Ich habe eine Frage zum Mehrbedarf bei Nachhilfe. Das Nachhilfe zum Mehrbedarf gehört habe ich gelesen.
Mich würde interessieren wieviel Selbstbehalt ich da noch habe bzw. wieviel ich von der Nachhilfe bezahlen muss.
Ich zahle den Minimumsatz an Unterhalt. Kind 1 (12 Jahre): 379 €. Ein weiteres Kind lebt bei mir (5 Jahre).
Ich bin arbeitsstätig und mein bereinigtes Nettoeinkommen beträgt ca 1700€.
Hallo,
lebst du mit der Mutter des 5jährigen zusammen oder bekommst du Unterhalt für das Kind?
1.700-379=1.321 €
Soweit ich weiss ist beim Mehrbedarf der angemessene Selbstbehalt (1.300 €) anzunehmen.
Und auch die Mutter des Kindes muss ihre Unterlagen offen legen damit die Haftungsquote ermittelt werden kann, da Mehrbedarf nach Einkommen der Eltern gequotelt wird.
Du hast aber nur 21 €, die maximal für Mehrbedarf in Ansatz gebracht werden können.
Stimmt die Bereinigung?
Sophie
Ja ich lebe mit der Mutter des 5jährigen Kindes zusammen. Bin ich diesem Kind nicht aber trotdem Unterhaltspflichtig ?
Also 1700€ - 379€ - 257€
Ich verdiene 1900€. Es wurde schon immer vom Jugendamt 5% als anrechenbare Aufwendungen als Abzug beim Kindesunterhalt angerechnet
wie auch 105 € Bafög-Rückzahlung = 200€.
Hallo,
je nach OLG können auch die tatsächlichen berufsbedingten Kosten in Ansatz gebracht werden.
Was ist mit zusätzlicher Altersvorsorge (bis zu 4 % vom Brutto), wenn es angespart wird.
Sophie
Die tatsächlichen berufsbedingten Kosten sind nicht höher.
Ok, die zusätzliche Altersvorsorge könnte auf den Maximalbetrag angepasst werden.
Aber falle ich nicht schon mit den Unterhaltsverpflichtungen unter den Bedarfskontrollbetrag von 1080 € ?
Moin,
Die tatsächlichen berufsbedingten Kosten sind nicht höher.
Ok, die zusätzliche Altersvorsorge könnte auf den Maximalbetrag angepasst werden.Aber falle ich nicht schon mit den Unterhaltsverpflichtungen unter den Bedarfskontrollbetrag von 1080 € ?
Vergiss den Bedarfskontrollbetrag, der hat mit der Situation hier nix zu tun.
Altersvorsorge, 4% vom Brutto, aber nur wenn in der Höhe auch geleistet wird.
Für dich hier interessant: Der Selbstbehalt beim Mehrbedarf liegt, wie von AS schon erwähnt, bei 1300,-€ und wird auch nicht abgesenkt.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Wo kann ich das denn nachlesen mit den 1300 € ? Ich kenne immer nur die 1080 €
Thüringen
Ich habe das im Netzt gefunden:
"Bei der Ermittlung des für den Zusatzbedarf zur Verfügung stehenden Einkommens ist demnach zunächst der angemessene Selbstbehalt mit derzeit 1.300 EUR abzusetzen und hiervon ausgehend eine Quotierung vorzunehmen. Ergibt diese Berechnung, dass die Mehrbedarfskosten nicht gedeckt sind, wird im zweiten Schritt eine Neuberechnung unter Einsatz des notwendigen Selbstbehalts von derzeit 1.080 EUR vorgenommen (Eschenbruch ua/Schmidt/Kohne Kap. 2 Rn. 252)".
Moin,
Selbstbehalt findest du in den LL´s
https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/unterhaltsleitlinien/unterhaltsleitlinien-2019/unterhaltsleitlinien-th%C3%BCringen-1-1-2019.pdf
Punkt.: 21.2 wo steht
Bei Deckung des Mindestunterhalts gilt auch gegenüber Ansprüchen
minderjähriger Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder der
angemessene Selbstbehalt nach 21.3.1.
21.3.1. gegenüber volljährigen Kindern, die nicht gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB
privilegiert sind (angemessener oder großer Selbstbehalt): 1300
EUR
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
die Unterhaltsleitlinien <a href="https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/unterhaltsleitlinien/unterhaltsleitlinien-2019/unterhaltsleitlinien-th%C3%BCringen-1-1-2019.pdf>Thüringen</a>" sagen dazu leider nichts.
Was du gefunden hast deckt sich mit dem <a href="https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/BT-Prax/Werke_Downlaods/Beurkundungen_8._Auflage/III.10._Mehrbedarf_und_Sonderbedarf__TG-1090.pdf>Themengutachten:" Mehrbedarf und Sonderbedarf beim Kindesunterhalt</a>, wo auch rechtliche Grundlagen erwähnt werden.
VG Susi
Danke Sturkopp und AnnaSophie!!
Was mich noch interessieren würde, ob von beiden Kindern die Unterhaltsansprüche in Abzug gebracht werden.
Also 1700€ - 379€ - 257€ !?
Hallo,
aus meiner Sicht ja, denn Dein tatsächlich für Mehrbedarf zur Verfügung stehendes Einkommen ist das, was durch den KU für beide Kinder gemindert ist.
Damit liegst Du unter 1300 Euro und sogar unter 1080 Euro.
Damit bist Du für Mehrbedarf nicht leistungsfähig und die KM müsste alles alleine bestreiten oder wenn sie auch leistungsunfähig ist, dann müsste es aus dem normalen KU bestritten werden.
VG Susi