Mehr Gehalt ohne An...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mehr Gehalt ohne Anrechnung für Unterhalt

 
(@papaaufpapier)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Zusammen,

die Firma in der ich arbeite ist sehr "akurat". Sobald ich mehr Gehalt auf meinem Lohnzettel habe wird dies natürlich herangenommen für die Zahlungen der Unterhaltsleistungen. Wenn ich übriges Geld hätte würde ich dies auch zähneknirrschend zahlen, aber ich bewege mich leider trotz einem guten "Job" am Existenzminimum.  Da die Scheidung seit ca. 4 Jahren im Gange ist, habe ich nach keiner Gehaltserhöhung angefragt, obwohl dies mir schon anbeboten worden ist.

Hat jemand eine Idee wie man Geld von der Firma bekommen kann ohne dass es auf dem Gehaltszettel in Erscheinung tritt, und dass es für die Firma auch ein gangbarer Weg  ist mit mehr oder minder geringem Risiko ? So wie ich weiss wird ein Firmenwagen auch angerechnet für das fiktive Nettoeinkommen.

Vielen Dank vorab,
papaaufpaier

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2009 23:04
(@papi74)
Registriert

Hallo,

in der Regel wird die Firma wegen so einem Grund keinerlei rechtswidriger Sachen anstellen.
Ob es wirklich sinnvoll ist auf das gehalt zu verzichten...ist letztendlich nur kurzfristig gedacht.

Mit höheren Gehalt steigen auch Deine Rentenanwartschaften und nach einigen Jahren wird das Thema Unterhalt sich auch erledigen. Dann wird Dein Chef bestimmt nicht die "angesparte" Lohnerhöhung ausschütten.
Nimm was du kriegen kannst (auch im Hinblick einer evtl. späteren Arbeitslosigkeit).

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 23:11
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Das wär schön wenn das funktionieren würde. Aber es gibt da nichts.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 23:18
(@bronze)
Registriert

Moin,
einzige denkbare Alternative ist, weniger Stunden für gleiches Gehalt.
Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2009 01:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicht mal das, weil das gegen die Vollzeiterwerbsobliegenheit verstößt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2009 09:26
 Mone
(@mone)
Schon was gesagt Registriert

Mit nem Tankgutschein? Hat mein LG jetzt bekommen, weil er im Rahmen der Kurzarbeit an einer innerbetrieblichen Schulung teilgenommen hat, die Pflicht (vom Arbeitsamt aus) bei uns ist.

Vielleicht wäre dies ja eine Option der Gehaltserhöhung? Keine Ahnung, ob das legal ist...

LG Simone

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2009 10:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mit nem Tankgutschein?

Auch sowas stellt unterhaltsrechtl. Einnahmen dar. Darunter fallen sämtl. geldwerten Zuwendungen wie z.B. Privatnutzung des Firmen-PKW, Firmenwohnung oder ähnliches. Es ist müßig darüber zu spekulieren. Legal ist es schon - allerdings auch unterhaltsrechtl. relevant.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2009 13:52