Hallo,
ein guter Bekannter hat mir gerade erzählt, dass er schon seit Jahren nicht den vollen Mindestunterhalt für sein kind bezahlt. Er verdient 1.1oo Netto und zahlt nur 100,- Unterhalt den Rest muss die KM, bei der das Kind auch lebt zahlen. Er sagt, dass bei ihm ein Mangelfall vorliegt ohne gesteigerte Erwerbspflicht da die KM ca. 1300,- Netto verdient und somit ersatzweise den fehlenden Unterhalt selbst zahlen muß.
Kann das sein? Hat jemand sowas schon mal gehört? :luxhello:
Kann das sein? Hat jemand sowas schon mal gehört?
Ja, meine Freundin hat sich vor sieben Jahren auch von so einem Faulpelz schwängern lassen.
Seitdem der Kleine älter als 6 Jahre ist, darf sie den Unterhalt selbst herbeischaffen.
Es gibt keine rechtsstaatlichen Mittel, einen Arbeitsscheuen vom Sofa zu scheuchen.
Verhungern lassen kann man diese Menschen auch nicht.
HartzIV bekommt meine Freundin nicht, da sie selbst arbeiten geht und ihr Erwerbseinkommen plus Unterhalt für ihr älteres Kind aus einer anderen Beziehung knapp über dem liegt, was ihr als Bedarfsgemeinschaft mit beiden Kindern zusteht.
Den Erstklässler zu betreuen, während die Mutter zur Arbeit geht - z. B. ihn pünktlich an der Grundschule abholen oder mal zum Schwimmunterricht bringen - ist diesem väterlichen Prachtexemplar auch zu anstrengend.
Alle 14 Tage am Wochenende 3-4 Stunden Besuch durch den Kleinen ist das höchste der Gefühle, was er an Verantwortung für sein "Wunschkind" (O-Ton vor 7 Jahren) noch aufbringen kann.
Herzlichen Glückwunsch, wenn es das ist, was du anstrebst.
Vater oder Mutter sein ist etwas aufwändiger als ein Kind zu zeugen.
Gute Nacht 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hmmm,
kann deiner Aufregung nicht ganz folgen. :knockout:
Mein Bekannter geht sehr wohl arbeiten + Überstunden. Trotzdem hat er nur ein Einkommen von 1.100,- Er hat auch seine Miete zu bezahlen. Seine Versicherung +++ und wenn sein Kind zu Besuch kommt, will er auch nicht das es an etwas fehlt.
Selbst wenn die KM den gleichen Unterhalt zahlt wie er (100,-) hat die KM 200,- + Kindergeld = knapp 400€ für den monatlichen Unterhalt eines Kindes. Hallo !? Soviel möchte ich gern mal haben.
In meinen Beziehungen waren bislang immer Kinder mit im Spiel... niemals wurden 400,- pro Kind/Monat verbraucht. Da waren in jedem Fall gut und gerne 100,- übrig für Müttis Frisör und Nageldesigner^^
Wir wollen doch mal immer schön die Kirche im Dorf lassen 🙂
Man muß sich mal überlegen von welchen Summen wir hier reden
Eine Rechnung mit dem Mindestunterhalt möchte ich hier erst gar nicht vornehmen. :esreicht:
Holmer,
Hast du in deine Berechnung auch die anteiligen Kosten für Wohnraum, Energiekosten, Nebenkosten Benzin für Fahrdienste eingerechnet?
Die Diskussion hatten wir nun schon öfter. Bei genauer und richtiger Betrachtung haben alle festgestellt, dass sich vom Mindestunterhalt sicher keinSonnenstudio,Nageldesign oder Friseur zusätzlich finanzieren lässt.
Ich sehe da auch keinen Grund zum jubeln. Wenn 2 erwachsene Menschen einKindbekommen sollen sie sichauch gemeinsam gleichwertig um dasKind kümmern. Villeicht sollte er sich dann eben mehr in die Betreuung dieses Kindes einbringen, anstatt zu jubeln, dass er kaum KU leisten muss.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
und genau das ist der Knackpunkt... man sollte sich gemeinsam um das Kind kümmern ( Unterhalt, Betreuung etc.) und nicht alles auf den KV abwälzen.
