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Mitteilungs- bzw. Meldepflicht gegenüber Jugendamt (Beistand) ???

 
(@venum666)
Schon was gesagt Registriert

Sooooo...

...nun habe ich mich über Monate, auf Drängen und Drohen vom Jugendamt, auf zahlreiche Jobangebote beworben. Grund hierfür war, dass ich mir einen Nebenjob (neben meiner Vollzeitstelle im Schichtbetrieb) oder aber einen besser bezahlten Vollzeitjob suchen muss, weil ich in meinem jetzigen nicht genügend Nettoverdienst erwirtschaftet habe, um den vollen Mindestunterhalt für meine Tochter zahlen zu können.
Natürlich ist mir das nicht gelungen, denn als ungelernter bekomme ich nun mal nicht mehr, wie den Tariflohn, welchen die meisten Zeitarbeitsfirmen zahlen. "Eine Putzfrau bekommt ja auch nicht das Gehalt eines Bänkers"
hab aber die tage meine ganzen Bewerbungsbemühungen in einer Excel Tabelle angelegt und an´s JA geschickt...mal sehen, was da zurück kommt!!!

Nun habe ich gestern meine Kündigung von der Zeitarbeitsfirma, zu, 12.10.2012 bekommen  :exclam: 😡 ...das kam aus heiterem Himmel und traf mich natürlich wie ein Schlag, denn wurde mir doch noch vor Tagen immer wieder gesagt, dass ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt direkt bei der Firma, an welche ich entliehen wurde, eine Festeinstellung bekomme. Tja...nun haben sie alle Zeitarbeiter dort abgemeldet...
Vor ca 2Monaten wurde schon eine Zulage in Höhe von 2,50 EUR pro Stunde ersatzlos gestrichen...und eine Woche später eine neue, von 0,50 EUR, vertraglich festgehalten...trotzdem ein Minus von 2,00 EUR pro Stunde, was auf den Monat ein fehlendes Brutto, von ca 250,00 EUR ausmachte. Dies teile ich dem JA nur mit...ohne Unterhalt oder dergleichen kürzen zu wollen, was ja theoretisch möglich gewesen wäre, denn ich lag mit der Zulage nur 50,00 EUR über dem Selbstbehalt = Unterhalt. Ich bekam dann saudumme Briefe von der Beistandsdame, dass sie es mir, wenn nötig fiktiv anrechnen...bla bla bla...Ich schrieb nur zurück, dass schliesslich sie es war, die mich immer wieder auf meine Auskunftspflicht, etc. hinwies...und das ich nicht wusste, dass dies nur für Besserungen galt. Habe dann am 31.08.2012 einen Titel beim JA erstellen lassen (nach langem Hin und Her, nach meinen Vorstellungen)...nämlich die 50,00 EUR, die das JA errechnet hatte...als ich den Urkundsbeamten fragte, wie lang denn dieser Titel befristet wäre, meinter er nur lappidar: "Sind immer bis zum 18. Lebensjahr, auch wenn nix drin steht" - ich bestand drauf, es mit aufzunehmen, was auch getan wurde...somit hab ich nun einen Unterhaltstitel in Höhe von 50,00 EUR, bis zum 18. Lebensjahr tituliert bekommen. Meiner Meinung nach habe sie mir damit was gutes getan^^...

Wie sieht es denn aber nun tatsächlich mit einer Meldepflicht oder ähnlichem gegenüber dem JA aus??? Muss ich denen mitteilen, dass ich gekündigt wurde???...den Unterhalt lt. Titel muss ich doch so oder so weiter zahlen, auch wenn ich nur (wurde mir vorab grob berechnet) nur knappe 650,00 EUR ALG bekomme. Habe irgendwo gelesen, dass die dann von einer vorrübergehenden Arbeitslosigkeit ausgehen...ich im übrigen auch...zumindest hoffe ich, dass ich schnell wieder was finde.

Melde ich das jetzt der Beistandsdame, dann weiss ich genau, dass es wieder blöde Briefe hagelt, sie mit Klage oder ähnlichem droht (schon da gewesen - drum wurde meine Private Inso. wieder nicht eröffnet). Ich und auch mein Kind bzw. die Unterhaltsempfängerin (KM), hat weder Vor- noch Nachteile, wenn ich es nicht melde bzw. wenn ich es melde. Die 50,00 EUR zahle ich weiter und wenn ich was neues habe, dann kann ich das doch dann immer noch an die weiter geben, sofern sich eine Gehaltsverbesserung im neuen Job ergeben hat..oder????
Will da jedoch bloß nix falsch machen, wenn ich es erstmal nicht angebe...Rennereien habe ich zwar eig. schon genug, aber dann muss ich da auch in den sauren Apfel beißen...

Hoffe mir kann da jemand weiter helfen.

LG Venum

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2012 13:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie sieht es denn aber nun tatsächlich mit einer Meldepflicht oder ähnlichem gegenüber dem JA aus??? Muss ich denen mitteilen, dass ich gekündigt wurde???...den Unterhalt lt. Titel muss ich doch so oder so weiter zahlen, auch wenn ich nur (wurde mir vorab grob berechnet) nur knappe 650,00 EUR ALG bekomme. Habe irgendwo gelesen, dass die dann von einer vorrübergehenden Arbeitslosigkeit ausgehen...ich im übrigen auch...zumindest hoffe ich, dass ich schnell wieder was finde.

Nein, du musst es nicht melden.
Du kannst auch einfach so weiter zahlen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2012 13:58
(@venum666)
Schon was gesagt Registriert

:thumbup:

Danke für die schnelle Antwort...

...dann spare ich mir das.
mal gucken was sie zu den Bewerbungsbemühungen sagen, wenn sie mir da dumm kommen, dann kann ich denen das ja unter die Nase reiben.
Blöd, dass ich in der Sache ne RA-Beratung auf Beratungsschein gemacht habe (er befand die Bemühungen für mehr wie ausreichend und empfahl, wenn die jetzt noch weiter machen, dann soll ich es auf ne Klage ankommen lassen). Das war letzte Woche Freitag...hätt ich da gewusst, dass die mir kündigen, hätte ich das dort anders aufbauen können...naja, sei es drum...warten wir der Dinge die da noch auf mich zu kommen...morgen erstmal zum Arbeitsvermittler *freu* ...und so schön früh - gleich 8:30h  😉 ...  :gunman:  :gunman:  :gunman:  :gunman:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2012 14:05