Meine "Noch-Ehefrau...
 
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Meine "Noch-Ehefrau" hatte auf Unterhalt für ihren Sohn verzichtet.

 
(@juergen-tostedt)
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Meine "Noch-Ehefrau" hatte einen Sohn aus ihrer 1. Ehe mit in unsere Ehe gebracht.
Wir sind seit 15 Jahren verheiratet, Ihr Sohn war damals 5 Jahre alt.
Sie verzichtete auf Unterhalt dem leiblichen Vater gegenüber weil er angeblich kein Geld hat/hatte. Ich sagte ihr ständig das sie ein Recht darauf hat.
Aus unserer Ehe haben wir einen gemeinsamen Sohn (8 Jahre).
Nun leben wir seit 2 Monaten getrennt und unserer gemeinsamer Sohn lebt bei mir.

Nach der Trennung sagte mir meine Frau das sie mich nur geheiratet hat, damit es ihrem Sohn aus 1. Ehe besser geht. (Ich war völlig verwirrt) Jetzt scheint es so das sie mir das Fell über die Ohren ziehen will und finanziell überhöhte Forderungen an mich hat.

Nun meine Frage:

Kann ich für die 15 Jahre, auf die sie auf Unterhalt für ihrer Sohn verzichtet hat, Gelder geltend machen?

Gruß
Jürgen

[Editiert am 20/12/2004 von Juergen Tostedt]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2004 11:26
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jürgen!

Für mich stellt sich die erste Frage, ob du den großen adoptiert hast. Hast du rechtliche Verpflichtungen ihm gegenüber? Wenn ja, kann sie KU verlangen! Anderenfalls muss sie schon an den leiblichen Vater herantreten. In diesem Fall wären auch keine "Schadensersatz"-Ansprüche von deiner Seite zu stellen. Man muss es so sehen, als ob du nie etwas mit dem Kind zu tun hattest. Bleibt also nur der moralische Teil, dass du die Vaterrolle gespielt hast.

Ansonsten bist du in Sachen Unterhalt nur deinem Sohn und deiner Frau gegenüber verpflichtet. Da er nun bei dir wohnt, sind KU-Zahlungen nicht relevant für dich, soll heißen, sie müsste KU an dich zahlen.

Hoffe dir weitergeholfen zu haben

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 11:42
(@juergen-tostedt)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Nico,

nein den grossen habe ich nicht adoptiert und habe keine rechtlichen Verpflichtungen ihm gegenüber.

Es geht mir aber darum ob ich nun rückwirkend wegen dem grossen etwas meiner Ehefrau gegenüber geltend machen kann. Ich fühle mich einfach über den Tisch gezogen.

Jürgen

[Editiert am 20/12/2004 von Juergen Tostedt]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2004 12:08
(@Melly)

Hallo Jürgen,

Du kannst heute nicht hergehen und von der Frau "Schadensersatz" für die 15 Jahre verlangen.
Sie könnte rein theoretisch schon den Vater auf Unterhalt verklagen, aber nicht Du.

Was mir etwas komisch vorkommt..Du sagst, sie will Dir das Fell über den Kopf ziehen :question:
Die gute FRau hat das gemeinsame Kind bei Dir gelassen (sei mal froh!), heißt also für die gute Frau, daß sie dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig ist und schlicht zahlen muß.
Heißt auch, daß sie dafür zu sorgen hat, daß sie irgendwie das Geld reinarbeitet.
Du hast also den Vorteil, daß Dir auch ein Betreuungsbonus angerechnet wird.

Frage:
was will sie denn genau?
Also Forderungen?
Geht die Frau denn arbeiten?
Hast Du Dich denn schon um das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht für den Kleinen gekümmert?

Schreib mal etwas über die Dinge, dann kann man mehr darauf eingehen.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 13:19
(@juergen-tostedt)
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Hallo Melly,

unser gemeinsamer Sohn lebt bei mir da sie ein Alkoholproblem hat. Sie hatte
mir bei der Trennung gesagt das er bei mir bleiben kann. Sollte ich evtl. ein Aufenthaltsbestimmungverfahren anstreben?

wir haben vor 7 Jahren gebaut und haben von meinen Eltern € 60.000 geliehen bekommen. Das war allerdings eine mündliche Vereinbarung.
Nun weiss sie angeblich nichts mehr von dieser Vereinbarung.

Sie möchte insgesamt € 40.000,-- ohne Berücksichtigung des Geldes meiner Eltern.
Daher fühle ich mich über den Tisch gezogen. Mein Vater lebt inzwischen nicht mehr.
Meine Mutter wird es jetzt nachträglich eidesstattlich versichern.
Sie arbeitet seit längerer Zeit auf € 400,-- Basis

Gruß
Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2004 14:20
(@Melly)

Hallo Jürgen,

also das Geld der Eltern sollte doch irgendwie geflossen sein, sprich über Banküberweisung.
Wer zahlt schon soviel Geld bar aus.
Die Mutter kann bei der Bank rückwirkend alle Kontoauszüge ausdrucken lassen, die liegen ca 10 Jahre auf der Bank.
Kostet zwar etwas, lohnt aber in diesem Falle.
Die "Schenkung" an dich kannst natürlich vom Reingewinn des Hauses abziehen.
Versuch mal Dein Glück, wir haben das damals auch gemacht, als es um Schenkungen von der Mutter zu meinem Mann ging.

Da die Mutter das Alkoholproblem hat, würd ich unbedingt das Aufenthaltsbestimmungsrecht anstreben.
Die Frau wird ja in naher Zukunft nicht mehr erziehungsfähig sein.
Besser das Kind lebt bei Dir, als wenn es bei nem alkoholkranken Menschen lebt.

Ansonsten wird sie früher oder später dazu aufgefordert werden, daß sie sich nen Vollzeitjob sucht...soweit das mit dem Trinkproblem möglich ist.
Ich hoffe für Dich, daß es noch nicht so schlimm ist und sie auf krank macht.

Also versucht Euer Glück bei der Bank...

LG
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 17:25
(@juergen-tostedt)
Schon was gesagt Registriert

Hi Melly,

bei der ganzen Angelegenheit fühle ich mich doch ein wenig ausgenutzt.
Ich Danke dir auf jeden Fall..... es wird schon irgendwie alles seinen Weg laufen.

Gruß
Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2004 13:26