Hallo,
um nicht wieder einen Anwalt in Anspruch zu nehmen habe ich die Bitte ob mir einer von euch bei der Berechnung des Kindesunterhalts und Ehegattenunterhalts helfen kann.
Meine Frau hat den Unterhalt, den ich zahle, von ihrem Anwalt ausrechnen lassen der mir ohne Aufstellung mitgeteilt hat was ich zu zahlen habe. Nun würde ich gerne wissen ob es im Groben stimmt.
Ich habe die Frage schon in einen anderen Strang gestellt passt aber dort nicht richtig hinein. Habe aber dadurch schon ein weitere Infos erhalten welche Eckdaten benötigt werden.
In meinem Fall gibt es keine großen Besonderheiten. Im Moment haben wir alles soweit getrennt das wir damit leben können. Die Kinder leben bei meiner Nochfrau und ihren „neuen“.
Was in die Berechnung einfließt sind ( zumindest meiner Meinung nach) unsere Gehälter und der Unterhalt für die Kinder.
Wie gesagt geht es um Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.
Dann fang ich mal an:
Kind 1: 11 Jahre
Kind 2: 15 Jahre ( nächste Woche wird er 16 )
Nochfrau Netto-Gehalt: 1340€ zzgl. 1300€ Urlaubs/Weihnachtsgeld
Mein Netto Gehalt: 2400 € zzgl. 1000€ Urlaubs/Weihnachtsgeld
Versicherung: Welche können hier denn eine Rolle spielen?
Schulden: keine
Altersvorsorge betreffend (also Kapital-LV, Riester-Rente, ...): nein
Berufsbedingte Aufwendungen: Nein
Welches OLG: sollte Düsseldorf sein
Wohneigentum ist nicht vorhanden
@ United
Am besten wäre, Du stellst die Berechnung der Gegenseite anonymisiert ein, dann könnte man korrigierend auf diese eingehen ...
-> Die habe ich nicht bekommen, sondern nur eine zu zahlenden Gesamtsumme.
Wenn nach einer Scheidung der EU zum TU wird ändert sich dann etwas an dem Satz?
Ich danke euch.
upgrade
Am besten wäre, Du stellst die Berechnung der Gegenseite anonymisiert ein, dann könnte man korrigierend auf diese eingehen ...
-> Die habe ich nicht bekommen, sondern nur eine zu zahlenden Gesamtsumme.
Hallo,
dann fordere sie vom Anwalt an, da du natürlich nachvolziehen können musst, was sich der da überlegt hat. Einfach eine Summe zu fordern, ohne jegliches Rechenwerk, ist unbeachtlich.
/elwu
Moin Upgrade,
noch eine Frage:
Steuerklasse IV/IV ?
Wenn noch nicht, dann solltest Du das schleunigst ändern.
Die Berechnungsmethode ist für TU (Trennungsunterhalt) und EU (nachehelichen Unterhalt) identisch.
Ich versuch mich mal und lasse mich gerne belehren ...
Du:
2.400
83 (1/12 Sonderzahlungen)
------
2.483
- 124 (berufsbedingte Auwendungen, pauschal 5%)
0 (Altersvorsorge, hier darfst Du, wenn tatsächlich abgeschlossen 4% Deines Brutto einbringen, ggf. also riestern)
------
2.359 (bereinigtes EK für KU - Einkommensgruppe 4 DDT)
- 398 (KU, Altersstufe 12-17)
- 398 (KU, Altersstufe 12-17)
------
1.563 (EK nach KU)
- 223 (Erwerbsbonus 1/7, gem. URL OLG D´dorf)
------
1.339 (Bereinigtes Einkommen für TU/EU)
Sie:
1.340
108 (1/12 Sonderzahlungen)
------
1.448
- 72 (Berufsbedingte Aufwendungen, pauschal 5%)
-------
1.375
- 196 (Erwerbsbonus 1/7)
-------
1.179 (Bereinigtes Einkommen für TU/EU)
160 (Delta Du - Sie)
80 (TU/EU, die Hälfte der Differenz)
Ergibt also einen Zahlbetrag von 798 EUR KU (2 * 398) und 80 EUR TU = 878 EUR.
