Mangelfall, UV oder...
 
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Mangelfall, UV oder gleich Hartz4

 
(@rockx)
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Hallo, bisher hatte ich ein Nettoeinkommen von ca 1.400 Euro. Sollte ich nach der Trennung Unterhalt zahlen wäre dies für zwei Kinder vorerst 480 Euro, Tendenz steigend. Somit wäre ich ja ein Mangelfall. UV wird warscheinlich von der Mutter beantragt. Da ich aber nicht will das Schulden auflaufen, die ich später nicht mehr zahlen kann. Habe ich folgende Lösungsansätze:

Nebenjob machen, wenn ich Ihn mit den Umgangszeiten vereinbaren kann.

Vollen Unterhalt zahlen, damit wäre ich unter dem Existenzminimum, könnte evtl. Hartz4 aufstocken, bis ich einen besser verdienenden Job bekomme. Hätte den Vorteil das ich Ärger mit der Mutter, JA und Anwalt der Mutter erstmal aus dem Weg gehen kann. Dafür nervt mich dann warscheinlich das Arbeitsamt, aber lieber die als die anderen ...

Das Problem ist das ich in meinen Job Vollzeit höchstens 2100 Brutto verdiene, bei Steuerklasse 1 bleibt da nicht so viel übrig. Zudem will ich die 3 Zimmer Wohnung für die Kinder halten, damit sie weiterhin Ihr zu Hause und Kinderzimmer haben. Ein Umzug lohnt nicht würden nur 100 Euro monatliche Ersparnis ausmachen. Ausserdem will ich kämpfen das die Kinder wieder bei mir wohnen dürfen.

Sorry bin auch nicht scharf drauf zu harzen, aber wie soll ich das stemmen... 😡 Wie habt Ihr das als Otto-Normal Verbraucher hinbekommen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2016 19:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du Dich trennst wirst Du unterhaltspflichtig und bist jetzt schon ein Mangelfall.
H4 zu beantragen funktioniert nicht, da dabei nur titulierte Unterhaltsansprüche berücksichtigt werden und eine entsprechende Titulierung Deinerseits muwillig wäre und es deshalb dann nicht berücksichtigt wird.

UHV bedeutet je nach Alter des Kindes z.Z. 145 Euro für ein Kind unter 6 und 194 Euro für ein Kind von 6 bis 12.
Diesen Betrag würde die UHV-Kasse bei Dir wieder versuchen einzutreiben. Weitergehende Forderungen kann die UHV-Kasse nicht stellen, da sie mehr nicht zahlen.

Wenn Du für mehr Unterhalt leistungsfähig bist bzw. leistungsfähig erklärt werden solltest, dann kann die KM diesen vollstrecken lassen.
Dies kann passieren, da im Mangelfall sehr spitz gerechnet wird.
Solltest Du allerdings für diesem Unterhalt  z.B. per Gerichtsbeschluss gezwungen werden, dann kannst Du versuchen mit H4 aufzustocken.

Letzlich bist Du als Mangelfall immer in einer sehr schlechten Position und wirst gute Nerven brauchen um um den Ring zu kommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2016 23:08