Ich muss zugeben, dass mir diese Doppelmoral nicht wirklich einleuchtet...
Ich kann hier keine Doppelmoral erkennen.
brille weist seit ich ihn kenne und das sind schon ein paar Jahre, darauf hin, dass wir uns als erwachsene Menschen vorher mit dem auseinandersetzten sollen, was wir tun.
D.h. wenn jemand eine Einverdienerehe anstrebt, so darf er sich später nicht wundern, wenn er EU zusätzlich zum KU zu zahlen hat.
Die, die das nicht kapieren, sollten sich halt vorher informieren.
Moin Uli.
Ich kann hier keine Doppelmoral erkennen.
brille weist seit ich ihn kenne und das sind schon ein paar Jahre, darauf hin, dass wir uns als erwachsene Menschen vorher mit dem auseinandersetzten sollen, was wir tun.
D.h. wenn jemand eine Einverdienerehe anstrebt, so darf er sich später nicht wundern, wenn er EU zusätzlich zum KU zu zahlen hat.
Die, die das nicht kapieren, sollten sich halt vorher informieren.
Einerseits zu sagen, dass die Lösung eine "verpflichtende Beratung" ist, aber andererseits festzustellen, dass dies eigentlich überhaupt nicht notwendig wäre,
weil sich "schlaue" Menschen vorher von allein ausführlich und umfassend informieren, finde ich bedenklich. Die verpflichtende Beratung bei Geldanlagen wurde sicherlich nicht ohne Grund eingeführt. Außerdem möchte ich bezweifeln, dass sich der Großteil der User hier bereits vor der Eheschließung angemeldet und die TrennungsFAQ durchgelesen hat. Diese deshalb als "Dummies" zu bezeichnen, ist ebenfalls nicht die feine Englische...
Gruß
Brainstormer
Moin BS,
Einerseits zu sagen, dass die Lösung eine "verpflichtende Beratung" ist, aber andererseits festzustellen, dass dies eigentlich überhaupt nicht notwendig wäre,
weil sich "schlaue" Menschen vorher von allein ausführlich und umfassend informieren, finde ich bedenklich.
Du solltest schon lesen, was ich schreibe - und nicht nur, was zu eventuell bestehenden Vorurteilen passt.
Deshalb nochmal zum Mitmeisseln: Welche rechtlichen und finanziellen Folgen eine Ehe hat, kann - zumal im Internetzeitalter - leicht nachgelesen werden. Über 90 Prozent der Eheschliessenden hatten und haben damit offenbar auch kein Problem und sind sich der Verantwortung bewusst, die beispielsweise die kinder- (oder krankheits- oder unfall-) bedingte Aufgabe der Erwerbstätigkeit eines Ehepartners für den anderen Partner bedeutet. Der >>>§ 1353 Abs. 1 BGB<<< ist da auch sehr eindeutig:
Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Wenngleich dieser Vertrag vorzeitig durch Scheidung aufgelöst werden kann, steht hier nirgends, dass damit automatisch auch das "füreinander Verantwortung tragen" endet. Obwohl es natürlich auch Mitbürger gibt, die glauben, sie müssten die Kreditraten für ihr Auto nicht weiterbezahlen, wenn sie es kaputtgefahren haben. Ob man zur Kenntnis und zum Verstehen solcher Sachverhalte besonders "schlau" sein muss, kann ich nicht beantworten.
Mit der von mir angeregten "verpflichtenden Beratung" (weil ja immer wieder nach zusätzlichen Gesetzen gerufen wird) hätten jedenfalls niemand mehr die Ausrede, er/sie hätte nicht gewusst, dass eine Ehe wirtschaftlich deutlich länger dauern kann als bis zur räumlichen Trennung der Beteiligten. Das gilt vor allem für den kleinen Anteil der "Halberwachsenen" (unter 10 Prozent), die zwar volljährig sind und ebenfalls heiraten dürfen, aber im Nachhinein offenbar für alles jemanden brauchen, der sie ans Händchen nehmen und ihnen die Folgen ihres Tuns hätte erklären sollen und deshalb jetzt "schuld" ist, dass sie ihr Einkommen nicht für sich allein behalten dürfen.
