Trotz intensiver Internetrecherche bin ich bis jetzt bei einem Thema nicht fündig geworden, welches mich leider betrifft:
Mein Sohn (bald 15 Jahre) wird zu Beginn des nächsten Monats zu mir ziehen. Dies war sein (und natürlich mein) sehnlichster Wunsch und die Mutter hat endlich zugestimmt. Allerdings verweigert sie es, das gemeinsame Sorgerecht zu erteilen. Wir waren nicht verheiratet. So führe ich alle notwendigen Schritte (Schulanmeldung, etc.) mit Vollmachten durch.
Jetzt hat sie deutlich zu erkennen gegeben, dass sie nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen, da sie nicht arbeitet (seit 15 Jahren nicht mehr). Sie selbst ist verheiratet und ihr Ehemann verdient gut (sehr gut). Um es kompliziert zu machen, noch folgender Fakt: Sie zieht mit ihrer Tochter aus der gemeinsamen Wohnung in Hamburg aus und bezieht eine 120 Quadratmeter in einer teuren Gegend Berlins. Wenn sie eine Anstellung gefunden hat, wäre sie bereit, vom anrechenbaren Teil des Gehaltes den Unterhalt zu bestreiten.
Da ich sie recht gut kenne, gehe ich fest davon aus, dass sie keine besondere Initiative zeigen wird, um eine Vollzeitanstellung zu bekommen. Schließlich zahlt die Wohnung und alles weitere ihr (Noch-)Ehemann. Sie hat mir auch gesagt, dass sie ihn in Hamburg zurücklässt, aber nicht von Scheidung sprechen wird, damit er sie weiter finanziert... Ich habe ihr in Berlin eine Anstellung angeboten, die sie nicht angenommen hat.
Da ich mit meiner Ehefrau bereits ein kleines Kind habe und ein weiteres auf dem Weg ist (5. Monat), wird der Zuzug meines Sohnes zu einigen finanziellen Problemen führen, was den Fakt an sich natürlich nicht in Frage stellt (wir freuen uns wahnsinnig auf meinen "Großen"). Hier sei kurz erwähnt, dass ich immer meinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen bin (ich habe zum Teil sogar mehr gezahlt). 😡
Nun zu meiner Frage: Was kann ich tun, um die Mutter meinnes Sohnes zur Unterhaltszahlung zu bewegen? Ist ihr (Noch-)Ehemann verpflichtet, einen Beitrag zu leisten, wenn sie es verweigert? Kann ich darauf drängen, dass sie ihren durch den Ehemann finanzierten "Luxus" einschränkt, um für ihren Sohn Unterhalt zu zahlen?
Vielen Dank für alle Antworten!!!!
Hi,
hab zwar keinen direkte Hilfestellung, aber ne Meinung.
Genau so stellt man sich das vor, sobald das Kind zu anstrengend wird (in Deinem Fall für die KM) "darf" er ausziehen.
Ansonsten wäre es mir egal ob die KM Unterhalt zahlt oder nicht, hauptsache er wäre bei mir. Das finanzielle wird sich sicherlich irgendwie regeln lassen. Ich würde Druck machen, JA, RA und wenn das nichts hilft dann Gericht.
Fairerweise ist es ja auch so das es viele Unterhaltsverpflichtete gibt die auch nicht zahlen und die berechtigten ja (auch wenn manchmal schwer) zurecht kommen.
MfG Dibaa
Moin,
die Schwierigkeit, die ich sehe ist, dass Du kein Sorgerecht hast. Das heißt, wenn Du schon wegen des Geldes Druck machst, bevor der Junge überhaupt bei Dir wohnt, sehe ich für die Umsetzung des Umzuges schwarz. Dir muss bewusst sein, dass die KM jederzeit die Herausgabe des Jungen fordern kann und dagegen kannst Du auch nichts wirklich tun.
Ob aus der Tatsache, dass sie Dich für die diversen Schritte bevollmächtigt hat, irgendeine dauerhafte Willenserklärung der KM abgeleitet werden kann, halte ich für fraglich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
du bist echt gekniffen...
Zwar hast du den Anspruch auf Auszahlung des KG an dich. Um den KU gerichtlich einzuklagen, musst du die rechtliche Vertretung eures Kindes wahrnehmen. Dies ist dir wegen fehlendem SR verwehrt. Ob dich in dieser Situation eine Beistandschaft beim JA weiter bringt, wage ich zu bezweifeln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für Eure ganzen Hinweise. 🙂
Das hat wirklich geholfen. Übrigens steht der Umzug meines SOhnes wirklich fest, weil er meiner Ex die Hölle heiß macht (braver Junge!) und sie ihn scheinbar gar nicht mehr behalten will. Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie sich alles entwickelt.
Ingo
Übrigens steht der Umzug meines SOhnes wirklich fest, weil er meiner Ex die Hölle heiß macht (braver Junge!) und sie ihn scheinbar gar nicht mehr behalten will.
Dies wäre schon einmal ein Kriterium, um ein wenig die Pistole auf die Brust zu setzen. Denn, wenn der Junge in eine öffentliche Einrichtung kommt, sind beide von Amtwegen Unterhaltspflichtig.
Ich würde der KM den Vorschlag machen, das a) ihr das GSR bekommt, da aufgrund der Entfernung es am praktikabelsten zu lösen ist, für kleinere Entscheidungen.
b) der Unterhalt zumindest nach dem Mindesunterhalt berechnet wird, da in einer amtlichen Berechnung sich auch Unterhaltszahlungen anderer als Einkommen wiederfinden und dann auch die neue Wohnung eine wesentliche Größe darstellt.
Ich würde ihr das klar vor Augen führen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Kasper,
verstehe ich das richtig, dass - wenn das Jugendamt eine Berechnung vornimmt - die Unterhaltszahlungen ihres Mannes als ihr Einkommen gerechnet werden (von der Wohnung mal ganz abgesehen)?
Das würde neue Perspektiven eröffnen!
Ingo
Hi,
sollte es zu einer Situation kommen, dass Euer Sohn in eine andere Einrichtung kommt, wie z.B. beteutes Wohnen, Pflegefamilie ... was auch immer, der Unterhalt von beiden Elternteilen zu leisten ist. Dann fängt die Frage an, was Einkommen ist und da zählt auch der Unterhalt eines Ehemannes. Die Wohnung bzw. deren unendgeltliches Wohnen, stellt auch eine Einnahme da.
Wie sich das genau verhält, weiß ich aber leider nicht.
ABER, es könnte Deine Argumentation "unterstützen".
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.