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Mangelfall - Kindesunterhalt?

 
(@andre74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich lebe seit Januar getrennt von meiner Noch-Frau und wir haben einen zweijährigen Sohn zusammen.
Ich zahle monatlich ca. 850 Euro eheliche Schulden ab und zusätzlich 199 Euro Kindesunterhalt plus 89 Trennungsunterhalt.
Ab 01.01.2010 komme ich in Steuerklasse I und habe dann nach Abzug der Kreditverpflichtungen ca. 850-900 Euro übrig von meinem Gehalt.
Damit bin ich, wenn ich mich nicht vertue, ein Mangelfall.
Was passiert mit dem Kindesunterhalt, den ich ja dann nicht mehr zahlen kann?
Bekommt der Kleine dann Hartz IV oder wird ein Vorschuss vom JA bezahlt den ich dann auch noch zurückzahlen muss?

Besten Dank im voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2009 15:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andre,

habe dann nach Abzug der Kreditverpflichtungen ca. 850-900 Euro übrig von meinem Gehalt.

Dein SB liegt bei 900 €. Wenn du den Mindestunterhalt mit Stkl. I nicht mehr sichern könntest müßtest du due Kreditraten so anpassen, das du es wieder kannst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 15:48
(@andre74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

habe Anfang des Jahres schon bei der Bank um eine Verkleinerung der Raten gebeten. Dies wurde jedoch abgelehnt.
Was nun?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2009 15:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du Bank das nicht mitmachen möchte dann wird der einzige Weg die PI sein. Denn der KU ist sicherzustellen. Sollte ein Urteil ergehen (und die Gerichte erkennen oft die ehebednigten Kredite beim KU nur zum Teil oder gar nicht an), dann wirst du die Bank entweder überzeugen müssen, von weniger leben oder eben die Zahlungen durch einen Insolvenz regeln müssen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 16:01