Die verpflichtende Beratung bei Geldanlagen wurde sicherlich nicht ohne Grund eingeführt.
nein, die wurde eingeführt, weil der Berater in der Regel gleichzeitig auch der Nutzniesser einer Geldanlage ist und von Provisionen und Zinsen einer spekulativen Anlage profitiert. Mit dem unterschriebenen Beratungsprotokoll kann der Kunde hinterher nicht mehr einwenden, er habe keine Ahnung von den Risiken einer bestimmten Geldanlage gehabt. Insofern hinkt mein Vergleich vielleicht tatsächlich ein wenig, denn der Standesbeamte oder der Staat haben keinen persönlichen Vorteil von einer Eheschliessung: Der eine dokumentiert einen Vorgang, den die Beteiligten bereits beschlossen haben; der zweite versüsst ihn mit ein paar Steuergeschenken.
Außerdem möchte ich bezweifeln, dass sich der Großteil der User hier bereits vor der Eheschließung angemeldet und die TrennungsFAQ durchgelesen hat.
die hier immer wieder gerne verlinkten "trennungsfaq" sind ein worst case-Szenario. Ihre Lektüre vor der Eheschliessung wäre ähnlich "sinnvoll" wie das Betrachten von Fotos tödlicher Autounfälle vor dem Kauf eines neuen Autos.
Ich kann hier keine Doppelmoral erkennen.
brille weist seit ich ihn kenne und das sind schon ein paar Jahre, darauf hin, dass wir uns als erwachsene Menschen vorher mit dem auseinandersetzten sollen, was wir tun.
D.h. wenn jemand eine Einverdienerehe anstrebt, so darf er sich später nicht wundern, wenn er EU zusätzlich zum KU zu zahlen hat.
Die, die das nicht kapieren, sollten sich halt vorher informieren.
eben, nur darum geht es. Wenn man das Prinzip der Eigenverantwortung verstanden hat, braucht man auch keine Verschwörungstheorien über den eigenen Staat, der seine Bürger ahnungslos in die Ehe schlittern lässt, um sich danach schamlos an der hosentragenden Hälfte dieser Bürger ihnen zu bereichern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Abend zusammen,
das Wechselmodell wäre auch mein Favorit gewesen, wenn der KV dazu in der Lage gewesen wäre. Aus vielfältigen Gründen: Es hätte dem Kind beide Eltern erhalten, es hätte beiden Eltern Teilhabe am Alltag und an der Freizeit des Kindes gelassen und jedem Elternteil wäre es organisatorisch möglich gewesen, seinem Vollzeitjob so nachzukommen, dass er für sich und das Kind sorgen kann, ohne abends fix und foxi aus den Latschen zu kippen. Sollte nicht sein, okay, kann ich leider nicht ändern.
Nun ist die Ersatzvariante, ein Elternteil kann oder will nicht und muss dementsprechend wenigstens finanziell beitragen, das Kind zu versorgen. Nun haben wir, wie hier ja deutlich zu lesen ist, keine optimale Lösung für eine angemessene Kindesunterhaltszahlung in der Tasche. Nebenbei bemerkt ist für mich immer noch die optimale Variante, dass sich eine Elternpaar mit seinen Einnahmen und Ausgaben zusammen setzt, rechnet und guckt, welche Bedarfe (Vater, Mutter, Kind(er)) da sind und welche Möglichkeiten. Dann könnte die Lösung, mal aus der Sicht des zahlenden Elternteils (für den Dialog mal Vater) ausgedrückt, so aussehen: "Mir ist wichtig, dass Karl-Peter weiterhin seinem Sport nachgehen und mit seinen Freunden auf Jugendfahrt gehen kann, außerdem favorisiere ich private Krankenversicherung. Klavierspielen fand er schon immer doof, daher möchte ich das auch nicht finanzieren. Anteilig an Wohnkosten benötigt er Summe X. Dass er nun 25qm Kinderzimmer hat, ist überzogen, aber an der Hälfte beteilige ich mich. In Summe komme ich auf Kosten von 500 Euro, die Karl-Peter im Monat benötigt. Zieht man da KG ab, kommt man auf 316 Euro. Ich zahle 320. Und Sonderkosten wie zB Klassenfahrten teilen wir uns." Und Muttern antwortet: "Okay, damit bin ich einverstanden. Ich übernehme die Musikschule und würde es begrüßen, wenn wir uns die Kosten teilen, wenn das Kind mal einen kompletten Satz Winter- oder Sommerkleidung übernimmt." Und Papa: "Okay, ich übernehme die Winter- und du die Sommergarderobe." Mutter: "Okay, das ist für mich auch in Ordnung! Aber Du besorgst für den Sportverein auch die passenden Schuhe." Vater: "Okay!" Diese Variante ist wohl leider ein Wunschtraum, weil eben dieser Gedanken:
Praktisch ist es doch aber so, dass der KU, ab einer bestimmten Höhe, auch vom Betreuungselternteil für eigene Interessen verwendet wird und somit den Anreiz der Ausweitung der beruflichen Tätigkeit nicht gerade fördert.
