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(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich lese zum wiederholten Mal, dass im Mangelfall zuerst die Kinder bedient werden und für die Frau und/oder Exfrau danach häufig nichts mehr übrig bleibt. Dieses ist meiner Ansicht nach falsch.

23.Mangelfall
23.1 Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten zur Deckung seines notwendigen Selbstbehalts und der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Berechtigten nicht ausreicht. Für diesen Fall ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen.

weiter geht´s hier: http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=83

Richtig ist, dass der Vater einen größeren SB gegenüber seiner Frau und/oder Exfrau hat, als gegenüber seinen minderjährigen Kindern.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2004 19:20
(@sunny-pd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Eskima,

das wäre ja toll, in unserem Fall jedenfalls .... Da wir morgen eh zum JA müssen, fragen wir gleich mal nach.... wir berichten dann

Gruß Sunny


AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2004 21:31
(@romyh)
Registriert

Hallo eskima,

abert ich habe auf diversen HP's gelesen, dass KU immer EU vorangeht...


AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2004 21:31
(@sunny-pd)
Schon was gesagt Registriert

Halloooo.........

also wir waren beim JA und hier in Berlin geht der KU vor EU.... !!!!!!!!!!

vielleicht ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden ???

Gruß sandra


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2004 13:04
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sandra,

du hattest vorher geschrieben, dass du Unterhalt von deinem Mann bekommst. Insgesamt zwar weniger als die Kinder, aber immerhin. Also kann es nicht sein, dass du nachrangig bist.

Das wirklich Tragische sehe ich darin, dass dein Unterhalt und der Unterhalt für das gemeinsame Kind genauso gequotet wird wie für das Kind, welches bei der Ex lebt. Denn die Ex kann notfalls UVG oder Sozialhilfe beantragen, dies geht in der Zweitfamilie nicht. Da heißt es dann, dass bei Bedürftigkeit eben kein KU gezahlt werden kann und ein langer Kampf beginnt.

Liebe Grüße

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2004 19:36
(@sunny-pd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo eskima,

ja ich bekomme unterhalt von meinem mann, aber der vom jugendamt hat gesagt.... das der ku immer vorgeht.... aber jetzt im nachhinein wundert mich die aussage auch.... weil dann hätte ich ja keinen unterhalt bekommen dürfen.....

übrigens haben wir nochmal wegen den krankheitsbedingten mehraufwendungen wegen unserem kind gefragt... die werden mit berücksichtigt bei der unterhaltsberechnung.... wir müssen es nur einreichen..

bis dann

sandra


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2004 21:30
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sandra,

übrigens haben wir nochmal wegen den krankheitsbedingten mehraufwendungen wegen unserem kind gefragt... die werden mit berücksichtigt bei der unterhaltsberechnung.... wir müssen es nur einreichen..

Das freut mich sehr für euch, immerhin ein kleiner Lichtblick 🙂

Liebe Grüße

eskima


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2004 23:58