Hallo erstmal,
ich habe mal eine Frage die ich trotz intensiven suchens nicht beantwortet bekomme; und zwar :
Meine Frau will sich nach 7 Jahren Ehe von mir trennen, sie hat eine 12 Jährige Tochter die ich seit 10 Jahren mit aufziehe, und wir haben einen gemeinsammen Sohn der 7 Jahre alt ist. Sie nimmt ihre Tochter mit in die neue Wohnung und der Sohn (gemeinsammer) bleibt bei mir.
Ich verdiene ca. 1800 @ pro Monat. Meine Frau war selbstständig hat Ihre selbständigkeit aber heute morgen beendet und ist zum Arbeitsamt gegangen um Arbeitslosengeld zu bekommen. Nun meine Frage wenn mein Sohn bei mir bleibt ( Mietwohnung) und ich weiterhin meiner Arbeit nachgehe, muss ich dann meiner Frau Ehegattenunterhalt zahlen ??? Ich würde es ziemlich paradox finden zumal sie ja alle Chance hätte zu arbeiten Ihre Tochter ist 12 und somit nicht mehr "betreuungspflichtig" die zeit hätte sie also. Hinzukommt das noch Ehe gemachten Schulden bestehen von ca. 700 @ pro Monat die Wir zu gleichen Teilen zurückzahlen wollen.
Bisher bin ich davon ausgegangen das seit 2008 die regelung der Selbstverantwortung herscht, aber das Arbeitsamt meinte wir müssten erst zu einem Anwalt gehen, weil ich warscheinlich Unterhaltspflichtig wäre.
Deshalb meine Frage ist das wirklich so ?? Zumal sie ja Ihre Selbstständigkeit grade zu beginn der Trennung aufgegeben hat.
Ich hoffe mir kann geholfen werden, und verbleibe mit den besten grüße Poseidon07
Hallo Poseidon,
vorab die Frage ob du schon einen Anwalt hast. Wenn nicht solltest du dir einen suchen.
Du bist deiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig. Allerdings muß sie nachweisen das sie wirklich keine Arbeit findet. Du im Gegenzug kannst versuchen
nachzuweisen das sie eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit finden könnte. Stöber die Stellenanzeigen durch und sammle Angebote die für deine Frau in Frage kommen.
Gruß
Bart (der seiner Ex EU zahlt, obwohl die Kinder bei ihm sind)
Hallo Meeresgott,
Was will sie, als Ex-Selbstständige denn vom Arbeitsamt?
Sie hat, aufgrund ihrer KU-Pflicht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die dich auch vor EU Forderungen schützen könnte.
Auf jeden Fall ist es ihr, theoretisch, nicht erlaubt pünktlich zur Trennung ihre Erwerbstätigkeit einzustellen.
Zumindest Männer werden in diesem Fall von der gesamten Staatsgewalt intensivst gejagt.
Deine Hauptsorge sollte sein, dass ie in Bezug auf euren Sohn ihre Meinung nicht ändert, wenn sie erstmal realisiert, dass sie durch seinen Aufenthalt bei dir vom KU-Empfänger zur KU-Pflichtigen mutiert.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Poseidon,
dass Deine Frau Ihre Selbständigkeit, die sie während der Ehe ausgeübt hat, einfach so hinschmeißt, könnte ein Verwirkungsgrund für den TU sein.
Bevor jedoch darüber versucht wird, den TU aus der Welt zu schaffen, würde ich mal rein rechnerisch vorgehen.
Angenommen, Dein mtl. Netto beträgt wirklich glatt 1800 Euro und Exe hat Null,
kannst Du - bevor TU bezahlt wird - erst mal KU Stufe 6 für das bei Dir lebende Kind abziehen, das sind 336 Euro. Desweiteren 5% vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen und max.4 % für die private Altersvorsorge.
Wenn jetzt von den 1800 Euro 336 plus ca. 160 Euro in Abzug gebracht werden, verbleiben 1300 Euro. Dann sind da noch die eheprägenden Schulden von 700 Euro, die Du wohl voll tragen musst, wenn sie nichts zum Tilgen hat, mindestens aber Dein Anteil von 350 Euro. Dann verbleiben noch 950 Euro und das ist weniger als der Selbstbehalt ihr gegenüber.
Wenn ich jetzt keinen Denk-/Rechenfehler gemacht habe, folgt daraus, dass für TU kein Raum bleibt, selbst ohne Verwirkung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie kommst du auf Stufe 6 KU?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Muss ich suchen.
Mir ist so, wenn der KU-Pflichtige nicht zahlt und selber Ansprüche stellt, dass dann KU Stufe 6 in Abzug gebracht werden darf.
LG LBM
edit: nur wie erzähle ich jetzt der f****** Suchmaschine, was ich von ihr wissen will, seufz
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich fürchte, dass war vor 2008 als Stufe 6 noch Minimum war.
Heute entspricht das Staufe 1.
Da aber überhaupt nicht einzusehen ist, dass Kinder die ihren Unterhalt vom Betreuungselternteil erhalten weniger bekommen sollen als die Anderen, würde ich immer erst mal KU nach DT abziehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sorry Beppo,
in meinem Kopf is heute bissi Chaos, WAS soll jetzt Deiner Meinung nach abgezogen werden? Kann sein, dass Stufe 6 noch altes Recht war.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Bei 1.800,- würde ich mit Stufe 2 ins Rennen gehen aber damit rechnen, dass es auf 1 gekürzt wird, was aber keinen riesigen Unterschied macht.
Wenn man zanken will, mit Stufe 4, weil nur ein Berechtigter aber das geht sicher nicht durch.
Erfolgversprechender ist sicher die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und das Verbot den Job aufzugeben.
Und Misserfolgversprechender die mögliche Erinnerung der KM an ihre Eignung als beste Mutter von allen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich kann es nicht begründen, aber die Lösung gefällt mir nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."