Wenn´s danach geht müsste der KV noch weniger als 100,- zahlen. Denn am Ende kann er dem Kind mit 1000,- die ihm bleiben nicht das bieten was die KM zu bieten hat.
Wohnraum, Heizkosten, Fahrdienste etc. fallen beim KV genau so an, wie bei der KM ( wenn er dann Umgangsrecht hat). Vielleicht nicht ganz so hoch, aber dafür hat die KM ja ohnehin mehr zur Verfügung.
Der Mindestunterhalt reicht nicht aus?
Nehmen wir mal den Mindestunterhalt 10j. Kind = 272 ( vom KV zu zahlen) Die KM will ja nicht nur schick nebenher laufen...räumen wir der KM mal den gleichen Betrag ein = 272 (von KM zu zahlen) + KG 184,- = 728,-
728,- € pro Monat für ein 10j. Kind. Sorry. Da kann ich rechnen so viel ich will. Ich weiß nicht wofür dieses Geld ausgegeben wird. Selbst wenn das Kind jeden Monat ein neues Handy für 100,- und ein neues Fahrrad für 200,- benötigt, bleibt viel zu viel übrig.
Ich bin der Meinung, dass die Frauenwelt im Zuge der Emanzipation sich nicht nur auf ihre Rechte berufen sollten. Es gibt auch Pflichten! Und dazu gehört unter anderem, dass der Bargeldunterhalt zumindest annäherungsweise zu gleichen Teilen bedient wird.
MfG
@holmer
Bei minderjährigen Kindern ist es so, dass der Betreuungselternteil betreut und deswegen keinen Barunterhalt zu leisten hat. Damit ist bei der Betrag auch nicht zu verdoppeln.
Dies funktioniert erst bei Volljährigen.
Und bei Minderjährigen soll das hälftige Kindergeld, dass der Zahlelternteil vom Tabellenbetrag abgezogen wird (außer evtl. im Mangelfall) es dem Zahlelternteil ermöglichen den Umgang finanziell leistbar zu machen.
Für dein Beispielt heisst das 272+184 =456 €.
Davon sollten finanziert werden: Kinderzimmer, Heizung, Strom, Lebensmittel. Dazu kommen noch Klamotten, Schuhe, Vereinsbeiträge und das entsprechende Sport- oder Musikzubehör. Evtl. noch eine Unfallversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung, Prepaid-Handy. Busfahrkarte, Klassenfahrten, Schulausflüge. Je nach Bundesland noch Schulbücher und für alle dann Hefte, Stifte etc.
Ab 18 würde der Betreuungselternteil finanziell mit ins Boot geholt werden, von dem Unterhalt beider Eltern und dem Kindergeld sind dann diese Sachen weiterhin zu zahlen. Also fliesst der Unterhalt vom Umgangselternteil und ehemaligen Betreuungselternteil sowie das Kindergeld ans Kind. Dieses muss dann Betrag X dem Betreuungselternteil für Wohnkosten und Lebensmittel überweisen. Den Rest kann es dann vom Unterhalt bezahlen (in der Hoffnung, dass das dann ausreicht).
Wenn du möchtest dass der Bargeldunterhalt auch bei Minderjährigen von beiden Elternteilen gezahlt wird, dann müssen beide die Betreuung übernehmen. Und das nicht ab Trennungszeitpunkt sondern bereits ab Geburt. Dann dürfte das problemlos machbar sein.
Aber nicht nach einer Trennung noch die Gewohnheiten der Kids nur aus finanziellen Gründen komplett umstellen.
Was deine grundsätzliche Frage angeht: ja es gibt Elternpaare, da zahlt der Umgangselternteil nicht den kompletten Kindesunterhalt - auch wenn die Kids minderjährig sind. Aber das liegt teilweise an hohen Umgangskosten (wenn der Betreuungselternteil die Entfernung geschaffen hat) oder daran das der Betreuungselternteil mehr als das doppelte des Umgangselternteil verdient. Ich gehe mal davon aus, dass das nicht der Regelfall ist.
