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Mal eine ganz andere Frage

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(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Astronaut,

welche Art der Behinderung hat deine Tochter?
Du schreibst, sie muss regelmäßig in die Kölner (nicht: Münchner!) Kinderklinik.

Hier in NRW gibt es für geistig und/oder körperlich behinderte Kinder ein exzellentes Netzwerk ambulanter und stationärer Hilfen: Fahrdienste, Ganztagsschulen, Integrationshelfer, Tageskliniken ... mit einem gut versorgten behinderten Kind und einem kooperativen Arbeitgeber kanst du wahrscheinlich leichter einer bezahlten Arbeit nachgehen, als mit einem gesunden Grundschüler und einem sturen Arbeitgeber.   

Deine Anwältin scheint nicht sonderlich engagiert gegen eine "arme" Mutter mit behindertem Kind und Heimweh Kind vorgehen zu wollen. das kommt vor, sollte dich aber nicht hindern, selbst aktiv zu werden, falls dir etwas daran liegt, die Kinder nicht nur in deiner Nähe zu behalten sondern ggf. sogar zu dir zu nehmen.

Was den sechsjährigen Sohn angeht, spielt die Zeit für dich: Je länger er in deiner Nähe bleibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er irgendwann ganz zu dir wechselt. Was die neunjährige Tochter angeht, kann deren Behinderung für die Mutter ganz bös zum Bumerang werden, wenn du die Karte "Kontinuität in der medizinischen Versorgung" spielst.

Bei dir - ebenso wie bei deiner Anwältin - vermisse ich ein wenig den Kampfgeist, der notwendig ist um in solchen Lebenslagen nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Ob die Schwiegerfamilie und/oder Noch-Ehefrau dich für einen Sch**ßkerl hält, kann dir vollkommen gleichgültig sein. Je länger die KM nach der Trennung mit beiden Kindern in deiner Nähe bleibt und je länger ihr nach der Trennung und vor der Scheidung ihr eure Kinder gemeinsam betreut, dsto stumpfer wird das Schwert "Betreuungskontinuität" inder Hand der KM und desto schärfer wird es in deiner.

Ohne einen gescheiten Anwalt, eine langfristige Strategie und eine klare Definition deiner Ziele wird das nichts, Astronaut. Dann kannst du die Kinder abschreien und dich auf eine Leben im Selbstbehalt einrichten. Es geht um deine Existenz und um die Kindheit deiner Kinder - da kannst du gar nicht genug Engagement und Zeit investieren, um als Vater in den nächsten 10-12 Jahren präsent zu bleiben. In 12 Jahrenist die Kindheit und Jugend der beiden vorbei und deine Ex kann gehen, wohin der Wind sie treibt. Solange die Kinder Kinder bzw. Jugendliche sind, würde ich an deiner Stelle einen zähen Stellungskrieg mit der Mutter einer raschen und endgültigen Trennung vorziehen.

Du schreibst:

Es fing damit an das ich aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen mußte ...

Wer hat entschieden, dass du ausziehen musstest? Wo wohnst du jetzt? Zahlst du Unterhalt? Auf welcher Grundlage? Wem gehört das "gemeinsame" Haus tatsächlich? Wer steht im Grundbuch? Wer zahlt derzeit die Hypothekenraten? Was sagt die Bank zu den Plänen deiner DEF? Wer soll deren Umzug finanzieren falls die ARGE das Rundum-sorglos-Paket verweigert?

Wieso bist du so mutlos und nachgiebig?

... und mein Kissen kann bestimt auch 10 L aufsaugen ...

Kurz nach einer Trennung aren wir alle hier komplett durch den Wind. Geschenkt. Du schreibst, das Trennungjahr sei OKT 2013 vorbei. Also ist es Zeit, mit dem Geflene aufzuhören und realistische Pläne zu schmieden. Es geht um deine Existenz und deine Kinder. Schenken wir deine Ex dir gar nichts. Also gibt es für dich nicht den geringsten Grund, ihren Wünschen widerspruchslos zu nachzukommen.

Manchmal ist es besser die Faust in der Tasche zu ballen ...

Deine Faust bringt dich nicht weiter. Nicht in deiner Tasche und nicht am Kinn deiner Ex. Vergiss die Faust und gebrauche deinen Kopf! Was du brauchst, ist ein guter Anwalt und ein durchdachtes Vorgehen.

Schönen Sonntag  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2013 17:13
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