Hallo,
ich versuch mal mich möglichst kurz zu halten:
Der Junge (12) hat mir am Donnerstag mitgeteilt das er nicht nach Hause zu seiner Mutter bwz. zu seinem "Stiefvater" zurück will.
Der Junge wurde am Dienstag in Abwesenheit der Mutter von diesem Mann geschlagen.
Ca. Anfang Februar diesen Jahres hatte die Schule sich mit mir in Verbindung gesetzt und hatten dort schon angestrebt das der Junge mit diesem Mann nicht mehr unter einem Dach leben sollte.
Es fand ein Gespräch mit der Mutter statt in dem sie versicherte alles unter Kontrolle zu haben und das ihr Ehemann es nur gut mit dem Jungen meinen würde, sie würden eine Familientherapie machen etc. Der Junge wollte nie das ich diesen Mann bzw. seine Mutter darauf anspreche, er wusste genau das alles auf ihn zurück fallen würde. "Die textet mich endlos zu und ändern wird sich sowieso nichts."
Ab diesem Zeitpunkt habe ich mein Kind auch ganz genau beobachtet und auch so einige Veränderungen fest gestellt. Von der Schule bekam ich ebenfalls bestätigt das der Junge immer verschlossener würde, seine Noten rutschen in den Keller etc. Ich hatte natürlich auch die Vermutung, Pubertät, er ist Eifersüchtig auf diesen Mann weil der ihm die Mutter weg nimmt. Also ich habe eigentlich zu lange das für und wider abgewägt, wohl auch weil ich schon schlechter Erfahrungen mit dem Jugendamt erlebt habe.
Am Freitag bin ich mit meinem Kind zum Jugendamt dort hat er von diesem Vorfall erzählt, das er sich noch nie mit diesem Mann verstanden hat und das er dort nicht hin zurück will.
Das Jugendamt hat uns zum Amtsgericht weiter geschickt, dort habe ich (in Namen meines Kindes) einen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Gründe u. a. dieser körperliche Übergriff auf meinen Sohn und auch das der Junge nicht mehr dort hin möchte. Vorläufig wurde das ABR auf mich übertragen, endgültig entschieden wird das bei einer mündlichen Verhandlung.
Jetzt mal zu meiner eigentlich Frage (und bitte nicht falsch verstehen, aber ich muss auch gucken wie wir hier jetzt über die Runden kommen):
Ich habe den Unterhalt für das Kind natürlich schon überwiesen (der Junge ist seit dem 02.06 bei mir). Es existiert auch eine Urkunde das ich mich verpflichte Unterhalt für das Kind zu zahlen (das stand für mich auch immer fest). Umgemeldet etc. habe ich ihn (noch) nicht. Und bin ich richtig in dem Glauben das ich das erst machen kann wenn das ABR dauerhaft auf mich übertragen wurde? Oder soll ich jetzt schon alles in die Wege leiten? Ich möchte natürlich nichts überstürzen aber für meinen Jungen steht zu 10000% fest das er bei mir bleibt.
Ich hatte die Mutter gebeten zumindest den Unterhalt den ich schon gezahlt habe zurück auf mein Konto zu überweisen, das hat sie aber abgelehnt.
Wovon soll ich jetzt das Leben des Kindes finanzieren? (Ich verfüge einfach nicht über die finanziellen Mittel über längere Zeit "doppelt" zahlen zu können)
Vom reinen Gefühl her würde ich ja sagen das dem Kind der Unterhalt jetzt schon zu steht aber wie ist das ganze rechtlich geregelt?
Hallo mikkan,
erst mal Glückwunsch und alles Gute für deinen Weg als AE.
Dein finanzielles Problem lässt sich in drei Baustellen unterteilen
1.) KU der aktuell an die KM geflossen ist: Ob du den wieder bekommst weiß ich nicht. Auf jeden Fall zahlst du an Juli keinen KU mehr an sie. Gibt es einen Titel über KU?
2.) dein Anspruch auf KU gegenüber der KM: Grundsätzlich hat euer Sohn Anspruch auf KU von der Mutter. An der Stelle würde ich erst mal nichts machen bis das ABR endgültig auf dich übertragen ist. Da euer Sohn schon 12 ist hast du leider keinen Anspruch mehr auf UHV. Ist die KM berufstätig?
Wenn die Chance besteht das da was zu holen ist würde ich mich vom JA beraten lassen. Stichwort Beistandschaft.
3.) Kindergeld: Kannst du beantragen wenn Sohn bei dir gemeldet ist. Kopie der Meldebestätigung an die Kindergeldstelle schicken. Müsste eigentlich schnell gehen.
Gruß
Bart
Hallo mikkan,
erst mal Glückwunsch und alles Gute für deinen Weg als AE.
Danke! 🙂
Dein finanzielles Problem lässt sich in drei Baustellen unterteilen
1.) KU der aktuell an die KM geflossen ist: Ob du den wieder bekommst weiß ich nicht. Auf jeden Fall zahlst du an Juli keinen KU mehr an sie. Gibt es einen Titel über KU?
Ja, einen Titel gibt es. Ich hatte den damals freiwillig unterschrieben weil für mich immer fest stand das ich KU zahlen werde.
2.) dein Anspruch auf KU gegenüber der KM: Grundsätzlich hat euer Sohn Anspruch auf KU von der Mutter. An der Stelle würde ich erst mal nichts machen bis das ABR endgültig auf dich übertragen ist. Da euer Sohn schon 12 ist hast du leider keinen Anspruch mehr auf UHV. Ist die KM berufstätig?
UHV gibt es bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ist das nicht erst am 13. Geburtstag des Jungen erreicht?
Die KM hat ein weiteres Kind (4) mit dem anderen Mann. Sie selbst hat einen Mini-Job bei dem sie ca. 370,-€ verdient, ihr Mann ist Beamter im gehobenen Dienst.
Wenn die Chance besteht das da was zu holen ist würde ich mich vom JA beraten lassen. Stichwort Beistandschaft.
3.) Kindergeld: Kannst du beantragen wenn Sohn bei dir gemeldet ist. Kopie der Meldebestätigung an die Kindergeldstelle schicken. Müsste eigentlich schnell gehen.
Gruß
Bart
Moin mikkian,
ich strukturiere das mal ein wenig:
Ja, einen Titel gibt es. Ich hatte den damals freiwillig unterschrieben weil für mich immer fest stand das ich KU zahlen werde.
soweit ja auch ok. Jetzt wohnt das Kind bei Dir; damit ist der Titel inhaltlich (eigentlich) hinfällig. Was Deine Ex nicht daran hindern muss, aus diesem Titel trotzdem zu vollstrecken. Der Gerichtsvollzieher prüft nicht, wo ein Kind lebt. Fordere Deine Ex daher schriftlich mit Fristsetzung auf, Dir den Titel auszuhändigen und/oder schriftlich den Vollstreckungsverzicht zu erklären. Der Unterhalt für Juni ist allerdings mit einiger Sicherheit weg - abhaken und nicht weiter drüber nachdenken.
UHV gibt es bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ist das nicht erst am 13. Geburtstag des Jungen erreicht?
das ist einfache Mathematik, denn man zählt nicht ab 1, sondern ab 0. Wenn man also am 1. Geburtstag das erste Lebensjahr vollendet hat hat man das 12. am 12. Geburtstag vollendet; am Tag danach beginnt das 13.
Die KM hat ein weiteres Kind (4) mit dem anderen Mann. Sie selbst hat einen Mini-Job bei dem sie ca. 370,-€ verdient, ihr Mann ist Beamter im gehobenen Dienst.
Ihr aktueller Mann hat mit dem Kindesunterhalt für Euer Kind nichts zu tun. Und die Mutter eines 4-Jährigen zu einer über einen Mini-Job hinausgehenden Berufstätigkeit verpflichten zu wollen ist schwierig bis unmöglich. Beiss in diesen sauren Apfel und sag Dir "wie Millionen anderer Eltern kriege ich den Jungen auch ohne fremde Kohle gross". Es gibt in diesem Forum tausende von Usern, die sich einen Arm abhacken und auf jeden Unterhalt verzichten würden, wenn sie dafür so aktiv Vater ein dürften wie Du.
Der Kindergeldbezug ist abhängig vom "gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes". Da brauchst Du nicht bis zu einer ABR-Verhandlung abwarten; Du kannst Deinen Sohn bereits morgen beim EWM anmelden und die Meldebestätigung der Kindergeldkasse zusenden. Falls dort eine Einverständniserklärung der Mutter verlangt wird, kannst Du diese mit o. a. Schreiben gleich mit anfordern.
Aber: In diesem Thread ist bislang noch überhaupt nicht die Frage gestellt worden, ob Du bisher bereits Sorgerechts-Mitinhaber warst. Nur in diesem Fall besteht einige Aussicht auf Erfolg, dass ein ABR-Verfahren in Deinem Sinne ausgeht und Dein Sohn bei Dir leben darf. Ansonsten sehen die Fragestellungen in wesentlichen Punkten anders aus; auch der Wille des Kindes wäre dann juristisch erst einmal bedeutungslos. Deshalb wäre es wichtig, dass Du auch hierzu noch etwas sagst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich möchte auch das das weiterhin bestehen bleibt.
Die Mutter bleibt die Mutter ganz egal wo das Kind lebt. Das sie seinerzeit ganz anderer Meinung war und ich um jede Minute kämpfen musste die das Kind mit mir zusammen verbringen durfte, schreibe ich mal auf ein anderes Blatt.
Der Junge möchte ja auch weiterhin seine Mutter sehen und aus meiner Sicht spricht auch nichts dagegen, nur habe ich ihr gesagt das der Umgang nicht in ihrem Haus und damit im Beisein ihres Mannes statt finden wird, das ist auch im Sinne des Kindes.
Jetzt mal zu meiner eigentlich Frage (und bitte nicht falsch verstehen, aber ich muss auch gucken wie wir hier jetzt über die Runden kommen):
Hallo,
been there, done that... Viel Erfolg!
1) Der Unterhalt für Juni ist weg und kommt auch nicht zurück, also abhaken
2) Sofort den Dauerauftrag für den KU stornieren
3) Morgen das Kind mit Hauptwohnsitz bei dir anmelden. Dazu brauchst du die Bestätigung des Gerichtes, dass dir vorläufig das ABR übertragen wurde
4) Damit dann umgehend zur Kindergeldstelle gehen, Antrag stellen, damit ab Juli das KG bei dir eintrudelt statt bei der Ex
KU von der Kindsmutter kannst du bei ihrem Einkommen vergessen, es ist dabei auch ziemlich egal, was ihr Mann verdient. Wie ist das denn mit der Schule, bleibt er in derselben wie bisher?
/elwu
Schule bleibt wie bisher, sind ca. 10 km die er mit dem Bus fahren muss. Um die Busfahrkarte brauche ich mich nicht kümmern, mein Sohn meint das würde er machen.^^
Mit der Lehrerin habe ich auch bereits telefoniert, der ist ein Stein vom Herzen gefallen das der Junge dort endlich raus ist.
Seine Mutter hat ohne viel Aufhebens die Sachen des Jungen zusammen gepackt und er richtet sich hier gerade ein. Im Bad ein Fach leer gemacht, wir überlegen wo seine Spiele, Bücher etc. hin kommen. Ich freu mich sooooooo....
Ich hoffe nur inständig das die Mutter jetzt nicht anfängt am Kind rum zu zerren. Ich habe ihr gesagt das sie jetzt ganz genau überlegen solle was sie macht, zumindest solle sie jetzt einfach nur an das Wohl des Kindes denken und seinen Wunsch hier zu bleiben respektieren.
Wenn ich überlege wie die damals bei der Scheidung gewesen ist wird mir ganz übel...
will ja nicht besserwisserisch sein aber elwu,.......
du kannst das kind auch ohne gerichtliche bestätigung ummelden!!!!bitte sofort erledigen.....
wenn du beim einwohnermeldeamt bist lasse dir direkt eine haushaltsbestätigung ausfüllen für den kindergeldantrag bei der familienkasse......
und finanzielle unterstützung bekommst du eventuell von der arge(mache ne bedarfsgemeinschaft auf dann gehst vielleicht)...:-)..........
und nicht den Wohngeldantrag vergessen zu stellen,,,,,,,,,,,,,,,,,
achso und wenn du nun mit deinem Sohn alleine eine wohnung bewohnst,steuerklasse auf zwei ändern lassen,,,,,,
mache ich auch und funktioniert,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
gruß michael,,,,,,,,mit seinem Sohn der auch bei der Mama wegem dem neuem abgehauen ist .-)
und ich freue mich für dich:-)
ach sorry vergessen,,,,,,,,,,,,,,,,wie sieht es aus mit ner Strafanzeige gegen den übeltäter?????
finde ich auch wichtig.............
Über eine Strafanzeig habe ich auch nach gedacht, zusammen mit meinem Sohn er meinte ihm wäre das egal. (Wobei das Jugendamt das auch erwähnte, bzw. meinte das wir auch zur Polizei gehen können)
Und ganz ehrlich? Ich will nicht wer weiß was für ein Aufsehen um diese ganze Sache machen, mir ist wichtig das der Junge bei mir bleibt und wir hier alles ohne großes Aufheben geregelt bekommen, mehr nicht.
Ich werde heute nach der Arbeit gleich zu unserem Bürgerbüro gehen und den Junge ummelden und der nächste Schritt wird dann sein das ich bei der Familienkasse anrufe.
