Moin Moin,
bin nun seit einiger Zeit geschieden. Habe meine Tochter alle zwei Wochen bei meiner neuen Frau und mir.
Meine Ex-Frau bekommt 154 Euro Kindergeld sowie 249 Euro Unterhalt. Wir haben das gemeinsamme Sorgerecht. Ich bin der Meinung, dass meine geschiedene Frau nicht ordentlich mit dem Kindesunterhalt umgeht. Sie spart 20 Euro im Monat und sonst kann Sie mir nicht sagen wo das restliche Geld bleibt. Meine Tochter ist in der Schulbetreueung und bekommt somit auch noch ihr tägliches Mittagessen in der Schule. Hierfür fallen ca. 100 Euro an (Betreuung + Essen etc.).
Somit bleiben meiner Ex-Frau 293 Euro.
Frage: Kann ich von Ihr eine Liste verlangen in der Sie mir die Unterhaltsverwendung auflistet ? Wenn Ja wäre die Rechtsgrundlage wichtig.
Danke
Ingo
Moin Moin Ingo,
herzlich willkommen auf vatersein.de.
Die Verwendung des KU ist grundsätzlich nicht nachweispflichtig und obliegt alleinig dem Betreuungselternteil.
In deiner Beispielrechung fehlt nach meiner Meinung der Kinderzimmer-Mietanteil nebst Strom, Heizung, Telefon, die Kleidung, das Frühstück und das Abendessen. Artikel zur Körperhygiene dürfen wir auch nicht vergessen. Je nach Alter und Interessenlage des Kindes kommen Hobbies, Fahrtkosten, und und und dazu. Ach ja, Taschengeld bekommt sie betsimmt auch. Und das Eis beim Einkaufsbummel zahlt auch die Ex, genauso wie das gelegentliche Essen im amerikanischen Feinkostrestaurant. :mcdonalds:
Ich glaube, es würde dir helfen, wenn du dir die Situation in einer intakten Familie vorstellst. Du würdest sehen, wo das Geld bleibt.
Und selbst wenn die Ex 42,31 Euro für sich abzweigt. Das mag dich ärgern, ja. Aber es geht ihr gut, damit dem Kind und schlußendlich auch dir.
DeepThought
*der ungern über KU diskutiert*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Ingo,
dazu habe ich ein Beispiel aus eigener Erfahrung: Die KM schickt ihr Kind wegen Erziehungsunfähigkeit auf ein Internat. Der KV wollte das Kind zu sich nehmen, sie war dagegen. Das Internat übersteigt die finanziellen Verhältnissen von beiden. Nun fordert sie KU, obwohl beim KV fast nichts zu holen ist. Für ihn fast der Ruin, für sie ein Tropfen auf den heissen Stein. Auskunft des RA: was die KM mit dem Geld macht, ist ihre Sache.
So viel aus der Praxis zur Unterstützung von DeepThougts Antwort.
Ich nochmal 🙂
nun ich zahle grundsätzlich Unterhalt damit es meiner Tochter gut geht. Das ist in meinem Sinn. Ich kenne auch die Preise sehr gut, da wir hier ebenfalls ein Kinderzimmer eingerichtet haben, Kleidung für die Tochter und vieles mehr kaufen. Nur weiss ich nicht wie man für eine 7 Jährige ca. 283 Euro im Monat ausgeben kann ?? Erklärt mir das einer. Von den 283 Euro muss Frühstück und Abendbrot sowie Kleidung bezahlt werden. Und mal hier nen Eis mal da nen Kinobesuch. OK. Aber 283 Euro HAT KEINE NORMALSTERBLICHE FAMILIE FÜR JEDES KIND.
Mir stellt sich die Frage, ob ich denn Partykeller meiner Ex-Frau durch meinen Unterhalt mitfinanzieren möchte. Meine Tochter hat ein 12 QM Zimmer das Sie sich mit Ihrem neuen Bruder (1/2) Jahr teilen soll und es wird nen riesen Partykeller gebaut. Bei meiner Ex-Frau geht es grundsätzlich nur um das Geld.(Nicht das Sie es rechtlich einfordert, da hätte Sie auch keine Handhabe da ich immer pünktlich und richtig zahle). Nein es fängt damit an, dass die Haare selbst geschnitten werden anstatt zum Frisör zu gehen (aus Kostengründen) und endet bei einer Brille für die kein Brillenetui gekauft wird.
