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muß die Mutter Unterhalt bezahlen?

 
(@loreen)
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hallo,

ich bin neu, und verirre mich hier ein wenig 🙂 und ich hoffe ich bin hier im richtigen Thread?

Ich hätte da mal eine Frage. Ich hoffe ich kann sie verständlich rüber bringen.

Es geht darum, die Ex-Frau meines Mannes bezahlt keinen Unterhalt für den Sohn (17) der bei uns seit Januar 05 lebt.

Sie hat im Juli wieder geheiratet und möchte ihren Sohn nicht mehr zurück. Ihr Sohn ist zu uns gezogen, nach dem die Mutter ihn nicht mehr wollte ( angebliche Psyche und Depressionen) und ist sehr gerne bei uns und möchte auch weiterhin bei uns bleiben. Ich liebe diesen Jungen als wäre es mein eigener Sohn ( ich habe selber zwei Kinder, die schon aus dem Haus sind)

Meine Frage. Kann man von der Mutter für den Sohn Unterhalt verlangen? sie hat seither noch keinen Pfennig für ihn bezahlt. Im Gegenteil. Wenn er sie besuchen geht, soll der Vater die Fahrkarte bezahlen, sie meint, er würde sich ja den Unterhalt sparen, so kann er auch für die Fahrkarte aufkommen.

Wir unterbreiteten Ihr ( schriftlich) einen Vorschlag. Das sie, wenn es ginge, für das Taschengeld des Jungens und für ab und an mal die Fahrkarte auf kommen könnte.

Mein Mann versuchte die KM telefonisch zu erreichen, es ging aber ihr Mann ran und hat meinen Mann zur Schnecke gemacht, was er sich einbilde, und wenn er ihn früher kennen gelernt hätte, hätte er in Fertig gemacht und zur Rechenschaft geholt...bumms und den Hörer wieder aufgelegt. Was auch immer er damit meinte...

Mein Mann ist wirklich mehr als gerecht. Seine Tochter(18) wohnt mit ihrem Freund zusammen,
er bezahlt ihr 350 € Unterhalt....( das Kindergeld bekommt sie auch.( normal müsste da noch den Rest die Mutter übernehmen oder liege ich da flasch? Bitte verzeiht mir meine Leihenhafte Formulierung und Anfrage. Doch, ich möchte wissen wie das alles rechtlich aussieht.
Einen Aufstand möchten wir nicht. ( viele Wünsche und auch Extras erfüllen wir den Kindern)

Doch finde ich, dass auch die KM sich um Ihren Sohn kümmern sollte? und auch Unterhalt für ihn bezahlen sollte, und nicht wie sie der Meinung ist, das ICH das mit bezahlen muss und soll.

Als der Sohn noch bei ihr lebte, und mein Mann seiner Zeit Arbeitslos war, hetzte sie gleich den Anwalt auf uns und forderte den kompletten Unterhalt und den Nachweis seines Einkommen, und meinte, wenn er das nicht kann müsse ich diesen auch mit bezahlen.

Sorry, wenn es jetzt so lang geworden ist. Doch wie gesagt, kann mir jemand sagen, ob man etwas Unterhalt von der KM verlangen kann. Sie geht arbeiten ( halbtags) und ist verheiratet.

Wir sind wirklich nicht Habgierig, möchten aber nur, was dem Jungen zusteht?

Ist es Einkommensabhänig? wenn der KV gut verdient? so das die KM nichts mehr bezahlen muß?

Ich danke im Vorraus, wenn es jemand lesen sollte und mir vielleicht eine Antwort darauf hat.

(inter) nette Grüße
Loreen

handle sonst wirst du behandelt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2005 20:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Loreen,

erst einmal ein herzliches "Grüezi" auf vatersein de.

Deine Frage ist ganz einfach zu beantworten: Selbstverständlich ist die Mutter dem Sohn zum Barunterhalt verpflichtet. Und sie war ziemlich dumm, das Angebot Deines Mannes auszuschlagen - der Unterhaltsanspruch des Sohnes ist nämlich erheblich höher als eine gelegentliche Fahrkarte und ergibt sich aus der so genannten "Düsseldorfer Tabelle".

Ihr solltet Euch da gar nicht weiter persönlich ärgern, sondern einfach einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Der wird schriftlich Einkommensnachweise der Mutter verlangen, sie ggf. auf ihre gesteigerte "Erwerbsobliegenheit" hinweisen und ihr auch erfrischend klar mitteilen, mit welchen Konsequenzen sie zu rechnen hat, wenn sie sich sperrt. Die Unterhaltspflicht der Mutter endet auch nicht, wenn der Sohn nächstes Jahr volljährig wird, sondern erst mit dem Ende der Ausbildung. Also geht es durchaus um eine Stange Geld.

Der neue Mann "Eurer" Ex hat in dieser Frage übrigens überhaupt nichts zu melden; ich würde den Anwalt allerdings bitten, in sein erstes Anschreiben auch gleich einen Satz aufzunehmen, der sinngemäss besagt, dass weitere Drohungen mit körperlicher Gewalt strafrechtliche Konsequenzen haben werden.

Wichtig auch: Du bist dem Sohn Deines Mannes rechtlich zu überhaupt nichts verpflichtet - auch wenn es Dich natürlich ehrt, Dich um ihn zu sorgen. Aber unterhaltstechnisch ist nur die leibliche Mutter im Boot; Deine Zuwendungen sind rein freiwillig.

Du siehst: Man kann dieses Problem mit relativ wenig Aufwand und Ärger lösen. Es gibt wenige Fälle, die klarer liegen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2005 21:07
(@loreen)
Schon was gesagt Registriert

hallo brilli07

erst mal, lieben Dank für dein herzliches Willkommen heißen 😉

Das beruhigt mich doch ein wenig was ich von dir lese.

Weißt du, ich bin nicht so wild darauf das man diese Frau schröpft. Auch wenn ich sie nicht leiden mag... ich bin immer bemüht das ihr Sohn anständig zu ihr kommt, dass er ihr was nettes mitbringen kann usw. Ich versuche das man solche Konflikte vom Sohn weghält, was aber die KM nicht tut. Sie hätzt ihn ständig auf. Wenn er dann wieder zurück kommt ist er ein wenig durch den Wind. Er ist sehr sensibel was das betrifft.

Mir geht es nur ums Recht. Und, ein wenig mag man mich verstehen, sehe ich auch nicht ganz ein, dass sie sich ein schönes Leben macht, und meint, sie müsse sich jetzt nicht mehr um ihren Sohn kümmern. Sie sagte ja schon mal zu ihm.... jetzt sei sie dran, jetzt möchte sie Leben. Ja hallo.... sie hat zwei Kinder....sind die nicht das Leben?
Also für mich sind Kinder DAS LEBEN.

ups... ich weiß, ich schweife ab......;) und doch finde ich, gehört es dazu um zu verstehen warum man so reagiert.

Wir werden deinen Vorschlag annehmen und zum Anwalt gehen.

Wollte das ja vermeiden und mit ihr das vernünftig regeln, doch das scheint wohl nicht möglich zu sein.

Ich bedanke mich auf jeden Fall für deinen Beitrag.

schönen Abend

lg
Loreen

PS: deine Signatur, *g*..... 😀

handle sonst wirst du behandelt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2005 22:22