Bin hier weil ich etwas Hilfe gebrauchen könnte.
Habe eine uneheliche Tochter die im September 18 geworden ist. Habe die ganze Zeit über Jugendamt bezahlt .Jetzt hat sie einen Anwalt eingeschaltet um weiter ihren Unterhalt zuvordern und ausrechnen zulassen.Ich habe ein Nettoeinkommen von 2400 - 2500Euro im Monat. Aber ich bin verheiratet und habe jetzt noch einen Sohn von 10 Jahren.Auserdem bestehen Schulden zwecks Haus-und Autokaufs von 170.000,00Euro für das ich jeden Monat alleine an Zins und Tilgung 1000,00Euro bezahle ohne irgend welche Nebenkosten . Die Anwältin von ihr rechent mir das Einkommen voll an und verlangt das ich weiter jeden Monat 333,00Euro Unterhalt bezahle. Kann das wirklich sein das ich Schulden oder meine hohen belastungen nicht angerechnet bekomme. Das Haus ist doch später für unser Alter gedacht, und das Auto brauche ich für auf die Arbeit zufahren.Und Versicherungen und Nebenkosten muss ich doch auch bezahlen, und es wird doch alles immer Teurer. Mir bleibt manchmal kein cent mehr übrig.Und meine Tochter lebt bei ihrer Mutter in sehr guten verhältnissen.Ist verheiratet haben auch noch ein Kind und gehen sogar beide Arbeiten. Wo bleibt da die Gerechtigkeit.
Über etwas Hilfe würde ich mich freuen, muss ich wirklich soviel bezahlen, oder muss mir das alees angerchnet werden.Wer hat Erfahrung und kann mich etwas beraten.
Danke Euch
Hallo Sammy,
bei Volljährigen sind beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet und das auch nur, solange Töchting in Ausbildung ist.
Fordere RA also auf, dir sowohl Ausbildungsnachweise, als auch Einkommensauskunft der Mutter vorzulegen.
Die Kosten für Haus und Auto zählen dabei allerdings nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
viele Dank für deine Antwort.
Einiges verstehe ich nicht, wenn ich mir andere Beiträge anschaue haben manche drin stehen.
Das man Schulden,Lebensversicherungen am Nettoeinkommen abziehen kann.
Was muss ich jetzt glauben.
@ sammycat,
wenn ich mir andere Beiträge anschaue haben manche drin stehen.
Das man Schulden,Lebensversicherungen am Nettoeinkommen abziehen kann.
wo steht das in dieser Allgemeingültigkeit?
Wenn man Unterhaltszahlungen einfach dadurch abbügeln könnte, dass man für bestimmte Investitionen oder Konsumgüter einfach Schulden macht und so sein Netto verkleinert, würden das sicher ganz viele Unterhaltszahler tun. Aber so schlau, das nicht zuzulassen, war der Gesetzgeber schon.
Der neue Ehemann Deiner Ex hat mit Deinen Unterhaltspflichten nichts zu tun; selbst wenn er Millionen verdient.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Was macht die Tochter - allg.Schulausbildung, Studieren, Berufsausbildung? Welches OLG ist zuständig? Was verdient die Ex ungefähr?
Welche berufsbedingten Aufwendungen hast Du? Betreibst Du priv.Altersvorsorge?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
Meine Tochter geht in die 11Klasse Gymnasium, denke mal das sie dann auch studieren will.
Berufsbediengte Aufwendungen Kleidung ca.200.00Euro,Fahrtkosten ca.150.00Euro.
LV und noch Riesterrente.
Möchte mich nicht vor meiner verantwortung drücken, ich zahle schon 18jahre.
Aber irgendwo sage ich mir habe ich auch nochmal eine neue Zukunft mit einer neuen Familie verdientIch soll 333.00Euro monatlich an unterhalt bezahlen
finde 250,00Euro wären auch in ordnung.
Gruss
Moin sammycat,
Aber irgendwo sage ich mir habe ich auch nochmal eine neue Zukunft mit einer neuen Familie verdientIch soll 333.00Euro monatlich an unterhalt bezahlen
finde 250,00Euro wären auch in ordnung.
es liegt auf der Hand, dass das so nicht funktionieren kann (es sei denn, Du einigst Dich mit Deiner Tochter darauf); schon aus Gründen einer wie auch immer gearteten "Gerechtigkeit".