Dann besitzt Sie noch die Frechheit mich zu fragen ob wir mal über eine Rücklage sprechen können die wir für Maike bilden sollten (Ich soll wieder was für Sie zahlen). Die Rücklage soll für Konfirmation, Klassenfahrten etc sein (Habe mich hier schon kundig gemacht. Brauche ich keine Hilfe zu. Danke) Vielleicht muss der Partykeller noch gefliesst werden.
Ich habe letztens irgendein Urteil mitbekommen bei der die Ex-Frau verpflichtet wurde die Ausgaben aufzulisten.
Nur zur Info -> Habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Bin mit den Erziehungsmethoden nicht einverstanden. Habe schon 3 mal das Jugendamt eingeschaltet. Die meinen allerdings das mahnende Wort an meine Ex-Frau würde reichen. Nun habe ich Klage eingereicht.
Grüße
Ingo
Also dann nochmal, aus ureigenster Erfahrung:
Ich habe, da der KV auch nicht geglaubt hat, wieviel ein Kind kostet, mal eine Aufstellung gemacht. Es geht los bei der Wohnung. Ich allein könnte in einem Ein-Zimmer-Appartement wohnen. Mietkosten nach Wohnort. Mit drei Kindern (wahlweise auch einem) brauche ich eine 2-3 oder gar Vier-Zimmer-Wohung. Ohne Kind bräuchte ich kein Auto, ich hätte keine Grosseinkäufe, ich müsste, je nach Wohnort nicht plötzlich zum Arzt. Gut, das mag wohnortabhängig zu streichen sein, bei mir war es nicht möglich. Ich bräuchte keine Risikolebensversicherung (15,32 € im Monat), denn wenn ich sterbe ist es egal, da kein Kind da ist. Die Kindergartengebühr (60 €) hätte ich auch nicht. Schulkosten für zwei Kinder belaufen sich bei der Schulmittelfreiheit trotz allem auf locker 200 € im Jahr.
Die Kinder essen, sie wollen mal ins Schwimmbad gehen, sie bekommen Taschengeld.
Ich kann es dir gerne im Detail noch mal heraussuchen, aber das, was ich an Mindestunterhalt und Kindergeld bekam, hat sich bei weitem nicht mit dem gedeckt, was die Kinder wirklich kosten. Und ich bin nun wirklich sparsam, frag meine Kinder 😉
Ich fürchte auch, dass Du da ganz schlecht da stehst. Ich stand vor dem selben Problem, aber keine Chance in Old Germany. Der Satz seht ihr recht- (und gesetz-)mäßig zu und basta. das mag Dir und mir und vielen anderen ungerecht erscheinen, ist aber so.
Mir ist es aufgestoßen, als ich so ganz deutlich bemerkte, dass ich ja auch ein Kinderzimmer samt Inhalt unterhalte, die Kids 3 Wochen in den Ferien bei mir habe (und 7- bzw. 14-jahrige können Ansprüche stellen, tun sie bei mir zum Glück nicht in dem Maße), und keine Unterstützung dafür bekomme.
Ergebniss könnte im ungünstigsten Fall die berühmte Spirale sein: nicht mehr genug Kohle für die Wohnung, kleinere Wohnung, kein oder nicht ausreichendes KiZi, Kids kommen nicht mehr gerne, Ziel erreicht (mal ganz bösartig formuliert). Aber der Gesetzgeber will´s so.
Und zu allem Überfluss kommt noch dazu, dass die KM gratis Rechtsbeistand bekommt (jaa, ich weiss, die Kinder), und ich, der zahlt, meinen Rechtsanspruch kostenpflichtig durchsetzen muß. Also wohl eher keine Chance. Andererseits: stell Dir mal vor, Du hättest die Kids...
@AJA: Schulbücher, Kindergeburtstagsgeschenke (kann durchaus 2 Mal im Monat sein), Sportverein, neue Schuhe, ÖPNV-Fahrscheine, Hortkosten, Ferienbetreuung, Kino, Theater, ...
