Muss ich den Mehrbe...
 
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Muss ich den Mehrbedarf meines Kindes komplett selber zahlen?

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(@biermuda)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich hätte mal eine Frage da ich in Google auch nicht wirklich fündig dazu geworden bin.
Die Mutter hat eine Beistandschaft die mich meines erachtens nicht fair behandelt bzw. nur versucht das Maximum aus meinem Geldbeutel zu ziehen ohne Rücksicht auf das Kind oder mich.
Ich habe nun wieder von der Beistandschaft einen Brief bekommen über den Mehrbedarf meiner Tochter.
Ich zahle den gesätzlichen Unterhalt damit hab ich auch nicht das Problem sondern das ich den KiGa Beitrag komplett alleine zahlen muss bzw. soll.

Laut Angaben von der Beistandschaft ist das Einkommen der Mutter unterhalb des Selbstbehaltes obwohl sie 2 Halbtags Jobs hat und noch eine Nebengewerbe führt.
Ich kann das nicht nachprüfen aber ich kann mir nicht vorstellen dass das möglich und richtig ist.
Ich hoffe von euch kann mir da jemand etwas weiter helfen da ich nicht wieder Geld für einen Anwalt rauswerfen möchte falls ich da doch falsch liege.
Gruß und Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 11:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich kann das nicht nachprüfen aber ich kann mir nicht vorstellen dass das möglich und richtig ist.

Dann schreib denen das.
Schreib denen, dass du die Aussage anzweifelst und Belege forderst und eine Erklärung, wovon die Mutter lebt.
Welche Belege das sind, sollten die ja wissen.

Und du hast tatsächlich keinen Grund, denen irgendwas zu glauben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 11:48
(@Jarod48)

Hallo,

meines Wissens nach bekommen BET deren Einkommen zu niedrig ist, den Kindergartenbeitrag vom Jugendamt bezahlt. Möglicherweise verdient die KM dazu zu gut und versucht nun den Beitrag auf dich abzuwälzen. So wie Du schreibst, steht die Beistandschaft sozusagen hinter der KM und gemeinsam versucht man dich nun zu "schröpfen", wenn der Ausdruck mal erlaubt ist.

Du kannst ja mal fragen auf welches Konto das gehen soll. Nennt die KM ihres, dann is schon was faul.

LG

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 14:47
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

meines Wissens nach bekommen BET deren Einkommen zu niedrig ist, den Kindergartenbeitrag vom Jugendamt bezahlt. Möglicherweise verdient die KM dazu zu gut und versucht nun den Beitrag auf dich abzuwälzen. So wie Du schreibst, steht die Beistandschaft sozusagen hinter der KM und gemeinsam versucht man dich nun zu "schröpfen", wenn der Ausdruck mal erlaubt ist.

Ich glaube das JA bezahlt das nicht, dass sind Hilfeleistungen der ARGE oder der Kommune, die Zuschüße zahlen, die teilweise bis auf Null (sprich voller Zahlung des Beitrages) gehen können. Das ist an Einkommensgrenzen gekoppelt, die allerdings dem Einkommen des BET unterliegen. Da wird zu allererst nicht das Einkommen des UET geprüft.

Grundsätzlich sind bei Mehrbedarf die Einkommen beider Elternteile offen zu legen, damit der Mehrbedarf überhaupt berechnet werden kann. Damit ist die Forderung des JA schoneinmal eine wackelige Angelegenheit und sollte nicht ungeprüft hingenommen werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 15:02
(@Jarod48)

Ich glaube das JA bezahlt das nicht, dass sind Hilfeleistungen der ARGE oder der Kommune, die Zuschüße zahlen, die teilweise bis auf Null (sprich voller Zahlung des Beitrages) gehen können. Das ist an Einkommensgrenzen gekoppelt, die allerdings dem Einkommen des BET unterliegen. Da wird zu allererst nicht das Einkommen des UET geprüft.

