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Mitteilungspflicht gegenüber JU und ARGE wegen Pflichtteilsverzicht?

 
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo,
Ich habe aus vorsorglichen Gründen bei meinem Notar einige private Dinge geregelt, nachdem ich vor nicht allzu langer Zeit mit Verdacht auf Schlaganfall ins Krankenhaus eingecheckt bin und entsprechende Anzeichen nachgewiesen wurden, durch den ganzen Stress im Vorfeld den ich hatte mit EX und Ämtern und Vorerkrankung bin ich jetzt 50% schwerbehindert , dies unbefristet.

Frage ist wie lange ich noch und in welchem Unfang ich noch „ausbeutungsfähig“ bin für das System.

Unterhalt wird gezahlt 257€ nach Tabelle OLG Dresden, Kind 12 Monate alt ( meines ) nichtehelich, dass erste Kind wird 4 Jahre, ist von einem anderen Vater

Ich habe beim Notar folgende Punkte nun regeln lassen:

Testamentarische Vollstreckung für mein Kind, mein Kind bekommt erst etwas wenn sie 21 Jahre alt ist, oder einen Schulabschluss sowie eine Berufsausbildung vorweisen kann wenn sie unter 21 Jahre alt ist. Bis dahin ist ein Person als Testamentsvollstrecker eingesetzt der das ganze wahrt und verwaltet.

Pflichtteilsverzicht
Ich habe gegenüber meinen Eltern und im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihnen einem Pflichtteilsverzicht notariell beurkunden lassen, denn ich habe die Befürchtung das die KM gegebenenfalls dem Pflichtteil einklagen könnte wenn ich nicht mehr bin und es dann Stress gibt deswegen, da meine Eltern ein „Berliner“ Testament haben das dem anderen als Erben einsetzt, ich kann wenn ich möchte trotzdem meinen Pflichtteil herausklagen, bzw. die KM kann es in Vertretung fordern  für unsere Tochter wenn ich in die ewigen weiten entschwunden bin.

Auch habe ich die Befürchtung, dass mir der  § 1615l BGB und seine „Verwandten“ noch mehrere Jahre nachhängen werden, insbesondere die pauschale Nichtarbeitsfreischeinformulierung „ bedingte Obliegenheit“ und  „im ermessen“ auch wegen weiterer zu erwartender Ansprüche, da EX ( 30 Jahre ) keine Lust hat jobtechnisch etwas zu verändern und nun so 6 Jahre ohne Brötchen war , will als Krankenschwester  keine alten Leute pflegen, andere Jobs gibt es ned bei ihr in der Umgebung und Schichtdienst kann sie ned machen im Krankenhaus.

Denn auch die ARGE liebt es zur Zeit mich mit Schreiben vollzupflastern, kann mich denen erwehren, da nix da ist zur Verteilung, aber irgendwann ist was da .. und das will ich ned machen wegen dem Mist gegen meine Eltern klagen zu müssen um den Pflichtteil zu bekommen wegen Deckung liebe warte ich ab bis ich alles habe und das ohne STreitereien

Meine Frage in die Runde, muss ich dies der Beistandschaft mitteilen, da der Verzicht sich ja auswirken könnte auf dem Unterhalt oder einen fiktiven Unterhalt für Kindlein und eventuellen BU für KM, denn ich in Ermangelung der Masse ned leisten kann zur Zeit, denn mir is so im grauer Erinnerung das Änderung der Vermögensverhältnisse  mitzuteilen sind an BS und ARGE. Muss ich denen auch mitteilen das ich schwerbehindert bin ?

Ich danke euch schon einmal im Vorfeld für die Antworten

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2010 00:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schattendad,

ich verstehe Dein Problem nicht - unterhaltsrelevant ist Dein Erwerbseinkommen sowie - falls vorhanden - Kapitaleinkünfte aus Deinem (!) Vermögen (und nicht etwa dem Deiner Eltern). Aber was sollen Jugendamt oder Arge eventuelle Erbansprüche Deinerseits angehen, die in der Zukunft mal anfallen könnten? Das ist heute so irrelevant wie ein möglicher Lottogewinn.

Es ist sicher sinnvoll, Dein mögliches Erbe gegen Zugriff der Ex als Vermögensverwalterin abzusichern, sofern Du vor der Volljährigkeit der Kinder das Buch zumachst; ebenso, seine Auszahlung vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen abhängig zu machen oder seine vorrangige Verwendung für die Ausbildung der Kinder zu bestimmen. Das gelingt beispielsweise mit Hilfe einer treuhänderisch agierenden Vertrauensperson. Aber ob und wieviel Du mal erben und ggf. weitervererben könntest, geht niemand etwas an.

Vielleicht wollen Deine Eltern ja auch noch in Saus und Braus leben und ihre Kohle einfach verprassen - sollte das JA oder die Arge sie daran hindern? Deine Vermögensverhältnisse sind das, was Du aktuell hast - nicht das, was Du irgendwann mal erben könntest.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2010 03:18
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

herzlichen Dank für die klare Ansage und Darlegung, bei manchen Sachen frag ich lieber nach wenn ich nix finde oder keine Antworten bekomme, Notar konnte mir nix dazu sagen "rummel" , aber egal hab ja die Antwort nun erhalten von Dir.

Danke Dir vielmals

Schattendad

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2010 13:43