Sophie
Hallo,
über die gesetzlichen Umstände bin ich mir schon im klaren. Es ist dennoch nicht richtig. Es handelt sich hierbei um das eigene Kind! Dafür muß doch die KM keine Betreuungsvergütung erhalten :knockout:
Und für mich ist es im Umkehrschluss ganz klar eine Betreuungsvergütung!
Das kann doch so nicht richtig sein. Ich schaff mir ein Kind an und verlange dafür eine Betreuungsvergütung?! Für das eigene Kind! Sorry. Kann mich gar nicht mehr beruhigen. Wo bleibt denn da bitte Anstand und Moral?
In diesem Fall gehört der KV angehört. Begehrt dieser keine "Betreuungsvergütung" sollte man überlegen ihm sofort das Sorgerecht bzw. ABR zu übertragen!
MfG
@holmer
Betreuungsvergütung?
Ein Paar hat folgendes Rollenmodell vereinbart und auch x Jahre praktiziert: A betreut die Kinder und geht nebenbei arbeiten; B geht arbeiten
Nach einigen Jahren trennen sich A und B
Nun fordert B A auf gleich Vollzeit zu arbeiten und sich nebenbei um die Kinder zu kümmern. Einbringen will B sich weiterhin nicht in die Betreuung der Kinder.
Warum soll A sofort das gewohnte Modell aufgeben und den Kindern neben der Umstellung B nur noch am Wochenende zu sehen auch noch die Betreuung der Kinder in fremde Hände geben zu müssen?
Das ist keine Betreuungsvergütung, sondern die Kosten für die Kinder. Ob 100% und 0% für die Minderjährigenzeit immer richtig sind sei dahingestellt. Allerdings darfs du nicht vergessen, dass zu der Betreuung auch die Absicherung von geschlossenen Kitas, Schulferien, Betreuung bei Kinderkrankheiten und normalen Krankheiten beinhaltet sowie die Förderung der Hobbies.
Deswegen: hinterher auf eine Rollenänderung herumzureiten macht keinen Sinn!
Ab Geburt der Kinder muss sich B ebenso in die Betreuung einbringen wie A. Dann können beide ihre berufliche Karriere verfolgen und die Kinder im Wechselmodell betreuen.
Du meinst also, der Vater begehrt bei einer Anhörung keinen Kindesunterhalt. Damit übernimmt er die Kinder und stemmt Betreuungsleistung und seine Vollzeitarbeit ab dem nächsten Morgen selbst komplett.
Viele Spaß, vor allem wenn der Vater evtl. im Schichtdienst tätig ist und die Kita nicht 24 Stunden am Tag auf hat.
Ganz abgesehen davon, dass die Kinder vielleicht lieber beim Betreuungselternteil bleiben möchten.
Meine Große fand die Trennung damals mit 6 gar nicht so schlimm: Ich habe Papa ja sowieso nur am Wochenende und manchmal abends gehabt...
Sophie
Hallo holmer!
In diesem Fall gehört der KV angehört. Begehrt dieser keine "Betreuungsvergütung" sollte man überlegen ihm sofort das Sorgerecht bzw. ABR zu übertragen!
Wieso das ABR und Sorgerecht auf Einen übertragen??
Hier wäre doch ein gesetzliches Wechselmodell 50/50 in welchem das KG geteilt wird und jeder die Kosten für das Kind welche bei ihm anfallen komplett selbst tragen.
Es handelt sich hierbei um das eigene Kind! Dafür muß doch die KM keine Betreuungsvergütung erhalten :knockout:
Auch bei einem nicht Wechselmodell könnte das funktionieren
Das funktioniert allerdings aber auch nur, wenn sich der KV zu 50% in die Betreuung/Finanzierung mit einbringt, d.h. in meinen Augen generell die hälftigen Ferien, Abwechselung bei schulfreien/Kindergartenschließtagen, hälftige Beteiligung der Bekleidung, an Vereinsgebühren, anteilmäßiges Beteiligen an den Lebensmittelkosten (gequotelt an den Tagen wo es beim BET isst), abwechselndes Fahren zum Arzt, zu Hobbies, zu Freunden, in die Stadt, zu Events der Kinder.
Hälftige Beteiligung bei Anschaffungen jeglicher Art, Handykosten, Klassenfahrten, Kopiergeld, Schulbücher und Schulausstattung usw usw
Abwechselndes Frei nehmen wenn Kind krank, im Krankenhaus usw.
Jedes Elternteil hat ein eigenes Kinderzimmer in seiner Wohnung, also entsteht hier auch keinem ein Vorteil- bzw Nachteil.
Wenn das alles der UET leistet, dann klar SOLLTE weder von Unterhaltsleistungen noch Betreuungsvergütung geredt werden.
In allen anderen Fällen wo die o.g. Dinge der BET fast ausschließlich allein wuppt, dann steht der Kindesunterhalt definitv dem Kind zu, damit zumindest in finanzieller Hinsicht dem BET dadurch schon einiges von den Schultern genommen wird.
LG Engel
Wenn du möchtest dass der Bargeldunterhalt auch bei Minderjährigen von beiden Elternteilen gezahlt wird, dann müssen beide die Betreuung übernehmen. Und das nicht ab Trennungszeitpunkt sondern bereits ab Geburt. Dann dürfte das problemlos machbar sein.
:genau:
Es handelt sich hierbei um das eigene Kind! Dafür muß doch die KM keine Betreuungsvergütung erhalten
Stimmt. Deshalb gibt es von mir keinen nachehelichen Unterhalt an meine Ex.
Wenn sie Geld für sich braucht soll sie arbeiten.
Kindesunterhalt zahle ich gern.
Kinder kosten Zeit und Geld.
Was ist daran so schwer zu kapieren?
Gruss Horst
Nur mal so ...
Davon sollten finanziert werden: Kinderzimmer, Heizung, Strom, Lebensmittel. Dazu kommen noch Klamotten, Schuhe, Vereinsbeiträge und das entsprechende Sport- oder Musikzubehör. Evtl. noch eine Unfallversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung, Prepaid-Handy. Busfahrkarte, Klassenfahrten, Schulausflüge. Je nach Bundesland noch Schulbücher und für alle dann Hefte, Stifte etc.
Vereinsbeiträge und das entsprechende Sport- oder Musikzubehör.
Unfallversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung
Prepaid-Handy
... sind alles Dinge, die der BET haben möchte, und dann - wenn er dies als notwendig erachtet - auch alleine zahlen! Das ist genau das was ich beim KU für extrem verfehlt halte, dass Bedarf für Dinge angeführt werden, die der UET nicht entscheiden darf, aber bitte mitzahlen soll.
Busfahrkarte, Klassenfahrten, Schulausflüge
... können unter umständen Mehrbedarf sein, die Rechtssprechung geht hier unterschiedliche Wege! Also gehört es nicht zum Bedarf, zumindest wenn wir nur über Mindestunterhalt reden, bei höherem "kann" dies angespart werden. Kommt also zum KU noch on Top.
ich vertrete auch die Meinung, dass beide Elternteile neben Betreuung auch finanziel verantwortlich sein sollen. Leider lässt die derzeitige Situation keine andere Variante zu, wie der eine arbeitet, der andere betreut, da der arbeitende sein Einkommen nicht schmälern darf und arbeiten muss. Es ist also müßig, danach zu rufen, dass mehr betreut werden soll, wenn aber weiterhin 100% KU gezahlt werden müssen und normal keine Zeit für mehr Betreuung zur Verfügung steht.
Private Absprachen gehen regelmäßig dann baden, wenn Behörden für irgendwelche Zahlungen einspringen müssen.
Gruß
Kasper
der bisher noch nicht einen Cent Unterhalt gesehen hat.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Also, den Begriff UNTERHALT kenne ich auch nur vom Lesen aus dem Forum. Dass aber die Förderung der sportlichen, musischen oder sonstigen Talente für ein Kind "dabei" sein sollten, finde ich schon. Selbst im Hartz4-Satz soll ja ein Teil für "kulturelle Teilhabe" enthalten sein, wobei man sich vortrefflich drüber streiten kann, ob ein Hartz4-Empfänger ins Kino gehen oder Zeitung kaufen muss.