nicht totzukriegen ist.
Ich frage mich wirklich, woher der Gedanke kommt, dass man sich am Kindesunterhalt bereichern kann, wenn der Vater des Kindes nicht gerade utopisch viel zahlt.
Natürlich kann man sich mit dem KU eine größere Wohnung leisten. Aber davon entfällt ja Wohnraum plus Nebenkosten auch aufs Kind (Hätte ich kein Kind, könnte ich zB eine Wohnung für gute 250 Euro weniger Miete hier vergleichbar finden). Und ja, mal ganz drastisch ausgedrückt, bekäme ich KU, könnte ich es mir leisten, mit meinem Sohn mal in den Urlaub zu fahren. Und das aus folgendem Grund: Mein eigenes Vollzeitgehalt geht monatlich für die ganz normalen anfallenden Kosten des Alltags drauf, ohne dass ich Rücklagen bilden kann, denn ich finanziere meinen Sohn alleine. Hätte ich KU, könnte ich einen Geldbetrag auf die hohe Kante legen. Natürlich nicht den KU, den ich ja monatlich für die Belange des Kindes ausgebe, aber einen Teil meines eigenen Gehalts, der durch den Kindesunterhalt "frei" wird. Das nur zur Verdeutlichung, denn dass letztlich Gehalt und KU in einen Pott gehen, liegt ja aus logischen Gesichtsgründen auf der Hand. Ohne Unterstützung seines Vaters wird mein Sohn also nicht in den Genuss kommen, viel von der Welt kennenzulernen, was ich ihm von Herzen wünsche, aber leider nicht geben kann.
Wie sähe es aber in der Realität aus? "Guck mal, die KM finanziert sich vom KU einen tollen Spanienurlaub!" Bullshit! Weil die KM den Unterhalt für das Kind verwendet, kann sie mit den eigenen Einkünften besser haushalten. Sicher, vielleicht wird nicht jeden Monat die volle Summe KU für Kleidung, Lebensmittel, Wohnraum und Alltagskleinkram ausgegeben, ABER soll man nicht gerade vom KU auch RÜCKLAGEN bilden? Für die Klassenfahrt, für das neue Fahrrad, vielleicht für den späteren Führerschein (ich schwitz schon wieder, woher nehmen...) oder um dem Kind mit 18 vielleicht ein paar Spareuros in die Hand zu drücken? Denkt ihr dran, was allein Schulsachen jedes Jahr kosten (Bücher, Materialkleinkram, Sportsachen, Ausflüge, Klassenkasse, etc.pp)?
Ich frage mich also, wenn KU knirsch am Existenzminimum bemessen wird, wie soll man Rücklagen bilden? Wie einmalig anfallende höhere Kosten finanzieren?
Ich denke, wie Uli oben schon schrieb, ist es wohl ganz normal, dass vernünftige Eltern die Kinder an ihrem Einkommen partizipieren lassen. Ich würde nie auf die Idee kommen, meinem Sohn nur das Minimalste zukommen zu lassen, weil er es eben braucht. Sondern ich freue mich darüber, wenn ich ihm auch mal Extras zukommen lassen kann. Freilich muss ich auch oft nein sagen, weil das Portemonnaie eben Grenzen hat. Würde sein Vater auch nur minimal dazu beitragen, dass er versorgt wird, wäre das eben leichter.
Sofern das Kind nicht in Lumpen rumläuft, versorgt ist, Spielzeug hat, Freizeitaktivitäten nachgehen kann, würde ich mir als zahlender Elternteil wirklich mitnichten den Kopf darüber zerbrechen, ob das Geld für die Bedürfnisse des Betreuungselternteils zweckentfremdet wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Gude,
eigentlich mag ich solche geistigen Ergüsse nicht, aber Mux und TotoHH haben aus meiner Sicht schon recht.
Zur Interpretation:
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Daraus nacheheliche Solidarität und nacheheliche Unterhaltszahlungen abzuleiten…
meine kommt nich mer putzen, Wäsche bügeln oder mich bekochen oder was auch immer (würg)?!?
Wo issn da die "füreinander Verantwortung"?
Abgesehen davon das man bei Umgangsterminen an den löchrigen Schuhen und der Kleidung der Kinder sieht das die 160% Ddf. Tabelle nicht beim Nachwuchs ankommen.
Gruß
Urmel63
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Also ohne jetzt nochmal die ganzen letzten Argumente aufrollen zu wollen, sehe ich einfach oberhalb des gesetzlichen Mindest-KU in Höhe von, zur Zeit, 409,- bis 519,-€ im Monat, überhaupt keinen gesetzlichen Regelungsbedarf.
Zumal dieser Betrag suggeriert, dass nur Mütter Geld für die Kinder ausgeben.
Selbst das Geld für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke wird den Vätern abgenommen und der Mutter "anvertraut".
Von Eintrittskarten fürs Schwimmbad oder Kino und sonstigen Umgangskosten ganz zu schweigen.
Vielleicht möchte der wohlhabende Vater auch einfach seinen Kindern selbst das Pferd oder Mofa kaufen, wenn er sein Kind an seinem Vermögen teilhaben lassen möchte.
Und vielleicht gibt es deswegen ja keine gesetzliche Regelung, sondern nur eine richterliche Allmachtsphantasie, die, wie gesagt, dem Gesetzestext diametral entgegen steht.
Diese Beträge sind keinesfalls niedrig und jeder der mehr bezahlen kann und will kann das ja gerne tun.
Es kann mir auch niemand erzählen, dass das zum Erhalt des Kindeswohls erforderlich ist.
Ich halte es für nichts anderes als eine juristische Selbstbedienung zum Erhalt der eigenen Bedeutung.
Und mit Gerechtigkeit hat das auch absolut nichts zu tun.
Die Behauptung, dass Väter sich grundsätzlich oder ganz überwiegend ihrer Verantwortung entziehen wollen, halt ich für eine völlig unbegründete und unbewiesene Legende, die der feminstischen Lobby entspringt.
Alleine hier bei Vatersein.de fällt es auf, dass die meisten sich mit den Worten vorstellen:
"Mein Name ist Heinz-Willy, ich bin X Jahre alt, mein Kind ist Y und ich zahlen den KU für mein Kind gerne."
Und das obwohl hier nur der Teil der Scheidungsväter auftaucht, die bereits ein Problem haben und nicht die 90% wo es keinen Streit gibt.
Aus meiner Sicht wäre einfach ein Segen für alle Beteiligten, wenn man der Justiz nicht die Möglichkeit geben würde, sich am Scheidungselend zu bereichern.
Damit wäre allen Beteiligten, außer den Juristen mit Sicherheit am besten gedient. Inklusive der Kinder und der Mütter, denn auch diese sind nicht grundsätzlich Gewinner der Kriege, in die sie von den Juristen hineingezogen werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich frage mich wirklich, woher der Gedanke kommt, dass man sich am Kindesunterhalt bereichern kann, wenn der Vater des Kindes nicht gerade utopisch viel zahlt.
Also ich denke auch nicht, dass sich eine Mutter am KU bereichern kann. Allerdings ist sie gezwungen, sofern sie keiner Vollzeitbeschäftigung nachkommt, von dem KU zu leben.
Beispiel: Eltern mit drei Kindern trennen sich, Kinder bleiben bei der arbeitslosen Mutter. Vater ist Mangelfall und es wir UV bezahlt. Mit Kindergeld sind das gute 1000 €.
Da Mama seit Jahren schon arbeitslos ist, bezieht sie Hartz IV. Der Bedarf von den vieren plus Miete ist etwa 1700 €. Da KU und Kindergeld eingerechnet werden, bleibt ein Bedarf von 700 €, den sie durch das JobCenter erhält. Nach Abzug von Miete; Versicherung, Strom und Telefon bleiben noch etwa 1000/ 1100 €. Davon muss dann der Unterhalt (Nahrung, Kleidung usw.) gedeckelt werden. Das ist aber rein logistisch der KU, der für die Kinder genutzt werden soll.
Und selbst wenn der Vater KU bezahlen würde, käme es den Kindern nicht in vollem Umfang zu Gute.
Und ich gebe LBM da vollkommen Recht, mit KU vom KV könnte sie ihrem Sohn den Urlaub gönnen oder auch mal anderen "Schnickschnack" (Luxus). Das geht allerdings nur, weil sie nicht zu Hause ist, sondern arbeiten geht. Das ist bestimmt als Alleinerziehende ein viel größerer Aufwand- von der Logistik/ Betreuung gesehen-, als für ein Paar.
A life lived in fear is a life half lived
Moin Beppo,
Selbst das Geld für Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke wird den Vätern abgenommen und der Mutter "anvertraut".
Von Eintrittskarten fürs Schwimmbad oder Kino und sonstigen Umgangskosten ganz zu schweigen.
Vielleicht möchte der wohlhabende Vater auch einfach seinen Kindern selbst das Pferd oder Mofa kaufen, wenn er sein Kind an seinem Vermögen teilhaben lassen möchte.
Lausebackesmama hat unter #83 doch sehr schön beschrieben, wie verantwortungsvolle Elternpaare solche Fragen lösen und dass es dafür dann auch keinen "gesetzlichen Regelungsbedarf" gibt. Das Problem sind die zerstrittenen Eltern - und da kann man sich lebhaft ausmalen, was die für einen Bohei um das von Dir erwähnte Mofa, Pferd oder sonstwas machen, was der eine kaufen möchte und der andere für überflüssig hält. Soll dann jede Ausgabe gerichtlich geklärt und der Unterhaltsbetrag Monat für Monat neu verhandelt werden?
Und vielleicht gibt es deswegen ja keine gesetzliche Regelung, sondern nur eine richterliche Allmachtsphantasie, die, wie gesagt, dem Gesetzestext diametral entgegen steht.
das würde ich eher unter Verschwörungstheorie verorten. Familienrichter machen ihren Job wie jeder andere auch; die einen besser; die anderen schlechter. Einem ganzen Berufsstand pauschal das Ausleben von "Allmachtsphantasien" zu unterstellen, nur weil einem einzelne Entscheidungen nicht passen, halte ich für weit hergeholt und wenig zielführend.
Und mit Gerechtigkeit hat das auch absolut nichts zu tun.
ich kann nur immer wieder wiederholen: Gerechtigkeit im Sinne von Gleichmacherei hat niemand versprochen. Es ist auch nicht "gerecht", dass die einen Kinder einer Klasse in "intakten" Familien leben und die anderen ständig dem Streit ihrer Eltern ausgesetzt sind. Dass die einen jeden Sommer tolle Urlaube machen können und die anderen nicht. Dass die Eltern der einen für wenig Arbeit viel Geld bekommen und die anderen sich krummlegen und trotzdem auf keinen grünen Zweig kommen.
Wer sollte hier eine "Gerechtigkeit" schaffen, die von allen (!) Bundesbürgern als solche akzeptiert wird?
Die Behauptung, dass Väter sich grundsätzlich oder ganz überwiegend ihrer Verantwortung entziehen wollen, halt ich für eine völlig unbegründete und unbewiesene Legende, die der feminstischen Lobby entspringt.
ja, der Wahrheitsgehalt dieses pauschalen Vorurteils entspricht in etwa der immer wieder zu lesenden Unterstellung als Frau müsse man sich nur ein paar mal schwängern lassen und könne danach von KU und KG ein Leben in Saus und Braus führen. Ist oft zu lesen - nur namentlich benennen kann interessanterweise niemand eine solche Mutter.
Aus meiner Sicht wäre einfach ein Segen für alle Beteiligten, wenn man der Justiz nicht die Möglichkeit geben würde, sich am Scheidungselend zu bereichern.
dann sorge für eine Gesetzesvorlage, die zwingend eine Mediation vorscheibt, bevor die Juristen ins Spiel kommen dürfen. Wozu - ich schrieb es bereits gestern - allerdings auch ein Einstweiliges Anordnungsverfahren in Sachen Unterhalt gehören müsste, damit der finanziell stärkere Partner den schwächeren nicht während der Mediation aushungern kann, bis er/sie alles unterschreibt.
