Mitbewohner in die ...
 
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Mitbewohner in die Wohnung lassen

 
(@andree74)
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Hallo!

Kurze Frage:

Darf man einen Mitbewohner in seine Wohnung lassen, um die hohe Miete zu drosseln, ohne dass das Geld wieder direkt zur Ex geht? Die Miete liegt bei 650 Euro, also weit über den Satz von 400 Euro laut den Unterhaltsrechtl. Leitlinien.

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2008 19:22
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Andree,

ist das ein Geheimnis, was bei dem Gerichtstermin im September rausgekommen ist? Wäre schon gut zu wissen, ob's da ein Vergleich oder ein Urteil gibt und was da drin steht.

Auch um zu wissen, ob §33a EStG, nach dem ich Dich schon 3mal erfolglos gefragt hatte,nicht Dein kürzerer Weg zu Glück ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2008 20:09
(@andree74)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo pappasorglos!

Es gab ein Urteil (kein Vergleich), das nicht so rosig ausgefallen ist. Ich habe jetzt meine erste persönliche Erfahrung mit dem "Gesetz" gemacht. Der Richter war ein Selbstdarsteller. Er hat wenig nachgefragt und war eigentlich nicht so konkret, was er an Leistungen anerkennt und was nicht. Hätte mich mal lieber auf den Vergleich einlassen sollen. Jetzt muss ich schauen, wie ich über die Runden komme. Ein Mitbewohner würde mir da helfen. Mit §33a habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt! Hier gibt es ja verschiedene Meinungen. Nicht, dass das Geld wieder bei der Ex landet...

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2008 21:25
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mit §33a habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt! Hier gibt es ja verschiedene Meinungen.

Ja, und meine Meinung ist, dass man Dir in den Hintern treten sollte. Hast Du denn die Steuererklärungen für 2006 und 2007 garnicht gemacht oder falsch? Da schlummern tausende Euro, und Du beklagst Dich über zuwenig Geld.

Zu Deiner eigentlichen Frage: in dem schriftlichen Urteil muss doch irgendeine Berechnungsgrundlage stehen? Aber wahrscheinlich ging's dem Richter primär darum, ALG-2 Leistungen abzuwenden. Wenn da nichts von Deinen tatsächlichen Mietkosten steht, was machst Du Dir dann Gedanken. Und selbst wenn's da steht: vom Sparen ist noch keiner ärmer geworden, und wenn da Begehrlichkeiten wachsen kannst Du Dich immer noch damit auseinandersetzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2008 22:23
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo andree74,

normalerweise spielt die Höhe der Miete, die du bezahlst, bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle.

Ausnahmen gibt es im Mangelfall und bei selbstgenutztem Wohnungseigentum (=fiktive Miete).

Mehr kann man bei deinen dürftigen Angaben nicht sagen. Vielleicht stellst du mal das Urteil oder zumindest relevante Passagen hier ein, dann können wir dir auch konkret(er) helfen  :wink:.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2008 22:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

wenn er die Wohnung untervermietet sind das aber auch Einnahmen, steuerlich auf jeden Fall und unterhaltsrechtlich vermutlich auch.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2008 22:38
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo LBM,

wenn er die Wohnung untervermietet sind das aber auch Einnahmen, steuerlich auf jeden Fall und unterhaltsrechtlich vermutlich auch.

prinzipiell richtig, aber:

  • Interessiert das jetzt jemand während der nächsten 2 Jahre, s. § 1605 BGB?
  • Selbst wenn es jemand interessiert, so kann doch mit erhöhten Wohnkosten argumentiert werden,
  • Man müsste halt wissen, was im Beschluss steht. Sonst spielen wir Tennis im Nebel.

Hast Du denn die Steuererklärungen für 2006 und 2007 garnicht gemacht oder falsch? Da schlummern tausende Euro, und Du beklagst Dich über zuwenig Geld.

... und wir finden dann bestimmt noch den einen oder anderen zielführenden Ratschlag.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2008 23:42