Moin,
vielen Dank für den Input. Ich habe eine generelle Frage zur Aufforderung Vermögensauskunft durch den UHBerechtigten. Bisher wurde ich nur mündlich bzw. telefonisch zu Unterhalt aufgefordert inkl. einem Haufen Beleidigungen. Schriftlich ist nichts erfolgt, meine Email-Adresse ist bekannt, Anschrift nicht. M.E. bauen sich daher momentan keinerlei Schulden auf, ist dies so korrekt?
Alfred
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)
Moin
M.E. müsste über Vermögen nur dann Auskunft erteilt werden, falls der Mindestunterhalt nicht gewährleistet ist. Einkünfte aus Vermögen hingegen müssen selbstverständlich aufgeführt werden. Hintergrund ist, dass Vermögen nicht herangezogen wird, solange wegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit der Mindest-KU gesichert ist.
Bisher wurde ich nur mündlich bzw. telefonisch zu Unterhalt aufgefordert ...
Das wird immer wieder angeführt und bleibt dennoch auch weiterhin unerheblich. Auch eine mündl. Aufforderung zur Auskunft ist eine rechtswirksame Aufforderung, wenn auch schwerer nachweisbar. Die Aufforderung zur Auskunft ist an keine Form gebunden, solange der Zweck nachvollziehbar ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
vielen Dank für die Antwort. Wie kann eine mündliche Aufforderung denn nachgewiesen werden, Mitschnitt des Telefonats? Ich gehe momentan davon aus, dass dies nicht nachgewiesen werden kann und somit auch keine rechtlich legitime Aufforderung besteht d.h. kein Anspruch.
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)
Och, notfalls findet sich irgend ein Zeuge, der das alles (und noch viel mehr) gehört hat.
Kniffelig ist natürlich, wenn die Anschrift nicht bekannt und vielleicht auch nicht ermittelbar ist. Das sehen Richter nicht so gern.
Unangekündigter Mitschnitt ist kein Beweismittel.
Gruss von der Insel
Moin
Ich gehe momentan davon aus, dass dies nicht nachgewiesen werden kann und somit auch keine rechtlich legitime Aufforderung besteht d.h. kein Anspruch.
Interessante Rechtsauffassung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Die Anschrift könnte ja auch seitens der KM erfragt werden. Natürlich tue ich einen Teufel freihaus alle benötigten Informationen zu liefern, verheimlichen tu ich allerdings auch nichts. Da muss die KM schon aktiv werden.
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)
Na ja. In so einer Situation wäre es aber tatsächlich angesagt, Umzüge anzuzeigen und nicht erst Post ins Leere laufen zu lassen.
und... der Anspruch besteht - so oder so. Es ist hier nur die Frage, ob er durchsetzbar ist. Das wäre bei einer E-Mail oder einem Brief aber nicht anders.
Gruss von der Insel
Nur ein Gedankengang ....
Umgemeldet bist Du ja! Also kann eine Auskunft beim Meldeamt schnell zu dem gewünschten Ergebnis führen ... und naja, eine Beistandschaft nimmt den Telefonhörer und hat innerhalb von Minuten eine Adresse, an die sie zustellen kann.
Ist ja nicht mehr so, das man die Reihenfolge der Höhlen abzählen muss und keiner mehr weiß wo einer hingegangen ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Beistandschaft gibt es nicht weil sich das Kind nicht in der EU aufhält. Ob die Meldebehörde einfach so Informationen an eine Privatperson aus dem nicht-europäischem Ausland weitergibt wage ich mal zu bezweifeln, insbesondere nach Inkrafttreten der DSGVO. Meldesperre wäre auch noch eine Möglichkeit.
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)
Meldesperre wäre auch noch eine Möglichkeit.
Ok, aber dann würde ich Dir als Richter auch massive Mutwilligkeit unterstellen und jedes mündliche Datum als gegeben hinnehmen und Dir alle Schlechtigkeiten des Unterhaltsrechts aufbürden.
Sie kann über die deutsche Botschaft die Sache zum Laufen bringen und da das Kind vermutlich deutscher Staatsbürger ist, der Kindesvater in Deutschland lebt, werden die vermutlich entsprechend helfen und dann ist auch eine Beistandschaft wieder im Boot ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es ist mein gutes Recht mich vor Bedrohungen / Anfeindungen zu schützen. In meinem Falle wurde ich verbal und auch körperlich durch die Verwandschaft der KM bedroht. Massive Mutwilligkeit seh ich da nicht sondern Eigenschutz. Eine Meldesperre bekommt man auch nicht mal eben so.