Die Mutter will sich heute beim Jungendamt informieren als ich sie auf den Unterhalt angesprochen habe. Was ihr dort erzählt wird weiss ich nicht.
Als ich gestern die Sachen vom Jungen abgeholt habe, war die Mutter auch ganz friedlich. Ich hatte ihr gesagt das der Junge erstmal das nötigste bei mir braucht wie die Schulsachen und etwas zum Anziehen. Die Mutter hat aber Berge von Sachen zusammen gepackt, viel mehr als ich erwartet hatte. Wenn sie tatsächlich so unter der Fuchtel ihres Neuen steht, dann kann ich mir auch denken warum 😉
Hallo mikkan,
das Thema mit der Strafanzeige würde ich mir offen halten. Was wenn es sich deine Ex anders überlegt, aus welchen Gründen auch immer.
Eine Strafanzeige dokumentiert das die Tätlichkeit keine Lapalie war sondern ein ernstzunehmender Strafbestand.
Habt ihr schon über eine Umgangsregelung gesprochen?
Gruß
Bart
Konkrete Umgangspläne gibt es nicht. Ich habe der Mutter nur gesagt das sie hier hin kommen kann oder den Jungen auch bei seinen Großeltern (mütterlicherseits) sehen kann. Gleich Morgen ist er dort nämlich weil er ein Fußballspiel hat (in dem Ort wo die Großeltern wohnen) und ich das auf die schnelle nicht anders regeln konnte.
Ich könnte mir auch vorstellen das sie mit dem Kind mal nach der Schule ein Eis essen geht oder ähnliches.
Nähere Pläne gibt es nicht, ich bin da (fast) für alles offen, solange das Kind nicht ins Haus der Mutter muss.
Ich habe jetzt mit dem Jugendamt gesprochen, um zumindest ein wenig Gewissheit zu haben.
Es ist wohl so das die Mutter den Unterhalt für diesen Monat den sie bereits erhalten hat auf jeden Fall zurück zahlen muss, das aber erst nachdem es ein rechtsgültiges Urteil gibt.
In welcher Höhe die Mutter dann Unterhalt schuldet hängt von ihrem Einkommen ab (und dabei wird auch das Einkommen ihres Ehemannes zur Berechnung herangezogen, da dieser ihr quasi ein "Taschengeld" zahlen muss das abhängig von seinem Einkommen ist).
Hallo Mikkian,
Es ist wohl so das die Mutter den Unterhalt für diesen Monat den sie bereits erhalten hat auf jeden Fall zurück zahlen muss, das aber erst nachdem es ein rechtsgültiges Urteil gibt.
und bis Du ein Urteil hast, ist die Kohle weg und einer "Nackten" kannst Du nicht in die Tasche greifen. Okay, der Titel ist 30 Jahre vollstreckbar, aber wie lange willst Du den Ballast mit Dir rumschleppen? Ich kann Dir nur - wie die anderen - raten, die Kohle abzuschreiben.
In welcher Höhe die Mutter dann Unterhalt schuldet hängt von ihrem Einkommen ab (und dabei wird auch das Einkommen ihres Ehemannes zur Berechnung herangezogen, da dieser ihr quasi ein "Taschengeld" zahlen muss das abhängig von seinem Einkommen ist).
Na, da bist Du ja an einem juristischen "Vollprofi" geraten. Selbstverständlich ist der Mann nicht verpflichtet, der Frau ein Taschengeld zu zahlen. Wenn es doch so sein sollte, würde mich mal die juristische Grundlage interessieren, dann mach ich das zu Hause auch mal geltend. :puzz:
lg
sleepy
Sleepy
Hi mikkian
Was das JA hier sagr stimmt soweit - allerdings ist das die Theorie und hat praktisch in Deinem Fall wahrscheinlich wenig realistische Relevanz (ein 9-jähriges Kind betreuen ist für manche Mütter ein Vollzeitjob - zumindest vor Gericht). Zu oft wurde nicht betreuenden Müttern EU zugestanden, zu zahlen von den AE-Vätern.
Konzentriere Dich auf das KG. Frage mal bei der FamK nach, n. m.A. dürftest Du es bereits ab Juni beanspruchen. Doch Streit ist hier vermutlich dann vorpragrammiert. Beim KU, wenn ein Titel existiert, könnte eine EA auf Vollstreckungsschutz sinnvoll sein. Das musst Du einschätzen, ob die KM zwangsvollstrecken würde.
Und sehe es auch mal so. Deine Finanzen mit Kind verbessern sich um den von Dir bisher geleisteten KU plus das KG von 184€. Zusammen ist das schon einiges.
Gruss oldie
PS:
@sleepy
Siehe §§1360 u. 1360a BGB zum Haushaltsgeld. Zum Taschengeld (TG) gibt es ein BGH-Urteil (Az.XII ZR 140/96), wo das TG mit 5-7% vom Nettoeinkommen beziffert worden sein soll. N.m.A. gibt es beim TG keinen SB!! 😉
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich kann das nur so weiter geben wie es mir gesagt wurde. :redhead:
Der Mann vom Amt meinte halt er würde solche Fälle kennen und wieso sollte er mir absichtlich etwas falsches sagen?
Was vielleicht auch noch interessant ist: Ich habe heute vormittag gegen 10:30 Uhr beim Amt angerufen, bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Mutter des Kindes dort noch nicht gemeldet.
Ich finde das alles sehr, sehr merkwürdig...
Erst das sie gestern wirklich fast alle Sachen des Jungen zusammen gepackt hatte (sogar was zu Trinken, Chips usw.) und jetzt das sie nicht gleich morgens beim Amt angerufen hat. So verhält sich doch niemand der sagt er will das Kind zurück haben. :knockout: (Will mich ja nicht darüber beschweren... 😉 )
Und jetzt muss ich los, Feierabend und dann zur Schule des Jungen, ich habe einen Termin mit der Lehrerin und wurde von meinem AG dafür zum Glück frei gestellt.
Edit: Habe gerade noch die Antwort von oldie gelesen. Stimmt schon, aber das muss auch alles ersteinmal geklärt werden. Und um das Kind bei mir anzumelden benötige ich die Geburtsurkunde, ich erreiche aber die Mutter momentan nicht.
Du könntest deiner Ex schreiben, dass du den zuviel gezahlten KU zurückforderst, und dass sie diesen Betrag nicht ausgeben darf.
Das ist Bedingung für die seit 1.9.2009 eingeführte Rückforderungsmöglichkeit.
Damit steigen deine Erfolgschancen von 1% auf 2%.
Du solltest das aber jetzt nicht auf die Spitze treiben, solange Exe noch so kooperiert.
Risiko und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@oldie:
1360 BGB ist m.M. nach nicht einschlägig, da KM ja nicht ausschließlich den Haushalt führt, sondern auch Teilzeit arbeiten geht. Selbst wenn ein fiktives Taschengeld bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen wäre, bliebe die KM immer noch unter dem Selbstbehalt und Mikkian könnte in den fiktiven Taschengeldanspruch nicht vollstrecken.
Gleichwohl bin ich der Meinung, dass die KM hier - wie auch einen KV - eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat, um zumindest den Mindestunterhalt sicherzustellen. Ich denke, dass ist der Hebel, an dem anzusetzen ist.
lg
sleepy
Sleepy
Moin,
Ich kann das nur so weiter geben wie es mir gesagt wurde. :redhead:
Der Mann vom Amt meinte halt er würde solche Fälle kennen und wieso sollte er mir absichtlich etwas falsches sagen?
der "Mann vom Amt" kann Dir erzählen, wozu er lustig ist; auch seine persönliche Meinung. Das Gerichtsverfahren, in dem Du den Unterhalt zurückforderst, wird er jedoch nicht für Dich führen; das musst Du dann schon allein und auf eigenes (Kosten-)Risiko tun. Deine Ex kann dabei mit Entreicherung argumentieren - zum Beispiel, weil sie trotz des überraschenden Umzugs Eures Sohnes noch feste Kosten für diesen Monat hatte.
In Summe: Hak' die paar Kröten ab, erspare Dir den Ärger und freue Dich darüber, dass Sohnemann bei Dir leben will. Zwei neue Reifen für's Auto würden gleichviel kosten - und Du würdest deswegen auch kein Gerichtsverfahren anstrengen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi sleepy
§1360 u. 1360a BGB habe ich angeführt um darzulegen, dass hierrüber der angemessene Bedarf der KM gedeckt ist. Denn erst dann ist das (zusätzliche) Taschengeld oberhalb des angemessenen (nicht mal notwendigen) Bedarfs und steht jedenfalls pauschal für UH-Zahlungen im vollen Umfang zur Verfügung. Taschengeld ist kein (nicht im) Haushaltsgeld enthalten, beide sind zwei verschiedene Ansprüche (ausreichende Leistungsfähigkeit des Ehepartners vorausgesetzt).
Und natürlich ist auch der Hebel gesteigerte Erwerbsobliegenheit anzusetzen. Doch hier tun sich Gerichte ähnlich schwer wie die Politik beim Sorgerecht. Die UH-Rechtssprechung ist nun mal nicht fair.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.