:question:
Hallo guten Tag an alle, ich habe eine Frage die ihr mir vielleicht beantworten könntet ?
Meine Ex-Frau hat vor zwei Jahren von meinem Gehalt ihren und den Unterhalt meiner 2 Kinder pfänden lassen weil ich diesen aus finaziellen Gründen halbbiert hatte für ein halbes jahr was ziemlich dumm von mir war wie ich heute weiß. Die Unterhaltsschulden sind seid einem Jahr schon beglichen aber die Pfändung läuft weiterhin obwohl ich längst wieder in der Lage bin den Unterhalt zu bezahlen aber auf meiner Abrechnung steht jeden Monat wieder Unterhaltspfändung obwohl es nur der normale Unterhalt ist . Mein Arbeitgeber wollte den Unterhalt normal Überweisen damit das wort Pfändung wieder verschwindet aber meine Ex möchte dies nicht , ist das ihr recht oder kann man was dagegen machen ? Ich zweifel doch gar nicht ihre rechte oder den Scheidungstilel an, aber ich bin derzeit auf wohnungssuche und diese Pfändung erschwert das ungemein.
Wird der Titel jetzt die nächsten 10 Jahre gepfändet bis meine Kinder volljährig sind obwohl ich längst wieder voll bezahlen kann?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Jannik
Andy
Hallo jannik,
ich hätte da so eine Idee, weiß aber leider nicht, ob die sich real umsetzen lässt...
Wenn du Anfang Oktober direkt an deine Ex den Unterhaltsbetrag für November überweist, dann müßte sie die Pfändung für November ja eigentlich erstmal aussetzen. Vorsichtshalber dann im November gleich für Dezember überweisen und Ex schriftlich darauf hinweisen, dass ab Januar der Unterhalt pünktlich per Dauerauftrag gezahlt wird.
Damit entziehst du ihr den Grund für eine Pfändung, oder?
Gruß
eskima
Moin jannik,
eskima's Vorschlag halte ich für sehr praktikabel. Er hätte vor allem den charmanten Vorteil, dass Du einer Pfändung damit jeweils zuvorkommst - und ihr somit die Grundlage entziehst: Man kann nicht "sicherheitshalber" trotzdem pfänden lassen. Zudem kosten Pfändungen Geld, das dann wohl der Auftraggeber (Deine Ex) berappen müsste. Das wird langweilig und teuer.
Halte dabei allerdings einen "Sicherheitsabstand" ein und überweise zumindest zu Anfang am besten schon Mitte des Vormonats (den Novemberunterhalt also Mitte Oktober usw.). Dann kann die Ex sich nicht darauf herausreden, von einer Zahlung nichts zu wissen. Und ganz wichtig ist natürlich auch, die Lohnbuchhaltung Deiner Firma entsprechend zu unterrichten, damit sie eine Pfändung - sollte sie trotz Deiner Zahlung eingehen - umgehend zurückgehen lässt.
Ermutigende Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
rehi,
wichtig ist, dass auf dem Überweisungsträger eine genaue Bezeichnung draufsteht, also im Oktober müsste dann Unterhalt Kinder November (zum Beispiel) draufstehen.
@ Brille
der Arbeitgeber ist vermutlich Drittschuldner und muss eine Pfändung ausführen. Allerdings soll es schonmal so gewesen sein, dass die Buchhaltung einer Firma geschlampt hat und in einem ähnlich gelagerten Fall dann doch keine Pfändung ausgeführt wurde 😉
Gruß
eskima
Moin eskima,
der Arbeitgeber ist vermutlich Drittschuldner und muss eine Pfändung ausführen. Allerdings soll es schonmal so gewesen sein, dass die Buchhaltung einer Firma geschlampt hat und in einem ähnlich gelagerten Fall dann doch keine Pfändung ausgeführt wurde 😉
Auch als Drittschuldner darf man einem Pfändungsversuch nicht "einfach mal eben so" Folge leisten; das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen muss immer überprüft werden. Und wenn der nette Lohnbuchhalter die Kopie eines Überweisungsträgers in der von Dir beschriebenen Form vorliegen hat...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
:question:
Mein Arbeitgeber wollte den Unterhalt normal Überweisen damit das wort Pfändung wieder verschwindet aber meine Ex möchte dies nicht , ist das ihr recht oder kann man was dagegen machen
eine Vorrats - oder Dauerpfändungen für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist zulässig, wenn die Gefahr künftigen Zahlungsverzugs besteht. Das ist bzw. war hier der Fall, denn es waren Rückstände vorhanden. Die Gläubigerin kann die Pfändung für ruhend erklären, wenn die Unterhaltszahlungen pünktlich eingehen. Für erledigt erklärt werden kann die Pfändung m.W. nur, wenn der Schuldner irrtümlich in Zahlungsrückstand geraten ist und diesen Irrtum aufgeklärt hat.
Du solltest Dich noch einmal mit der Gläubigerin in Verbindung setzen und ihr eine Ruhenderklärung vorschlagen.
Die Anspruchsvoraussetzungen hat der Drittschuldner nicht zu prüfen. Ihm steht auch keine Entscheidung darüber zu, ob eine Pfändung gerechtfertigt ist oder nicht. Das ist allein Aufgabe des Vollstreckungsgerichtes. Durch Beschluss (PfÜB) wird dem Drittschuldner verboten, an den Schuldner auszuzahlen. Setzt sich der Drittschuldner über den Beschluss hinweg, muss er mit einer Klage rechnen.
Kleine übersichtliche Abhandlung gibt es >HIER<
Wenn kein Anspruch mehr besteht, ist es allein Aufgabe des Schuldners die Pfändung abzuwehren.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo danke für eure zahlreichen Antworten zu diesem Thema.
Wenn aber meine Ex-Frau die Pfändung nicht aufheben lassen will bin ich machtlos weil ich nicht an sie direkt überweisen darf habe ich das richtig verstanden ?
Ich muß dazu sagen das meine Ex mit unseren Kindern in ein anderes Bundesland gezogen ist und ich schwerwiegende Probleme habe mit ihr überhaupt vernünftig zu reden, und sie der Meinung ist das es vollkommen ok ist wenn sie den Unterhalt die nächsten 10 Jahre pfänden lässt und ich meine Kinder nur 1 mal im Jahr für 3 Wochen zu mir holen kann das ich die finanzellen Mittel einfach nicht besitze die 1000km entfernung ( hin und zurück sogar 2000 je 500 km pro Fahrt) um sie öfters zu sehen. Meine Frau findet es ganz toll mir die Kinder zu entfremden.
Also wenn sie nicht willig ist bleibt mir nichts anderes übrig als die Pfändung zu akzeptieren um nicht straffällig zu werden?
Mise Aussichten
Gruß Jannik
Andy
Sorry, aber
im Klartext: Ich habe also meine Unterhaltsrückstände beglichen, oder eine angemessene Ratenzahlung (natürlich mit rechtskräftiger Ratenzahlungsvereinbarung) vorgenommen und werde trotzdem gepfändet?
Mit anderen Worten: Ich habe keine aktive Möglichkeit dies rückgängig zu machen?
Ergo:
Muss ich auch nicht für die anfalenden Pfändungskosten aufkommen. - Oder -.
Schwacher trost, ich weiss.
Aber ist es nicht so?
Gruß
Fuzzy
Ich habs bald geschafft !
;(
Ja ich glaub das ist so sagt zumindestens mein Anwalt also warten bis die Kinder volljährig sind damit meine Abrechnung wieder sauber ist.
Danke trotzdem für eure Ratschläge
Jannik
Andy