Möglicher Betreuung...
 
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Möglicher Betreuungsunterhalt > 3 Jahre, 2. Kind von der NEXT

 
(@nick81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Ich hoffe ich kann ein wenig Klarheit bekommen für folgendes Problem:

Habe aus 1. Beziehung (keine Ehe) einen Sohn, der 4 Jahre ist. Trennung nach 1 Jahr, Die KM geht seit dem 18Lebensmonat wieder Teilzeit arbeiten, nach ca. 2 Jahren ist Sie ca. 450km weggezogen mit unserm Sohn. Nun hat Sie eine neue Stelle abeitet noch 100%, möchte aber gerne wieder 50% arbeiten (Schichtdienst). Unser Sohn gehts ganztags in die Kita, die Betreuung erfolgt sonst über Ex- Schwiegereltern etc. und Babysitter sowie neuen Partern der Ex.

Meine Befürchtung ist das meine EX bald von mir Betreungsunterhalt einfordern wird. Das Verhältnis zwischen uns ist schlecht, bisher sind wir offiziel ohne Anwälte ausgekommen.

Ein paar Zahlen:
Mein Netto Verdienst liegt bei ca. 3990€, Ihrer bei 50% Stelle bei ca. 1600€. Mein KU beträgt zur Zeit 575€ (390€ Berechnung+2/3 Kita+Schwimmschule+x), hinzu kommen 2 Fahrten a 1000km an ca. 2 WE/Monat.

Nun ergeben sich folgende Fragen:

1. Werde ich Betreuungsunterhalt zusätzlich zahlen müssen? Ist eine Abschätzung der Größenordnung möglich? (Nettoverdienst EX vor Geburt ca. 2600€).
2. Ab August werde ich zum 2. mal Vater 🙂 :), wie ändert sich dann die Konstellation (Next bekommt 1800€ Elterngeld)
3. Was passiert wenn ich Elternzeit mache (KU Zahlung ist für mich moralisch selbstverständlich)
4. Gibt es, bei begründetem Verdacht, dass die EX nun so viel es geht von mir haben will, Möglichkeiten mein Nettoverdienst zu drücken ( Altersvorsorge, Kinderbetreuung durch Großmutter etc.) Werden auch die Fahrtkosten (2x/Monat 450km eine Strecke) berücksichtigt, und wenn ja wie?
5. Sollte ich mich auf eine Mehrzahlung des KU einlassen und Bspw. die Kita komplett oder den Babysitter übernehmen (und direkt überweisen).

Weiß, dass viele der Fragen hier "Basis" Wissen sind, aber darum wende ich mich ja an die Profis.
Vielen Dank für ein paar Antworten
Nick

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2015 22:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wenn sie bisher ohne BU ausgekommen ist, so wird ihr jetzt, nach 4 Jahren auch keiner mehr zugesprochen.
Schon gar nicht, wenn sie nun auf einmal weniger arbeiten möchte.

Relaaaax cousin!

https://www.youtube.com/watch?v=4p2MuL48IKw

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2015 22:50
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nick,

ergänzend noch: Eine Schwimmschule ist eine feine und wichtige Sache für Kinder - aber nach meinem Wissen auch kein zwingender Mehrbedarf. Also super wenn Du freiwillig etwas dazu gibst. Denn ansonsten gilt der alte Spruch: "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie".

3. Was passiert wenn ich Elternzeit mache (KU Zahlung ist für mich moralisch selbstverständlich)

Die Erbringung von KU geht immer vor. Aus diesem Gründe können in Zweitfamilien die belasteten Väter in vielen Fällen überhaupt keine längere Elternzeit nehmen, da der KU nicht abgesenkt werden kann. Auch eine Teilzeitstelle wäre nur dann möglich, wenn der KU weiter in ursprünglicher Höhe geleistet werden kann.

5. Sollte ich mich auf eine Mehrzahlung des KU einlassen und Bspw. die Kita komplett oder den Babysitter übernehmen (und direkt überweisen

Solange auf Elternebene kein normales Verhältnis herrscht: Nö, wozu. Kein Kind von 4 Jahren kostet im "Normalbetrieb" soviel Geld, wie ein Vater KU zahlen muss. Bei Deiner Gehaltsklasse ist der KU-Satz mehr als üppig. Ab dem 6. Lebensjahr erhöht sich der KU eh wieder.

Sinnvoller: Leg ein Depot für den Nachwuchs an (auf Deinen Namen, somit ohne Mitwirkung / Einflussmöglichkeit der KM) und spare dort noch Geld für später an. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2015 23:00