Was hat der Gegenanwalt denn rausgeworfen ?
Noch ein Hinweis: Überweisungen solltest Du trennen (Verwendungszweck: Angabe Kind + Monat).
Arbeitet Deine Noch-Frau halbtags oder Vollzeit ?
Bei der Betrachtung, ob Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen könnte, ist das nicht ganz unwesentlich
(und sollte beim Versuch einer gütlichen Einigung hinsichtlich Höhe und Dauer berücksichtigt werden)...
Besten Gruß
United
Hallo Upgrade,
dem Anwalt solltest du, wie elwu geschrieben hat, auf die Finger klopfen. Trotzdem hier schon mal eine Überschlagsrechnung:
Ich lass' es mal stehen, auch wenn United schneller gewesen ist als ich ... allerdings, @United: m.E. ist eine Korrektur des Kindesunterhalts nötig, da drei statt zwei Unterhaltsempfänger.
Mein Netto Gehalt: 2400 € zzgl. 1000€ Urlaubs/Weihnachtsgeld
Das sind dann 2.483,33 Euro im Durchschnitt. Düsseldorf erlaubt pauschalen Abzug von 5% für berufsbedingte Kosten, bleiben also 2.360 Euro. Damit liegst du in Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle, allerdings schon recht nahe am unteren Rand. Du solltest dir daher überlegen, ob du nicht schleunigst einen passenden Riester-Vertrag oder eine sonstige Art von zusätzlicher Altersvorsorge machen möchtest; du kannst bis zu 4% deines Bruttos für solche Zwecke aufwenden und würdest dadurch eine Zeile tiefer landen, sowie auch beim Unterhalt für Exilein selbst etwas besser wegkommen. Ich rechne jetzt allerdings ohne Abzug für Altersvorsorge weiter.
Es sind zwei Kinder und eine Ex, also drei Unterhaltsberechtigte, deswegen wirst du um eine Zeile der DT herabgestuft und landest statt in Zeile 4 in Zeile 3. Zahlbetrag für das ältere Kind somit 377 Euro und für das jüngere Kind 309 Euro - Achtung, ab dem zwölften Geburtstag werden das ebenfalls 377 Euro und wenn irgend möglich solltest du sicherstellen, dass zu diesem Zeitpunkt dann auch der Unterhalt für Ex neu berechnet wird!
Derzeit lautet die Rechnung aber: Von deinen 2.360 Euro gehen 686 Euro für Kindesunterhalt ab, bleiben noch 1.674 Euro.
Nochfrau Netto-Gehalt: 1340€ zzgl. 1300€ Urlaubs/Weihnachtsgeld
Das sind dann 1.448,33 Euro und nach Abzug von 5% für berufsbedingte Kosten bleiben 1.376 Euro übrig. Du hast also 298 Euro mehr als sie, davon drei Siebtel gleich 128 Euro sind der Unterhalt für Madame.
Und mit welch überzogenen Forderungen hat das Anwältlein der Gegenseite dich in seinem Schriebs konfrontiert?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich wiederhole nochmal den wichtigen Hinweis von United:
Stkl. in 4/4 ändern.
Dann hat sich die Frage nach EU möglicherweise schon erledigt.
Und die Frage nach der Stufe 3 auch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
vielen Dank für die Rechnerei. Schon toll was man für Infos und Einsichten bekommt wenn man sich so durch die Stränge liest.
So ein paar Infos habe ich noch.
Meine Steuerklasse ist 1. Wurde durch den Mitarbeiter der Stadt automatisch so gesetzt.
Zu den Berechnungen die ihr für mich gemacht habt muss ich sagen Asche über mein Haupt. Ich hatte am Jahresanfang eine Lohnerhöhung und daher war zu der Zeit der anderen Berechnung mein Gehalt um ca. 100€ niedriger.
Ausgerechnet auf dieser Basis wurde für die Kinder 606€ und für meine Nochfrau 124,23€.
Nebenher ist es jedoch so dass ich auch noch an Klassenfahren, Taschengeld, weiteren Freizeitaktivitäten usw. (immer in der Form von Bargeld)beteiligt habe.
Was ich nun noch gerne wissen würde ist da sich mein Gehalt ja verändert hat ob sie noch mit nachträglichen Zahlungsforderungen kommen kann.
Wenn ich den Strag „Bin ich nun Inverzug gesetzt KU…“ lese, denke ich eigentlich nein. Die Gründe sind das die Berechnung von ihrer Seite kam, ich immer Termingerecht gezahlt habe und sie weder aktuelle Lohnnachweise noch schriftliche Mehrforderung gewünscht hat. Liege ich damit einigermaßen richtig?
Und zum Schluss habe ich noch die Frage ob man möglichst schnell zur Scheidung schreiten sollte. Angenommen sie würde ihren Arbeitsplatz während des EU verlieren, verhält es sich anders wenn sie den Arbeitsplatz nach der Scheidung verlieren würde?
Viele Dank und ein sonniges Wochenende
upgrade
Guten Morgen,
ich bin's erneut und wollte nur mal nachfragen ob jemand evtl doch noch eine eine Antwort oder einen Tipp zu meinen Fragen hat.
Vielen Dank
und Gruß
upgrade
Moin,
Was ich nun noch gerne wissen würde ist da sich mein Gehalt ja verändert hat ob sie noch mit nachträglichen Zahlungsforderungen kommen kann. [...]denke ich eigentlich nein. [...] Liege ich damit einigermaßen richtig?
Du liegst m.E. richtig.
Und zum Schluss habe ich noch die Frage ob man möglichst schnell zur Scheidung schreiten sollte.
Grundsätzlich: ja (wenn die Voraussetzung, sprich: 1jährige Trennung, erfüllt ist oder zumindest zeitnah erfüllt wird).
Nicht zwingend aufgrund Deiner Begründung (vor dem Grundsatz der Gleichbehandlung sollte ihre Arbeitstätigkeit als eheprägend angenommen werden und ein Arbeitsplatzverlust keine Rolle spielen - sollte ggf. als selbstverschuldet und lediglich temporär angesehen werden - kann ein Richter bei Müttern selbstverständlich auch mal anders sehen), sondern vielmehr vor dem Hintergrund Beendigung Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich sowie einer längerfristigen Unterhaltsregelung.
Gruß
United
Hi
Was ich nun noch gerne wissen würde ist da sich mein Gehalt ja verändert hat ob sie noch mit nachträglichen Zahlungsforderungen kommen kann.
Nein. Ohne erneute Forderung oder Auskunftsersuchen (alle 2 Jahre oder bei wesentlichen Einkommensänderungen) keine Inverzug-Setzung.
Liege ich damit einigermaßen richtig?
Ja.
Und zum Schluss habe ich noch die Frage ob man möglichst schnell zur Scheidung schreiten sollte.
Ja. Ist der Scheidungsantrag schon durch das Gericht zugestellt worden? Damit endet der Zugewinn, auch in Hinblick auf den Versorgungsausgleich.
Angenommen sie würde ihren Arbeitsplatz während des EU verlieren, verhält es sich anders wenn sie den Arbeitsplatz nach der Scheidung verlieren würde?
Termin ist die Zustellung des Scheidungsantrages. Eine einfache Antwort gibt es hier nicht, da es zu sehr vom Gericht abhängt. Allg. würde ich sagen, dass Aspekte der "Kinderbetreuung" und ehebedingte Ursachen eine Rolle spielen dürften, welche nach der Scheidung anders gewichtet werden. So gewinnt die Kinderbetreuung an Gewicht, da ja nur noch ein ET betreut. Allerdings relativiert sich das mit zunehmenden Alter der Kinder und verschwindet als bald in der Versenkung bei Dir. Ein Arbeitsplatzverlust, welcher nicht auf die Ehe zurück geführt werden kann, sollte unbeachtlich sein für UH-Ansprüche.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.