Meines Wissens darf das Jugendamt und auch die dazugehörige Beistandschaft nur für Kinder in Deutschland aktiv werden, also daher keine Beistandschaft. Wenn dann läuft das über die Botschaft oder iwelche internationale Organisationen.
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)
Eine Meldesperre bekommt man auch nicht mal eben so.
eben!
Und deine Gründe sind keine, die zu einer Meldesperre führen würden.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Neuja, Bedrohung von Leib und Leben könnten schon Gründe für eine Meldesperre sein.
Die Frage ist doch wirklich ob ein dt. JA und die Beistandschaft überhaupt für ein im Ausland lebendes Kind große Befugnisse besitzt oder ab das vorrangig über Botschaften zu laufen hat. Spätestens wenn's über Botschaften läuft ist die Nummer mit der Meldesperre wahrscheinlich eh wieder durch.
Stimme dir vollkommen zu, dass dann eine MS hinfällig sein wird. Bis dahin ist so ein Prozess über die Botschaft für die Gegenpartei erstmal sehr kostspielig und zeitintensiv.
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)
Ob die Meldebehörde einfach so Informationen an eine Privatperson aus dem nicht-europäischem Ausland weitergibt wage ich mal zu bezweifeln,
Die EMA bekommt jeder, der sein berechtigtes Interesse darlegt. Und das kann sie. Der Wohnort ist dabei völlig irrelevant.
Gruss von der Insel
Moin,
ich bleibe dabei, die KM kann sich Unterstützung über die Botschaft holen. Ich meine mich erinnern zu können, das es ein Jugendamt für Kinder mit ausländischen Wohnsitz in Deutschland gibt ... da war auch mal hier irgendwas, ist aber auch schon lange her.
Die Behörde kann sich jederzeit und ohne Probleme eine Adressenauskunft holen, da hilft alle Meldesperren nichts. Ich hatte mal eine Vollstreckung gegen einen Schuldner, der meinte auch besonders schlau zu sein und hat eine Meldesperre eingerichtet. Da ich das berechtigte Interesse nachweisen konnte, habe ich die aktuelle Anschrift trotzdem bekommen... nu die Ermittlungskosten waren höher und diese musste dieser auch bezahlen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das mag alles sein, soll die KM machen, das dauert lange und kostet sie viel Geld mit dem Endergebnis, dass es von mir trotzdem nichts gibt. Mag man von halten was man will aber solange der Umgang bewusst boykottiert wird, unterstütze ich dieses Verhalten nicht noch mit einem stetigen Geldstrom. Ich bin weder Sklave noch Geldautomat. Dass das Kind im Fahrwasser der asozialen Mutter aufwächst, ist das eigentlich schlimme daran, aber es liegt, als unverheirateter Vater ohne Rechte, nicht in meiner Macht dies zu ändern. Also halte ich es wie Kasper: Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang. (Konrad Adenauer)
Moin
Asozial bist (n.m.b.M.) ebenfalls Du, da Du Deine Wut auf die Mutter auch auf das Kind projezierst und es in Sippenhaft nimmst. Du willst Dich letztendlich drücken, Du willst vermeiden, am liebsten wohl würdest Du Dich unsichtbar machen. Mit solcher Einstellung bist Du wahrscheinlich kein Verlust für das Kind. Denn was sollte es von Dir erfahren dürfen, wenn ein Umgang zustande käme? Wie man sich drückt, wenn einem was nicht passt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Naja, ich habe absolutes Verständnis dafür, dass man seine Vaterschaft nicht alleine über den Kontoauszug bemerkt, und dann ebenfalls „boykottiert“.
Deine Sichtweise, lieber Oldie, ist genau die, die es boykottierenden Müttern es so einfach macht und übernimmst die väterfeindlichen Ansichten: es geht ja ums Kind und das kann nichts dafür.
Mag sein, aber solange die KM die Entscheidung alleine trifft, muss die KM auch gegenüber dem Kind sich später rechtfertigen, warum einiges nicht so klappte wie gewünscht. Eine Zusammenlegung, und dies wurde auch schon mal in diesen schönen Studien dargelegt, von Umgang und Unterhalt wäre schön wirkungsvoll. Väter die Umgang haben, zahlen bereitwilliger Unterhalt. Eine KM die Umgang verweigert, muss selber zusehen wie sie klar kommt.
Was meinst Du wie schnell sich dankenswerte ändert...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
das würde aber auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ohne Zahlung von Unterhalt kein Umgang stattfinden muss.
Entweder gekoppelt oder nicht, einseitig geht nicht.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen