht mehr zahlen müßte. Aber was passiert wenn Ex nächstes Jahr die Unterhaltszahlung überprüfe lässt? Kann es passieren, dass ich dann rückwirkend mehr zahlen muss? Ich wohne noch bei meinen Eltern, bei dem Verdienst kann ich mir eine eigene Wohnung nicht leisten und Wohngeld steht mir unter 25 nicht zu.

Gruß Willi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2012 13:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

meine Meinung:
So in dem Vergleich nicht steht, dass Du Dich verpflichtest, Einkommensveränderungen mitzuteilen, sehe ich keine Gefahr.
Eine gesetzliche Bringschuld zur Mitteilung von Einkommenssteigerungen gibt es de facto nicht (wird UHV geleistet, gilt anderes).

Mit dem Vergleich hast Du zugestimmt, dass Du einen Betrag leistest, der Dich unter den notwendigen Selbstbehalt drückt (was ja immer noch so ist) und die Gegenseite
hat akzeptiert, dass Du weniger als den Mindest-KU zahlst.

So Deine Ex Wind von der neuen Stelle bekommt, wärst Du aber (vermutlich) wieder zur Auskunft zu verpflichten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2012 15:13
(@jeanswilli)
Registriert

Im Vergleich steht:
- Bei Abschluss dieses Vergleiches gehen die Beteiligten von einem durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen des Antragsgegners in Höhe 860€ aus, wobei als Grundlage dieses Vergleichs lediglich eine Unterhaltsverpflichtung des AG zu Buche schlägt
- Die Beteiligten sind sich weiter darüber einig, dass als weitere Grundlage dieses Vergleichs die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Thüringer OLG, Stand 1.1.11 zu berücksichtigen sind.

Von einer Informationspflicht steht da nichts. KM weiß übrigens von meiner neuen Arbeit, da sie aber Hartz 4 Empfängerin ist wird ihr doch eine Unterhaltsklage nichts nützen, oder?

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2012 15:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

rein rechtlich warst Du bislang leistungsunfähig (weil unter dem SB von 950 EUR) und hast Dir gleichwohl eine UH-Zahlung von 165 abgeknapst. Mit Deinem "neuen" Einkommen bist Du theoretisch leistungsfähig für 80 EUR KU. Wenn Du also einfach den bisherigen KU weiterbedienst, wird Dir sicher niemand den Kopf abreissen.

KM weiß übrigens von meiner neuen Arbeit, da sie aber Hartz 4 Empfängerin ist wird ihr doch eine Unterhaltsklage nichts nützen, oder?

das spielt in Deinem Fall keine Rolle (siehe oben). Es ist aber generell die falsche Betrachtungsweise: Würdest Du beispielsweise 1.500 EUR verdienen, wäre es nicht egal, ob der Tabellen-Unterhalt für Euren Sohn von Dir oder vom Steuerzahler kommt, auch wenn der Betrag in der Tasche Deiner Ex am Ende derselbe wäre.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2012 15:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich schließe mich an, dass du nicht verpflichtest, die Erhöhung selbst zu melden.

Es ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass, wenn du wieder Auskunft geben musst, dennoch eine Erhöhung aufgedrückt bekommst.
Und zwar dann, wenn in deinem Beschluss etwas steht, womit deine Unterhaltspflicht trotz mangelnder Leistungsfähigkeit begründet wird und dieser Umstand anhält.

Z.B. weil dir irgendwelche Einsparungen angelastet werden oder du zum Zeitungen austragen verdonnert wurdest.

In solchen Fällen hat der BGH schon mal das weiterbestehen der fiktiven Anrechnung ausgeurteilt und somit auch eine Erhöhung der Unterhaltszahlung.

Gibt es irgendetwas in deinem Beschluss, mit dem so etwas begründet werden könnte?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2012 22:09
(@jeanswilli)
Registriert

Moin! Es ist kein Beschluss, sondern ein Vergleich. Da stehen 5 Punkte: 1. Abänderung der JA-Urkunde... monatlich zu zahlen 165€, 2. Rückstände fällig bis, 3. und 4 steht schon oben, 5. Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Das Schreiben ist weniger als eine halbe Seite lang, von Nebenjob oder so etwas steht da nix. Wenn ich im nächsten Jahr zu einer höheren Summe verdonnert werde ist das nicht zu ändern, die größte Angst habe ich vor einer großen Nachzahlung.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2012 11:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, in diesem Fall sehe ich da keine Gefahr.

Du kannst in Ruhe nichts machen.
Nichts sagen, nichts (zusätzliches) zahlen.
Erst wenn du erneut zur Auskunft aufgefordert wirst, musst du liefern, nur gibt auch der Vergleich keinen Anlass, den Unterhalt zu erhöhen.

Und Angst vor einer Nachzahlung musst du auch nicht haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2012 18:08