Wie gesagt, da ich das alles sowieso selber bezahle, kann mir auch wurscht sein, was der Unterhalt enthalten soll. Aber aufs Lebensnotwendige begrenzen? Ein Kind kann schließlich nicht dazu verdienen. Und immer NEIN sagen, wenn das Kind eine Neigung entwickelt, da würde ich mir echt mies vorkommen. Ungeachtet dessen, ob ich ein Kind betreue, für es Unterhalt leiste, oder beides.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
vollkommen richtig eure Ansichten. Wenn es sich dann alles so umsetzen ließe.
Bei mir war es in der Vergangenheit so, dass ich fast alles bezahlt habe damit es dem Kind so richtig gut ging. Während meiner Erwerbstätigkeit zahlte ich der Mutter zusätzlich 200,- Unterhalt damit die sich schön die Haare machen lassen konnte. Den Nageldesigner sah sie auch öfter als ihr Kind.
Nachdem durch Krankheit mein Geldbeutel etwas schrumpfte (Krankengeld) kürzte ich die Zahlung an die Mutter um 100,-. Dem Kind ging es weiterhin gut. Papa bezahlte alles.
Nun möchte die KM den vollen Unterhalt. Wenn das Kind aber etwas brauch verweist sie auf Papa. Sie brauch das Geld ja für andere Sachen. 😡
Papa kann aber nicht mehr, hat nur noch seine 800 € Selbstbehalt. Das Kind versteht die Welt nicht mehr. Mutti brauch ihr Geld für sich. Verdient übrigens 1300,- + Unterhalt + Kindergeld
Auch ich habe eine Wohnung mit Kinderzimmer zu zahlen, Stromkosten usw.. Das kann ja wohl kein Argument sein :knockout:
Eins steht fest. Irgend etwas läuft hier schief.
MfG
Eins steht fest. Irgend etwas läuft hier schief.
Ja. Du hast ihr das Gefühl vermittelt, dass die Unterhaltszahlung nur ein Teil des Unterhalts ist, den Du leistest. Das hast Du Dir in der Vergangenheit selbst versaut. Mach ihr klar, dass der Rest eine freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht war. Und dem Kind gegenüber kannst Du nur gebetsmühlenartig wiederholen, dass die Mama für alles jeden Monat Unterhalt bekommt, damit es ihm gut geht. Auch da hast Du wenn auch unbeabsichtigt eine gewisse Anspruchshaltung / Gewöhnung generiert.
Dieses NEIN sagen müssen wir alle lernen, egal auf welcher Seite man steht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Dieses NEIN sagen bedeutet für mein Kind aber eine wesentliche Verschlechterung seines Wohls.
Alles zum Wohl des Kindes. hahaha ein toller Staat in dem wir leben. Väterfeindlich ist das ganze. Nur Pflichten keine Rechte. Im sinne des Kindes wird schon lange nicht mehr gehandelt.
Wenn ich schon diesen Anwaltsbrief lese... Im Namen und in Vollmacht unseres Mandanten... bekomm ich Brechreiz.
Eins ist sicher, mein Kind würde mich nie verklagen wollen. Also was soll der Blödsinn?
Nein, ich denke, dass man manchmal nicht umhin kommt, etwas "kaputt" gehen zu lassen.
Wenn Du nicht mehr zahlst und KM auch nicht, dann fällt das auf (KiTa, Schule) und dann muss sich die KM erklären. Wenn Du der KM alle arbeiten abnimmst, dann wird sie nie was ändern. Ich musste dies auch, ein schwerer Weg, wenn man für seine Zwerge da ist, aber es geht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Und bei Minderjährigen soll das hälftige Kindergeld, dass der Zahlelternteil vom Tabellenbetrag abgezogen wird (außer evtl. im Mangelfall) es dem Zahlelternteil ermöglichen den Umgang finanziell leistbar zu machen.
...und weil das zu schön wäre, um wahr zu sein, darf die nichterhaltene Hälfte des KG gleich wieder an die Ex als EU abgeführt werden.
--
Brainstormer
Mit dem Kindergeld ist doch sowieso nur Zahlendreherei um die Vaterwelt zu beruhigen. :crash:
Guten Morgen holmer!
