Muss der Vater weit...
 
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Muss der Vater weiter Barunterhalt zahlen, wenn das Kind länger bei lebt?

 
 Gui
(@gui)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,
ich habe eine 12 jährige Tochter, die bei meiner deutschen ExFrau im Asien lebt. Die Ex ist gottseidank wieder verheiratet und hat noch 2 weitere Kinder von 2 verschiedenen Männer bekommen. Meine Kleine ist sowohl physisch als auch schulisch 2-3 Jahre im Rückstand, weil die Ex sie 7 x die Schule hat wechseln lassen und sie (und die anderen Kinder) nachmittags alleine oder sonstwie betreuen lässt. Auch sonst wird sie weder gefördert oder gefordert. Jetzt planen sie eine Auswanderung nach Australien.
Ich kämpfe seit 8 Jahren darum, dass sie bei mir und meiner neuen Familie leben darf (was wir, unsere 7 Jährige Tochter und meine 13 Jährige auch wünschen) und habe ständigen Kampf mit dem Rechtsanwalt meiner Ex, der mir droht, den Kontakt zum Kind zu unterbinden, wenn ich das Kind nicht endlich mit dieser unsinnigen Idee in Ruhe lasse (die Idee ist aber der Wunsch des Kindes, leider darf sie erst mit 14 entscheiden).
Jetzt hatte ich sie 4 Monate bei uns und konnte sie auch erfolgreich auf eine deutsche Grundschule (ihr Wissenstand ist 3. Klasse) unterbringen.  Anfangs war die Ex sogar davon angetan, dass sie bei uns bleibt - aber dann ist ihr wohl das Geld ausgegangen. Ich habe ihr nach 2 Monaten keinen Barunterhalt mehr gezahlt (das Kind lebte ja bereits schon 2 Monate bei uns und ich hatte somit auch den Naturalunterhalt). Und dann forderte sie das Kind zurück (sie hat leider das Aufenthaltsbestimmungsrecht) und per Rechtsanwalt sofortige Zahlung des Kindersunterhaltes auch für die Zeit, in der sie bei mir gelebt hat (und somit ja auch Kosten durch Nachhilfe, lang überfällige Arzttermine, etc  verursachte). Ich verstehe die Welt nicht mehr, unser Anwalt meint, dass sie damit vor Gericht durchkommt. Bin ich eigentlich der väterliche Vollidiot, der nur zahlen darf, keinerlei Einfluß auf eine gesunde normale Entwicklung des Kindes nehmen kann und  mir Sorgen ohne Ende machen kann, ohne dass irgend ein Recht in Deutschland mich auch einmal unterstützt.......  Großer Frust .....  Guido

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2009 12:58
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Guido,
hört sich recht ungewöhnlich an. Du konntest deine Tochter in einer deutschen Grundschule anmelden obwohl deine Ex in Asien wohnt und das ABR hat.

Wenn du dir sicher bist das Ex die Tochter nur wegen des Geldes zurückholen will würde ich mir überlegen einfach eine Weile weiterzuzahlen. Tut zwar weh, aber damit gewinnst du Zeit. Je länger deine Tochter bei dir lebt und hier zur Schule geht je besser für euch. Irgendwann greift das Kontinuitätsprinzip.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2009 14:19