Muß ich den Unterha...
 
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Muß ich den Unterhalt für meine Stiefkinder zahlen?

 
(@jannik11)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin neu hier und Hätte gerne eine Antwort auf meine folgende Frage: Ich bin in 2ter Ehe verheiratet und meine jetzige Ehefrau hat 2 Kinder 7 und 9 mit in die Ehe gebracht für die der leibliche Vater kein unterhalt zahlen kann. Ich habe selbst 2 Kinder aus 1ter Ehe 8 und 15 Jahre alt für die ich ebenfalls zahle.

Nun hat die Arge unseren Antrag auf Hartz IV für Meine Stiefkinder abgelehnt da ich Unterhaltsverpflichtet wäre aufgrund der Bedarfsgemeinschaft .

Ist das rechtens ?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Andy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2006 23:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo janik,

erstmal herzliche willkommen hier bei vs.

Ist das rechtens ?

Ja leider.

Sobald die KM wie der heiratet und der KV nicht leistungsfähig ist verlieren due Kinder z.B. auch den Anspruch auf Unterhaltsvorschuß.

Auf der einen Seite bist du eigentlich nicht Unterhaltspflichtig, da du ja mit den Kindern nicht verwandt bist. Direkt würden sie keinen Unterhalt von dir bekommen. Aber über den Umweg der Bedarfsgemeinschaft wirst du dann wieder zum Untrhalt für deine Stiefkinder verpflichtet. Das wiederum wirkt sich nicht auf den KU für deine beiden leiblichen Kidner aus, da du ja rein rechtlich den Stiefkindern nicht unterhaltsverpflichtet bist. Das würde sich nur mit einer Adoption ändern.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2006 00:14
(@jannik11)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort Tina.

Mir ist allerdings von Seiten meines Anwalts gesagt worden das eine Adoption an den gegewärtigen Umständen auch nichts ändern würde.

Bei der damaligen Unterhalsberechnung war ich natürlich nicht wieder verheiratet würde es sich lohnen den Unterhalt neu ausrechnen zu lassen, da sich meine Einkünfte aber ja auch die Personzahl in meinem Haushalt geändert haben ?

vielen dank im vorraus

andy

Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2006 00:24
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Mir ist allerdings von Seiten meines Anwalts gesagt worden das eine Adoption an den gegewärtigen Umständen auch nichts ändern würde.

was die Bedarfsgemeinschaft angeht, würde sich nichts ändern.

Bei der damaligen Unterhalsberechnung war ich natürlich nicht wieder verheiratet würde es sich lohnen den Unterhalt neu ausrechnen zu lassen, da sich meine Einkünfte aber ja auch die Personzahl in meinem Haushalt geändert haben ?

Nur bei Adoption der 3 anderen Kinder wären diese bei einer neuen Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2006 00:42
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

hallo,

überlege widerspruch einzulegen, begründung gemäß interner dienstanweisung:
http://www.my-sozialberatung.de/files/DA%20zu%20Stiefkinderfaellen%2022-09-2005.pdf

les das mal durch, od das für dich in frage kommt.

viel glück

todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2006 01:38
(@jannik11)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Hilfe bis jetzt werde Montag zum Anwalt gehen und klären ob das rechtens ist das meine jetzige Frau und Ihre 2 Kinder keinerlei Unterhaltsansprüchen haben sollten.

Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2006 00:01
(@jannik11)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin in 2ter Ehe und würde gerne mal wissen ob es sich lont den Unterhalt für meine Ex-Frau und meine beiden Kindern neu berechnen zu lassen. oder alles beim alten zu lassen. Meine jetzige Frau hat ebenfalls 2 Kinder mit in die Ehe gebracht deren Vater kein Unterhalt zahlen kann da er vor ca. 5 Mon an Krebs im Endstadium erkrankt ist. Bis jetzt sind bei meinen Unterhaltszahlungen meine 2te Frau und deren Kinder nicht dabei.

Weiß jemand ob es sich lohnt den Unterhalt für den Meine Ex einen Titel hat neu berchnen zu lassen da die jetztige berechnug schon 4 Jahre alt ist und ich damals noch alleinstehend war.

Vielen Dank im Vorraus

jannik

Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2006 00:36
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jannik,
ihr, speziell aber die Kinder sind in einer schweren Situation.

Darüber hinaus glaube ich auch, daß es schwierig sein könnte, den Unterhaltsanspruch durch deine Zweitfrau zu senken.

Im Unterhaltsrecht gibt es Hierachien. Im derzeit aktuellen Recht (die Reform wird aber auch für Dich nur indirekt Vorteile bringen) stehen deine Kinder mit der Erstfrau auf Stufe 1, deine Zweitfrau auf Stufe 2.

Den Kindern deiner Zweitfrau bist Du nicht zu Unterhalt verpflichtet - rein rechtlich natürlich nur.

Unterhaltstechnisch kann erst die 2. Stufe berücksichtigt werden, wenn Du die erste füllst, d.h. mindestens Existenzminimum (DT135% und 770Euro an Erstfrau). Dann kann man die Zweite Stufe in die Diskussion bringen.

Dann hast Du auch nicht gesagt, in welcher Situation deine Erstfrau ist. eht sie arbeiten? Lebt sie alleine?
Auch muss ich gestehen, nicht zu wissen, was im Falle einer Adoption der Kinder unterhaltsrechtlich passiert. Vielleicht kann man da was machen.

Egal was passiert, ich wünsche den Kindern, Dir und deiner Familie viel KRaft auf eurem Weg und dem Vaer der Kinder das Beste.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 02:25
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn du die Kinder Deiner LG adoptieren solltest, dann werden Sie mit Deinen leiblichen Kindern gleichgestellt und der Unterhalt müßte neu berechnet werden.

Ob sich das finanziell lohnt...ich weiss nicht...da, sollte der leibliche Vater versterben, den Kids eine Halbweisenrente zusteht...die im Falle einer Adoption wegfallen würde.

Nichts desto trotz...wünsche ich den kranken Mann alles Gute.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 10:46
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo jannik11,

diese Frage wurde von Dir bereits >HIER< hier gestellt und auch behandelt.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 11:02




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe die Topics zusammen geführt.

Jannik, nur weil dein Topic nicht mehr auf der Startseite steht, heißt es nicht, dass es weg ist. Dann musst du dich schon ins Forum bemühen und dort lesen bzw. antworten. Gestern hatte ich schon ein Doppelposting gelöscht. Etwas mehr Disziplin bitte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 11:24
(@jannik11)
Schon was gesagt Registriert

Sorry ich wußte nicht das ich irgendwas gelöscht habe war keine Absicht von mir.

Ich bestelle dem Ex-Mann meiner Frau eure Genesungswünsche gerne da er wirklich ein netter Kerl ist und zu hoffen bleibt das er die Krebserkrankung noch lange in Schach halten kann. Halbwaisenrente wäre ja nicht schlecht aber nicht um den Preis.

Deep Blue ich hoffe ich verärger dich nicht noch mal Danke.

;(

Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2006 15:54