In einem anderen Strang, wirfst Du mir ja so einiges vor.
Ich habe es mal heraus kopiert.
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@Engel211,
wenn man deine Beiträge hier so liest, und sie dann auch noch etwas auf sich einwirken lässt, überkommt einem der totale Brechreiz.
Wäre ich dein Ex, würde ich genau so reagieren wie er. Wie kann ein solch "Cooler Hund" mit einer solch garstigen und verbitterten Frau, Kinder in die Welt setzen?
Ich wünsche mir für deine Kinder, dass dein Ex es tatsächlich schafft sie auf seine Seite zu ziehen. Sicher wären sie bei ihm besser aufgehoben. thumbup
An deiner Stelle würde ich mal ganz schnell meinen Hartz4 **tsts - ID 6** bewegen, und selber etwas für den KU tun. Kann doch wohl nicht wahr sein das du deinem EX, der anscheinend sein Leben im Griff hat, derart Steine in den Weg werfen willst!?
Mal ganz im Ernst... nutz deine Zeit sinnvoller, als hier ellenlange nichtssagende Kommentare von dir zu geben.
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Ganz ehrlich, ich habe erst Mal herzlich gelacht, als ich Deine Vorwürfe gelesen habe 😉 da mir klar ist, das Dir bezüglich meiner Person einiges an Hintergrundwissen fehlt.
Also wenn ein Elternteil ab Trennung 10 Jahre lang keinen Kindesunterhalt bezahlt, auch dann nicht, wenn er finanziell dazu in der Lage ist, ist also ein cooler Hund :rofl2:
Im Umkehrschluss ist also Deine Ex, die ihr Geld für alles andere ausgibt als für Euer Kind, dann doch genauso ein cooler Hund.
Und alle anderen Elternteile, die sich darüber aufregen und welchen dann irgendwann der Geduldsfaden reißt, sind garstig und verbittert.
Wenn dem so ist, sind Du und ich also garstig und verbittert.
Ob unsere Kinder beim KV "besser" aufgehoben wären, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass sie genauso gut aufgehoben wären bei ihm wie bei mir.
Zum Thema ALGII und meinem entzückenden Hinterteil :rofl2:
Seit unsere Kinder 1 Jahr (heute bald 16) und 3 Jahre (heute bald 18) alt waren bin ich fast immer arbeiten gegangen.
Während Ehezeiten im Büro meines Mannes ganztags, oft mit den Kindern auf dem Arm, nach der Trennung bis beide Kinder auf die weiterführende Schule kamen dann halbtags da es damals nicht die Betreuungsmöglichkeiten gab wie heute.
Nachdem unsere Sohn dann in der sechsten und unsere Tochter in der fünften Klasse war, dann Vollzeit. (Seitdem habe ich zwei Schlüsselkinder)
Da ich leider meinen erlernten Beruf mit zwei Kindern nicht mehr ausüben kann (inzwischen auch schon zu lange raus bin), arbeite ich nun in einem Bereich, der finanziell leider nicht ausreichend ist um ohne ALGII Aufstockung auszukommen, aber mir auf Grund der Arbeitszeiten noch Zeit für die Kinder gelassen hat.
Lieber holmer, ich denke ich mache genug um auch meinen Teil für den Unterhalt der Kinder beizutragen und habe die letzten 10 jahre mein, sowie das Leben der Kinder gut im Griff.
Meine "Geschichte", hat wie Deine, noch sehr viele Hintergründe, die man nicht unbedingt in einem Forum breitritt und erzählen möchte.
Aber unsere Hintergründe haben uns verschieden geprägt und das spiegelt sich in den vielen Posts der einzelnen User wieder.
Auch kann man sicherlich vieles geschriebene nicht nachvollziehen, da man selbst auf Grund der eigenen Erfahrungsprägung seine eigenen Ansichten entwickelt hat.
Aber auch dies gibt niemanden das Recht, einen User so extrem unhöflich und unsachlich anzugreifen.
LG Engel
Nachdem Holmer seinen Account gelöscht hat: :geschlossen:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen