Mein Unterhaltsterm...
 
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Mein Unterhaltstermin vom 22.01.2009

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(@sebawe)
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Hallo alle zusammen!

Ich hatte gestern meinen eigentlich langersehnten Unterhaltstermin. Leider hatte ich eine Richterin, die die neuen Leitlinien noch nicht ganz
verinnerlicht hat. Meine Exfrau ließ sich anstandsfrei eine Erwerbstätigkeit fiktiv anrechnen von 800 € Netto. Danach meinte die Richterin darüber
solle ich schon mehr als froh sein, die Summe müsse sie als Ungelernte erst mal verdienen, und das mit einer Halbtagstätigkeit, weil aus ihrer
Sicht wäre einer alleinerziehenden Mutter nicht mehr zumutbar. Wenn sie um 16 Uhr nach Hause kommt müsse sie auch noch einkaufen, kochen,
aufräumen und natürlich sich um das Kind kümmern, deswegen käme Vollzeit nicht in Frage. Ich hingegen käme ja von der Arbeit und könne mich
ausruhen und meinen privaten Interessen widmen, insofern wäre es als ehebedinger Nachteil zu sehen. Dann kommt der beste Satz: das ist ihre
Meinung dazu, es gibt auch KOLLEGEN hier an diesen Gericht die dies anders sehen und bei ordnungsgemässer Betreung eine ganztägige
Tätigkeit zumuten würden, aber sie nicht. So bleibt am Ende doch noch eine Summe übrig von meinen bereinigten Netto womit ich ihre Summe
aufstocken muss. Eine zeitliche Begrenzung käme ihrer Auffassung ebenfalls nicht zum tragen, die Kleine ist erst 6 und frühstens mit 12 könne ihr eine Vollzeitstelle zumutbar sein.

So viel zur neuen Reform!

Dann ließ sie sich noch nicht mal darauf ein, ab Januar mein Netto zu berechnen mit dem neuen Krankenkassenbeitrag sondern nahm meinen
Beitrag von 12,9 % vom letzten Jahr. 

Wir (meine Frau und Ich) sind natürlich erst mal fertig. Meine Exfrau darf einer Vollzeitstelle aus den Weg gehen mit der Begründung es wäre wegen den Kind
nicht zumutbar und Familien die darauf angewiesen sind wo beide arbeiten gehen müssen, da kräht kein Hahn nach. Warum darf dann dort nicht ein Partner
halbtags zu hause bleiben (wegen dem Kind natürlich) und die Diferrenz zwischen Halbtagsstelle und Vollzeitstelle wird vom Staat aufgestockt.

Dabei haben wir geplant dieses Jahr auch endlich eine Familie zu gründen, nur jetzt mit der neuen finaziellen Belastung haben wir gar nicht gerechnet
und das macht uns eigentlich einen Strich durch die Rechnung. Das ist alles so ungerecht.

Es steht jetzt erstmal ein Vergleich im Raum mit 2 Wochen Wiederrufsrecht. Was meint ihr? Kann ich irgendwie noch eine Befristung reinkriegen? Soll ich
einen Vergleich eingehen, die Richterin meint das Urteil würde nicht anders aussehen. Wir wohnen an zwei verschiedenen Wohnorten, hab ich ne Chance
den Vergleich abändern zu lassen an ihren Wohnort wo vielleicht ein Richter sitzt mit mehr Auffassungsgabe für neue Reformen?

Liebe Grüsse
sebawe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2009 16:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sebawe!

Lehne den Vergleich ab und lass die Richterin ein Urteil sprechen! Gegen einen Vergleich kannst Du nicht angehen, gegen ein Urteil schon!

Würdet ihr irgendwann zu dritt sein, geht das Kind Deiner Ex in der Unterhaltsrangfolge vor und Du könntest auf Abänderung des Urteils klagen. Ein Vergleich, das heißt eine Lösung, der Du ZUGESTIMMT hast, ist sehr schwer aus der Welt zu kriegen.

Also ganz klar: ABLEHNEN!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2009 16:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schließe mich an.
Die Argumentation der Richterin, nach Deiner Aussage, ist klar, dass sie ihre Meinung zum Gesetz machen will. Sie wird Schwierigkeiten bekommen, das in einem Urteil entsprechend zu formulieren.

Ich würde Dir raten, diesen Vergleich zu widerrufen und auf ein Urteil zu dringen .... denn was könnt an einem Urteil schlimmer kommen? Nix, also sollte die Richterin in ungesetzlicher und morlisch verwerflicher Form ihren Stuß zu Papier bringen, damit das Urteil einkassiert werden kann. Aber vielleicht kommt es nicht einmal so weit ... weil plötzlich die Grundlagen fehlen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2009 16:53
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

auch ich schließe mich an....
Ohne Befristung(wäre ja wohl das mindeste) und dann noch ein Vergleich.  :thumbdown:
Bei einem Vergleich sollte -eigentlich- beide Parteien in die Tischkante beißen ... hier beißt nur du  😉
Es wäre sogar zu überdenken vor´s OLG zu ziehen ...

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2009 17:16
(@sebawe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo.

Danke für eure aufbauende Worte. Wir können uns natürlich mit diesen Schwachsinn auch nicht anfreunden. Unser Anwalt meinte aber ein Vergleich wäre
leichter abzuändern als ein Urteil. Ist das so? Kostet ein Urteil mehr als ein Vergleich?

Wir dachten gestern abend zu hause die Welt geht unter. So eine macht uns seit vier Jahren Probleme, mit Umgang, Unterhalt, Beleidigungen, Psychospielchen, Manipuliert die Kleine, zieht die Scheidung 3 Jahre heraus und dann kommt so eine Richterin daher und unterstützt so eine mit ihrer eingeschränkten Denkensweise, man könne einer alleinerziehender Mutter nicht zumuten mehr als halbtags zu arbeiten. Trotz unsere Wut dachten wir, wir machen diesen Vergleich, um endlich Ruhe zu haben und nicht weiter vor Gericht zu stehen, wir sind nämlich nach 4 Jahren langsam am Ende. Es belastet uns zunehmendst. Wir wollen endlich unser Leben in Ruhe. (Aktuell laufen nämlich noch eine Klage mit Vollstreckung wegen Umgang und Klage auf Unterschrift Anlage U)

Werde also meinen Anwalt erzählen, dass wir dankend auf diesen Vergleich ablehnen und auf ein Urteil bestehen.

Die Sache wurde von AG Bochum bearbeitet, ist das zuständige OLG Düsseldorf oder Hamm. Wie läuft so eine Weiterleitung ans OLG? Muss mein Anwalt
mit den Urteil Beschwerde am OLG einlegen? Wieviel kosten werden damit wieder verursacht?

Liebe Grüsse
sebawe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2009 17:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Sebawe,

naja, Dein Anwalt verdient am Vergleich mehr, als an einem Urteil. Also ist der Vergleich für Dich sogar aus zwei Gründen nachteilig.
Was den Weg zum OLG angeht, kann ich nicht weiterhelfen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2009 17:58
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Wieviel kosten werden damit wieder verursacht?

Bei dem Konstrukt des derzeitigen Vergleiches kannst du ja mal grob überschlagen, was dich die nächsten Jahre kosten werden, wenn du nichts unternimmst. Jetzt muss die Robenzippe ein Urteil sprechen und dieses auch belegen und gibt dir die Möglichkeit dagegen an zu gehen und somit wenigstens eine Chance zu haben, ein für dich günstigeren Ausgang zu bewirken und über die nächsten Jahre eine Menge Geld zu sparen.

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2009 18:08
 Uli
(@Uli)

Unser Anwalt meinte aber ein Vergleich wäre
leichter abzuändern als ein Urteil. Ist das so? Kostet ein Urteil mehr als ein Vergleich?

Frag mal Deinen Anwalt, ob das erst meint !!  :knockout:

Ein Vergleich kommt Dich teurer, weil hier noch eine Vergleichsgebühr fällig wird. Der Vergleich ist vor dem OLG nicht anfechtbar und ist insgesamt viel schwerer aus der Welt zu schaffen.

Wie andere schon geschrieben haben - laß die Dame urteilen und sich überlegen, wie sie den Stuß begründen will!

Mir wollte man auch mal 700,- EURO per Vergleich aufdrücken. Rausgekommen sind dann "nur" 435,- EURO, die ich 1 Jahr später in einem neuerlichen Verfahren ganz los wurde. Mit einem Vergleich wäre da nix gewesen.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2009 18:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Unser Anwalt meinte aber ein Vergleich wäre leichter abzuändern als ein Urteil.

Kommt auf den Vergleich an. Sind also Ausstiegsklauseln expliziet aufgeführt die realistischer Weise auch irgendwann eintreffen, so mag das stimmen. Zu Deiner Bemerkung eingangs:

Dabei haben wir geplant dieses Jahr auch endlich eine Familie zu gründen,  ...

Steht im Vergleich drinne was passiert, wenn Du für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig wirst oder Deine Frau arbeitslos wird?

Falls nein so suche Dir fürs OLG 'nen anderen RA.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2009 18:11
(@sebawe)
Zeigt sich öfters Registriert

Also der Vergleich den die Richterin gestern vorgeschlagen hat, beinhaltet lediglich das ein Unterhalt für unabsehbare Zeit gezahlt werden muss.
Keine weitere Klauseln für Nachwuchs oder Befristung bzw. Herabsetzung.

Nach euer Erfahrung werden wir natürlich ein Urteil nehmen und weiter gehen ans OLG.

LG sebawe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2009 18:20




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ihr sowieso noch Kinder haben wollt, ist der Fall doch noch viel einfacher:

Sobald das Kind da ist, ist geht sein Unterhalt doch sowieso vor und selbst wenn dann noch was da ist, muss kM1 das mit KM2 teilen.
Selbst KU 1 würde um 2 Zeilen sinken.

Dafür würde ich mir den ganzen Sch* mit Vergleichsgebühr und noch mehr Theater beim OLG sparen.
Außerdem hättest du die Genugtuung, dass Richterette mehr schreiben und überlegen muss fürs gleiche Geld und beide Anwälte weniger bekommen.
Deiner hat das nämlich anscheinend auch nicht verdient!

Also ran an die Unterwäsche!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2009 19:23
 elwu
(@elwu)

Unser Anwalt meinte aber ein Vergleich wäre leichter abzuändern als ein Urteil. Ist das so? Kostet ein Urteil mehr als ein Vergleich?

Hallo,

wie die anderen bereits anmerkten: das ist inhaltlich völlig falsch. Teurer zudem.

Lehne den Vergleich ab, bestehe auf einem Urteil. Sobald du das hast, stelle es anonymisiert hier herein. Dann überlegen wir gemeinsam, ob der Gang zum OLG sinnvoll ist. Vorher brauchen wir darüber gar nicht nachdenken.

Sende sobald verfügbar die Januar-Gehaltsmitteilung zum Anwalt, auf der ja auch schon der höhere Abzug für die Krankenversicherung steht.

Achte darauf dass dein Anwalt den vom Gericht gesetzten Termin einhält!!

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2009 21:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Unser Anwalt meinte aber ein Vergleich wäre leichter abzuändern als ein Urteil. Ist das so?

Nein, das ist nicht so.

Kostet ein Urteil mehr als ein Vergleich?

Das Gegenteil ist der Fall. Beim Vergleich bekommt der RA eine Prozessgebühr und in selber Höhe eine Vergleichsgebühr.

Werde also meinen Anwalt erzählen, dass wir dankend auf diesen Vergleich ablehnen und auf ein Urteil bestehen.

Perfekt!

Die Sache wurde von AG Bochum bearbeitet, ist das zuständige OLG Düsseldorf oder Hamm.

Es ist Hamm zuständig (>hier<)

Wie läuft so eine Weiterleitung ans OLG? Muss mein Anwalt mit den Urteil Beschwerde am OLG einlegen?

Es ist binnen vier Wochen nach Zustellung des Urteiles/Beschlusses bei zuständigen OLG die Berufungsschrift einzureichen. In diesem Zusammenhang ein guter Rat: Wechsle für diesen Rechtszug den RA.

Wieviel kosten werden damit wieder verursacht?

Das lässt sich nicht sagen, da wir keine der Zahlen kennen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2009 23:15
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Sebawe

Sitzen im selben Boot...leider.
Stehe auch vor dem gleichen Gesülze eines Richters....wir werden versuchen ihn noch anderweitig zu überzeugen.
Gesetzgebung und Ausführung ist einfach ein Witz.
Ich habe bald einen Termin bei Fr. Zypries...werde mal ein paar klare Fragen stellen.

http://www.vatersein.de/Forum-topic-13813.html

soviel zum Thema

gruss


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 14:09
(@schaufel293)
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Du hast ja schon genug Tipps bekommen, bei einem Unterhaltsproßzeß gibt es für mich drei Grundsätze:
( Ausnahmen bestätigen die Regel )
1. GEHE NIEMALS AUF EINEN VERGLEICH EIN !
2. GEHE NIEMALS AUF EINEN VERGLEICH EIN !
3. GEHE NIEMALS AUF EINEN VERGLEICH EIN !

Der Rechtsanwalt erzählt Dir einen Schmarrn, er denkt nicht an Dich, sondern nur an seinen Geldbeutel !


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 21:40
(@sebawe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo alle zusammen!

Kann erst jetzt wieder schreiben, weil ich zuhause kein Internet habe. Haben uns am Wochenende noch einige Stunden mächtig den Kopf über diese Sache zerbrochen.

Um so froher sind wir das am Wochenende noch einige von euch ihre für uns wertvolle Meinung abgegeben haben. Danke also erst einmal.

Für uns steht eindeutig fest das wir den Vergleich in den Wind schiessen und ein anfechtbares Urteil haben wollen. Schlechter als der Vergleich kann es in diesen Urteil nicht werden. Sobald ich dieses habe werde ich es hier einstellen.

Unser Rückblick auf diese Verhandlung wirft bei uns noch eine Frage auf. Glaubt ihr, dass sich Richter und Anwälte im Vorfeld ohne Wissen ihrer Mandanten einigen. Wir hatten nämlich den Eindruck, das beide Anwälte sehr ruhig waren, meiner mich mit den vorher tollen ausgearbeiten Argumenten nicht verteidigt hat, und einzig und allein Frau Richterin hat die ganze Sache beschlossen. Sie fing an so sieht das bereinigte Netto aus, das sind die Abzüge, das kann ich der Ex zumuten zu arbeiten und so viel muss aufgestockt werden, schlage einen Vergleich vor, sind beide Parteien einverstanden?

Wenn ich den Vergleich jetzt ablehne, wird die selbe Richterin das Urteil schreiben oder bekommt es ein neuer Richter?

Liebe Grüsse sebawe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2009 10:37
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Wenn ich den Vergleich jetzt ablehne, wird die selbe Richterin das Urteil schreiben oder bekommt es ein neuer Richter?

Genau die Selbe. Wäre ja auch noch schöner, wenn ein anderer eine Begründung für ihren Mumpitz schreiben müsste.

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2009 10:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Sie fing an so sieht das bereinigte Netto aus, das sind die Abzüge, das kann ich der Ex zumuten zu arbeiten und so viel muss aufgestockt werden, schlage einen Vergleich vor, sind beide Parteien einverstanden?

Das sieht eher danach aus, als ob hier weder Dein RA noch die Richterin Lust auf Arbeit haben und den einfachsten und zumindest für Deinen RA lukrativsten Weg gehen. Wenn das der gesamte  Einsatz Deines RA vor Gericht war so taugt der garnichts.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2009 13:54
(@sebawe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!

Ich hatte gerade ein Gespräch mit meinen Anwalt. Ich habe ihm gesagt, dass er den Vergleich sofort widerrufen soll. Er meinte der Vergleich sähe doch für mich eigentlich ganz gut aus. Diesmal gab er (nachdem ich meine Zweifel deutlich gemacht habe) zu, dass das Urteil leichter anfechtbar ist als der Vergleich.

Aus meiner Sicht sagte ich ihm, wenn sie 800 € freiwillig akzeptiert als Summe die sie erwirtschaften könne, dann wäre ihr Bedarf völlig gedeckt und eine weitere Zahlung von mir hat sich erledigt. Der alte Gedanke, dass man die ehelichen Verhältnisse aufrecht erhalten müsse aufgrund der Kinderetreuung hat sich erübrigt. Er meinte dann, wenn man sich §1578 b anschaue wäre es unbillig wegen Kinderbetreuung und deswegen könne es sein das man die ehelichen Verhältnisse weiter heranzieht. Hab ihn gesagt ich sehe das trotzdem anders. Was denkt ihr dazu? Unbilligkeit wegen Kinderbetreuung? Wofür gibt es die neue Reform, wo die ehelichen Verhältnisse abgeschafft werden sollten?

Zu den verglichenen Unterhaltszahlungen meinte er, solle ich warten bis mitte Februar ein Kurzurteil von der Guten kommt, um zu sehen ob sie an ihren Bild der Ungerechtigkeit weiter fest hält. Die Berufung hält er aufgrund der Unbilligkeit mit der Betreuung als nicht viel erfolgsversprechend.

Berufung würde so grob 1600 euro ausmachen wenn ich verlieren sollte (beide Anwälte plus Gerichtsgebühren), Grundlage war 2900 euro Streiwert. Passt das so?

Liebe Grüße sebawe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2009 15:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Berufung sehe ich auch noch nicht unbedingt. Erst recht nicht solange es noch nicht mal ein Urteil gibt.

Nur man stimmt einem Vergleich grundsätzlich nur dann zu, wenn er eindeutig von Vorteil ist.
Das ist hier aber nicht der Fall. Deswegen, klares nein!

Du brauchst das Urteil ja nicht nur, um zum OLG zu gehen, sondern auch wenn aus beliebigen neuen Gründen eine Abänderung nötig wird. Z.B. Geburt eines weiteren Kindes oder Arbeitslosigkeit.

Wenn in diesem Vergleich all diese Änderungsparameter nicht aufgelistet sind, kommst du da nicht mehr raus.

Also Finger weg!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2009 15:33




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