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(@rp51730)
Rege dabei Registriert

@ Susi
Danke für die Erläuterung. Sehe hier keinen weiteren Ansatz. 

@Alle
Also gibt es kaum eine Möglichkeit mich der fragwürdigen Vorgehensweise von Kind2 irgendwie zu erwehren außer das Kind2 seine Bedürftigkeit nachweist? Oder mit anderen Worten spielt es überhaupt keine Rolle, dass Kind2 mit seinen Eltern im Vorfeld solch ein Vorhaben, zumindest die finanzielle Komponente, abspricht. Er kann das Masterstudium im Ausland einfach antreten, weder Bafög im Vorfeld beantragen noch seine Bedürftigkeit nachweisen und sich im Anschluss breitbeinig hinstellen (es wäre ja sein Recht und es steht ihm zu) und mich (denn die KM ist ja nicht leistungsfähig) zur Kasse nötigen ohne irgendeine Konsequenzfür seine Versäumnisse? 
Ich blick das nicht, gilt nicht auch hier Zug um Zug? 
Gibt es hierfür so etwas wie einen Ablaufplan oder korrekte Vorgehensweise?

Darüber hinaus habe ich noch ein paar weitere Fragen:

Wie würde Unterhalt berechnet werden, wenn ich zukünftig nur noch Halbtags arbeiten würde? Die Berechnung stützen sich ja immer auf die letzten 12 Monate ……

Glücklicherweise darf ich ja auch noch Unterhalt für das auch studierende erwachsene bei KM zu Hause wohnende Kind1 nach DDT zahlen. 
Mal angenommen ich verdiene zukünftig nicht mehr genug, sodass ich mit beiden Unterhaltszahlungen unter meinen Selbstbehalt von 1400 € kommen würde, wie wäre dann die Aufteilung für Kind1+2?

Danke und Gruß 

RP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2022 09:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die einzige Möglichkeit wäre festzustellen, dass BAFöG nicht beantragt wurde und dies fiktiv anzurechnen. So wie Du die Situation aber darstellst kann man auch argumentieren, dass klar ist, dass kein Anspruch besteht, da Du zu viel verdienst.

Wenn Du Dein Einkommen reduzierst, dann steht im Raum, dass Du das "mutwillig" gemacht hast. Andererseits ist es bei Volljährigen eben so, dass es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr gibt, es sei denn das Kind ist noch privilegiert (allgemeine Schulbildung, wohnt zu Hause, unter 21, nicht verheiratet). Wenn keins der Kinder privilegiert ist, dann gibt es kein Geld, wenn keins zum Verteilen vorhanden ist. Dann müssen die Kinder alleine klarkommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2022 11:13
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