Das beschränkt sich nicht auf Unterhaltszahlungen; auch bei Steuern gibt es gute Gründe, ihre Höhe nicht der Entscheidung des Steuerzahlers zu überlassen. In beiden Fällen richten sich die Zahlungen nun einmal nach dem Einkommen des Zahlungspflichtigen abzüglich berücksichtigungsfähiger Kosten - aber nicht nach seinen persönlichen Befindlichkeiten und Lebensplänen.
Ansonsten würden Finanzämter vermutlich ständig Sätze hören wie "Ich finde, ich habe jetzt genug Steuern bezahlt und möchte mir jetzt endlich mal einen Porsche kaufen."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Ausgangspunkt einer KU-Berechnung sind die bereinigten EK von Dir und der KM. Diese werden addiert und damit in der DDT nachgeschaut. Bei Volljährigen erfolgt keine Höhergruppierung. Hat die KM kein eigenes EK, so ist es logischer weise mit Null einzusetzen. Der Bedarf des Volljährigen wird entweder aus der DDT abzüglich des vollen KG ermittelt, oder direkt aus der Anlage A zur DDT. Der anteilige Zahlbetrag der Elternteile entspricht dem Verhältnis ihrer EK. Der jeweilige SB bzw. BKB ist zu beachten.
Jedenfalls die geforderten 333€ - also einfach weiter wie bisher - stimmem auf gar keinen Fall.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie
Danke für deine Antwort
Der Anwalt schreibt da meine Tochter noch zu Hause wohnt, ist die Mutter nicht auf barunterhalt verpflichtet da sie , mit der Ehrnährung usw. ihre Pflicht tut.
Kann ich verlangen das auch der Verdienst von der Mutter mitgerechnet wird?
Du sagst die 333,00€ stimmten nicht ich hoffe du meinst doch nicht es wäre zuwenig?
Gruß Sammy
Hi Sammy,
die Mutter kann ihrem Anteil am Unterhalt durch Gestellung des Wohnraumes und der Verpflegung nachkommen. Klar. Aber trotzdem wird der Gesamtanspruch des Kindes auf beide Eltern zu verteilt. Heißt also in einfachen Worten:
Beträgt der Anspruch des Kindes bspw. 400 Euro, dann müsste jeder Elternteil 200 bezahlen. Wenn die Mutter das in Naturalien tut: Ihr Ding!
Aber Achtung:
1. Wenn die Mutter keine Einkünfte hat, könntest Du zu voller Übernahme verdonnert werden, dürftest aber das komplette KG gegenrechen. (s. Oldie)
2. Der Unterhalt ist ab dem 18. Geburtstag auf das Konto der Tochter zu überweisen. Es sei denn, die Tochter gibt Dir SCHRIFTLICH, dass der KU weiter an die Mutter überwiesen werden soll.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Der Anwalt schreibt da meine Tochter noch zu Hause wohnt, ist die Mutter nicht auf barunterhalt verpflichtet da sie , mit der Ehrnährung usw. ihre Pflicht tut.
Kann ich verlangen das auch der Verdienst von der Mutter mitgerechnet wird?
Das ist eine typische RAntwort!
Nicht nachweislich gelogen aber eben auch nur die halbe Wahrheit!
Richtig ist, dass das Kind beide zur Einkommensauskunft aufzufordern hat, und dem jeweils Anderen zur Verfügung zu stellen.
Dann wird, wie oldie schon schrieb, aus der Summe der Gesamtbetrag errechnet und im Verhältnis der Einkommen aufgeteilt.
Erst hier beginnt der wahre Kern von RAttens Aussage, denn Mutter muss diesen Betrag tatsächlich nicht in Bargeld überweisen, sondern kann ihn auch in Form von Hamburgern und Kinokarten ableisten.
Fakt ist aber, dass dein Anteil um Ihren gesenkt wird, und dass du Anspruch auf Ihre Auskunft hast.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
RA hat mir eine UB geschickt.
EK ich 2.523€
EK Mutter 538,84€
Einkommensstufe 4 Unterhalt
497,00€
-164,00€ KG
-------------
333,00€
muss ich das alleine bezahlen weil die Mutter so wenig Einkünfte hat, oder muss sie sich beteiligen.
Die Mutter ist ja auch verheiratet und deswegen steuerklasse 5.
Komm ich da mit diesen 333,00€ noch gut weg oder zahle ich zuviel oder zuwenig.
hat da jemand etwas Erfahrung der mir etwas helfen kann?
