Da ist was dran nur begründet man damit natürlich auch schnell mal eine Rechtspflicht.
Auch wenn man dreimal reinschreibt, dass man das nicht will.
Ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass sie dafür zunächst mal ihren Anteil am KU aufwenden soll.
Schließlich ist sie wegen ihrer eigenen Betreuungsleistung von jeglichem KU-Beitrag befreit.
Wenn sie nun diese Betreuung gar nicht mehr selbst ausübt, sondern ganz oder in Teilen von Anderen erledigen lässt, soll sie das auch aus ihrem KU-Anteil bezahlen.
Du könntest natürlich statt dessen reinschreiben, dass du zu diesem Thema durchaus gesprächsbereit bist, nur nicht nach Aufforderung durch Dritte, wie JA oder Justiz.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass sie dafür zunächst mal ihren Anteil am KU aufwenden sol
Apropos Tom: Da bin ich momentan bei Dir nicht ganz genau informiert. Zahlst du KU immer noch freiwillig oder jetzt mit Titel?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
für die beiden Jüngsten habe ich den Unterhalt nach Stufe 3 DT beim Notar titulieren lassen. Jugendamt will weiter mehr haben (Stufe 4, vorher wollten sie sogar Stufe 5). Lasse ich mich aber nicht drauf ein, da sie nachweislich zu meinen Ungunsten rechnen.
Für meine volljährige Tochter, die ebenfalls bei Ex wohnt, zahle ich ohne Titel, ebenfalls nach Stufe 3. Ich habe das mit meiner Tochter so abgesprochen, sie besteht nicht auf einem Titel.
Grüße Thomas
Hi Tom,
also es scheint ja so, als leistest Du durch freiwillige Zahlungen wie das mit den Hortkosten und vor allem mit der vollen Übernahme des volljährigenunterhalts bereits genau den Ausgleich, den sie jetzt über eine TU/EU-Forderung forderst.
Jetzt bist Du bezgl. TU im Verzug, also würde ich das auch TU nennen. Weil hinterher interesseirt das keine Sau, was Du Deiner grossen bezahlt hast, die ist ja dann nicht mal Verfahrensbeteiligte.
Das heisst: exakt den gleichen Gesamtbetrag überweisen wie vorher, nur mit anderen Verwendungszwecken:
"TU Teil 1 (vormals freiwillige Hortbeteiligung)"
"TU Teil 2 (vormals freiwillig übernommener KU Anteil grosse Tochter)"
Deiner Tocher musst Du dann eben erklären, dass wegen RA-Neckigkeiten Deiner Ex der Umweg über ihr konto leider nötig ist, und Ex wird dann vielleicht verstehen, wie sinnlos das alles ist und das der Schuss sehr wohl auch nach hinten losgehen kann.
Hallo,
es geht weiter und ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Dem JA hatte ich mitgeteilt, dass ich die Übernahme der Betreuungskosten grundsätzlich nicht anerkenne und das sie mir die exakte Rechtsgrundlage darlegen sollen. Das ich sowieso schon die ganze Zeit die Hälfte der Betreuungskosten an Ex zahle, habe ich nicht erwähnt. Pappasorglos´ Vorschlag bezüglich einer möglichen Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich ich meine Antwort aufgenommen.
Gleichzeitig habe ich - nach Rücksprache mit meiner RA´in - weiter die halben Betreuungskosten an Ex überwiesen. Meine RA´in meinte, dass das OLG Düsseldorf wahrscheinlich sowieso in diese Richtung entscheiden würde. Ansonsten bearbeite ich diese Baustelle alleine (aber mit vatersein.de) ohne RA´ín.
Nun kam die Antwort vom JA:
"Mit seinem Urteil vom 26.11.2008 hat der BGH seine frühere Auffassung aufgegeben und festgestellt, dass Kindergartenbeiträge und vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenen Höhe des Unterhalts nicht enthalten sind. Für diesen Unterhalt haben beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen."
Foderung des JA: Ich soll alles zahlen. Ex nichts.
Wie antworte ich darauf? Für Formulierungsvorschläge wäre ich sehr dankbar.
Ich bin bereit, die halben Betreuungskosten zu übernehmen. Aber ich sehe nicht ein, alles zu zahlen.
Grüße
Thomas
Wie antworte ich darauf?
Hallo,
darauf würde ich überhaupt nicht antworten. Es gibt ja nichts neues zu schreiben.
/elwu
Moin,
also ich würde ihnen, wenn noch nicht geschehen, schreiben, dass es sich hier keineswegs um einen Kindergarten sondern um einen Hort handelt.
Das BGH-Urteil daher in diesem Falle keine Relevanz habe.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
argumentative Ergänzung: Nach einer Trennung leistet in den meisten Fällen (so auch hier) ein Elternteil Unterhalt durch Bares und der andere durch Betreuung. Wenn Letzterer diese Betreuung teilweise delegiert (zum Beispiel, um selbst erwerbstätig sein zu können), ist das daher zunächst mal sein eigenes Bier und nicht die Aufgabe des UH-Zahlers. SO gesehen ist das Angebot, die Hälfte der Kosten zu übernehmen, eigentlich recht grosszügig.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
vielen dank für eure Antworten.
Was haltet ihr von meinem Entwurf eines Antwortschreibens?
"in seinem Urteil vom 26.11.2008 hat der Bundesgerichtshof ausschließlich über Kindergartenbeiträge und nicht über die Betreuungskosten von Schulkindern geurteilt. In dem Urteil ist mehrfach ausdrücklich die Rede vom erzieherischen Zweck der Kindergartenbetreuung. Bei der im Fall von ... und ... vorliegenden Betreuung stehen aber nicht erzieherische Gründe sondern der Aufenthalt und die Beaufsichtigung in der Einrichtung im Vordergrund. Deshalb ergibt sich aus dem Urteil keine Rechtsgrundlage für ihre Forderungen.
Außerdem würde ich gerne wissen, wie sich Ihre Forderung mit §1606 Absatz 3 BGB vereinbaren lässt.
....
Ich bin bereit, weiterhin freiwillig die halben Betreuungskosten zu übernehmen.
Für darüber hinaus gehende Zahlungen sehe ich keine Veranlassung."
Liebe Grüße
Thomas
Sehr gut, mit Ausnahme der 2 letzten Sätze.
Die würde ich weglassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo,
ich habe den letzten Satz gestrichen und in dem vorletzten Satz nur noch darauf hingewiesen dass ich bisher freiwillig die halben Kosten getragen habe, ohne eine Aussage zur Zukunft zu machen.
Ich werde euch auf dem laufenden halten.
Liebe Grüße
Thomas
Hallo,
ich wollte mich zu diesem Thema noch mal melden und allen Interessierten schreiben wie es weiter gegangen ist.
Auf meinen vor mehr als 12 Monaten geschrieben Brief habe ich keine Antwort oder sonstige Reaktion vom Jugendamt erhalten.
Ich vermute, das Jugendamt hat vorsätzlich versucht, einen Vater (mich) auszunehmen, ohne dass es dazu rechtliche Grundlagen gibt. Und bei Widerstand haben sie es einschlafen lassen.
Wenn ich richtig informiert bin, ist nach einem Jahr auch die Inverzugsetzung hinfällig geworden. Oder täusche ich mich da?
Liebe Grüße
Tom