Damit wäre allen Beteiligten, außer den Juristen mit Sicherheit am besten gedient. Inklusive der Kinder und der Mütter, denn auch diese sind nicht grundsätzlich Gewinner der Kriege, in die sie von den Juristen hineingezogen werden.
Ich kenne das eher so, dass die Beteiligten - Väter wie Mütter - aus freien Stücken Juristen aufsuchen und mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.
Die Crux ist, dass die Juristerei richten soll, was (angeblich) erwachsene Eltern nicht (mehr) eigenverantwortlich untereinander regeln können. Das ist der eigentliche Webfehler und kann nur schiefgehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Da Mama seit Jahren schon arbeitslos ist, bezieht sie Hartz IV. Der Bedarf von den vieren plus Miete ist etwa 1700 €. Da KU und Kindergeld eingerechnet werden, bleibt ein Bedarf von 700 €, den sie durch das JobCenter erhält. Nach Abzug von Miete; Versicherung, Strom und Telefon bleiben noch etwa 1000/ 1100 €. Davon muss dann der Unterhalt (Nahrung, Kleidung usw.) gedeckelt werden. Das ist aber rein logistisch der KU, der für die Kinder genutzt werden soll.
Und selbst wenn der Vater KU bezahlen würde, käme es den Kindern nicht in vollem Umfang zu Gute.
Ein reales Beispiel aus meinem Umfeld:
Eltern trennen sich, 5 Kinder sind zwischen 1 und 9 Jahre alt. Mutter arbeitet "nebenbei" (am Amt vorbei), Vater zahlt Unterhalt über den SB hinaus, Mangelfall. Rosenkrieg bis aufs Letzte, PAS, Gerichtsentscheidungen für Unterhalt, Umgang, Sorgerecht, das volle Programm. Mutter holt Lebensmittel von der Tafel, Kinder werden durch Kleiderkammer eingekleidet, etc. Kinder kommen trotzdem in Lumpen (kaputte und schmutzige, alte Kleidung) zum Vater.
Bei Volljährigkeit des Jüngsten ist der Spuk für den Vater zu Ende und er ist froh, dass er endlich Ruhe hat. Die Mutter ist mittlerweile im Besitz eines Hauses. Okay, man kann es auch Bruchbude nennen - nach Aussagen der Kinder - aber sie hat ein Eigenheim. Der Vater hat nicht mal eine Zusatz-Rentenversicherung, weil der KU immer Vorrang hatte.
eskima
Moin,
Ein reales Beispiel aus meinem Umfeld:
Ist auch ein reales Beispiel von mir gewesen. Inwiefern die Mutter nebenbei arbeiten geht oder von ihrem neuen Partner unterstützt wird, weiß ich nicht und will es auch nicht wissen. Es reicht schon zu wissen, dass sie zu diesem regelmäßig von Berlin nach NRW fährt, wenn die Kinder den Umgang beim Papa haben und der Next nach Berlin kommt, wenn die Kinder am We bei Mama sind.
A life lived in fear is a life half lived
Man kann ja vieles verstehen, aber warum die Ex Frau auf Jahre, teilweise unbefristet Unterhalt in Höhe von 3/7 des Mannes bekommen soll, statt einer Grundsicherung und zusätzlich KU auch in Abhängigkeit vom Gehalt des Mannes verstehe ich nicht. Da käme dann schon die Eigenverantwortung ins Spiel. Arbeitslose müssen nachweisen, dass sie Arbeit suchen, Frauen nicht. Männer werden alle zwei Jahre finanziell nackig gemacht ob da noch was zu holen ist. Frauen bekommen einfach ohne Gegenleistung, vermuteter ehelicher Nachteil sei Dank. Und der lässt sich immer konstruieren und ist per Ehevertrag nur begrenzt absicherbar (Kernbereich). Und das wissen die meisten nicht da doch überall verkündet wird, dass Unterhalt maximal 3 Jahre fällig ist (findet man auch so beim googeln, das "aber" der ganzen BGH Urteile wird nie erwähnt.)
Moin Martin,
Du solltest schon lesen, was ich schreibe - und nicht nur, was zu eventuell bestehenden Vorurteilen passt.
