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Mehr Unterhalt für altes Kind bei neuem Kind vom Kinderzuschlag?

 
(@ollemutter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe da mal eine Frage, und zwar habe ich einen 6jährigen Sohn den ich zwar jeden Tag sehe, der aber bei seiner Mutter lebt, mit der ich nicht verheiratet war. Für diesen zahle ich auch fein Unterhalt. Da die Kindesmutter seit einiger Zeit vom :gunman: Sozi lebt, sind die natürlich stark an mir interessiert. Aber mehr als der schon zu zahlende Satz war nicht mehr zu holen 😛

Nun stellt sich ab Dezember die Situation ein, das ich mit meiner neuen Lebenspartnerin ein Kind bekommen werde. Dadurch erhalte ich als guter deutscher Beamter dann zus. Ehegatten und Kinderzuschlag und natürlich Kindergeld.
Dadurch erhöht sich natürlich mein Netto einkommen ein wenig.
Wenn ich dadurch in eine nächsthöhere Gruppe (Ddorfer Tabelle) kommen würde muß ich dann mehr Unterhalt für das erste Kind zahlen?
Fände ich ziemlich Schwachsinnig, da die Zuschläge ja nun fürs neue Kind sind, aber man weiß ja nie.

Zweite Frage: Da meine neue Lebenspartnerinfür ca. 1 Jahr nur auf 400.- Basis arbeiten wird, muß ich für Sie nun auch aufkommen, kann man das irgendwie anrechnen, das weniger fürs erste Kind zahlen muß?

Vielen Dank

Uwe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2005 15:37
(@Melly)

Wenn man zu KU verpflichtet ist, bekommt man doch eh immer den Kinderzuschlag als Beamter.
Das ist übrigens auch bei geschiedenen Männern so, die Unterhalt für die Ex zahlen müssen.

Die Zuschläge werden natürlich auf alle Kids aufgeteilt.
Ob sich der KU bei dem ältesten Kind erhöht ist fraglich, da ja nun 2 Kids da sind wo man KU zahlen muss.
Normalerweise bist Du ja jetzt für 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet, heißt also, es muß eine Neuberechnung gestartet werden.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2005 16:37
(@ollemutter)
Schon was gesagt Registriert

Wenn man zu KU verpflichtet ist, bekommt man doch eh immer den Kinderzuschlag als Beamter.
Das ist übrigens auch bei geschiedenen Männern so, die Unterhalt für die Ex zahlen müssen.

Die Zuschläge werden natürlich auf alle Kids aufgeteilt.
Ob sich der KU bei dem ältesten Kind erhöht ist fraglich, da ja nun 2 Kids da sind wo man KU zahlen muss.
Normalerweise bist Du ja jetzt für 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet, heißt also, es muß eine Neuberechnung gestartet werden.
Gruß
Melly

Hallo Melly,

nein, ich bekomme bis jetzt noch keinen Kinderzuschlag, da meine EX auch bei der Stadt beschäftigt war, hat sie das bekommen.

Nur zum Verständniss, mit der jetzigen Kindesmutter lebe ich zusammen und das soll auch so bleiben :heartpump: Diese hat übrigens eine 12 jährige Tochter, für die Sie keinen Cent sieht :mad2:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2005 16:51
(@Melly)

Achso, wenn die Mutter schon den Zuschalg bekommt, dann is für Papa natürlich Sendepause.
Aber laß mal den Unterhalt neu berechnen, normalerwiese wird Deine LG auch berücksichtigt.
Es gibt zwar genug Urteile wo das anders ist, aber der Versuch ist es wert.
Das Jugendamt wird Dir dabei sicher keine so große Hilfe sein, geh am Besten zu einem Anwalt das Geld wird sich lohnen.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2005 18:09
 biga
(@biga)
Registriert

Wenn ich mich nicht völlig irre, ist der Kinderzuschlag vom Empfang des Kindergeldes abhängig. Wer dies erhält bekommt auch den Ortszuschlag, oder grübel?

Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2005 22:21
(@simone)
Rege dabei Registriert

„Malwaszwischenwerf“

Ich will Euch jetzt ja nicht völlig aus der Bahn werfen, aber denkt bei allem daran, dass die Tarifverträge im öffentl. Dienst gekündigt wurden und die Überleitung in den TvÖD passiert im September 2005.

Der Zuschlag für Kinder im Ortszuschlag wird für Neuverträge ab 2006 wegfallen und es wird pauschaliert. Für die alten Verträge gilt Besitzstand, es werden Zwischenstufen eingerichtet, so dass jeder das gleiche Entgelt erhält wie vorher. Und der Zuschlag für Kinder im Ortszuschlag gilt für alle Kinder, die noch in 2005 geboren werden. Ab 2006 gibt es den nicht mehr in dem Sinne wie jetzt….

War oder ist Deine jetzige Lebenspartnerin im öffentlichen Dienst? Bund oder Land? Und wie gestaltet sich ihre zukünftige Arbeit? Teilzeit im Rahmen der Elternzeit oder befristete Beschäftigung nach Bundesgleichstellungsgesetz?

@ Biga

Nein, der Zuschlag ist nicht abhängig vom Kindergeld. Nur einer von beiden, Vater oder Mutter bekommen ihn, wenn beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Das Kindergeld hat damit nichts zu tun. Das Kindergeld läuft über die eigene Familienkasse, je nach dem.

@ ollemutter

Wenn Du diesbezüglich Fragen haben solltest bzw. Deine Lebenspartnerin…. per PM.

LG
Simone

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2005 00:14
(@ralle)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,
Bin neu dabei, aber habe auch das Problem mit den Zuschlägen für Ehegatten und "neues" Kind. Bin Beamter. Den Kinderzuschlag bekomme ich, weil meine jetzige Ehefrau (auch Beamtin) noch in Elternzeit ist und keine Bezüge bekommt. Ich bekomme meinen, aber auch ihren Anteil am Ehegattenzuschlag für diese Zeit. Die Zuschläge insgesamt haben doch aber nichts mit dem "alten" Kind (aus einer Zeit, wo ich meine jetzige liebe Frau :heartpump: noch nicht kannte) zu tun, für das ich Unterhalt zahlen muss.
Eine Neuberechnung des Unterhalts steht an. Brauche daher dringend mal ein paar Infos.

Besten Dank im voraus

@simone:
Wir Beamten haben mit den Tarifverträgen nichts zu tun, die sind für die Angestellten im öD.
Inwieweit und vor allem wann das Beamtenbesoldungsgesetz geändert wird, steht meines Wissens noch nicht fest.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2005 23:02
 biga
(@biga)
Registriert

Soory,

habe mich vertippt. Ich meinte Kinderzuschlag ist abhängig vom Kindergeld????

Ortzuschlag wird geteilt oder einer bekommt ihn, wenn die Arbeitgeber das machen -meist aber nur wenn es der selbe ist.

Kinderzuschlag erhält zumindest bei Angestellten der, der das Kindergeld bekommt, wenn auch von der familienkasse - respektive der bei dem das Kind gemeldet oder was als Hauptwohnsitz gilt. So Info von meinem Arbeitgeber (Kirche).

Lg
Biga

@Simone
geschieht die Überleitung für Bund, Länder und Gemeinden?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2005 23:29
(@Melly)

Bei den Beamten spielt das Kindergeld keine Rolle wenn es um den Familienzuschlag geht.

Aber leider ist es so, daß das andere Kind da natürlich auch was von hat.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2005 23:43
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Melly,

das Kindergeld hat nichts mit dem Kinderzuschlag zu tun in dem Sinne, dass es gegeneinander aufgerechnet würde oder so. Man kriegt schon beides. Es ging darum wer es aufs Gehalt zugeschlagen bekommt.

Und je nachdem wie die Berechnung gemacht wird für den Unterhalt kommt eben alles zusammen und das "alte" Kind profitiert von dem "neuen" Kind.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2005 23:55