[Editiert am 10/6/2004 von pizzamaxx]
Morgen ist heute gestern.
hi pershy,
herzlich willkommen bei VS.
also es geht dich nichts an was die EX mit ihrem unterhaltsgeld macht. wichtig ist nur die versorgung eures gemeinsamen kindes.
nachdem ich mir deine schreiben 2-3 mal durchgelesen habe bin ich zu folgendem schluss gekommen:
du hast die trennung von deiner EX noch nicht verkraftet. du suchst verzweifelt argumente und hilfe wie du deiner EX eins beipulen kannst.
bei dir kann man den eindruck gewinnen, dass deine neue nur dazu da ist damit du nicht alleine leben musst.
gehst du mit solchen argumenten ins ABR wird man dir gehörig den marsch blasen.
fazit: lass deine EX in ruhe und kümmere dich um euer kind und deine neue freundin.
mel
Hallo pershy,
das Kindergeld von154Euro gehört überhaupt nicht in die "Rechnung"(?) hinein, da dieses nicht für's Kind, sondern für die Eltern ist - "Würdigung" der Erziehungsleistung.
*nurmalsoanmerk*
Das hat uns gerade noch gefehlt, dass der barunterhaltspflichtige ET sich zu einer Art Kontrollinstanz ernennen lassen will....
Sachen gibt's....
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Moin,
@pershy: die Verwendung des KU obliegt dem Betreuungselternteil, da hier (wie in jeder anderen Familie übrigens auch) davon ausgegangen wird, daß dieses Geld in einen großen Topf kommt und die Bedürfnise dann aus diesem Topf wieder gedeckt werden. Dieses finde ich zumindest realitätsnah.
@DeepThought: Aber es geht ihr gut, damit dem Kind und schlußendlich auch dir. halte ich nicht für zutreffend. Umkehrlogik wäre also, wenn ich dem Kind was Gutes tun will, muß ich also als erstes der Mutter goldene Löffel schenken, dann wäre nach obiger Logik alles in Butter. Das ist NICHT realitätsnah.
Gruß, Xe
Moin Xe,
wir wissen (nicht erst) seit der Studien von Prof. Ahmendt um den Zusammenhang von Umgang und Unterhalt.
Oder nach der Steinzeitlogik: Bringt der Mann das Mammut, ist die Sippe zufrieden. Reicht das Mammut mal bis in den nächsten Monat, sind alle noch zufriedener.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep,
Tatsache ist aber auch, daß "geht es gut" relativ ist. Wenn ich da an die Forderungen meiner Ex zurückdenke, selbstverständlich alles fürs Kind, fällt mir doch auf, daß Rechte bekannt, Pflichten aber leicht mal vergessen werden.
Tatsache ist auch, daß logischerweise uneheliche Kinder die reinsten Wracks sein müssen, denn eheliche Mütter haben Unterhaltsanspruch (und häufig somit den Anspruch, nicht arbeiten zu müssen) bis Kind 8 ist, dann mit Reduzierung bis Kind 16 wird... (OLG Oldenburg). Nichteheliche Mütter haben diesen Anspruch nur bis Alter 3 Jahre Kind, und auch in reduzierter Form (z.B. Selbstbehalt des Pflichtigen).
Korrekt? 🙂
Gruß, Xe
@ pizzamaxx:
@AJA: Schulbücher, Kindergeburtstagsgeschenke (kann durchaus 2 Mal im Monat sein), Sportverein, neue Schuhe, ÖPNV-Fahrscheine, Hortkosten, Ferienbetreuung, Kino, Theater, ...
Schulbücher hatte ich erwähnt, Kindergeburtstagsgeschenke, klar, bei drei Kinder ist das locker zweimal im Monat, habe ich inzwischen auf heimlich weggesteckte selbst bekommene "Geschenke" reduziert, Sportverein - ups, hab ich glatt vergessen in der Berechnung, das sind momentan auch schon immerhin knapp 100 € im Jahr. Neue Schuhe bezahlt meine Mutter (der Himmel sei Dank, dass es eine Oma gibt), Fahrscheine zahlt die Schule, Kino, Theater???? Höchstens mal am Geburtstag! Ferienbetreuung ist zum Glück dank flexibler Arbeitszeit nicht nötig.
Tut mir leid, pershy, aber du hast keine Ahnung!