Deshalb nochmal zum Mitmeisseln: Welche rechtlichen und finanziellen Folgen eine Ehe hat, kann - zumal im Internetzeitalter - leicht nachgelesen werden. Über 90 Prozent der Eheschliessenden hatten und haben damit offenbar auch kein Problem und sind sich der Verantwortung bewusst, die beispielsweise die kinder- (oder krankheits- oder unfall-) bedingte Aufgabe der Erwerbstätigkeit eines Ehepartners für den anderen Partner bedeutet.
Vielleicht solltest du auch mal lesen.
Es geht hier nicht um irgendwelche potentielle (krankeits- oder unfall-) bedingte Erwerbsunfähigkeiten, die während der noch bestehenden Ehe eintreten könnten. Vielmehr geht es um Transferleistungen nach der Ehe, die mit der von dir erwähnten Thematik nicht das geringste zu tun haben.
Der >>>§ 1353 Abs. 1 BGB<<< ist da auch sehr eindeutig:Wenngleich dieser Vertrag vorzeitig durch Scheidung aufgelöst werden kann, steht hier nirgends, dass damit automatisch auch das "füreinander Verantwortung tragen" endet.
Auch wenn die Möglichkeit besteht, sich vollumfänglich über die Folgen einer Scheidung zu informieren, so tut dies aber tatsächlich nur ein Bruchteil. Sicherlich ist den meisten bewußt, dass fast die Hälfte der Ehen scheitert, aber das er deswegen, unter Umständen, jahrelang am Existensminimum leben muss, werden wohl die wenigsten vorher gewusst haben oder wie erklärst du dir z. B. das Scheidungen einer der Hauptgründe für die Überschuldung von Privatpersonen sind (
)? Das solch eine Zahl zustande kommt, lässt wohl eher darauf schließen, dass hier viele völlig ahnungslos in ihr Unglück gerannt sind.
Und selbst wenn man sich vorab informiert hat, wird man wohl niemals zu solchen Feinheiten vorgedrungen sein, wie z. B. diese hier:
Betreuungsunterhalt ist gem. höchstrichterlicher Entscheidung grundsätzlich nicht zu befristen.
Die Bandbreite dessen, was bei beantragtem Betreuungsunterhalt herauskommt, geht von "Kind 3 Jahre, Betreuungsmöglichkeiten gegeben -> KM hat Vollzeit zu arbeiten" bis zu
"Kind 17 Jahre, muss zum Sport, ländlicher Raum -> KM kann nur halbtags arbeiten". Vorhersehbar ist da nix ...
Ob man zur Kenntnis und zum Verstehen solcher Sachverhalte besonders "schlau" sein muss, kann ich nicht beantworten.
Wenn man denn Kenntnis davon gehabt hätte, sicher nicht.
Mit der von mir angeregten "verpflichtenden Beratung" (weil ja immer wieder nach zusätzlichen Gesetzen gerufen wird) hätten jedenfalls niemand mehr die Ausrede, er/sie hätte nicht gewusst, dass eine Ehe wirtschaftlich deutlich länger dauern kann als bis zur räumlichen Trennung der Beteiligten. Das gilt vor allem für den kleinen Anteil der "Halberwachsenen" (unter 10 Prozent), die zwar volljährig sind und ebenfalls heiraten dürfen, aber im Nachhinein offenbar für alles jemanden brauchen, der sie ans Händchen nehmen und ihnen die Folgen ihres Tuns hätte erklären sollen und deshalb jetzt "schuld" ist, dass sie ihr Einkommen nicht für sich allein behalten dürfen.
Die Idee ist richtig, die Begründung dafür falsch. Zudem sind die angeblichen "unter 10 Prozent" eine freie Erfindung deinerseits und fernab jeder Realität. Ich könnte genausogut das Gegenteil behaupten und wäre damit vermutlich eine ganze Ecke näher an der Wahrheit.
die hier immer wieder gerne verlinkten "trennungsfaq" sind ein worst case-Szenario. Ihre Lektüre vor der Eheschliessung wäre ähnlich "sinnvoll" wie das Betrachten von Fotos tödlicher Autounfälle vor dem Kauf eines neuen Autos.
Ein weiterer hinkender Vergleich, denn nicht beim Fahrzeugkauf, sondern in der Fahrschule müssen mittlerweile Berichte und Bilder von schweren Verkehrsunfällen gezeigt werden.
Wenn man das Prinzip der Eigenverantwortung verstanden hat, braucht man auch keine Verschwörungstheorien über den eigenen Staat, der seine Bürger ahnungslos in die Ehe schlittern lässt, um sich danach schamlos an der hosentragenden Hälfte dieser Bürger ihnen zu bereichern.
Eigenverantwortung hin oder her. Warum hast du ein Problem damit, mit der Aufklärung schon vor der Eheschließung zu beginnen? Es bringt doch nichts, von seinem hohen Roß herabzuschauen und zu sagen: "Selber schuld, du hättest dich ja vorher besser informieren können". Da ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen.
Gruß
Brainstormer
Hallo LBM,
Ich frage mich wirklich, woher der Gedanke kommt, dass man sich am Kindesunterhalt bereichern kann, wenn der Vater des Kindes nicht gerade utopisch viel zahlt.
Ich will hier gar nicht allen Betreuungselternteilen pauschal unterstellen, dass sie sich am KU bereichern, allerdings liegt die Vermutung nahe, dass die Möglichkeit und Versichung dazu, prozentual mit der Höhe des KU steigt.
Gruß
Brainstormer
Ich will hier gar nicht allen Betreuungselternteilen pauschal unterstellen, dass sie sich am KU bereichern, allerdings liegt die Vermutung nahe, dass die Möglichkeit und Versichung dazu, prozentual mit der Höhe des KU steigt.
Am KU bereichern, während die Kids noch zu versorgen sind ! Wow - das muss ein Leben sein!
Wow - das muss ein Leben sein!
Ja, da frag mal meine EX.
Die braucht den KU nur um sich schön machen zu lassen. :puzz:
Ja, da frag mal meine EX.
Die braucht den KU nur um sich schön machen zu lassen. :puzz:
Und wovon leben die Kids?!
Mein Gott, ich habe im Patchwork fünf KInder großgezogen. Inzwischen sind alle 5 volljährig.
Vier davon habe ich nahezu vollständig finanziert und zu den Zeiten ging es mir nicht so gut, wie heute.
Ich weiß, was Kinder kosten und keines meiner Kids (und damit meine ich alle fünf) hat jemals mit einem goldenen Löffel gegessen!
Ich weiß, was Kinder kosten und keines meiner Kids (und damit meine ich alle fünf) hat jemals mit einem goldenen Löffel gegessen!
Was denn, Du hast den Smoker nicht durch KU finanziert? 😀
Ich hab zwar nur eins, aber ja, Kinder kosten. Wenn ich nicht zu faul wäre, würde ich darüber mal einen Monat Buch führen (plus die freiwilligen Sponsorings by Oma und Opa).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Uli,
Am KU bereichern, während die Kids noch zu versorgen sind ! Wow - das muss ein Leben sein!
Drehen wir das gängige Modell nach der Scheidung doch einmal um. Wenn mein Lütter bei mir wohnt (was bei uns letztendlich noch nicht entschieden ist), dann würde ich mit der Arbeitszeit täglich nur um 2 Stunden runtergehen, da er in einer Ganztagsschule untergebracht ist. Mit Gehalt (LStKl 2), Kindergeld und KU (unterste Stufe), würde uns trotzdem mehr zur Verfügung stehen, als ich jetzt vollzeit in StKl 1 verdiene. Ob der KU dann tatsächlich voll für das Kind verwendet würde, möchte ich bezweifeln, Vermutlich würde ich deshalb darauf sogar komplett verzichten, was rechtlich gesehen eigentlich gar nicht möglich ist.
Gruß
Brainstormer
Und wovon leben die Kids?!
Mein Gott, ich habe im Patchwork fünf KInder großgezogen. Inzwischen sind alle 5 volljährig.
Vier davon habe ich nahezu vollständig finanziert und zu den Zeiten ging es mir nicht so gut, wie heute.
Ich weiß, was Kinder kosten und keines meiner Kids (und damit meine ich alle fünf) hat jemals mit einem goldenen Löffel gegessen!
Lange Geschichte Uli, aber meine EX hat den Unterhalt für die Kinder definitiv nicht nötig(sie hat Geld wie Dreck).
Jede Woche ne neue Nase, oder mal hier aufstocken oder abstocken hat schon was. 😉
Gruss Wedi