Grundsätzlich sind bei Mehrbedarf die Einkommen beider Elternteile offen zu legen, damit der Mehrbedarf überhaupt berechnet werden kann. Damit ist die Forderung des JA schoneinmal eine wackelige Angelegenheit und sollte nicht ungeprüft hingenommen werden.

Gruß
Kasper

Meine Ex zahlt das Essen im KiGa und die "Musikschule", weil das Extra geht. Auch ich habe damals, als ich alleinerziehender Vater war, den Beitrag für den KiGa vom Jugendamt gezahlt bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 15:13
(@biermuda)
Schon was gesagt Registriert

Mein Einkommen ist ja nicht zu niedrig.
In dem Brief wird mir alles schön vorgerechnet wie es bei mir aussieht, aber bei dem was die KM angeht steht nur das sie unterhalb des Selbstbehaltes ist mehr nicht.
Die KM musste ihr Einkommen sicher offen legen aber warum wird mir vorgerechnet wie es bei mir aussieht das weiß ich selber mich würde interessieren
warum die KM angeblich mit zwei Nebenjob's und einem Nebengewerbe angeblich nicht genug verdienen soll um sich zu beteiligen.
Das JA ist meines Erachtens nicht neutral und "Pro-KM" eingestellt darum traue und glaube ich denen einfach nicht mehr.

Und ich zweifle das ganze an da ich mehr Fälle kenne wo sich die Beistandschaft bzw. JA "aus versehen" verrechnet hat mich würde nur interessieren ob es da irgendein Gesetzt gibt auf
das ich mich stützen kann da ich im Inet nichts darüber finde oder ob von euch jemand das gleiche durch macht.
Das Geld geht natürlich auf das Konto der Mutter wie der Rest auch ich hab schon versucht mit dem JA zu reden doch leider sind das alles irgendwie Väter hassende Frauen mit denen man wirklich nicht
normal reden kann.
Schon alleine das im Schreiben jedesmal steht das sie gezwungen sind den Kindergartenbeitrag zu Titulieren falls sie nicht regelmäßig geleistet wird finde ich eine Frechheit und verletzt die Ehre eines jeden Vaters oder Mannesder seinen Pflichten ohne Verschulden nachkommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 15:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beruhig dich mal.

Das JA kann nichts titulieren was du nicht willst.

Die können dich nur verklagen oder dir damit Angst machen, dass sie es tun.

Mach doch einfach das, was oben schon steht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 15:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Jarod: Kindergartenkosten sind von Bundesland zu Bundesland anders geregelt und unterschiedlich hoch. Kann also sein, dass Du/Ex nur Essen und Musik bezahlt, andere aber einkommensabhängig gestaffelte Beträge. Bspw. habe ich für meinen Sohn in der Zeit bis zum "Vorschuljahr" 25 Euro plus Essen für 9h+ bezahlt, weil ich in Ausbildung war. Hätte ich 2000 netto gehabt, wäre ich schon mit knapp 100 Euro dabei gewesen, auch als AE. Das Vorschuljahr ist dann komplett kostenfrei, egal wieviel man verdient.

Dennoch ist es ja eine Frage der Vertragsgestaltung. Den wird KM sicher mit dem Träger gemacht haben und von dem fordert der das Geld ein. Deshalb muss es nicht gleich "Beschiss" sein. KM wird den gesamten Betrag zahlen und holt sich im Innenverhältnis den Anteil vom Vater. Hätte ich übrigens bei Kostenteilung genauso gemacht, damit ich sicher weiß, dass die Beiträge auch tatsächlich fließen und ich nicht entweder irgendwann mit Rückständen konfrontiert werde oder der Platz des Kindes in Gefahr ist.
Lass Dir halt den jährlichen Kostenbescheid in Kopie geben und fertig. Die Einkünfte werden ja zur Berechnung des Zahlanteils jährlich geprüft.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 15:56
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen, Biermuda!