PS: ich kaufe mir hin und wieder mal neue Pflanzen für den Garten - mein Ex denkt auch, dass er das mitfinanziert 😉
283 EURO /Monat für Kindesbelange -in der heutigen Zeit wohl kaum ne Kunst-eher ne Kunst manchmal, damit hinzukommen.
Hi Ingo,
die Vorstellung, von diesem Geld alle Belange und Bedürfnisse des Kindes zu befriedigen ist vollkommen unrealistisch. Du hast weder moralisch noch juristisch das Recht, hier Rechenschaft einzufordern. Ihr habt ein gemeinsames Kind und Du hast genauso wie vor Eurer Trennung die Verantwortung für Dein Kind. Du lebst mit einem neuen Partner, Du siehst Dein Kind regelmäßig und lebst offensichtlich finanziell nicht an der Grenze. Freu Dich, dass die Situation so ist und lass Deine Exfrau mit dem Kind so leben, wie sie es für richtig hält. Jede neue Mißstimmung trifft immer auch das Kind. Und alle Trennungskinder haben genug Schmeerz erfahren.
Ist nicht böse gemeint.
Rudy
Hallo Ingo!
Also 300 Euro sind für eine 7 Jährige wohl kein Problem.
Meine große ist (noch) 5 und die braucht so viel Geld locker.
Fangen wir mal an:
Kindergarten (Ganztagsplatz mit Essen 150 Euro)
Kinderzimmer (Anteilig an der Wohnung 70 Euro)
Sind schon 220 Euro nur an reinen Fixkosten. Wenn du dann noch ein oder zwei mal im Monat neue Kleider oder Schuhe kaufst (zum Beispiel jetzt im Sommer mal Sandalen 40 Euro) Da bleibt von den 300 Euro nix mehr hängen. Von irgendwelchem Luxus braucht man da nicht mehr anzufangen.
Und einen Rechenschaftsbericht darüber abliefern??? Mal ehrlich würdest du gerne alles auflisten, nur weil deine Ex meint, du machst das nicht anständig mit DEINEM Geld???
Michel
Guten Morgen,
ich weiß gar nicht, was ihr Scheidungsmütter alle wollt.
Keine normalstebliche Familie hat das Geld für ihre Kinder zur Verfügung, was ihr so habt.
Ihr müsst nicht arbeiten gehen.
Ihr könnt nicht mal einen Ex-Mann fragen, kannste was dazu geben.
300 Euro für 1 Kind?
Macht 900 Euro für 3 Kinder?
Plus Zuschüsse für Konfirmation, Kindergeburtstage, neue Fahrräder, Kinderbetreuung.
Ich lach mich schlapp.
Aber macht ihr ruhig weiter so.
Viele Grüße
Carla
Hallo Carla,
den Willkommengruß auszusprechen fällt mir schwer
Dein Beitrag stellt eine Verallgemeinerung dar, die schlicht nicht zutreffend ist. Du kannst gern auf sachlicher Ebene mitreden und anhand von Einzelfällen die Situation anders darstellen. Aber Hetze dieser Art ist hier nicht erwünscht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
du akzeptierst die forumsregeln nicht, darum habe ich deinen beitrag gelöscht.
hetze lassen wir hier nicht zu OK?!?
[Editiert am 17/6/2004 von mel]
Hallo Carla,
schwarze Schafe gibt es überall, das ist wohl klar. So wie es Mütter gibt, die den KU für sich selbst verbraten gibt es auch Väter die sich nach allen Regeln der Kunst vor diesen Zahlungen drücken wollen.
KU wird einkommensabhängig berechnet, d.h., dass einer der beispielsweise zu einer Zahlung von 300 € verdonnert wird auch über das entsprechende Einkommen verfügt. Wäre die Familie noch zusammen, wären diese 300 € auch für die Kinder da, warum auch nicht?????
Dass eine Trennung für alle beteiligten finanziell ungünstig ist liegt doch ebenso auf der Hand. Das fängt ja schon mit der jetzt fälligen doppelten Haushaltsführung an.
Deinen Ausspruch "ihr müsst nicht arbeiten" muss ich wohl nicht weiter kommentieren.
Gruß AJA
Hallo,
von mir aus kann gerne jedes Kind der Erde soviel Unterhalt haben wie es braucht.
Ich finde es nur nicht schön, dass hier in diesem "Väter"-Forum gleich jeder nieder gemacht wird, der mal nicht die Meinung der meisten alleinerziehenden Mütter ist.
Und über das Arbeiten können wir uns auch gerne unterhalten.
Grüße
Carla