Du kannst von mir halten was du willst, allerdings kennst du meine Geschichte nicht. Was ich alles mit der Frau durchgemacht habe ist schon ziemlich übel, ich habe auch alles in meiner Macht stehende getan dem Kind den Vater (und auch dessen Familie und Kultur) zu erhalten, ein Kampf gegen Windmühlen wenn die Mutter nicht will, besonders in binationalen Fällen wie meinem. Wenn die Mutter partout nicht will, aber gleichzeitig gierig nach den Höchstsätzen schreit, dann kann es von mir nichts geben.
Abgesehen davon habe ich als Vater das natürliche Recht und die Pflicht mich in allen Belangen um meine Kinder zu kümmern. Wenn ich das nicht tue, kann ich dazu gezwungen oder bestraft werden. Nur wenn mir dieses Recht verweigert, die Möglichkeit, mich zu kümmern genommen wird (bewusst und absichtlich), darf ich dafür nicht zu Ersatzleistungen gezwungen werden. Ich muss mir das Recht, am Leben meines Kindes Teil zu haben, nicht durch Unterhalt erkaufen. Ich habe es schon.
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)
das würde aber auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ohne Zahlung von Unterhalt kein Umgang stattfinden muss.
Entweder gekoppelt oder nicht, einseitig geht nicht.
Wäre ein gangbarer Weg, wenn es aber im Vorfeld die Feststellung gäbe, dass es auch eine nicht Leistungsfähigkeit gibt.
In diesem Zusammenhang würde ich sogar vorschlagen, dass es UHV für alle gibt und der KU eingestellt wird, oder auf vielleicht 100 Euro runtergeschraubt wird. Die Kosten die man einspart, übertreffen die Ausgaben vermutlich bei weitem ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.