Hallo alle zusammen!
Ich habe demnächst eine mündliche Verhandlung beim Amtsgericht zwecks Unterhaltsstreit.
1. Warum steht nicht der Streitwert in dem Schreiben vom Amtsgericht? Ist der Streitwert die Differenz zwischen bereits gezahltem KU und geforderten KU plus offener BU? Ich zahle bereits 216 € KU, aber kein BU.
2. Kann ich den Termin verschieben, weil ich jetzt auch einen Antrag auf PKH stellen möchte?
2.a Kann ich als Unterhaltsverpflichteter überhaupt PKH beantragen oder ist der Antrag umsonst gestellt?
3. Der KM wurde PKH laut dem Schreiben gewährt. Heißt es, dass sie gute Aussichten hat, die Forderungen durchzusetzen oder ist es nur bewilligt worden, weil sie kein Geld hat (sie ist ALG 2-Empfängerin und hat eine Inkassozession an das Jobcenter abgetreten)?
4. Wenn das Ergebnis schlecht für mich ausfällt... ab wann kann oder muss ich in Berufung gehen? Wird die 2. Instanz vor dem OLG landen? Kostet es dort mehr?
Beste Grüße
Hallo Andree
1. Warum steht nicht der Streitwert in dem Schreiben vom Amtsgericht? Ist der Streitwert die Differenz zwischen bereits gezahltem KU und geforderten KU plus offener BU? Ich zahle bereits 216 € KU, aber kein BU.
Ja, das ganze aber mal 12 Monate. Es wird immer ein Jahr als Streitwert angesetzt.
2. Kann ich den Termin verschieben, weil ich jetzt auch einen Antrag auf PKH stellen möchte?
Weiß ich nicht, aber warum willst das tun? Den Antrag kannst du ja jederzeit stellen. Was willst du denn machen, wenn er abgelehnt würde? Nicht hingehen?
2.a Kann ich als Unterhaltsverpflichteter überhaupt PKH beantragen oder ist der Antrag umsonst gestellt?
Ja, der Bewilligung steht weniger deine Unterhaltspflicht, als vielmehr dein Geschlecht im Weg, das soll dich aber nicht abhalten, das zu beantragen.
3. Der KM wurde PKH laut dem Schreiben gewährt. Heißt es, dass sie gute Aussichten hat, die Forderungen durchzusetzen oder ist es nur bewilligt worden, weil sie kein Geld hat (sie ist ALG 2-Empfängerin und hat eine Inkassozession an das Jobcenter abgetreten)?
Zumindest sind ihre Forderungen nicht von vornherein chancenlos.
Das heisst aber nichts.
4. Wenn das Ergebnis schlecht für mich ausfällt... ab wann kann oder muss ich in Berufung gehen? Wird die 2. Instanz vor dem OLG landen? Kostet es dort mehr?
Also ganz wichtig ist, dass du nur vors OLG gehen kannst, wenn ein Urteil gesprochen wurde!
Wenn du einem Vergleich zustimmst, ist der Fisch gegessen.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Richter versuchen meistens einen zu einem Vergleich zu drängen um genau das zu verhindern.
Wenn du also der Meinung bist, dass es schlecht für dich läuft, dann bloss nicht nicken.
Das ist hier schon einigen zum Verhängnis geworden, dass sie sich haben einschüchtern lassen und genickt haben, weil sie dachten, das könnte man noch nachträglich wieder korrigieren, oder weil sie erst hinterher gemerkt haben, dass sie über den Tisch gezogen wurden.
Vergleich also nur, wenn es besonders gut für dich läuft, und du verhindern möchtest, dass die Anderen das wieder kippen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Beppo!
zu 1.: Das heißt, dass die Gerichtskosten so berechnet werden: (16 € Mehrforderung KU + 540 € BU) * 12 Monate = 6672 € Streitwert?!
zu 2.: Ich werde den Antrag auf PKH stellen, um dann e. Anwalt mitzunehmen, wenn er bewilligt wird. Aber ich glaube, dass er bis zum Termin, der in 10 Tagen sein wird, nicht bewilligt sein wird. D.h. ich werde wohl allein gehen!
zu 4.: Vergleich heißt doch, dass jeder seine Anwaltskosten alleine trägt, die Gerichtskosten halbiert werden und die Forderungen zur Hälfte anerkannt werden, oder? Sagt der Richter während des Prozesses, was er von meinen Ausgabemitteln anerkennt und was nicht?F alls es gut für mich laufen sollte, warum sollte ich mich trotzdem auf e. Vergleich einlassen? Dann stehe ich doch schlechter da? Ich dachte, die Gegenseite kann nicht in Berufung gehen, wenn ein Urteil gesprochen wurde? Ich würde dann nämlich auf das Urteil warten, wenn es gut läuft.
Gruß andree74
Hi andree,
bei einem Urteil kann man erstmal in Berufung gehen und landet dann vort dem OLG. Erst dort ist dann meist Schluß mit Berufungen.
Ein Vergleich kann nicht angefochten werden (zumindest nicht sofort und nich so einfach)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hai,
Vergleich heißt doch, dass jeder seine Anwaltskosten alleine trägt, die Gerichtskosten halbiert werden und die Forderungen zur Hälfte anerkannt werden, oder?
Nein!
Vergleich heißt, das sich die Parteien auf irgendetwas geeinigt haben womit beide einverstanden sind. Das kann genau in der Mitte sein, kann aber auch zu 90% auf einer Seite sein, wenn einer Angst hat sonst 100% zu verlieren.
Die Kosten werden i.d.R gegeneinander aufgehoben, dass heißt, dass jeder seinen Teil trägt. Bei einem Urteil ist das aber auch meist so. Zumindest beim AG.
Einen Gerichtskostenvorteil hast du vom Vergleich also eher auch nicht.
Sagt der Richter während des Prozesses, was er von meinen Ausgabemitteln anerkennt und was nicht?
Das sagt er erst hinterher.
F alls es gut für mich laufen sollte, warum sollte ich mich trotzdem auf e. Vergleich einlassen?
Der Richter hat meistens ne Meinung und möchte gerne einen Vergleich. Angenommen, er ist der Meinung 50/50 wäre gerecht aber einer sträubt sich. Dann könnte er sagen: "Lieber xxx ich glaube, sie kommen mit 50/50 gut davon. Wenn ich Sie wäre, würde ich das annehmen, sondern könnte es passieren, dass ich 60/40 gegen Sie entscheide!"
Ich dachte, die Gegenseite kann nicht in Berufung gehen, wenn ein Urteil gesprochen wurde?
Beide Seiten können nur in Berufung gehen, wenn ein Urteil gesprochen wurde. Wenn sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt haben, kann keiner in Berufung gehen.
Ich würde dann nämlich auf das Urteil warten, wenn es gut läuft.
Wenn du den Vergleichsvorschlag des Richters ablehnst, könntest du ggf. mit einem schlechteren Urteil "bestraft" werden.
Diesen Moment und die Stimmungslage zu erkennen, ist die Aufgabe deines RA.
Bei deinem Kenntnisstand, kann ich dir nur dringend davon abraten, da alleine hin zu gehen.
Du wirst sonst völlig untergebuttert.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
zu 1.: Das heißt, dass die Gerichtskosten so berechnet werden: (16 € Mehrforderung KU + 540 € BU) * 12 Monate = 6672 € Streitwert?!
Nö. Nicht Forderung, sondern Beschluss. Also Differenz zwischen Urteil und aktueller Zahlung * 12
zu 2.: Ich werde den Antrag auf PKH stellen, um dann e. Anwalt mitzunehmen, wenn er bewilligt wird. Aber ich glaube, dass er bis zum Termin, der in 10 Tagen sein wird, nicht bewilligt sein wird. D.h. ich werde wohl allein gehen!
Das würde ich Dir im Anbetracht der Forderung nicht empfehlen, wenn Du dich nicht länger intensiv mit dem Thema beschäftigt hast.
zu 4.: Vergleich heißt doch, dass jeder seine Anwaltskosten alleine trägt, die Gerichtskosten halbiert werden und die Forderungen zur Hälfte anerkannt werden, oder?
Kosten sind Teil des Vergleichs. Meist wird halbiert / jeder trägt seine Kosten. Vergleiche kosten übrigens mehr als Beschlüsse. Bei einem Urteil werden die Kosten meist gequotelt. Also Ex bezahlt anteilig zu ihren Forderungen, du den Rest.
Sagt der Richter während des Prozesses, was er von meinen Ausgabemitteln anerkennt und was nicht?
Eigentlich schon. Das ist aber nicht immer das, was Du dir so vorstellst und auch nicht das, was beim OLG anerkannt wird. Bei mir gab's beim AG 700€ und beim OLG befristet 400, während mein Einkommen gestiegen war und meine Ausgaben gesenkt. Das ist also ein Basar!
F alls es gut für mich laufen sollte, warum sollte ich mich trotzdem auf e. Vergleich einlassen?
Eigentlich macht das wirklich keinen Sinn, wenn Du nicht deutlich weniger zahlen musst, als Du es selbst berechnet hast. Ich habe mal beim OLG einen solchen Fall gehabt.
Ich dachte, die Gegenseite kann nicht in Berufung gehen, wenn ein Urteil gesprochen wurde?
Wieso 'n das? Allerdings sollte ich bemerken, dass ich sehr davon ausgehe, dass du einen RA brauchst. Sonst machst Du auf einmal doch einen Vergleich und weißt es gar nicht etc.
Ich würde dann nämlich auf das Urteil warten, wenn es gut läuft.
Urteile sind immer besser, wenn man mehr zahlen muss als selbst berechnet.
Gruß,
Michael
Nö. Nicht Forderung, sondern Beschluss. Also Differenz zwischen Urteil und aktueller Zahlung * 12l
Forderung ist richtig. Wenn er 100,-€ mehr fordert als aktuell bezahlt werden aber nur 50,- € beschlossen werden ist der Streitwert trotzdem 100,-€
Hatte ich gerade: RAtte hatte u.A. höheren KU gefordert aber nicht bekommen. Das Delta wurde dann trotzdem zur Streitwertberechnung heran gezogen. Ich musste also mehr bezahlen und RAtte hat mehr bekommen weil sie ja PKH bekommt.
Deswegen fordern die ja auch immer so schön viel, weil sie dann mehr verdienen. Egal ob sie das durchsetzen oder nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vergleich heißt doch, dass ... die Forderungen zur Hälfte anerkannt werden, oder?
Gib mir bitte 1000€! O.k., willst Du nicht und ich kann auch nicht begründen, warum Du das tun solltest, aber 500€ wären doch ein fairer Kompromiss, oder? Beppo hat's ja schon klargestellt, aber ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass mir dieses Prinzip nicht nur ganz früher im Sandkasten begegnet ist, sondern auch im Kontext einer Unterhaltsauseinandersetzung.