Hallo!
Ich zahle für ein uneheliches Kind (3 Jahre) monatlich 192 EUR Unterhalt. Jetzt bekam ich ein Schreiben von der Mutter, das Sie Mehraufwendungen aufgrund einer dauerhaften Krankheit (Fahrtkosten, Therapiestunden, Inkontinenzwindeln, Salben usw.) des Kindes von 200,- bis 250 EUR monatlich hat. Sie will diese Forderungen einklagen, wenn ich nicht diese Mehraufwendungen auch noch zahle.
Meine Frage:
Muß ich diese Mehraufwendungen bezahlen?
Zahlt die Krankenkasse nicht sowieso bei Kindern die Behandlung zu 100 Prozent?
Moin lingen,
willkommen auf vatersein.de.
Die KM macht sog. Sonderbedarf geltend. Was Sonderbedarf sein kann und was nicht, findest du hier.
grundsätzlich gilt, der Sonderbedarf ist von jedem Elternteil bis max. zur Häfte und nur im Rahmen seiner eigenen Leistungsfähigkeit zu leisten. Da du dach DT Stufe 1 KU leistet, nehme ich mal an, mehr ist bei dir einfach nicht drin.
Versuche der KM das System zu erklären und dass, so die KK nicht die Behandlungs- und Nebenkosten trägt, ihr euch die Kosten zu teilen habt bis max. zum jeweiligen SB.
DeepTought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!