Die Mutter hat eine Beistandschaft die mich meines erachtens nicht fair behandelt bzw. nur versucht das Maximum aus meinem Geldbeutel zu ziehen ohne Rücksicht auf das Kind oder mich.
Ich habe nun wieder von der Beistandschaft einen Brief bekommen über den Mehrbedarf meiner Tochter.
Ich zahle den gesätzlichen Unterhalt damit hab ich auch nicht das Problem sondern das ich den KiGa Beitrag komplett alleine zahlen muss bzw. soll.

Damit arbeitet die Beistandschaft so, wie sie arbeiten soll: Öffentliche Ausgaben reduzieren, private Elternbeiträge optimieren. BaföG-Ämter, Sozialämter und Jobagenturen arbeiten ebenso: Wo für Studierende, pflegebedürftige Greise, Behinderte, Langzeitarbeitslose oder Geringverdiener ein leistungsfähiger Unterhaltspflichtiger gefunden wird, wird der im Rahmen seiner Möglichkeiten in die Pflicht genommen.  Was dir unfair vorkommt, werden die Steuerzahler eurer Gemeinde oder eures Bundeslandes gut heißen. So gut, dass sie dafür Beamte besolden, die den ganzen Tag nichts anders tun, als genau das: Öffentliche Ausgaben reduzieren, private Elternbeiträge optimieren.

meines Wissens nach bekommen BET deren Einkommen zu niedrig ist, den Kindergartenbeitrag vom Jugendamt bezahlt.

Meines Wissens ist das von Kommune zu Kommune sogar innerhalb desselben Bundeslandes unterschiedlich. In verschiedenen Bundesländern sowie so.

Irgendwas mach ich falsch ... mir hat noch nie ein Amt den KiGa bezahlt. Auch kein KV ...

Über welche Beitragssätze reden wir? Wer hier in NRW in einer Gemeinde, die nicht so wohlhabend ist, dass sie Kindergärten für alle beitragsfrei stellt, den geringsten Eltern-Beitrag zahlt (weil er/sie knapp über dem HartzIV-Satz eigenes Einkommen generiert), zahlt selten mehr als 20 oder 30 Euro p.m.  

Da das als "Mehrbedarf" des Kindes gewertet wird, erhöht es den Unterhaltsbedarf des  Kindes.

Wenn ich den jeweiligen Vater dafür ganz regulär mit ins Boot genommen hätte, hätte unser gemeinsames Einkommen - so wie vor der Trennung - als Bemessungsgrundlage für Beiträge gegolten und der monatliche Beitragssatz wäre explodiert. Dank Quotelung hätte ich davon genauso viel selbst gezahlt, wie ohne Heranziehung des jeweiligen Vaters als Elternbeitragszahler. Ich hätte also den jeweiligen Vater finanziell belastet ohne mich selbst zu entlasten und dazu eine Menge bürokratischen Rechenkram veranstaltet.  

Für solche Sperenzchen war mir meine Lebenszeit bislang zu kostbar.

Allerdings bin ich auch nicht auf die Idee gekommen, mit der Betreibung überhöhter Elternbeiträge besoldete Beamte des hiesige Jugendamts zu beauftragen.

Vielleicht bin ich ja eine altmodische Person, aber ich habe mir immer zugetraut, mit einem Mann, der mir vertraut genug war, dass aus unserem Kontakt gemeinsamer Nachwuchs entstehen konnte, auch auf Augenhöhe über die Lastenverteilung bei der Aufzucht des Nachwuchses zu sprechen. Als meine Große geboren wurde, hatte ich als ledige Mutter nicht die Wahl: Der Amtsvormund wurde der Kleinen von Amts wegen beigeordnet und war gesetzlich geregelt mit sorgeberechtigt, bis das Gesetz am 1. Juli 1998 abgeschafft wurde.

Danach habe ich einen großen Bogen um jede Form von "Vormundschaft" gemacht, bis ich selbst im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für meine greisen Eltern mit dem Thema konfrontiert wurde. Ich kann nicht begreifen, was erwachsne Menschen reitet, sich ohne Not in die bürokratischen Mühlen solcher Institutionen zu begeben ...

Schönen Sonntag noch!
LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 16:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Biermuda,

entweder Du willst Dich über die Ungerechtigkeit der Welt aufregen, dann ist nichts zu machen.
Oder aber, Du schreibst wie Beppo Dir bereits geraten hat, dass Du die Rechnung so nicht akzeptierst, da Du Dir nicht vorstellen kannst, dass die KM ein Einkommen unterhalb des Selbstbehalts hat.

...
Schreib denen, dass du die Aussage anzweifelst und Belege forderst und eine Erklärung, wovon die Mutter lebt.
Welche Belege das sind, sollten die ja wissen.
....

Trotzdem kann natürlich dabei rauskommen, dass die KM ein Einkommen untrhalb des SB hat bzw. Du trotzdem den Löwenanteil übernehmen musst.
Auf Deine Frage sollte das JA reagieren. Du hast ein Recht zu wissen wieviel die KM an Einkommen hat, da ansonsten die Aufteilung des Mehrbedarfs nicht nachvollziehbar ist.
Außerdem hat Beppo recht, wenn er sagt, dass das JA Dich nicht zwingen kann einen Titel über den Kigabeitrag zu erstellen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 16:07




(@Jarod48)

Irgendwas mach ich falsch ...

So siehts wohl aus. Bei meiner Tochter und bei meinem Sohn, zahlt das Jugendamt den KiGa.

Der TO sollte auf jeden Fall Auskunft verlangen. Das Jugendamt ist manchmal zu Gunsten des BET sehr blauäugig, um das mal harmlos auszudrücken.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 18:21
(@biermuda)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für die schnellen und vielen Antworten,
ich werde und wollte dem JA sowiso schreiben ich hab mich nur gefragt ob es da irgendwas gibt worauf ich mich stützen kann bzw ob ich da überhaupt richtig liege.

@Beppo
Ich bin ruhig es nervt mich nur das die KM einen Brief einfach weiter leiten lässt vom JA und ich mich darum kümmern muss ob das überhaupt richtig ist,
und das sie es nicht einfach Titulieren können ist mir auch klar es geht mir darum das diese Art von Schreiben nichts mit einem normalen Umgang zutun hat.

@Lausebackesmama
Ich sage nicht das die der Kiga zuviel verlangt oder die Summe nicht stimmt sondern dass ich nicht verstehen und nicht nachvollziehen kann warum ich alleine dafür aufkommen soll,
ohne Begründung es wird von mir erwartet.

@Biggi
Das die Beistandschaft so arbeitet wie sie soll ist mir klar. Nur ist sie eben nicht neutral oder auf Seiten des Kindes sondern ganz klar auf seiten der KM steht.
Die Beistandschaft versucht alle laufenden Kosten zuerst dem Vater aufzudrücken das weiß ich aus dem Freundeskreis und meiner eigenen Familie.
Die öffentlichen Ausgaben könnte man ganz einfach senken indem man Stellen wie das JA einfach drastisch reduziert und Elternbeiträge können auch optimiert werden in dem man BEIDE Elternteile
gleichberechtigt behandelt sei es im Umgang oder auch in Kostenfragen

@Susi64
Ich beklage mich hier nicht über die Ungerechtigkeit da ich dann nicht mehr fertig werden würde, ich möchte hier meine Situation schildern und da gehört nun
mal dazu dass ich mich erkläre und was ich nicht verstehe bzw. womit ich ein Problem habe und das ist nun mal das man sich als Vater wie ein Mensch 2. Klasse vom JA behandeln lassen muss oder dass Drohungen (Titulierung bzw. Klage)
ausgesprochen werden oder das man sich so hinstellen lassen muss als dass man nicht gewillt ist seinem Kind auch finanziell zu unterstützen.
Ich möchte dir auch nicht zu nahe treten aber wie ich sehe bist du eine Frau und weißt denke ich nicht wie Väter bzw. Männer von der Beistandschaft teil weiße behandelt werden nämlich mit Verachtung und herablassend!
Falls ich mich irre entschuldige ich mich natürlich für diese Äusserung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 19:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Biermuda,

Und ich zweifle das ganze an da ich mehr Fälle kenne wo sich die Beistandschaft bzw. JA "aus versehen" verrechnet hat mich würde nur interessieren ob es da irgendein Gesetzt gibt auf das ich mich stützen kann da ich im Inet nichts darüber finde oder ob von euch jemand das gleiche durch macht.

In der Tat kommt es gelegentlich vor, dass Beistandschaften sich "verrechnen".

Wie zu rechnen ist, kann man in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts nachlesen.

Zum Daraufstützen bei der Nachfrage ein beispielhafter Auszug aus den Süddeutschen Leitlininen:

12.4 Kosten für Kindergärten und vergleichbare Betreuungsformen (ohne Verpflegungskosten) sind Mehrbedarf des Kindes.
Bei Zusatzbedarf (Prozesskostenvorschuss, Mehrbedarf, Sonderbedarf) gilt § 1606 III 1 BGB (vgl. Nr. 13.3).
13.3 Bei anteiliger Barunterhaltspflicht ist vor Berechnung des Haftungsanteils nach § 1606 III 1 BGB das bereinigte Nettoeinkommen jedes Elternteils gem. Nr. 10 zu ermitteln.
Außerdem ist vom Restbetrag ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts (1.300 €) abzuziehen.

Da KiTa/KiGa-Beiträge per oberster Rechtsprechung als Mehrbedarf definiert ist, ist eine Haftungsquote zu ermitteln.
... und wenn KM nicht leistungsfähig ist, dann ist es auch korrekt, dass Du dafür alleine aufkommst.
Einkommensnachweise der KM hat das JA Dir aber zur Verfügung zu stellen.

[...] wie Väter bzw. Männer von der Beistandschaft teil weiße behandelt werden nämlich mit Verachtung und herablassend!
Falls ich mich irre entschuldige ich mich natürlich für diese Äusserung.

"Herablassend" mag sein, ob man "Verachtung" unterstellen kann ? Ich glaube nicht (jedenfalls nicht pauschal).
Wie ein Verbrecher oder Angeklagter kann man sich hingegen schon vorkommen (mit ner Klageandrohung hält man nicht lange hinterm Berg).

... aber gegen das "Herablassende" kann man etwas unternehmen, nämlich indem man nicht alles glaubt, was seitens JA erzählt wird.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2015 10:11
(@biermuda)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort United! Es hat mir beim verfassen meines Schreibens sehr geholfen auf das ich heute auch schon eine Antwort bekam.
Leider wird mir nur mitgeteilt dass sie nicht die Berechtigung haben mir darüber Auskunft zu erteilen sie es aber nochmal selber nachrechnen.
Was ja überhaupt keinen Sinn macht da ich ja wieder keine konkreten Zahlen habe.
In meine Augen ist die Beistandschaft nicht als neutrale Stelle zusehen und daher glaube ich ihren Berechnungen einfach nicht da im Schreiben wieder nur meine
Einnahmen und Zahlungspflichten an die KM genau berechnet und aufgeführt sind.
Ist den eine Beistandschaft bzw. JA eine Art Notar oder Treuhänder da sie hier so auftreten?
Ich kann leider keine Paragrafen o.ä. finden das ich anwenden kann 🙁 weiß denn jemand vielleicht ein Kapitel
im BGB wo ich mal durch lesen kann dies bezüglich?
Ich habe schon über 5000 Euro für einen Familienanwalt ausgegeben und möchte mir daher weiter kosten dafür sparen da es mir rein gar nichts gebracht hat.