Gruß Sammy
Moin,
538 Euro netto entsprechen ungefähr 900 Euro brutto. Da macht es keinen Sinn, mit der Steuerklasse zu tricksen. Dem UH-Pflichtigen (also Ex) wird zugemutet, die für die Unterhaltszahlung günstigste Stkl. zu wählen, also die 3. Sie muss die natürlich nicht wirklich nehmen, sie muss nur für die Berechnung so tun.
Wieviele Stunden arbeitet sie denn? Wenn das nur 20h wären, würde ich dreist (und im umgekehrten Fall wohl so üblich) einen fiktiven Vollzeitjob zugrundelegen. Dass wären dann bspw. statt 900 brutto eben 1.800 brutto, was einem Netto bei Stkl. 3 von 1423 Euro entsprechen würde. (Nette Rechnung, oder?), gehen wir bereinigt also von 1423 - max 72 AV - 70 berufsbedingten Aufwand von ca. 1.300 Euro aus.
2523 + 1300 = 3.800 entspricht Stufe 7. 588 Euro minus KG = 431 Euro. Davon Du rund 2/3 und KM 1/3, Du 287 Euro, KM 143 Euro. Deine Ersparnis läge also bei ca. 50 Euro.
LBM, offen für Verbesserungsvorschläge der anderen User.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
LBM, offen für Verbesserungsvorschläge der anderen User.
Nein, das hast du sehr schön gesagt.
Genauso würde ich es versuchen. Zumindest solange Töchti privilegiert ist, unterliegt Exe ja wohl auch der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, so dass man das durchaus so argumentieren kann.
Und auch, wenn sie nicht privilegiert wäre, würde ich es dennoch versuchen!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
:blumen: Danke Beppo. Wenn Du jetzt bitte kraft Deiner moderatorischen Wassersuppe mal den Satz mit dem "Netto bei Stkl. 3" in der Mitte zu einem anständigen grammatikalischen Satz backen würdest, wäre ich Dir sehr verbunden.
Mann mann....
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
So genehm?
Oder wünschst du weitere kosmetische Operationen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Vielen Dank, das reicht. Die Finger waren schneller als das Gehirn. Oder umgekehrt. :redhead:
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He Leute vielen dank für eure Antworten.
Aber ich war heute bei RA zwecks beratung wegen Unterhalt.Der meinte zu mir da meine Tochter noch bei ihrer Mutter im Haushalt wohnt hätte ich kein anspruch darauf das die KM auch barplichtig sei da sie ja bei ihr noch wohnt und sie so ihren Teil dazu beitragen würde.Also wäre nur ich barunterhaltspflichtig. Und da mein EK bei 2500.00€ ist müsste ich alleine die 333.00€ bezahlen.
Was stimmt jetzt?
Was soll ich tun ?
Ich fühle mich doch total verarscht. Bei der DDT steht unten ja auch dabei das beide Elternteile dem volljährigen Kind barunterhaltspflichtig wäre aber das treffe nur dann den Punkt wenn das Kind nicht bei einem Elternteil wohnen würde.Aber wo steht da?
Kennt jemand ein Urteil wo das steht das ich anrecht habe das auch die KM jetzt barpflichtig wird oder wo ich mich darauf berufen könnte, ansonsten hätte ich keine chance.
Gruss Sammy
Hallo sammycat,
eigentlich haben Dir die Vorschreiber und Vorschreiberinnen alles gesagt.
Dein Kind ist Erwachsen und beide Elternteile sind zum Unterhalt verpflichtet.
Denk dran: RA haben nicht immer automatisch recht. Die können sich auch mal irren.
Für genauere angaben bitte die Experten ran!
Gruß
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Sammy, auch dein RA hat unrecht und sollte von dir nicht wieder konsultiert werden.
Den richtigen Weg hat dir, unter Anderen, LBM in ihrem Beitrag #9 erklärt:
Der Unterhalt wird nach obiger Formel zwischen beiden Eltern ermittelt.
Wenn Töchting bei Muttern wohnt, hat diese zwar das Recht, ihren Anteil in Form einiger Sack Kartoffeln zu leisten. Einfluss auf deinen Anteil hat das allerdings nicht.
Du kannst so tun als wenn KM auch ihren Anteil leistet. Er geht jedenfalls auf dich über, wie es dein RA versucht, dir zu verkaufen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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