Hallo,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand auf folgende Frage eine Antwort geben könnte:
Wir leben in Trennung, Scheidung ist eingreicht und nun gehts um den nachehelichen Unterhalt.
Frau hat sich kurz vor der Hochzeit (vor 10 Jahren) eine Wohnung gekauft (nur als Invest, keine Eigennutzung). Dazu nahm sie einen Kredit auf und leistet monatl. Zinszahlungen von ca. 500€. Die Mieteinnahmen betragen ca. 600€.
Folgende Frage: Werden meine Unterhaltszahlungen durch diesen Betrag gemindert (also um -600€), kann ich nur die Differenz mindern (also -100€), oder kann ich gar nichts mindern.
Ich hab natürlich einen Anwalt, der das regelt. Ich wollte mich nur mal vorab informieren.
Vielen Dank für Eure kompetente Antworten.
Grüße
Der Zecko
Servus Zecko,
ich gehe davon aus, dass sie nicht nur Zinsen, sondern auch Nebenkosten + Steuern bezahlt.
Insofern dürfte sie mit der Wohnung derzeit Verluste einfahren, ergo keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Die Differenz kannst du mindern.
Aber nur die Zinsen sind abziehbar, nicht die Tilgung, so wie du es ja selbst schon gesagt hast.
Allerdings kann sie auch noch weitere Kosten absetzen, wie z.B. Instandhaltungsmaßnahmen,.
Außerdem gehen ja auch noch Steuern runter, sodass am Ende vielleicht doch nichts nennenswertes übrig bleibt.
Edit: The fast and furious 82Marco hat mich überrundet. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Zecko,
nachdem Eure Trennung bereits über 6 Jahre her ist, stellt sich mir vor allem die Frage: Warum bekommt Deine Frau überhaupt (noch) Unterhalt? Seid Ihr noch in den USA? Und natürlich auch: Seid Ihr schon geschieden? Ein mittlerweile 9-jähriges Kind ist in Deutschland jedenfalls kein Hindernis für eine eigene Erwerbstätigkeit.
Falls die Scheidung noch nicht war (und nach deutschem Recht erfolgt), könnte die Frage des Zugewinns viel interessanter sein als ein paar Kröten aus der Vermietung: In den 10 Jahren Eurer Ehe und angesichts der aktuellen Immobilienpreise könnte da ein hübsches Sümmchen winken. Gilt allerdings nur, wenn die Scheidung noch nicht durch ist und Ihr keine Gütertrennung vereinbart habt.
Grüssles
Martin
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