Gruß und schönes Wochenende

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2015 22:29
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Im Grundsatz hat das Jugebdamt recht, wenn es Dir die Einkünfte des anderen Elternteils nicht detailliert mitteilt!

Du hast jedoch das Recht die Aufkunft über ihr Einkommen bei Ihr anzufordern, wenn es um Mehrbedarf geht.
Damit kannst Du ihre Leistungsfähigkeit selbst belegen.

Ich würde dem JA jetzt mitteilen, das Du ohne Detailinformationen des Einkommens der KM, deren Berechnungen nicht prüfen kannst und das Du nun selbst Auskunft über Ihr Einkommen anforderst. Dafür möge man Dir eine Fristverlängerung von 4 Wochen einräumen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 22:54
(@Inselreif)

Du hast jedoch das Recht die Aufkunft über ihr Einkommen bei Ihr anzufordern, wenn es um Mehrbedarf geht.

Wo soll die Anspruchsgrundlage dafür herkommen?
Der was möchte (das Kind, hier vertreten durch die Beistandsschaft) hat den Auskunftsanspruch und muss die Berechnung darlegen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 23:49
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Wo soll die Anspruchsgrundlage dafür herkommen?
Der was möchte (das Kind, hier vertreten durch die Beistandsschaft) hat den Auskunftsanspruch und muss die Berechnung darlegen.

Gruss von der Insel

Hab ich bisher auch gedacht; ist aber nicht so.

Mehrbedarf richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile.

Demnach hat jeder gegen jeden ein nicht zu definierenden Anspruch,
der einzig dadurch belegt werden kann, wenn Auskunft erteilt wird.

Eine Auskunftsklage hat damit nahezu eine 100% Erfolgschance.

Das Kind/Beistandschaft darf keine Auskünfte über Dritte erteilen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2015 00:25
(@Inselreif)

Meziel,

"ist aber nicht so" hilft uns hier nicht weiter.
Es gibt am 1606 III und wer wem welche Auskünfte zu erteilen hat wenig zu deuteln. Das ist nichts anderes als beim Unterhalt des volljährigen Kindes.

Um meine Frage von oben zu beantworten:

Wo soll die Anspruchsgrundlage dafür herkommen?

Es gibt Fälle, in denen man auf 242 BGB zurückgreifen könnte. Aber das ist hier völlig subsidiär.

Das Kind will etwas und hat es zu belegen. Solange es das nicht tut, kann es seinen vermeintlichen Anspruch nicht durchsetzen. Für die kernige Behauptung, die KM sei nicht leistungsfähig, bekommt es keinen Blumentopf. Wieso sollte der TO in dieser Situation irgendwelchen Auskünften hinterherlaufen?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2015 08:50
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Das halte ich für sehr blauäugig, Inselreif.

Grundsätzlich ist der Anspruch des Kindes da und im worst case zahlt
der TO die Zeche komplett selbst. Allein die Behauptung, das der andere
Elternteil ausreichendes Einkommen hat, wird ihn nicht weit bringen.  

Man hat auch ein Aukunftsrecht abseits des 1606 iii BGB.

z.B. Betreuungsunterhalt

Wenn die KM in diesem Fall hier nur einen Halbtagsjob abgegeben hat,
dann nimmt es das JA erstmal so hin. Alles andere müsste der TO belegen.
Eine reine Behauptung wird nicht dazu führen, das dass JA hier Nachforschungen
anstellt.

Sei es drum, bin gespannt wie es hier beim Thema weiter geht.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2015 10:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz ehrlich, Meziel, dein Wissen ist in dieser Frage recht lückenhaft. Ich denke, du solltest da liebet etwas zurückenhaltend sein ehe du Leute mit deinem Halbwissen auf falsche Pfade führst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2015 11:42




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